Halbzeit bei Grundsteuerreform - Erst acht Prozent Rücklauf bei Grundsteuererklärung in Brandenburg

Fr 02.09.22 | 14:53 Uhr | Von Amelie Ernst
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Eine Photovoltaikanlage auf einem Eigenheim (Luftaufnahme mit einer Drohne) (Quelle: dpa/Patrick Pleul)
Audio: rbb24 Inforadio | 02.09.2022 | Amelie Ernst | Bild: dpa/Patrick Pleul

Noch bis Ende Oktober haben Grundstücksbesitzer Zeit, ihre Grundsteuererklärung abzugeben. Doch in Brandenburg sind zur Halbzeit erst acht Prozent der Erklärungen bei den Finanzämtern eingegangen. Von Amelie Ernst

Die Schlange in der Dossehalle in Wusterhausen (Landkreis Ostprignitz-Ruppin) wird immer länger. Zweieinhalb Stunden haben Mitarbeiter des Kyritzer Finanzamts die Fragen von rund 200 Grundstücksbesitzern und -besitzerinnen beantwortet.

Doch jetzt, im Anschluss, stellen sich viele von ihnen noch einmal an – die meisten fragen nach den richtigen Formularen für die Grundsteuererklärung, auf Papier. "Ich mache es mit dem Formular. Computer ist höhere Technik – damit kenne ich mich nicht mehr aus", sagt eine Rentnerin. "Mit Elster klappt es ja nicht im Internet. Das ist eine Katastrophe", pflichtet ihr ihr Sitznachbar bei.

Kyritzer Finanzamt wird mit Nachfragen bombardiert

Die Abgabe in Papierform sollte eigentlich die Ausnahme sein, doch die Brandenburger Finanzämter haben sich darauf eingestellt, dass vielen die Umstellung auf die digitale Steuererklärung schwerfällt. Und die Fragen, was wo eingetragen werden muss, reißen nicht ab – nicht nur an diesem Abend in Wusterhausen, berichtet Christian Schrinner, der Leiter des Kyritzer Finanzamts. "Fakt ist: Wir werden momentan während der Öffnungszeiten permanent sowohl telefonisch als auch von Leuten, die vorbeikommen, mit Fragen bombardiert. Es ist bei uns das Hauptthema und der Betrieb hat sich seit Beginn der Grundsteuerreform deutlich erhöht."

Die Fragen drehen sich vor allem um Flurbezeichnungen, Grundstücksgrößen und Bodenrichtwerte - Dinge, mit denen sich viele Grundsteuerpflichtige lange nicht befasst haben. Und die meisten verstünden auch nicht, warum sie die Daten nochmal zusammentragen müssten, obwohl diese den Ämtern doch längst vorliegen müssten, so Schrinner. Andere wiederum hadern nicht nur mit den Daten und den Formularen, sondern auch mit der Reform an sich. "Ich bin der Meinung, wir zahlen schon über hunderttausende Euro für die Grundstücke, die wir kaufen. Und jetzt sollen wir auch noch Grundsteuer bezahlen. Finde ich ein bisschen doof", sagt ein Mann in der Warteschlange für die Papierformulare.

Ja, man hätte es leichter machen können. Es ist ja versucht worden, eine Datenbank zu erstellen, die quasi alles weiß, was wir über Grundstücke wissen. Doch das ist leider nicht gelungen

Mitarbeiter eines Brandenburger Finanzamts

Minsterin sieht keine Probleme bei digitaler Abgabe

Einen Teil des Frusts kann Sachgebietsleiter Maik Brandl vom Kyritzer Finanzamt sogar verstehen, sagt er – tatsächlich lägen den Finanzämtern viele Daten bereits vor. "Ja, man hätte es leichter machen können. Es ist ja versucht worden, eine Datenbank zu erstellen, die quasi alles weiß, was wir über Grundstücke wissen. Doch das ist leider nicht gelungen."

Diese Probleme sieht auch die Brandenburger Finanzministerin Katrin Lange (SPD). Allerdings gebe es hier – anders als in anderen Bundesländern – grundsätzlich keine Probleme bei der digitalen Abgabe der Grundsteuererklärung. Etwa 1,8 Millionen Grundstücke müssen in Brandenburg neu bewertet werden – bebaute und unbebaute ebenso wie Äcker und Waldflächen. Auch hier gelten immer noch die Einheitswerte von 1935 – daher sei eine Neuberechnung grundsätzlich angebracht, so Lange.

Erschwerend käme in den ostdeutschen Bundesländern allerdings hinzu, dass man hier gleichzeitig die Veränderung von der Nutzer- zur Eigentümerbesteuerung vornehme. Auch das verursache zusätzliche Fragen. Wohl auch deshalb sind in Brandenburg bisher vergleichsweise wenige Grundsteuererklärungen erfasst worden – gerade einmal acht Prozent vom Gesamtsoll. Fast 15 Prozent sind es dagegen im Bundesschnitt.

Ämter und Grundstücksbesitzer überlastet

Belastet durch die Grundsteuerreform sind damit nicht nur die Grundstücksbesitzer:innen, sondern auch die Mitarbeitenden in den Finanzämtern. Viele Ämter klagen ohnehin über Personalmangel; es fehlt an Bewerber:innen für die offenen Stellen. Dazu kommen nun die vielen Papieranträge, die von Mitarbeitenden per Hand in die Datenbank eingegeben werden müssen.

"Ja, der Stand ist im Moment noch sehr gering. Wir gehen aber davon aus, dass er jetzt eben auch überproportional ansteigen wird", sagte Lange im Finanzausschuss des Brandenburger Landtags. Forderungen nach einer Verlängerung der Abgabefrist über den 31. Oktober hinaus weist die Ministerin allerdings zurück – vorerst. "Aber machen wir uns nichts vor. Natürlich diskutieren wir innerhalb der Länderfinanzminister und der Steuerfachleute."

Allerdings wolle man die Neubewertung der Grundstücke bis Mitte 2024 abgeschlossen haben. Allzu großzügig dürfte die Frist also auch nicht verlängert werden.

Sendung: Radioeins, 02.09.2022, 09:10 Uhr

Beitrag von Amelie Ernst

48 Kommentare

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  1. 48.

    So ein Quatsch. Bei unserer Steuertante kostete es von Beginn an etwa 500€ und alles ist erledigt. Die meisten sind einfach nur zu geizig. Wenn man es nicht selbst kann wegen Alter oder sonstigen Einschränkungen, dann jammert doch bitte hier nicht so rum und lasst es machen. Wie erledigt ihr denn sonst eure Steuer? Am PC ist nicht viel anders als auf’n Papier. Ich kann das Gejammer echt nicht mehr hören.

  2. 47.

    "Bis letzten Monat war der Stand so, dass die Steuer-Büros nicht helfen durften." Wo haben Sie diese Information her?

  3. 46.

    Es gibt reichlich Anbieter, die einem gegen entsprechendes Geld das Ausfüllen der Formulare abnehmen.
    Bei manchen Diskussionsteilnehmern frage ich mich wirklich, wie sie es bis auf diese Website geschafft haben.

  4. 45.

    Und wie sind die Berliner Zahlen?

  5. 44.

    Bis letzten Monat war der Stand so, dass die Steuer-Büros nicht helfen durften. Hat sich etwas daran verändert?

  6. 43.

    Ich habe mein FA per Frist in Verzug gesetzt, da meine Angaben laut Grundbuch als Fehler angezeigt werden. Mal sehen was jetzt passiert.

  7. 42.

    " Nur an dem Hebesatz könnte sich noch was ändern." Nein! Dazwischen fehlt noch ein wichtiger Schritt. Sonst bräuchte es das Finanzamt nicht. Das Wunderwort heißt Steuermesszahl.

  8. 41.

    "Nicht eingerechnet die Arbeitsstunden der Eigentümer," Und wie dreist die Regierung den Aufwand derer runtergerechnet hat, lässt sich nachlesen.(*) Vorab: Für alle Bürger in ganz Deutschland wurden 2.100.000 Stunden angesetzt. Plus 445K Euro fürs versenden von Papier. Da die Papiere mehr als 50gr wiegen, wäre allein das Porto 1,60 + Umschlag + zur Post....
    Aber für die Wirtschaft mal schnell 100Mio eingerechnet. Die Armen.

    (*) https://dserver.bundestag.de/btd/19/110/1911085.pdf (Seite 2 bis 4)

  9. 40.

    Die Bodenrichtwerte sind schon festgelegt. Nur an dem Hebesatz könnte sich noch was ändern. Was hoffentlich auch passiert. Denn die hier erhobenen Bodenrichtwerte entsprechen unter Garantie nicht den erzielten Verkaufspreisen und sind viel zu hoch angesetzt.

  10. 39.

    Ich bin bereits an Zeile 1, dem Aktenzeichen gescheitert. Immer wieder vom letzten Grundsteuerbescheid diesed eingetippt. Mit und ohne Leerzeichen Bindestriche etc., pure Verzweiflung bereits in Zeile 1! Anruf beim Finanzamt ergab, dass sich durch die Zusammenlegung der Ämter die Aktenzeichen geändert haben. Die Bürger wurden darüber natürlich nicht informiert...Ja geht's noch?

  11. 37.

    Frist 31.10.22. Ihr Kommentar ist völlig daneben. Wie schon in der Schule. Manche haben die Hausaufgaben Freitag Nachmittag fertig, andere machen sie Montag frag kurz vor Schulbeginn. Wozu gibt es wohl Fristen?

  12. 36.

    Komplexes Thema wie jegliches Steuerrecht in Deutschland. Einfach und unkompliziert kann dieses Land wohl nicht mehr.
    Gab ja schon einige Ansätze das ganze einfacher und transparenter zu gestalten.
    Interessant auch die jetzige „Reform“ verursacht Verwaltungskosten von geschätzt 580 Mio EUR. Nicht eingerechnet die Arbeitsstunden der Eigentümer, um die Aufgaben der Finanzverwaltungen zu erbringen.
    Ja das kostet auch Geld und Arbeitszeit in Unternehmen wo sich Menschen mit solchen Themen nun beschäftigen dürfen. Als hätten wir derzeit nicht genügend andere Sorgen und Probleme.

  13. 35.

    Mit meinem Wohnhaus in Elbe-Elster bin ich schon bei den 8% mit dabei. Mit den Grundstücken meiner Eltern in der Uckermark, die bereits auf meine Schwester und mich überschrieben sind, noch nicht. Weil wir bis heute noch keine Aktenzeichen vom Finanzamt Angermünde bekommen haben. Und hätte ich die nicht angeschrieben würde es auch so bleiben. Aber der Staat setzt Fristen. Ein großes Problem ist auch dass Finanzämter die private Postdienste wie z.B. RPV nutzen. Da habe ich schlechte Erfahrung.

  14. 34.

    Wohin schlägt Ihre Sozialstaatswaage denn eigentlich aus?

    Eher auf „Nehmen“ oder „Geben“?

    Ich habe da so ein subjektives Gefühl, das Sie sicherlich gleich widerlegen werden. ;-)

  15. 33.

    „Steuerbetrug im großen Stil? „

    Halleluja, auf die Idee muss man erstmal kommen!

    Lassen Sie mich raten, sind Sie Geisteswissenschaftler?

  16. 32.

    "Warum sind alle so unwillig?"
    Machen wir mal das andere Fass auf: Seit Jahr und Tag hat die Grundsteuer der Nutzungsberechtigte gezahlt.
    Die anstehende Erklärung MUSS derjenige abgeben, der am 1.1.2022 Eigentümer war.
    So. Und nu: Irgendeine Erbengemeinschaft, denen das Grundstück zwar gehört, aber keiner von denen ist in Brandenburg ansässig... Oder gar in Deutschland. Glauben Sie gibt es nicht?
    Willkommen in der Realität!
    Was denken Sie, wie viele Flurstücke im Land Brandenburg Eigentum von Nicht-Brandenburger sind?
    Fragen Sie mal das Forstamt um die Ecke.
    Oder Ihre Kommune oder gar Gerichte.
    Oh. Letztere zum Nachlesen:
    https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2022/09/brandenburg-rangsdorf-grundstuecksstreit-land-zahlt-schandensersatz.html
    Auch Ihnen willkommen in der Realität.

  17. 31.

    "Würde es Geld fürs Ausfüllen geben, würde es Ihrer Meinung nach ebenso wenige Rückläufer geben? "
    Wollen Sie meine ehrliche Meinung? Sie haben KEINE Ahnung!
    Wie viele haben in Deutschland Anspruch auf Wohngeld und stellen diesen Antrag nicht, wo doch bekannt ist, das jeder Berechtigter einen durchschnittlichen Anspruch von ca. 177 Euro IM MONAT - DAS ENTSPRICHT 2124 EURO IM JAHR (JEDES JAHR!) hat.
    Ups! War Ihnen nicht bekannt? Sie sollten sich informieren!

  18. 30.

    Was meinen Sie mit Pflichten? Dem Finanzamt die leidige Arbeit der Digitalisierung analog seit jeher verfügbarer Daten abzunehmen? Und das ganze kostenlos und in der Freizeit? Sie haben ja eigentümliche Vorstellungen von Bürgerpflichten! Wenn der Fiskus etwas möchte, dann soll er das bitte schön ordentlich feststellen und einen Bescheid schicken. Die erforderlichen Informationen liegen der Behörde ja offenbar längst vor (siehe Kommentar "Ein Bürger").

  19. 29.

    Die Antwort auf ihre Frage, Ansichten finden sie hier - hoffe ich:
    https://de.wikipedia.org/wiki/Grundsteuer_(Deutschland)

  20. 28.

    @mitleser: Ich denke, dass Ihr Beispiel eher die Ausnahme als die Regel darstellt. Ich lese bei manchen Kommentaren schon raus, dass es sich eher um ein Nichtwollen als ein Nichtkönnen handelt. Wie denken Sie darüber: Würde es Geld fürs Ausfüllen geben, würde es Ihrer Meinung nach ebenso wenige Rückläufer geben?
    Auch ich habe im Laufe meines Lebens schon so manch kompiziertes Formular- und Vertragswerk unterschrieben und habe mir seit einer Weile angewöhnt: Erstmal nur Durchlesen, noch gar nicht mit dem Ausfüllen beginnen (wegen Ihres verständlichen Ärgers zum Ende des Ausfüllens). Da viele ja sagen, es lägen den Ämtern alle Zahlen vor: Warum nicht irgendetwas eintragen und ans Amt schicken und auf die berichtigte Antwort warten? Dann hat man auch die Frist gewahrt. YT hat mir tatsächlich in solchen Dingen schon oft weitergeholfen, weil dort oft besser erklärt wird. Viel Erfolg!

  21. 27.

    Warum dauert das so lange? Warum sind alle so unwillig? Steuerbetrug im großen Stil? Klemmt sich da mal jemand von der Presse dahinter? Finde, das sollte hart bestraft werden. Ein Bürger hat auch Pflichten und kann nicht immer nur alles vom Staat verlangen. Wo ist denn die Eigenverantwortung geblieben? Und wer zu unfähig ist einen PC zu bedienen, sollte sich vielleicht allgemein lieber vom Besitz trennen und in ein Heim gehen. Oder ein Steuerbüro bestellen. Oder die Enkel fragen.

  22. 26.

    Der ware Hintergrund der ganzen Aktion ist wohl nur der, dass die Bürger und Grundstückseigentümer die Arbeit für die Beamten übernehmen sollen. Nämlich die Digitalisierung der Grundbücher. Die Daten sind in analoger Schriftform ja alle vorhanden, aber nun soll der Bürger diese Daten in eine digitale Form übertragen. Wenn beim Finanzamt das Elster Formular vorliegt, hat man dort eine digitale Grundstücksakte, deren Daten mit einer Software beliebig weitergenutzt werden können. Alles kostenlos.

  23. 25.

    Meine Frage war nicht sauber formuliert was begründet die regelmäßige Belastung einer Immobilie mit einer Grundsteuer?
    Sie generiert kein Einkommen oder Gemeinschaftskosten nur weil sie existiert und mir gehört.
    Sollen sich die Gemeinden doch etwas anderes zur Finanzierung der Kosten einfallen lassen.
    Erwerbssteuer hab ich bezahlt und damit ist auch mal gut. Wenn der Wert steigt, verdient die Gemeinde wenn ich verkaufe ordentlich mit. Wenn ich nicht verkaufe, ist eine Wertsteigerung virtuell und somit uninteressant für irgendjemanden.

  24. 24.

    Wenn man sich nur die Formulare ansieht sind diese aber noch nicht ausgefüllt. Sie haben wirklich keine Ahnung welche Daten und wie man diese bekommt ins Formular einzutragen. Keine schlüssige Menüführung über Elster dauernde Fehlermeldungen. Per Papier absenden kann man sein lassen kommen eh nur mit Fehler zurück. Wenn 30% diese Grundsteuerangaben abgeben ist das riesig.

  25. 23.

    "Dann sind 2000 m2 kein Bauland sondern nur ein Teil davon..."
    Ach! Das ist noch viel einfacher. (Das mit den Abstandsregeln ist im Übrigen in den LBO'en und nicht im Baugesetzbuch)
    Sie haben ein Grundstück mit 2000m² von denen 1000m² durch Satzung als Mischgebiet und die anderen als Außenbereich nach BauGB festgestellt sind.
    Für den Teil Außenbereich bekommen Sie keine Daten aus BORIS. Laut dem muss das gesamte Flurstück mit dem BRW für die Satzungsgemäße Fläche angerechnet werden.

  26. 22.

    "Ich denke, wenn die zum Ausfüllen Verpflichteten Menschen einen finanziellen Gewinn dafür herausbekommen würde, wären schon wesentlich mehr Anträge eingegangen."
    Unsinn. Und das beweist, das Sie keine Ahnung haben.
    Da Sie das mit Ihren YT-Videos so genial betonen: Die OnlineFormulare sind 1:1 die Papierformulare.
    Und wenn Sie online auf der letzten Seite des Mantelbogens sind, wird Ihnen mitgeteilt, das da noch ein weiteres Formular fehlt.
    Dazu buchen geht nicht.
    Machen Sie mal eine Erklärung für eine geteilte Eigentümeranlage, die sowohl Wohnen, Gewerbe, Landwirtschaft, als auch Wald und dann als Schwierigkeitsgrad noch Wasser enthält. Das hört schon auf, wenn die Flurstücke sowohl kommunal als auch privat geteilt sind.
    Herzlich willkommen in der Realität!

  27. 21.

    "Das stimmt nicht. Für den Bodenrichtwert gibt es Veröffentlichungen des Landes. Nennt sich Boris"
    Und was haben Sie nicht verstanden, wie die Angaben in BORIS zustande kommen?
    @Wossi hat doch ganz eindeutig geschrieben: " Was gängige Dateien machen: Den maximalen erzielten Durchschnittswert ausweisen, auch für unbebautes Gartenland, wenn der Nachbar gebaut hat."
    Innerhalb von 2 Jahren hat sich hier der Bodenrichtwert verzehntfach.
    Es hat unbedarfte, nichts wissende und Hauptsache kostet weniger als in der Stadt (hier bitte selbst Bezeichnung für solche Mitmenschen eintragen) gegeben, die ohne Ortskenntnis den "Hauptsache haben Preis" gezahlt haben und damit eine ganze Flur exorbitant im Buchwert voran getrieben haben.

    Genau das wurde schon kurz nach dem Urteil des BVerfG angemerkt aber als "Stimmungsmache" abgekanzelt.
    Fragen Sie Ihre Kommune schon mal jetzt nach den Einnahmen aus der Grundsteuer A und Grundsteuer B.
    Bitte das dann bitte wiederholen...

  28. 20.

    Die Ministerin sieht keine Probleme bei der digitalen Eingabe? Dann muss die Frau blind sein, wenigstens betriebsblind. Um die Daten in Elster eingeben zu können muss man sich registrieren. Das habe ich vor Wochen getan, seitdem tut sich: nichts.
    Man erhält nach dem Absenden seiner Daten nichtmal eine Bestätigungs-E-Mail.
    Jedes Pup-Forum im Internet kann das, aber nicht eine Finanzbehörde in Deutschland im einundzwanzigsten Jahrhundert.
    Also auf Papier. Wenn es keine Fristverlängerung gibt werfe ich den Brief am 31.10. beim FA in den Kasten.

  29. 19.

    Das ist ein ganz wunderbares Thema. Wie so Vieles in unserem Land ist die Sache schlecht vorbereitet und dazu noch schlecht gemacht. Auch ich habe mehrere Anläufe unternommen ehe e geklappt hat. Die Anleitung beim Ausfüllen ist schlichtweg saumäßig gemacht. Nach längerer Sucherei findet man dann im Internet eine verwertbare Anleitung, das hätte ich aber von den Entwicklern erwartet. So sucht jeder auf seine ganz spezielle Art und nicht alle können mit dem PC umgehen. Aber wir haben ja genug Beispiele für oberflächliche Arbeit. Ich denke an den Tankrabatt, das 9,- € Ticket und die erbärmlichen Lösungsvorschläge zu Reduzierung der Energiekosten. Auch da haben echte "Fachleute" dran gearbeitet.

  30. 18.

    Es ist bestimmt wie in der Schule. Wenn man selbst etwas erarbeitet hat, dann weckt das Stimmt und steigert die Akzeptanz... So kann Steuernzahlen direkt noch Spaß machen! ;-)

  31. 17.

    Äh jaaa, wenn die es doch alles besser wissen, warum fragen die dann überhaupt?? Meine Endachtziger Eltern sind Besitzer eines Hauses, mit Teilung. Deren Unterlagen sind irgendwo, im Zweifelsfall im Papiermüll. Demenz und Blindheit ohne Digitalisierung. Kein Steuerberater. Seit fast 30 Jahren Rentner. Hm. Da wird wohl nix kommen von den beiden dazu. ICH werde einen Teufel tun, da was auszufüllen, was den Ämtern eh vorliegt. Ich konnte mich schon um die ganze Pandemieimpfkrankenhauseinkaufshaushaltspflege-Kacke kümmern, was der Staat auch verhunzt hat, weil es nirgends eine Datenbank gibt. Irgendwo ist auch mal nen Punkt. Unfähigkeit unterstütze ich nicht!

    Dann seht Mal zu, wer ab Oktober die 15% Rückläufer bearbeitet. Ihr werdet beten, dass nicht 100% Rückläufer kommen :-))

  32. 16.

    Sehr gut, dass kann man empfehlen: Den tatsächlichen Kaufpreis eintragen, egal wie weit er zurück liegt. Es gibt auch eine 0 € Option: Erben z.B. Dann haben die Finanzämter eine Grundlage...für Weiteres.

  33. 15.

    Stellen Sie sich vor, Sie wollen ein Grundstück kaufen. Der Bodenrichtwert für Bauland ist hoch. Das Land erlaubt aber die Bebauung nicht, auf jeder Stelle, außer der Berücksichtigung der Abstände nach Baugesetz. Dann sind 2000 m2 kein Bauland sondern nur ein Teil davon... Und jetzt wird es richtig schwierig.... auch für die Finanzämter, die akzeptieren aber den höchsten Wert. Hm? Und nun bauen Sie, erhöhen den Richtwert und dürfen sich über die neue Bemessung „freuen“...

  34. 14.

    Obwohl mich das Thema als Nicht-Grundstücksbesitzer gar nicht betrifft, habe ich mal interessehalber kurz auf YouTube "Grundsteuer Formular" eingegeben. Dort finden sich mannigfaltige Anleitungen für das Ausfüllen in Elster wie auch in der Papiervariante. Und ich glaube, die Zeiten, dass man argumentieren könnte: "Ich kenne aber niemanden mit einem Internetzugang, der sich das mal anschauen und mir im Anschluss dann zeigen oder erklären kann", sind endgültig vorbei.
    Ich denke, wenn die zum Ausfüllen Verpflichteten Menschen einen finanziellen Gewinn dafür herausbekommen würde, wären schon wesentlich mehr Anträge eingegangen. Man kann sich auch extra ungeschickt und/oder bockig anstellen.

  35. 13.

    Boris eignet sich nur für Bauland, ist Gartenland enthalten eben nicht. BORIS weist ausdrücklich darauf hin, verweist auf die Landesdateien und die dann auf einen Gutachterausschuß. Der Gutachterauschuß will also einen Auftrag für die genaue Ermittlung... Hm? „Poster“ hat das unter #7 auch erkannt. Und „Matthias“ unter 4 versteht den Konflikt auch... wobei er eine Neubewertung sinnvoll findet. Man kann auch, angesichts des Dilemmas, auf eine willkürliche, „krakenhafte“ Kommunalsteuer ganz verzichten, weil das Dilemma immer größer wird, je tiefer man einsteigt. Die Kommunen können sich eine andere Finanzierung einfach nicht vorstellen. Weil man willkürliche Steuern mit Hebesätzen ohne Realitätsbezug komfortabel findet...nicht kontrolliert werden... und der Bürger sich nicht wehren kann. Aber nur der kann das ändern.

  36. 12.

    Was Ihre Gemeinde mit den Steuereinnahmen macht? Das ist ein ganz großes Geheimnis, kommen Sie bloß nicht auf die Idee, zu fragen - ach nee, halt, der Haushalt der Gemeinde ist ja öffentlich einsehbar.

  37. 11.

    Ziemlich aufwendig sogar. Und letztlich findet man Daten, die den Behörden längst bekannt sind und ebenso von den Beamten abgerufen werden könnten. Die einen dann hinterher noch korrigieren, es also ganz offensichtlich bereits (besser) wissen! Erinnert ein bisschen an Hausaufgaben in der Schule, nur dass wir hier dem "Lehrer" seine Arbeit abnehmen.
    Das muss einfacher gehen! Aber so ist es wenigstens typisch deutsch.

  38. 10.

    So ist es. Nicht immer nur meckern, sondern sich einfach mal mit den Dingen beschäftigen. Datensammeln und eingeben haben bei mir eine Stunde gedauert. Einigen Nachbarn habe ich die Sache auch schon gezeigt. Die haben das dann ohne große Probleme selbst erledigt.

  39. 9.

    Stimme zu. Es ist nicht trivial, aber es ist machbar. Etwas einlesen und ein paar Daten zum eigenen Objekt braucht es (das raussuchen ist vielleicht noch das aufwendigste).

  40. 8.

    Das stimmt nicht. Für den Bodenrichtwert gibt es Veröffentlichungen des Landes. Nennt sich Boris. Wurde auch in vielen Medien publiziert.

  41. 7.

    Im Rahmen dieser Reform sind die Bodenrichtwerte erst noch neu zu ermitteln. Inwieweit kann man da jetzt schon konstatieren, was solide ist oder nicht ?

  42. 6.

    Kleine Anekdote dazu aus Berlin: Ich habe am 2. Juli online die nötigen Angaben gemacht. 6 Wochen später kommt der Feststellungsbescheid vom Finanzamt, darunter nette Hinweise: "Entgegen Ihrer Erklärung war die Wohnung 1986 bezugsfertig." In meinen Unterlagen steht 1985. "Es sind auch die Flurstücke ... zu berücksichtigen." Die ermittelte Fläche entspricht nicht der Teilungserklärung... Der Bodenrichtwert stimmt nicht mit dem online recherchierten überein. Wofür also die Mühe, was soll das???

  43. 5.

    Anscheinend sind auch nicht alle Bürger bereit für die Digitalisierung in den Verwaltungen, möchten lieber die Papierformulare. Sollte immer mit bedacht werden. Der Vorwurf, dass die Digitalisierungsziele von Kommunen, Ländern und Bund nicht erreicht werden, scheinen bei einem Teil der Bürger gut anzukommen.

  44. 4.

    Ihr letzter Satz regt zum Nachdenken an.
    Was macht die Gemeinde denn mit den Einnahmen aus der Grundsteuer? Ich weiß zweckgebundene Steuern gibt es nicht. Aber was ist der Gedanke dahinter? Ich zahle treudoof jedes Jahr und weiß nicht so recht wofür eigentlich.
    Gibt es das in anderen EU-Ländern ähnlich?
    Wertsteigerung durch eigene Leistung aber zugegebenermaßen auch durch fremde oder gar öffentliche Investitionen im näheren Umfeld. Das kann ich noch begrenzt nachvollziehen dass man das mal neu bewerten muss.
    Allerdings fraglich wie derzeit. Da werden in einem Dorf für Baugrund neben dem Schweinestall die gleichen teilweise horrenden Werte aufgerufen, wie direkt neben der Kaufhalle, Bahnhof etc.

  45. 3.

    Es gibt keine solide Bodenrichtwertdatei, weil der letzte Verkauf diesen, für alle Nichtverkauften nicht rechtssicher mitbestimmt. Was gängige Dateien machen: Den maximalen erzielten Durchschnittswert ausweisen, auch für unbebautes Gartenland, wenn der Nachbar gebaut hat. Das wissen auch die Finanzämter und müssen mit einer eigenen Datei reagieren. Paradox ist, dass mit eigenem Geld der Wert erhöht wird, was dann als Grundlage für gesetzwidrige Doppelbesteuerung benutzt wird?

  46. 2.

    Es ist Zeit bis Ende Oktober. Was soll die Aufregung?

  47. 1.

    Es ist wirklich nicht schwer und Elster ist schon lange nicht mehr überlastet. Grundbuchauszug, den alten Grundsteuerbescheid und Lageplan bereitlegen,vielleicht auch den Kaufvertrag.Daraus bekommt man sämtliche Daten, die man braucht. Der Rest ist logisches Denken. Wenn’s garnicht klappen will, Nachbarschaftshilfe wäre auch eine Möglichkeit.

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