Nur wenige Anträge bearbeitet -
Die Verbeamtung von Lehrkräften in Berlin verläuft schleppend. Von bislang 12.000 entsprechenden Anträgen wurden bisher nur etwa 1.600 bewilligt. Das geht aus der Antwort der Bildungsverwaltung auf eine parlamentarische Anfrage des fraktionslosen Abgeordneten Alexander King hervor. Abgelehnt wurden demnach bislang 213 Anträge auf Verbeamtung.
Vor allem, weil sie die Altersgrenze bis 52 überschritten hätten, seien Verbeamtungsanträge angestellter Lehrkräfte abgelehnt worden, so die Bildungsverwaltung. Als weitere Gründe nennt sie, dass Bewerberinnen und Bewerbern die Voraussetzungen für eine Beamtenlaufbahn fehlte. Bei manchen war ihre Staatsangehörigkeit der Grund für die Nicht-Verbeamtung. Vier Bestandslehrkräfte waren der Bildungsverwaltung zufolge gesundheitlich nicht geeignet.
Bewerber müssen sich Gesundheits-Check unterziehen
Das Berliner Abgeordnetenhaus hatte im Februar vergangenen Jahres beschlossen, dass angestellte Lehrkräfte in Berlin bis zur Altersgrenze von 52 Jahren verbeamtet werden können. Damit Lehrkräfte an das Land gebunden werden. Voraussetzung für die Verbeamtung angestellter Lehrkräfte ist unter anderem ein ärztlicher Gesundheitscheck. Dieser umfasst laut Bildungsverwaltung u.a. Größe und Gewicht sowie Körperbau, Seh- und Hörvermögen. Auch Puls und Blutdruck würden ermittelt.
Auf der Grundlage der erhobenen und vorliegenden Befunde gäben die Gutachterinnen und Gutachter eine "prognostische Stellungnahme" ab. Daraus ziehe die Dienstbehörde ihre Schlussfolgerungen für die Verbeamtung.
Sendung: rbb24 Abendschau, 19.03.2024, 19:30 Uhr