Landgericht Frankfurt (Oder) - Prozess gegen mutmaßliche Gewalttäter in "Frosch"-Disco beginnt erneut

So 01.10.23 | 17:04 Uhr | Von Dorett Kirmse
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Archivbild: Das Gebäude des Clubs «le frosch» in Frankfurt (Oder) am 04.09.2018 (Quelle: dpa/Patrick Pleul)
Video: rbb24 Brandenburg Aktuell | 02.10.2023 | M. Lietz | Bild: dpa/Patrick Pleul

Der Überfall auf die Frankfurter "Frosch"-Diskothek liegt schon mehr als fünf Jahre zurück. Obwohl es den Club nicht mehr gibt, steht eine juristische Aufarbeitung der Ereignisse noch immer aus. Am Montag startet der Prozess. Von Dorett Kirmse

Mit Messern, Steinen und Knüppeln bewaffnet soll im August 2018 eine Gruppe von 15 Männern auf Besucher des Frankfurter Musikclubs "le frosch" losgegangen sein. Sieben Menschen wurden damals verletzt. Fünf Tatverdächtige aus Syrien und Palästina wurden festgenommen.

Einer davon, ein 45 Jahre alter Mann aus Syrien, wurde bereits im November 2020 zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Gegen die übrigen vier Männer im Alter zwischen 25 und 27 Jahren beginnt am Montag das Verfahren. Die Anklage wirft ihnen unter anderem schweren Landfriedensbruch, Bedrohung und gefährliche Körperverletzung vor, einem mutmaßlichen Täter auch versuchten Totschlag. Am Montag beginnt der Prozess.

Bei Verurteilung drohen lange Haftstrafen

"Für den besonders schweren Fall des Landfriedensbruchs und die gefährliche Körperverletzung sind Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren gesetzlich vorgesehen. Der versuchte Totschlag ist mit einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren sanktioniert“, erklärt Gerichtssprecherin Kathleen Labitzke.

Dem Angriff vorausgegangen war laut Anklage eine verbale Auseinandersetzung zweier Angeklagter mit zwei anderen Personen in dem Musikclub. Der Betreiber des Clubs habe die Angeklagten daraufhin des Clubs verwiesen. Einer der Angeklagten soll im Anschluss mehrere Personen angerufen haben, die ihn unterstützen sollten. Die so entstandene Gruppe soll sich daraufhin mit Steinen, Messern und Knüppeln bewaffnet haben.

Mit "Allahu Akbar"-Rufen auf den Club zugestürmt

Die Männer seien mit "Allahu Akbar"-Rufen auf den Club zugestürmt, schildert eine Augenzeugin die Geschehnisse von damals. Sie habe noch nie einen derartigen Gewaltausbruch im Frankfurter Nachtleben erlebt. An diesem Abend seien sie und ihre Freunde "vom Schlimmsten ausgegangen".

Fensterscheiben gingen zu Bruch. Mit einem Messer soll einer der Angeklagten durch eine zerschlagene Scheibe auf Besucher und die Betreiber des Clubs eingestochen haben, die sich im Club verbarrikadiert hatten.

Der Hauptangeklagte, ein 27 Jahre alter Mann aus Syrien, wird von der Rechtsanwältin Désirée Schrade verteidigt. Sie sagt, das Verfahren komme zu spät. Ihr Mandant habe sich mittlerweile gut in Frankfurt integriert und eine Familie gegründet. Er spreche gut Deutsch und arbeite in der Gastronomie. Der Vorwurf des versuchten Totschlags gegen den Mann ist aus ihrer Sicht nicht haltbar: "Insgesamt gehe ich davon aus, dass mein Mandant freigesprochen wird", so Schrade.

Verfahrensverzögerung: Erst Corona - dann befangener Richter

Bereits 2020 sollte der Prozess am Frankfurter Landgericht beginnen, wurde aber wegen der Corona-Pandemie abgesagt. Bei der Neuansetzung im vergangenen Jahr passierte eine weitere Panne: Der Vorsitzende Richter war befangen, weil er bereits als Staatsanwalt mit der Sache betraut war.

Für den Prozess sind bislang 15 Verhandlungstage angesetzt, laut Anklageschrift sollen 45 Zeugen gehört werden. Ein Urteil ist für Februar 2024 geplant.

Zur Zeit des Überfalls auf den Musikclub gab es in Frankfurt zahlreiche gewaltsame Auseinandersetzungen. Oberbürgermeister René Wilke (Linke) leitete deshalb sieben Ausweisungsverfahren gegen ausländische Straftäter ein und sorgte damit bundesweit für Aufsehen.

Das Ergebnis: Drei Männer wurden ausgewiesen, zwei sind weggezogen und gegen zwei läuft nach Angaben der Stadt das Verfahren noch. Die beiden sind Angeklagte in dem jetzt beginnenden Verfahren um den Überfall auf den "Frosch"-Club.

Sendung: Antenne Brandenburg, 02.10.2023, 09:10 Uhr

Beitrag von Dorett Kirmse

8 Kommentare

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  1. 7.

    "zwei sind weggezogen ". Das ist natürlich Pech. Wenn sie weggezogen sind.

  2. 6.

    Genau, früher war alles besser... manche Leute merken nicht mal welchen Unsinn sie verzapfen.

  3. 5.

    Waren das Zeiten, als man dort früher ohne all die Sorgen von heute feiern konnte. Die Welt ist leider eine andere heute.

  4. 4.

    Unser Strafrecht stellt die Resozialisierung in den Vordergrund. Diesbezüglich verweist die Anwältin auf die positive Sozialprognose ihres Mandanten. Entscheid bleibt aber, ob ihm die Straftaten nachgewiesen werden. Die lt. Gesetz vorgegeben Mindesystrafen kann das Gericht nicht ignorieren. Die Frage ist nur, ob die Gesammtstrafe eine Bewährung zulässt. Die Anwältin darf gerne Wünsche oder Sichtweisen äußern, aber die Entscheidung liegt beim Gericht,.

  5. 3.

    "Ihr Mandant habe sich mittlerweile gut in Frankfurt integriert und eine Familie gegründet. Er spreche gut Deutsch und arbeite in der Gastronomie. "
    Und ?
    Ist das damalige Handeln deswegen weniger strafbar ?
    Ich bin kein Jurist, habe daran aber so meine Zweifel.

  6. 2.

    Ja und eine Familie gegründet hat, aber genau in die gleiche Richtung gingen meine Gedanken auch. Ich finde es auch eine merkwürdige Aussage.

  7. 1.

    Zu spät, weil der Mandant mittlerweile Deutsch spricht?
    Eine originelle Rechtsauffassung.

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