Gesetzesänderung - Polizeipräsidentin warnt vor mehr Belastung durch Cannabis-Legalisierung

Sa 09.03.24 | 09:57 Uhr
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Barbara Slowik, Berlins Polizeipräsidentin, steht am 15.10.2021 am Rande einer Räumung. (Quelle: dpa-Bildfunk/Fabian Sommer)
Bild: dpa-Bildfunk/Fabian Sommer

Angesichts der geplanten Teillegalisierung von Cannabis rechnet die Berliner Polizeipräsidentin Barbara Slowik mit einer Zunahme von Aufgaben für die Behörden. "Ich denke, die Legalisierung wird die Polizei und Justiz kurz- und mittelfristig nicht entlasten, sondern deutlich belasten", sagte Slowik im Interview mit dem "Tagesspiegel" [ext. Link, Bezahlschranke]. Sie befürchte, dass die Polizei mehr zu tun haben wird als bisher.

"Vor allem durch die zahlreichen Einzelregelungen, wie Bannkreise um Schulen und Kindertagesstätten und die erlaubten Mengen des Eigenbedarfs. Kontrollmaßnahmen werden wirklich sehr komplex", sagte Slowik weiter. Die Sicherheitsbehörden sähen es "sehr kritisch, was den Gesetzesentwurf und die Durchsetzung der Regeln angeht". Bei dem Gesetz sei noch vieles unklar - etwa die Festlegung von Grenzwerten.

Möglicher Cannabis-Konsum durch Polizeibeamte

Auch den möglichen Konsum von Polizistinnen und Polizisten in ihrer Freizeit sehe sie kritisch. "Das ist tatsächlich nicht so einfach wie mit Alkohol. Da gilt bei uns ja eine Null-Promille-Grenze." Cannabis beziehungsweise THC halte sich je nach Konsumverhalten sehr lange im Blut. "Ein positiver Befund würde daher nicht automatisch bedeuten, dass der Kollege oder die Kollegin im berauschten Zustand den Dienst angetreten hat." Slowik zufolge wird es hier auf die Grenzwertfestlegungen ankommen.

Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz sollen Besitz und Anbau der Droge mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum legal werden. Das Gesetz kommt am 22. März abschließend in den Bundesrat. Zustimmungsbedürftig ist es nicht, aber die Länderkammer könnte den Vermittlungsausschuss anrufen und das Verfahren abbremsen.

Sendung: rbb24 Inforadio, 09.03.2024, 11:00 Uhr

57 Kommentare

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  1. 57.

    Weil wir noch die Schüler sind und nicht der vermeintlich alleswissende Lehrer.
    Knapp, eine ungewünschte Meinung daneben und schon ist man draus.

  2. 56.

    Ich lebe in keiner Blase. Was Sie da von sich geben hat überhaupt nicht mit der Realität zu tun.
    Bitte informieren Sie sich richtig und schreiben dann erst einen Kommentar. Es mag ja sein das in Ihren Kreisen welche das auch immer sind Cannabis hoffähig ist , bei der Polizei jedenfalls nicht. Die lassen auch mal die Sau raus aber nur im Urlaub. Sie verstehen einfach nicht das Polizei in Vorbildfunktion steht
    Lieber rbb24 warum darf man nicht zu den schweren Unfall in Mitte kommentieren?

  3. 55.

    Laut Medienbericht vom Dez. 2023. Viele Amtsgerichte sind sich einer Meinung das Rauchen auf dem Balkon zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung gehöre, dass Recht dazu ist eine freie Entfaltung der Persönlichkeit. Ende.

    Das LG Berlin hat jedoch mal festgestellt, dass zu einem Verbot eine gewisse Erheblichkeitsschwelle überschritten sein müsse. Wann dies der Fall sei, legte das Gericht nicht fest. Ob diese LG- Berlin Feststellung veraltet ist, weiß ich nicht. Ich kenne jedoch keine neue Regelung zum Bsp. für ein Miethaus, dass rauchen, kiffen „am Balkon“ verboten wäre. Die 100 Meter Abstand- Regel vor Schulen und Kitas, dass dürfe den öffentlichen Bereich auf der Straße betreffen.
    Ausnahmen gibt es immer, wenn Mieter beim Rauchen, kiffen übertreiben und somit eine Zumutung für den Balkonnachbar werden.

  4. 54.

    Untersagt kann vieles, aber nicht kontrolliert, oder kontrolliert ihr Arbeitgeber etwa vorher ihren Atem und nimmt ne Probe Urin oder Haare?

  5. 53.

    Ich habe meine Meinung geschrieben in meiner Familie sind alle bei der Polizei. Mein Großvater war schon bei der Polizei.
    Von solch einer Statistik ist nichts bekannt.
    So, nun ist alles gesagt und wenn Cannabis Konsum freigegeben wird hat die Polizei mehr Arbeit. Wie soll das alles kontrolliert werden.

  6. 52.

    Da leben Sie leider in einer Blase. Es gibt zig Polizisten die kiffen. Genauso wie es zig Polizisten gibt, die Alkohol trinken.

    Merken Sie was?

    Cannabis Konsum ist gesellschaftliche Realität.
    Und sollte jedem selbst überlassen sein.

  7. 51.

    LOL...
    Fakt:
    Selbst wenn ihr Balkon nur 20m von einem Spielplatz/Schule/Kindergarten entfernt liegt.
    Das zählt zum Hausstand und ist von einer Abstandsregelung ausgenommen! :-)

  8. 50.

    Dann haben die Desinformationen der Kinder-& Jugendärzte, Dr. Thomasius, Suchtkliniken & der BAEK gut gewirkt!

    Wenn man genauer hinschaut und die (angeblich) wissenschaftlichen Daten analysiert..

    Stößt man bei den BVKJ und Co.. in dem Punchpaper/Pamphlet auf Daten von RMHIDTA und Ähnliches, das ist ein reiner Schwurbelverein und nichts als Propaganda!

    Und wer hat das Alles schon vor 6 Jahren geschrieben das aktuell in das Punchpaper der Kinder-Jugendärzte eingeflossen ist?

    Dr. Thomasius der Bekannt dafür ist, von der alten Bundesregierung CDU/CSU für Prohibitionspropaganda eingekauft worden zu sein.

    Ja der #weedmob hören aufmerksam zu besonders bei Desinformationen & analysieren sie..

    Das alles lässt sich Nachweisen! Und das ist kein Geschwurbel! rbb24 :-)

    RMHIDTA = Rocky Mountain - High Intensity Drug Trafficking Areas

    Infos Dr. Thomasius https://hanfverband.de/forschungsskandal-bei-cannabis

  9. 49.

    Danke Herr Taliban. Waren Sie schon mal in Skandinavien, da geht es nur in Dänemark, mit vergleichbaren Supermarktpreisen, jedenfalls im jeweiligen allgemeinen Preisvergleich, und mit ähnlichen Verkaufs und Jugendschutzregeln, wie in Deutschland, relativ gesittet zu. Im Bezug zum Umgang mit dem Alkohol.

  10. 48.

    Es ist Fakt:

    Cannabis ein Kontrolldelikt schon immer, insoweit ist die Beschwerde über zuviel Kontrollarbeit beschwert unverständlich.

    Warum halten Polizeigewerkschaften an dem Verbot fest?

    Wird Cannabis bei einer Kontrolle gefunden, hat man nicht nur den Sachverhalt (wie bei einem Einbruch) sondern auch den Täter. Das ermöglicht eine Aufklärungsquote von ca. 90%, mit nichts Anderem lässt sich allgemein die Karriere und Polizeistatistik so schön aufhübschen wid mit Cannabis.

    BKA: 2020 Rauschgift Bundeslagebild
    über 300.000 Fälle + pro Jahr

    Rauschgiftkriminalität 2020 =
    31.961 *Cannabis-Handelsdelikte*
    nur ca. 10% d. Fälle macht die *Organisierte Kriminalität* aus,
    der Rest sind Konsumenten die Niemanden einen Schaden zufügenund kriminalisiert werden!
    Eine Selbstschädigung ist per GG erlaubt!

  11. 47.

    Mein Gott, ich werde dieses Jahr 60. In meiner Jugend gab es schon an "jeder Ecke" Haschisch, nein nicht dieses Hybridgraß und ja wir sind eigentlich in Ruhe gelassen worden. Man hat es halt nicht übertreiben müssen. Irgendwann, ich denke mal so in den 20ern wird das eh langweilig. All dieses populistische Geziere dient doch seit jeher nur zur Beschwichtigung von Honks. Bedenkt man, daß selbst die 68er mittlerweile den Oma und Opastatus erreicht haben ist die ganze Diskussion schon sehr absurd. Statt wenigstens USt. und eine nicht abschreckende Verbrauchssteuer zu erheben, bei gleichzeitiger Erzeuger oder Importhaftung. Bei fast allen anderen Produkten funktioniert das.

  12. 46.

    Bei Waffenträgern lasse ich zwei Dinge nicht gelten: den Regelfall und die Formulierung "normalerweise".

  13. 45.

    Zitat:
    "Vor allem durch ... Bannkreise um Schulen und Kindertagesstätten und die erlaubten Mengen des Eigenbedarfs. Kontrollmaßnahmen werden wirklich sehr komplex", sagte Slowik weiter.
    Zitat ende.

    Da wird eine Kontrollaufwand suggeriert der gar nicht Nötig ist!
    Im CanG heisst es bei der Abstandsregel *auf Sichtweite*, wenn sie also die Ecke herum steht und nicht Wissen ob Da eine Schule oder Ähnliches ist (gibt ja auch nicht ausgewiesene Abendschulen). Dann ist das auch OK, die 100m mussten nur als Anhaltspunkt in das CanG..

    Ausserdem ist eine dauernde Kontrolle schon dadurch unsinnig, weil bei Vorfällen die Schule oder Kindergarten die Polizei ruft, sie ist nicht erforderlich! Das ist bei Alkohol & Zigaretten auch nicht anders!

    Grundsätzlich sollten vor Kindern keine Drogen konsumiert werden!

  14. 44.

    Die 0,0 Grenze wird nur nie eingehalten. Man schwärzt sich doch nicht gegenseitig an.

    Oder wies sonst kommt es immer wieder zu Sufffahrten wie bei dem schweren Unfall wobei Fabien Martini und weiteren Fällen?

    https://www.tagesspiegel.de/berlin/fabien-martini--von-polizist-totgerast-kammergericht-bestatigt-geldstrafe-fur-peter-g-8691463.html

    https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2024/01/berlin-kreuzberg-unfall-polizei-streifenwagen-alkohol.html

  15. 43.

    Wer redet denn von "bekifft im Dienst"? Sind bei Ihnen die Kolleg:innen am Arbeitsplatz etwa bekifft oder betrunken? Ich kann Sie beruhigen, der Regelfall ist das nicht und wird normalerweise untersagt.

  16. 42.

    Ich mochte die DDR auch nicht - aber die 0,0 Promillegrenze im Straßenverkehr, dementsprechende Kontrollen und harte Strafen gegen Zuwiderhandelnde.

  17. 41.

    Beim Alkohol gilt lt. Bericht die 0,0 Grenze im Dienst. Solange nicht wissenschaftlich absolut verlässlich erwiesen ist, das selbst geringe Mengen von anderen Drogenrückständen, Alkohol ist auch nur eine Droge, in irgendeiner Weise zu Änderungen des Verhaltens, der Belastbarkeit, der Reaktion etc. führen _könnten_ halte ich die "Null-Toleranz-Grenze" für ein absolutes Muß. Absurd ist höchstens, das bei Waffenträgern in der Öffentlichkeit (auch wenn sie keine Polizisten sind) in irgendeiner Weise über Grenzwerte nachgedacht wird. Entweder - Oder. Nichts anderes. Ob der Bürohengst bekifft die Wechstaben verbuchselt ist mir erstmal völlig egal. Nur ein Schießeisen sollte er nicht bekommen.

  18. 40.

    Gut. dann muss die Polizeipräsidentin entlassen werden. Ist ja nicht so schlimm. Man kann in seinem Beruf ja auch überfordert sein. Oder einfach aus der Zeit gefallen. Weshalb innovativ, konstruktiv und positiv nach vorne schauend, so richtig nichts mehr vorwärts geht. Das kennt man ja aus vielen Betrieben. Bräsig gewordene Leitung, kaum noch Ideen. Aber am Chef-Sein festhalten...

    Also. Cannabis ist nur nicht mehr einfach verboten. So wie Alkohol auch. Und Medikamentenkonsum.
    Kommt also jetzt auf den Kontext an.
    Das muss eine Polizei leisten können.

  19. 39.

    Mich würde interessieren, wie diese Studie zustandekommen ist. Ich hab davon noch nie gehört und kenne auch niemanden, der daran teilgenommen hat. Sicher gibt es all die genannten Krankheitsbilder auch in der Polizei. Ist eben ein Querschnitt der Gesellschaft. Allerdings halte ich die Prozentzahlen für maßlos übertrieben.
    Zur Beruhigung, sobald so eine Diagnose bekannt wird, wird die Dienstwaffe sofort eingezogen.

  20. 38.

    Wo haben Sie denn Ihre Aggressionen her. Ich habe doch im Prinzip das Gleiche geschrieben. Diese Anlaufstellen für Betroffene gibt es ja nicht aus Jux und Dollerei.

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