Verfahren wegen Altersdiskriminierung -
Der ehemalige Schiedsrichter Manuel Gräfe und der Deutsche Fußball-Bund (DFB) haben im Verfahren wegen Altersdiskriminierung keine Einigung erzielen können. Der Prozess vor dem Landgericht in Frankfurt wird damit zum Streitverfahren und beide Parteien dürfen schriftliche Stellungnahmen einreichen. Am 18. Januar geht es dann mit der Hauptverhandlung weiter.
Gräfe hatte den DFB verklagt, nachdem er in der Bundesliga-Saison 2021/22 nicht mehr für die Schiedsrichterliste nominiert worden war und somit seine Referee-Karriere mit 47 Jahren beenden musste. Der Berliner geht davon aus, dass er wegen seines Alters nicht mehr berücksichtigt worden sei. Der DFB bestreitet, dass es "statuarisch" eine Altersgrenze für Schiedsrichter geben würde.
Gräfe fordert fast 200.000 Euro Schadensersatz
Nach dem Bekanntwerden von Gräfes Ausscheiden hatte es eine Protestwelle von Verantwortlichen und Spielern in der Bundesliga gegeben. Es herrsche unter den Referees "große Einigkeit, dass es diese Altersgrenze gibt", sagte Gräfe vor Gericht: "Es war nur das Alter, sonst würde ich noch auf dem Platz stehen." Er fordert nun Schadensersatz in Höhe von 194.905 Euro vom DFB für seine Nicht-Berücksichtigung in der Saison 2021/22.
Der 49-Jährige blicke der anstehenden Hauptverhandlung "tiefenentspannt" entgegen. "Dann dauert es halt noch ein Jahr länger, bis die ganze Wahrheit ans Licht kommt. Ich möchte es gerne verifiziert haben, dass das Alter der Weg war, um mich loszuwerden", sagte Gräfe nach der gescheiterten Einigung.
Sendung: rbb24, 16.11.2022, 18 Uhr