Tarifkonflikt - Erneuter Bahn-Warnstreik am Freitag stoppt Nah- und Fernverkehr

Fr 21.04.23 | 05:16 Uhr
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Wartende Passagiere am Berliner Hauptbahnhof (Bild: dpa/Schoening)
Video: rbb|24 | 19.04.2023 | Kerstin Breinig | Bild: dpa/Schoening

Reisende und Pendler im ganzen Land müssen sich am Freitag erneut auf Zugausfälle und Verspätungen einstellen: Seit 3 Uhr läuft ein Warnstreik, zu dem die Gewerkschaft EVG aufgerufen hat. Betroffen ist nicht nur die Bahn.

Hinweis: Dieser Beitrag wird nicht mehr aktualisiert. Alle laufenden Informationen zum Bahn-Warnstreik am Freitag finden Sie hier.

  • Am Freitag gibt es wegen des Tarifkonflikts zwischen Bahn und EVG bundesweit einen Warnstreik
  • Im Nah- und Regionalverkehr sollen die Züge von 3 bis 11 Uhr ausfallen, im Fernverkehr bis 13 Uhr
  • Die BVG ist nicht betroffen, dafür aber u.a. ODEG, NEB und Transdev

Im Tarifstreit bei der Bahn will die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) zum zweiten Mal den Schienenverkehr bundesweit stoppen. Seit 3 Uhr läuft am Freitag ein Warnstreik, zu dem die Gewerkschaft bis 11 Uhr aufgerufen hat. Reisende müssten sich wieder auf Zugausfälle und Verspätungen einstellen, hieß es von der EVG. Das gilt für den Regional- und Nahverkehr, also beispielsweise die Berliner S-Bahn.

Im DB-Fernverkehr fahren laut der Bahn bis 13 Uhr keine Züge. Danach solle er schrittweise wieder hochgefahren werden. Die BVG fährt am Freitag wie üblich, sie ist nicht von dem Streik betroffen.

Ein Sprecher der Bahn sagte, der Streik am Vormittag werde voraussichtlich Auswirkungen auf den gesamten Freitag haben. Reisende sollten nach Möglichkeit umplanen [bahn.de]. Alle Fahrgäste, die ihre für Freitag geplante Reise wegen des Streiks verschieben wollen, können ihr bis einschließlich 18. April gebuchtes Ticket für den Fernverkehr ab sofort bis einschließlich 25. April flexibel nutzen, teilte die Bahn mit. Sitzplatzreservierungen könne man kostenlos stornieren.

ODEG stellt Verkehr auf allen 15 Linien ein

Der Warnstreik im Schienenverkehr am Freitag trifft auch die Ostdeutsche Eisenbahngesellschaft (ODEG). Am Donnerstag teilte die Odeg auf ihrer Homepage mit, dass der Zugverkehr auf allen 15 Linien eingestellt werde. Zwar werde die ODEG nicht direkt bestreikt, sei aber betroffen, da sie die Infrastruktur der DB Netz AG nutze.

Laut ODEG kann es bereits ab 0 Uhr zu Einschränkungen im Betriebsablauf kommen, die bis zum Ende des Tages andauern könnten. Derzeit werde der Einsatz von Ersatzverkehr mit Bussen geprüft. Die planmäßigen Ersatzverkehre, wie beispielsweise auf der Linie RE1, würden verkehren.

Betroffen sein könnten zudem Züge der Unternehmen Niederbarnimer Eisenbahn (NEB) und Hanseatische Eisenbahn (HANS) in Berlin und Brandenburg, falls auch DB-Mitarbeitende der Infrastruktur streiken - beispielsweise an Gleis- oder Signalanlagen [vbb.de]. Auch diese privaten Verkehrsunternehmen nutzen die Infrastruktur der Bahn.

Am Donnerstag rief die EVG zudem die Beschäftigten beim Bahnunternehmen Transdev zum Warnstreik auf. Zur Transdev-Gruppe gehören unter anderem die Nordwestbahn, die Bayerische Oberlandbahn oder die Mitteldeutsche Regiobahn. Trotz Streikandrohung sei bei den Tarifverhandlungen am Mittwoch ein nur unwesentlich verändertes Angebot vorgelegt worden, begründete die Gewerkschaft den Aufruf am Donnerstag. Daher werde auch die Transdev-Gruppe von 3 Uhr bis 11 Uhr bestreikt.

Passagiere neben einem Zug der Rhein-Ruhr-Bahn, Aufnahme aus 2022 (Quelle: picture alliance / Jens Niering)
Bild: picture alliance / Jens Niering

Auch Streiks an Flughäfen Düsseldorf, Hamburg und Köln/Bonn

Am Donnerstag und Freitag wird außerdem an den Flughäfen Düsseldorf, Hamburg und Köln/Bonn gestreikt, nach Aufruf von Verdi. Entsprechende Inlandsflüge vom oder zum BER werden deshalb ausfallen. Die EVG betonte am Mittwoch, dass es hier keine Absprachen und keinen Zusammenhang zum Bahnstreik gegeben habe.

Die EVG hat Angaben vom Mittwoch zufolge alle ihre Mitglieder bei der Deutschen Bahn und in den anderen rund 50 Bus- und Bahn-Unternehmen zu dem Warnstreik aufgerufen, in denen gerade verhandelt werde. "Wir müssen den Druck auf die Arbeitgeber erhöhen, die glauben, die Forderungen ihrer Beschäftigten ignorieren zu können und stattdessen Tarifverhandlungen nach Gutsherrenart führen wollen", erklärten die beiden EVG-Tarifvorstände Cosima Ingenschay und Kristian Loroch. Das sei nicht akzeptabel.

Die Gegner im Tarifkonflikt der Bahn weisen sich gegenseitig die Verantwortung dafür zu, dass es noch keine Einigung gibt. Die Deutsche Bahn bezeichnete den angekündigten Warnstreik am Mittwoch als "reine Mitgliederwerbeaktion" der Gewerkschaften und kritisierte ihn als unverständliche Eskalation. "Die EVG hat Maß und Mitte komplett verloren und setzt nur auf Krawall", ließ sich der DB-Personalvorstand Martin Seiler am Mittwochvormittag zitieren. Die EVG sei bisher "null Minuten bereit" gewesen, ernsthaft mit der DB zu verhandeln. Dass in den vergangenen drei Wochen nichts vorangekommen ist, das lag - je nachdem wen man fragt - jeweils am Gegner.

Infos im Netz

EVG sieht Verantwortung bei Arbeitgeber

Die Gewerkschaft EVG erklärte, sie setze "ein deutliches Zeichen, dass wir nicht die Fahrgäste, sondern die Unternehmen treffen wollen, indem wir diesmal zu einem zeitlich befristeten Warnstreik in den frühen Morgenstunden aufrufen". Zu verantworten hätten dies die Arbeitgeber, die sich bislang konstruktiven Tarifverhandlungen verweigerten.

"Wenn wir den Arbeitgeber massiv beeindrucken wollten, würden wir zu einem mehrtägigen Streik aufrufen", sagte Loroch. Das könne in der Zukunft noch kommen, sei zum jetzigen Zeitpunkt aber das falsche Signal.

Gespräche mit Bahn werden am Dienstag fortgesetzt

Die Gewerkschaft verhandelt für rund 230.000 Beschäftigte und fordert zwölf Prozent mehr Lohn, mindestens aber 650 Euro im Monat mehr. Der Staatskonzern Deutsche Bahn hatte fünf Prozent mehr und Einmalzahlungen von bis zu 2.500 Euro angeboten.

Die EVG und Verdi hatten für den öffentlichen Dienst Ende März parallel am gleichen Tag gestreikt und damit fast alle öffentlichen Verkehrsmittel lahmgelegt. Im öffentlichen Dienst liegt mittlerweile ein Schlichterspruch vor, an dem sich auch die Deutsche Bahn (DB) orientieren will. Angeregt wurden Lohn-Erhöhungen im Gesamtvolumen von über zehn Prozent. Die Schlichter schlugen ein in mehreren Raten bis Februar 2024 ausgezahltes steuerfreies Inflationsausgleichsgeld von 3.000 Euro vor, mit einer ersten Zahlung im Juni 2023.

Die EVG lehnte es ab, bei der DB einen Abschluss auf Basis des Schlichterspruchs für den öffentlichen Dienst zu erzielen. "Wir sind nicht Teil des öffentlichen Dienstes und wir sind nicht Teil des Schlichtungsverfahrens", sagte Loroch am Mittwoch. Man verhandle vielmehr für die Belegschaft von Bus und Bahn und erwarte deshalb, "dass von der Deutschen Bahn nicht Empfehlungen an andere Gewerkschaften abgeschrieben werden, sondern konkret auf unsere Forderungen eingegangen wird." Der DB-Personalvorstand kritisierte die Gewerkschaft am Mittwoch dafür. "Warum sollte das, was für die 2,5 Millionen Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes gut ist, nicht auch für 180.000 Eisenbahner:innen gut sein?", fragte Seiler rhetorisch. Die Gespräche mit der Bahn gehen am Dienstag weiter.

Sendung: rbb24 Inforadio, 20.04.2023, 9 Uhr

79 Kommentare

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  1. 79.

    @ Opa Tüdel, schon wieder? Die liefen doch gestern schon über die Gleise? Was sind das für Tiere?

  2. 78.

    Woher wollen sie wissen wer mehr oder weniger Lohnerhöhung verdient hat
    Wie immer verbreiten sie nur Arbeigeberfreundlichen Schwachsinn

  3. 77.

    Unterbreiten Sie doch der Deutschen Bahn ihre gute Lösung für ein "erfolgsbasiertes Entlohnungsmodell". Nebenbei bemerkt gibt es das dort schon längst. Allerdings macht es wenig Sinn darüber zum Beispiel einen Mitarbeiter in der Infrastruktur- oder Fahrzeuginstandhaltung für die Pünktlichkeit des Konzerns im Regional- und Fernverkehr zu belohnen oder zu bestrafen.

  4. 76.

    Wenn kein Druck da ist brauche ich auch nicht streiken. Was meinen Sie warum die klimakleber im Berufsverkehr sich ankleben. Richtig weil es nachts keinen Sinn hat. Weil da fahren keine Autos.

  5. 75.

    jap.
    ich werd dann meine 15km auch gern mit meinem fahrrad fahren. is ja spitzenwetter.
    gut das mir dieses fahrzeug zur verfügung steht!

  6. 74.

    Also ein erfolgsbasiertes Entlohnungsmodell wäre eine gute Lösung. Das würde auch zeigen welche Angestellten der Unternehmen die Lohnsteigerung wirklich verdient haben und welche nicht. Das ist definitiv besser als jedem einfach 650€ zu schenken für nichts und wieder nichts. Dann können sich die Leute auch nicht mehr hinter dem Argument verstecken das zu wenige Mitarbeiter da sind.

    Es geht darum den richtigen die Erhöhung zukommen zu lassen. Nicht Leuten die nichts zum Erfolg beisteuern. Wäre doch absolut nicht gerechtfertigt denen die uns zurückhalten auch noch zu belohnen.

  7. 73.

    Lassen Sie mich raten. Kann es sein, dass Sie ein Prämien/ Leistungssystem ablehnen, weil Sie im selben Trott weitermachen wollen wie bisher ?

    Um Missverständnissen vorzubeugen. Ich gehöre weder einer Partei noch einer Gewerkschaft oder irgendeiner anderen Organisationen an.

  8. 72.

    ich muss schon sagen das ich es hundsgemein finde das die bahn, sbahnen und flughäfen alle auf einmal streiken müssen, damit man ja sehr schwer wegfahren kann. könnte man nicht nacheinander streiken? ich bin ziemlich sauer

  9. 71.

    Ich weiß auch nicht, warum immer von der Lohn/Preisspirale gesprochen wird. Das Gegenteil ist der Fall! Erst steigen die Preise und dann die Löhne. MfG

  10. 70.

    These: Das Streikrecht beim ÖPNV hindert Menschen daran, vollkommen auf ein Fahrzeug zu verzichten. Da es dann nun einmal da ist, wird es auch genutzt.

    Studien dürfen sich gern einer Verifikation oder Falsifikation versuchen.

  11. 69.

    Horst BorgmannMittwoch, 19.04.2023 | 14:59 Uhr
    "Wie wäre es, wenn der gegenwärtige Tarif beibehalten würde und die jetzt zu verhandelnden Erhöhungen als Prämien für Pünktlichkeit gezahlt würden? Ich kann mir vorstellen, dass Leistungsprämien motivierend wirken können"

    Gaaanz doller Vorschlag. Und so redlich und kenntnisreich!

    Haben Sie einmal überlegt Ihren Plan den Konzernleitungen der Bahn und den parlamentarischen Gremien, sowie der regierenden Verkehrspolitik vorzulegen? Die werden den sicher sehr spannend finden. Es scheint sich ja Mobilisierungspotential im Reich der bürgerlichen Mitte zu finden für solch...sagen wir einmal freundlich: schräge Kampagnen.
    Da hat man also Budget aus der Infrastruktur gezogen. Überall Personal gekürzt. Die Ausbildung von Nachwuchs und faire Entlohnung vernachlässigt.
    Aber nun ist die Zugführerin, der Schaffner schuld. Und kriegt erst eine Prämie, wenn er erfolgreich mit abgespeckter Ausstattung die Phantasien der Konzernleitung erfüllt...

  12. 68.

    Da ich es grad im Bekanntenkreis erlebe: Als besonders skurril empfinde ich es wenn Leute die im ÖD gerade erst gestreikt haben sich nun über die Streiks der anderen beklagen….
    ‚Pfui Deiwel‘ liebe Gewerkschafter!

  13. 67.

    Arbeitnehmer angemessen und fair zu entlohnen, Zuschläge für Sonn- und Feiertage, Überstunden etc. zu zahlen, hat auch etwas mit Wertschätzung zu tun. In Zeiten des akuten Personalmangels sollten Arbeitgeber mal darüber nachdenken, wer eigentlich den Laden am Laufen hält.

  14. 66.

    Irgendwie fing der Streik im Nordosten von Berlin schon heute am Nachmittag an: kein Verkehr zwischen Pankow und Bornholmer Straße wegen Tieren im Gleisbett, S 2 nur zwischen Blankenburg und Bernau. Hunderte Leute vor dem Bahnhof warten auf den 150er Bus. Wir brauchen keine Klimakleber, unser Chaos schaffen wir alleine!

  15. 65.

    Wenn ich die Meldungen richtig verstanden habe, geht es um die Zahlung von Zuschlägen für Überstunden, Nacht-, Sonn- und Feiertagen. Das, was in der Vergangenheit üblich und gesetzlich geregelt war, wurde zum Nachteil der Arbeitnehmer geändert.
    "...Arbeitnehmer haben – wie auch bei Mehrarbeitszuschlägen und anders als beim Nachtarbeitszuschlag – keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Sonn- oder Feiertagszuschlag. Das hat das Bundesarbeitsgericht 2006 entschieden (Az.: 5 AZR 97/06)..."
    Noch vor ca. 20 Jahren war es üblich, in Betrieben mit 7/24-Tätigkeit Zuschläge für Samstag- Sonn- und Feiertage zu zahlen. Insofern habe ich volles Verständnis dafür, dass die Beschäftigten bestimmter Bereiche diese Zuschläge endlich wieder einfordern. Wenn Streiks aus solchen Gründen zukünftig aufhören sollen, ist der Gesetzgeber gefragt, endlich wieder faire Regelungen in Kaft treten zu lassen. Sonst bleiben nur Tarifvereinbarungen - und Streiks.

  16. 64.

    Wieso können sie nicht streiken? Dieses (Streik-)Recht wurde auch in Arbeitskämpfen erstritten und ist ein gesetzlich verankertes Recht. Wenn ihnen 3% genügt ist dies ihre Sache. Sie könnten sich auch ggf. gewerkschaftlich organisieren und auch streiken. Alleine am Werktor stehen, macht tatsächlich wenig Sinn.

  17. 63.

    Leider denken daran so manche Maulköppe garnicht , das ist denen völlig egal
    Worte wie zb. Wertschätzung kennen diese Maulköppe nicht
    Aber wenn es um ihren eigenen Geldbeutel geht .........
    Neid und Mißgunst gibt es in Deutschland leider sehr oft
    Ich hoffe das die Gewerkschaft sehr viel für die Arbeitnehmer erreichen , egal ob bei der Bahn oder beim ÖD

  18. 62.

    Komischerweise soll die hart arbeitende Unterschicht immer begründen, warum sie mehr will.
    Bei den oberen 10.000 kommen die satten Gehälter meist von selbst.
    Da wird niemand angemotzt, wenn er eine Million Jahresgehalt fordert.

  19. 61.

    Genauso sieht's aus.
    Das Personal trägt jeden Tag für Tausende Menschenleben Verantwortung und bringt mich jeden Tag durch die Stadt.
    Also gönne ich denen auch ein kräftiges Lohnplus.
    Zudem könnte die Politik für die Beschäftigten deutliche Steuersenkungen ermöglichen.
    So wie es vor der Wahl versprochen wurde.
    Man müsste einfach nur bei Ideologie-Projekten Geld einsparen.

  20. 60.

    "Wenn Klimaaktivisten die Straßen blockieren werden sie von der Straße gezerrt und wegen Nötigung verurteilt. Sogar in Präventivhaft genommen. " Das ist erfreulich, aber es fällt nicht unter Streikrecht oder sonst irgendein Grundrecht. Der Vergleich hinkt also.

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