Berlin - Bei Wiederholung der Bundestagswahl sind weniger Menschen wahlberechtigt

Sa 10.02.24 | 16:16 Uhr
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Symbolbild: Eine Frau setzt zwei Kreuze auf einem Stimmzettel zur Teilwiederholungswahl zum Deutschen Bundestag. (Quelle: dpa/Jörg Carstensen)
Audio: rbb24 Inforadio | 10.02.2024 | Nachrichten | Bild: dpa/Jörg Carstensen

Nach Pannen bei der Bundestagswahl 2021 kann am Sonntag rund ein Fünftel der Berliner erneut abstimmen. Genau sind es 549.549 Bürgerinnen und Bürger. Vor drei Jahren waren in den betroffenen Wahlbezirken noch mehr Menschen wahlberechtigt.

Bei der teilweisen Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin gibt es 6.776 weniger Wahlberechtigte als bei der Wahl im September 2021. Nach Abschluss der Wählerverzeichnisse am Freitag um 18 Uhr können 549.549 Menschen in den betroffenen Wahlgebieten ihre Stimme abgeben, teilte die Landeswahlleitung am Samstag mit.

Die Bezirkswahlämter stellten den Angaben zufolge 152.809 Wahlscheine aus, die zur Briefwahl berechtigen. Das entsprach 27,8 Prozent der Wahlberechtigten. Zur Hauptwahl am 26. September 2021, als der Bundestag, das Abgeordnetenhaus von Berlin sowie die Bezirksverordnetenversammlungen zur Wahl standen und zeitgleich über einen Volksentscheid abgestimmt wurde, lag der Anteil der Wahlberechtigten, für die ein Wahlschein ausgestellt wurde, demnach bei 39 Prozent.

Ein Fünftel aller Berliner ist erneut wahlberechtigt

Die Quote der beantragten Wahlscheine entspricht allerdings nicht der Briefwahl-Quote, da es den Betreffenden obliegt, ihre Wahlunterlagen an die Bezirksämter zurückzusenden, per Wahlschein im Wahllokal zu wählen oder doch nicht zu wählen.

Die Bundestagswahl muss in einem Fünftel der Wahlbezirke in Berlin wegen einer Reihe von Pannen wiederholt werden. Eine Veränderung der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag wird nicht erwartet. Möglich sind aber kleinere Verschiebungen bei einzelnen Abgeordneten.

Bei der Bundestagswahl im September 2021 hatten sich vor einigen Wahllokalen der Hauptstadt lange Schlangen gebildet. Grund waren fehlende oder falsche Stimmzettel, teils waren auch zu wenige Wahlkabinen vorhanden. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember entschieden, dass die Bundestagswahl deshalb in 455 der 2256 Berliner Wahlbezirke wiederholt werden muss.

Sendung: rbb24 Inforadio, 10.02.2024, 15:44 Uhr

21 Kommentare

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  1. 21.

    Frieda:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 11.02.2024 um 06:03
    "... Stimmt, fand ich auch höchst undemokratisch, " Das war meine ganz persönliche, subjektive Empfindung, für die Sie mich nicht beleeren müssen."

    Dann hat Ihre "ganz persönliche, subjektive Empfindung" wenig mit objektiver Demokratie zu tun!

    Frieda:
    "Und da sich nach der Wahlwiederholung andere Konstallationen ergeben haben, wurde der Wählerwille der ersten Wahl sehr wohl verfälscht."

    Der "Wählerwille" der ersten fehlerhaften Wahl ist nicht (mehr) ermittelbar. Natürlich weicht das heutige Wahlergebnis von dem Wahlergebnis, das es bei der ersten Wahl gegeben hätte, das aber niemand kennt und auch nicht mehr ermittelbar ist, ab. Aber das ist kein "Verfälschen", da eine Fälschung eine bewußte und gewollte Tätigkeit ist. Und niemand will hier irgendtetwas verfälschen, sondern alle wollen hier nur das beste daraus machen. Und da das damalige Wahlergebnis nicht mehr feststellbar ist, wird heute die Wahl wiederholt.

  2. 20.

    "... Stimmt, fand ich auch höchst undemokratisch, " Das war meine ganz persönliche, subjektive Empfindung, für die Sie mich nicht beleeren müssen. Und da sich nach der Wahlwiederholung andere Konstallationen ergeben haben, wurde der Wählerwille der ersten Wahl sehr wohl verfälscht. Ein viertel Jahr später hätte es mit Sicherheit anders ausgeswehen.

  3. 19.

    Ein schiefgelaufende Wahl und eine Wiederholung mit zwei verschiedenen Urteilen vom selben Gericht. Berlin musste komplett wiederholt werden, BT-Wahl nur homöopathisch damit es keine echte Änderung verursacht. Was soll man davon halten?

  4. 18.

    Ganz Berlin? Ganz Deutschland? Und warum? Können Sie ihre verächtliche Aussage auch nur ansatzweise mit Argumenten unterlegen?

  5. 16.

    Ich finde die Kommentare vor einer Wahl beeinflussen.

  6. 14.

    Kuehne:
    "Diese Wahl ist genau so Müll, wie die davor."

    Demokratische Wahlen und Demokratie sind kein Müll!

    Kuehne:
    "Wir dürfen in Lankwitz nicht mit wählen, obwohl hier die Leute bis 18.30 draussen standen. Also es ist weiter der Wurm drin. Aber ist auch egal."

    Unsinn! Offenbar gab es bei Ihnen keine mandatsrelevanten Fehler!

  7. 13.

    Frieda:
    "Antwort auf [Jan] vom 10.02.2024 um 16:45
    Stimmt, fand ich auch höchst undemokratisch, die Wiederholungswahl von AGH und BVVen erst zwei Jahre später unter anderen politischen, wirtschaftlichen Umständen durchzuführen. Das war eine Verfälschung des Wählerwillens! So etwas sollte nie wieder passieren."

    Es ist nicht undemokratisch, sondern rechtsstaatlich, wenn erst das zuständige BVerfG gründlich prüft und entscheidet und danach kurzfristif die Wahl wiederholt wird! Da wird nichts "verfälscht"!

  8. 12.

    Jan:
    "Aus diesem Grund ist es auch keine Wiederholungswahl, sonst dürfte ich ja trotz Umzug nur 3 Straßen weiter auch wieder wählen. Demokratie geht anders, aber es wird schon seine verordneten Gründe geben."

    Was für ein Unsinn! Natürlich ist das eine demokratische Wahlwiederholung! Und natürlich darf jemand, der nicht in den betroffenen Wahlbezirken wohnt, nicht wählen!

  9. 11.

    Wahltermin...obwohl noch "Winterferien" bis Sonntag....wer vereist ist,wählt dann eh nicht,außer über Briefwahl.
    Wie ich vernehme, haben viele keine Lust mehr überhaupt zu wählen.

  10. 8.

    Der rbb sollten zeigen, wer über die landeslisten eh drin bleibt (braucht man mit der Erststimme ja nicht mehr wählen) und welche direktkandidaten zusätzlich reingewählt werden könnten.

    Dies wäre die einzige Chance bei der zweiten wiederholungswahl noch etwas zu ändern.

  11. 7.

    Berlin:
    Ihr schafft es immer wieder
    Wahlpannen
    Hohe Wahlbeteiligung
    Nah zum Wahlbüro
    Brandenburg:
    Keine Wiederholung
    Keine Wahlpannen
    Mittel hohe Beteiligung trotz dem Ländlichen Verhältnissen

  12. 6.

    Diese Wahl ist genau so Müll, wie die davor. Wir dürfen in Lankwitz nicht mit wählen, obwohl hier die Leute bis 18.30 draussen standen. Also es ist weiter der Wurm drin. Aber ist auch egal.

  13. 5.

    Könnte der rbb etwas mehr zu dem schreiben was man sich hinter der Überschrift erwartet?
    Ein Satz der dazu etwas andeutet und dann ein Wust an Nebeninformationen und umfangreich Erklärungen zur Wiederholung, die inzwischen jeder halbwegs Informierte in ganz Europa aber auf jeden Fall im Sendegebiet des rbb mitbekommen haben sollte.

  14. 4.

    Diese Wiederholungswahl war eine Entscheidung des Gerichts. Rechtlich sicher korrekt, am Leben allerdings vorbei. Außer viel Geld ausgegeben und Zeit kommt nicht dabei rum. Einen großen Einfluß hat die Wahl auch nicht. Bin gespannt auf die Wahlbeteiligung.

  15. 3.

    Stimmt, fand ich auch höchst undemokratisch, die Wiederholungswahl von AGH und BVVen erst zwei Jahre später unter anderen politischen, wirtschaftlichen Umständen durchzuführen. Das war eine Verfälschung des Wählerwillens! So etwas sollte nie wieder passieren.

  16. 2.

    Ganz oder gar nicht, diese Halbwahl ist lächerlich.

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