Energiekrise - Was man tun kann, wenn der Stromversorger seine Preise erhöht

Di 01.11.22 | 17:11 Uhr
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Symbolbilder: Ein Stromzähler in rötlichem Licht. (Quelle: dpa/R. Kosecki)
Audio: Antenne Brandenburg | 01.11.2022 | Tobias Hausdorf | Bild: dpa/R. Kosecki

Steigende Energiepreise beunruhigen derzeit viele Menschen in Brandenburg. Nicht wenige haben Angst davor, Strom- und Gaspreise bald nicht mehr zahlen zu können. Die richtige Beratung kann aber einen großen Unterschied machen.

Durch die Energiekrise steigen seit Monaten die Gaspreise und Strompreise in ganz Deutschland und sorgen in Hinblick auf den Winter vermehrt für Unruhe. Immer mehr Bürgerinnen und Bürger stellen sich derzeit die Frage, ob sie ihre Rechnungen in Zukunft noch zahlen können. Prinzipiell dürfen Stromversorger ihre Preise erhöhen, müssen sich dennoch an bestimmte Regeln halten. Welche Möglichkeiten und Rechte der Verbraucher hat, das erklärte die Verbraucherzentrale Brandenburg dem rbb.

Darf mein Versorger den Stromtarif erhöhen?

"Als Erstes sollte ich prüfen, ob die Preiserhöhung überhaupt gerechtfertigt ist", sagt Rico Dulinski von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Gerechtfertigt sei es zum Beispiel nicht, wenn der Kunde einen Vertrag abgeschlossen hat oder eine Preisgarantie vereinbart wurde. Sollte ein zwölf oder 24 Monate langer Vertrag abgeschlossen worden sein, könne "der Energieversorger nicht dazu berechtigt sein, die Preise zwischendurch zu erhöhen“, so Dulinski.

Welche Fristen gelten für eine Preiserhöhung?

Die Frist für eine Preiserhöhung beträgt in der Regel einen Monat, in der Grundversorgung sind es sechs Wochen. In dem Fall, dass der Versorger die Frist nicht eingehalten hat, empfehle Dulinski Widerspruch einzureichen – auch wenn es keine Garantie auf Anerkennung gebe. Der Kunde sollte in diesem Fall "einen schriftlichen Widerspruch einlegen und auch reinschreiben, dass es keine Kündigung des Vertrages bedeuten soll“, so Dulinski. Denn immer wieder gäbe es Versorger, die Widersprüche als Kündigungen deuten.

Was tun bei Mahnungen?

Der Schriftverkehr sei ebenfalls als Nachweis in dem Fall einer Mahnung wichtig. Im Fall, dass auch der Nachweis nicht akzeptiert wird, könne man sich bei der Verbraucherzentrale Brandenburg beraten lassen, so Dulinski. Die Energierechtsberatung sei derzeit kostenfrei.

Lohnt es sich, den Vertrag zu wechseln?

In der Regel empfehle Dulinski Verbrauchern, in Ihrem alten Vertrag zu bleiben. Es sei derzeit günstiger, diesen zu behalten als in einen neuen Vertrag zu wechseln. Dies sei aufgrund der hohen Neuvertragskonditionen. Jetzt wäre wichtig, "den Versorger dazu aufzufordern, dass er mich weiter zum alten Preis versorgt und um eine entspreche Bestätigung bitten“.

Sendung: Antenne Brandenburg, 01.11.2022, 16 Uhr

2 Kommentare

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  1. 2.

    " könne "der Energieversorger nicht dazu berechtigt sein, die Preise zwischendurch zu erhöhen“, so Dulinski. "

    und wenn er es trotzdem tut ? und den Vertrag kündigt ?

  2. 1.

    Im Februar hat mein Stromversorger Abschlag erhöht und kwh auf 50 Cent. Im April kam die bestellte PV Anlage mit Speicher und Notstromkomponenten. Damit mein Anbieter nicht unnötig viel Abschlag zurück zahlen muss habe ich die Zahlung eingestellt. Unabhängigkeit ist ein gutes Gefühl....und ein, wenn auch nur herbeigeredeter, "Blackout " egal.

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