Berliner Innenausschuss - Polizei geht von längeren Ermittlungen zu RAF-Terroristen aus

Mo 04.03.24 | 21:15 Uhr
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Aussenansicht Abgeordnetenhaus von Berlin, Sitz der Landesregierung (QueIMAGO / Jürgen Ritter)lle:
Audio: rbb24 Inforadio | 04.03.2024 | Angela Ulrich | Bild: IMAGO / Jürgen Ritter

Im Fall der gesuchten RAF-Terroristen Ernst-Volker Staub und Burkhard Garweg erwartet die Berliner Polizei längere Ermittlungen und weitere Durchsuchungen.

"Aufgrund sich durch die Ermittlungen des LKA Niedersachsen ergebenden Erkenntnisse werden die Maßnahmen im Stadtgebiet Berlins auch weiterhin andauern", sagte Polizeivizepräsident Marco Langner am Montag im Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses. Aus ermittlungs- und einsatztaktischen Gründen könne er sich nicht näher dazu äußern.

Unter anderem die Sicherung von Beweismitteln benötige Zeit, um Spuren zu schützen, sagte Langner. Deshalb sei auch die Arbeit der Ermittler in den bisher durchsuchten Liegenschaften nicht schnell abzuschließen. Es sei davon auszugehen, dass die Gesuchten konspirativ vorgegangen seien, um Waffen und andere Dinge zu verstecken.

Debatte um Gesichtserkennungssoftware

Im Innenausschuss stellten vor allem CDU und AfD die Frage, warum die Polizei keine Gesichtserkennungssoftware für die Suche nach den RAF-Terroristen genutzt habe. Journalisten hatten mithilfe solcher Software im Internet Fotos von der rund 30 Jahre lang untergetauchten RAF-Terroristin Daniela Klette gefunden, die erst vor einer Woche in Berlin-Kreuzberg festgenommen werden konnte.

"Wir haben an diesem Fall gelernt, wie wichtig Gesichtserkennungsprogramme sind", so der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Burkard Dregger, der rbb24 Abendschau. Es sollte immer wieder überprüft werden, ob das, was die Behörden dürfen, ausreichend sei.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hatte erst vor wenigen Tagen mehr Möglichkeiten bei der Verwendung von Gesichtserkennungsprogrammen gefordert. "Dass die Polizei im Zeitalter von Künstlicher Intelligenz, Automatisierung und Digitalisierung solch hilfreiche Software nicht nutzen darf", sei nicht mehr vermittelbar, kritisierte der GdP-Vorsitzende Jochen Kopelke. Die GdP forderte die Bundesregierung auf, Videoüberwachung mit Live-Gesichtserkennung an Bahnhöfen, Flughäfen und Fußballstadien zum Einsatz zu bringen.

So weit will im Berliner Innenausschuss aber keine Fraktion gehen. Vor einigen Jahren hatte es dazu einen Modellversuch am Südkreuz gegeben.

Zwar werde künstliche Intelligenz (KI) im Polizeialltag zunehmend sichtbar sein, sagte Vasili Franco, innenpolitischer Sprecher der Grünen, der rbb24 Abendschau. "Was es allerdings nicht braucht, sind Gesetzesänderungen, die auch Tor und Tür öffnen würden für eine Massenüberwachung auch von unschuldigen BürgerInnen."

Ähnlich äußerte sich Martin Matz (SPD): "Wir wollen Sicherheit, wir wollen auf der anderen Seite aber auch keine chinesischen Verhältnisse, wo die ganze Stadt überwacht wird."

Gesuchte sollen gemeinsam mit Klette Anschlag verübt haben

Staub und Garweg sollen gemeinsam mit Klette im März 1993 einen Sprengstoffanschlag auf die im Bau befindliche Justizvollzugsanstalt (JVA) Weiterstadt in Hessen verübt haben. Durch die Explosion war an dem Gebäude ein Schaden von rund 123 Millionen D-Mark entstanden. Darüber hinaus soll das Trio sechs bewaffnete Überfälle auf Geldtransporter und Supermärkten in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen zwischen 1999 und 2016 durchgeführt haben.

Alle drei gehörten nach Einschätzung der Ermittler der dritten Generation der früheren linksextremistischen Terrororganisation Rote Armee Fraktion an, der zahlreiche Morde und Anschläge zur Last gelegt werden.

Nach Klettes Festnahme vermuten die Ermittler auch ihre beiden Komplizen in Berlin. Am Wochenende und am Montag gab es Razzien im Stadtteil Friedrichshain - allerdings ohne Festnahme.

Sendung: rbb24 Inforadio, 04.03.2024, 7:00 Uhr

24 Kommentare

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  1. 24.

    Das geht doch aus dem Beitrag hervor.
    Wo die Meinunsfreihei endet und strafbare Handlung anfängt, da zu gibt es Urteile des Bundesferfassungsgerichts.
    Die einzelne Urteile , wenn man sie lesen möchte ,kann man sich raussuchen.

  2. 23.

    Steffen:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 04.03.2024 um 17:47
    Sie können jetzt hier noch so oft das Gleiche wiederholen. Fakt bleibt aber, dass eine mündliche oder schriftliche Aussage gegen die Demokratie nicht automatisch demokratiefeindlich ist, ..."

    Sie kann aber demokratiefeindlich sein!

    Steffen:
    "... weil der Umsetzungswille erkennbar sein muss, um diese Tatsache zu erfüllen."

    Wo steht das? Das ist Ihre Definition, aber keine allgemeingültige Definition. Den Strafbarkeitstatbestand der "Demokratiefeindlichgkeit" gibt es noch gar nicht.

    Steffen:
    "Wenn Sie das anders sehen, ist das Ihre persönliche Meinung, die Sie selbstverständlich haben dürfen."

    Das trifft ebenso auf Ihre Aussagen zu.

    Steffen:
    "Diese deckt sich dann aber nicht mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts."

    Auf welche konkrete Rechtsprechung beziehen Sie sich?

  3. 22.

    Sie können jetzt hier noch so oft das Gleiche wiederholen. Fakt bleibt aber, dass eine mündliche oder schriftliche Aussage gegen die Demokratie nicht automatisch demokratiefeindlich ist, weil der Umsetzungswille erkennbar sein muss, um diese Tatsache zu erfüllen. Ohne diesen Willen bleibt es bei einer nicht strafbaren Ablehnung, die der Meinungsfreiheit unterliegt und damit in einem Rechtsstaat nicht zensiert werden darf. Die Plattformen können das zwar über ihr Hausrecht machen, dürfen aber staatlich nicht dazu verpflichtet werden. Wenn Sie das anders sehen, ist das Ihre persönliche Meinung, die Sie selbstverständlich haben dürfen. Diese deckt sich dann aber nicht mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
    Schönen Abend!

  4. 21.

    Fortsetzung:

    Für mich ist aber ganz klar, dass sich unsere Beschränkungen der Meinungsäußerungsfreiheit ganz klar von den Beschränkungen der Meinungsäußerungsfreiheit in Diktaturen unterscheiden. Da sehe ich keinerlei Nähe oder Ähnlichkeiten. Insofern sehe ich das völlig anders als Sie in Ihrem Kommentar #9 ("nicht so sehr unterschiedlich zu dem, was wir bei Diktatoren zu Recht kritisieren").

    Es gibt sicherlich immer kleine Streitigkeiten und Korrekturen an den Rändern der Meinungsäußerungsfreiheit (s. Böhmermann und "Majestätsbeleidigung", erfreulicherweise im StGB gestrichen), aber im Kern ist die Meinungsäußerungsfreiehit gewährleistet und wird vom BVerfG geschützt - auch gegen gelegentliche Überschreitungen von staatlicher Seite. Auch in einer Demokratie kann eine Behörde mal undemokratisch/rechtsstaatswidrig agieren, wird aber jederzeit durch die Rechtsprechung korrigiert und in die verfassungsmäßigen Schranken verwiesen. Das macht den demokratischen Rechtsstaat aus!

  5. 20.

    Ich habe hier nie den Unterschied zwischen demokratiefeindlichen und strafbaren Meinungsäußerungen bestritten. Ich habe hier nie beides gleich gesetzt.

    Ausgangspunkt der Diskussion war Ihre Behauptung in #9, die Zensur / das Verbot von bestimmten demokratiefeindlichen Meinungsäußerungen - ich würde es eher bezeichenn als "gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtete Meinungsäußerungen" - sei "nicht so sehr unterschiedlich zu dem, was wir bei Diktatoren zu Recht kritisieren".

    Und darauf hatte ich geantwortet, dass es sehr wohl ein großer Unterschied sei, ob Meinungsäußerungen innerhalb einer Demokratie (bzw. FDGO) - also demokratische Meinungsäußerungen - oder gegen die Demokratie (bzw. FDGO) - also undemokratische Meinungsäußerungen - zensiert bzw. verboten seien. Inwieweit die Meinungsäußerungsfreiheit auch Meinungsäußerungen gegen die Demorkatie umfassen darf, ist eine ganz andere Frage.

  6. 19.

    "Meinungsäußerungen können sehr wohl strafbar sein" Habe ich jemals etwas anderes behauptet? Aber eine Meinungsäußerung ist eine aktive Tätigkeit und diese Äußerung muss dann auch noch konkret gegen Gesetze verstoßen und setzt eine entsprechende Wirkung voraus. Das Leugnen des Holocaust ist zum Beispiel eine Straftat, den Diktator Hitler gut zu finden dagegen erst mal nicht. Krasses Beispiel, dient aber der Illustration des Sachverhalts. Dazu müsste man dann schon detailliertere Aussagen aufstellen, die zum Beispiel das Ansehen der Opfer herabwürdigen oder Kriegsverbrechen negieren. Und selbst da ist die Grenze der Meinungsfreiheit weiter gefasst, als die meisten glauben.
    Man kann die Welt nicht mit Zensur zum Besseren wenden sondern nur mit den besseren Argumenten.

  7. 18.

    "Natürlich ist solch eine Aussage gegen die Demokratie gerichtet und damit demokratiefeindlich." Eben nicht im juristischen Sinn und darum geht es. Jeder darf sagen, dass er etwas blöd findet und lieber etwas Anders wünschen. Somit ist es zunächst mal nur eine Ablehnung der Demokratie. Das ist weder verboten, noch gefährdet es deren Bestand. Eine Demokratiefeindlichkeit bedingt auch den Vorsatz, sie tatsächlich abschaffen zu wollen und erfordert damit ein entsprechendes Handeln.
    Ich bin persönlich auch gegen so manche Steuer, arbeite aber nicht aktiv gegen sie an, außer vielleicht meinen Unmut dagegen zu äußern. Somit bin ich weder steuerfeindlich, noch delegitimiere ich unser Steuersystem.

  8. 17.

    Die Tage von den beiden Terroristen sind gezählt. Die veröffentlichten Fotos werden dafür sorgen, dass zumindest der aktuell fotografierte von den beiden bald im Gefängnis sitzt.
    Im Zeitalter von Gesichtserkennung ist ein Entwischen kaum mehr möglich.

  9. 16.

    Steffen:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 04.03.2024 um 14:26
    Selbst eine Aussage "Ich will, dass die Demokratie abgeschafft wird." ist weder demokratiefeindlich, noch strafbar, solange es am konkreten Umsetzungswillen fehlt."

    Natürlich ist solch eine Aussage gegen die Demokratie gerichtet und damit demokratiefeindlich. Ob sie von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt ist, ist eine ganz andere Frage.

    Steffen:
    "Bestraft werden in einem Rechtsstaat rechtswidrige Handlungen, keine Meinungen, Weltanschauungen oder Gefühle."

    Meinungen werden natürlich nicht bestraft, aber Meinungsäußerungen können sehr wohl strafbar sein. Hier nur eine kleine Auswahl: Beleidigung, Verleumdung, § 80a StGB Aufstacheln zum Verbrechen der Aggression, § 86 StGB Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, § 90-90c StGB Verunglimpfung des Bundespräsidenten, des Staates und seiner Symbole, von Verfassungsorganen, von EU Symbolen, etc. pp.

  10. 15.

    Was haben Sie an meinen Aussagen nicht verstanden oder absichtlich missverstehen wollen?
    Selbst eine Aussage "Ich will, dass die Demokratie abgeschafft wird." ist weder demokratiefeindlich, noch strafbar, solange es am konkreten Umsetzungswillen fehlt. Sogar diese Aussage unterliegt solange der Meinungsfreiheit. Sie dürfen in Deutschland so ziemlich alles wollen, vom sozialistischen Schlaraffenland bis hin zur Todesstrafe für kleinste Vergehen. So lange dies nicht die öffentliche Ordnung gefährdet oder man das nicht mit konkreten Handlungen umzusetzen versucht, ist das ein Teil der Meinungsvielfalt und die muss nicht Jedem in der gesamte3n Bandbreite gefallen. Bestraft werden in einem Rechtsstaat rechtswidrige Handlungen, keine Meinungen, Weltanschauungen oder Gefühle.

  11. 14.

    Steffen:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 04.03.2024 um 13:30
    Nein, ist es nicht. Es gibt keine "demokratiefeindlichen Aussagen" in diesem Sinne. Es gibt strafbare und es gibt straffreie, die sich dann automatisch im Rahmen der Meinungsfreiheit bewegen, auch wenn sie nicht nett, falsch oder sonstwie außerhalb des üblichen Anstands sind."

    Doch, es gibt "demokratiefeindliche Aussagen"! Beispiele: Die Aussage "Ich will, dass die Demokratie abgeschafft wird." und die Aussage "Diktatur ist besser als Demokratie." wären nichtstrafbare, aber demokratiefeindlichen Aussagen.

    Steffen:
    "Man darf selbstverständlich darauf reagieren, aber ein Anrecht auf Löschung und Zensur darf bei nicht strafbaren Inhalten niemals existieren, weil dies diktatorische Mittel sind."

    Nein, das sind nicht "diktatorische Mittel" (was immer "diktatorische Mittel" auch sein sollen).

  12. 13.

    Nein, ist es nicht. Es gibt keine "demokratiefeindlichen Aussagen" in diesem Sinne. Es gibt strafbare und es gibt straffreie, die sich dann automatisch im Rahmen der Meinungsfreiheit bewegen, auch wenn sie nicht nett, falsch oder sonstwie außerhalb des üblichen Anstands sind. Es besteht auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kein Anspruch darauf, dass Kritik sachlich und freundlich sein muss und in einem demokratischen Rechtsstaat muss man das aushalten. Man darf selbstverständlich darauf reagieren, aber ein Anrecht auf Löschung und Zensur darf bei nicht strafbaren Inhalten niemals existieren, weil dies diktatorische Mittel sind.

  13. 12.

    Aber es ist doch schon ein sehr großer Unterschied, ob demokratiefeindliche Aussagen oder Aussagen im demokratischen Bereich (so wie in Diktaturen) zensiert werden!!! Und da gibt es noch einen riesengroßen Unterschied zwischen unserer Demnokratie und Diktaturen!

  14. 11.

    Das Amt:
    ""Grünen-Innenexperte Vasili Franco mahnt zu Besonnenheit. Auch wenn Künstliche Intelligenz (KI) auch bei Ermittlungen immer wichtiger werde, dürfe es nicht zu Massenüberwachungen kommen."
    Gerade in diesem Zusammenhang berichtete die TAZ das ARD Reporter versucht hatten Klette mit KI Gesichtserkennung aufzuspüren. Hierbei wurde sie auf einem Bild einer brasiliansischen Tanzgruppe von der Software identifiziert. Ein datenschutzrechtlicher Supergau."

    Wieso soll das ein "datenschutzrechtlicher Supergau" sein??? Das müssten Sie mal erläutern!
    Antworten

  15. 10.

    Ingmar:
    "Antwort auf [Zossen] vom 04.03.2024 um 08:05
    Stimmt sicherlich. Da können Linke sich bei ihren Ikonen bedanken.
    Ist das toll."

    Wie kommen Sie auf die wahnwitzige Idee, dass diese Terroristen "Ikonen" ALLER Linken sein könnten??? Sie haben wohl jeden Bezug zur Realität verloren!

  16. 9.

    Ist schon echt bemerkenswert, wie Sie unter jedem einzelnen Artikel den Schwenk zur AfD hinbekommen, nur um Ihre üblichen Parolen niederschreiben zu können. Aber es sei Ihnen gegönnt.
    Totalitäre Staaten zeichnen sich im Übrigen nur zum kleinen Teil durch Überwachung aus. Hauptmerkmal sind die daraus folgenden Repressionen und die Willkür derselben. Leider ist da Deutschland inzwischen selbst kein Musterbeispiel für Demokratie mehr, denn sowohl das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, welches die Bewertung von Inhalten weg von der Justiz hin zu NGOs verpflichtet, wie auch das geplante Demokratieförderungsgesetz, mit welchem gemäß Aussage von Frau Paus Aussagen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze zensiert werden sollen, sind alles andere als demokratische Musterbeispiele und nicht so sehr unterschiedlich zu dem, was wir bei Diktatoren zu Recht kritisieren.

  17. 8.

    Wie kommen Sie darauf, dass das die Ikonen der Linken sind??? Vielleicht von manchen super radikalen. Aber der Großteil der Linken verurteilt Gewalt genauso wie jeder, der sich sonst darüber aufregt!

  18. 7.

    Ich verstehe das Geschrei nicht! Meinetwegen soll an jedem Bahnhof und überall mit Kameras gearbeitet werden ! Ich bin auch Realist und weis das das keine 100% Sicherheit bringt ! Aber im Ernst wer nichts zu verbergen hat hat nichts zu befürchten! Und wenn es die Räume für Straftätern minimiert bis hin zum finden dieser ! Sofort ! Ja ja Big Brother!

  19. 6.

    "Grünen-Innenexperte Vasili Franco mahnt zu Besonnenheit. Auch wenn Künstliche Intelligenz (KI) auch bei Ermittlungen immer wichtiger werde, dürfe es nicht zu Massenüberwachungen kommen."
    Gerade in diesem Zusammenhang berichtete die TAZ das ARD Reporter versucht hatten Klette mit KI Gesichtserkennung aufzuspüren. Hierbei wurde sie auf einem Bild einer brasiliansischen Tanzgruppe von der Software identifiziert. Ein datenschutzrechtlicher Supergau.

  20. 5.

    Ich glaube da irren sie gewaltig, was SED und NVA Leute in der AfD anbelangen. Die meisten AfDler kommen aus der CDU und dort aus der rechten Flügel.

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