Zurück ans Landgericht - Rechtsstreit um Millionen-Bußgeld gegen Deutsche Wohnen geht weiter

Do 22.02.24 | 07:05 Uhr
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Der Schriftzug "Deutsche Wohnen" prangt an der Fassade der Zentrale der börsennotierten Wohnungsgesellschaft Deutsche Wohnen SE in Berlin. (Foto: dpa)
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Der Rechtsstreit um ein Millionen-Bußgeld der Berliner Datenschutzbehörde gegen den Immobilienkonzern Deutsche Wohnen SE ist an das Landgericht Berlin zurückverwiesen worden. Das geht aus einem Urteil des höhergestellten Kammergerichts Berlin hervor, das auf dem Internet-Portal der Berliner Justiz veröffentlicht wurde.

Zuvor hatte sich bereits der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit dem Bußgeldbescheid in Höhe von 14,5 Millionen Euro wegen eines Verstoßes gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beschäftigt, den die damalige Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, im November 2019 gegen die Deutsche Wohnen verhängt hatte. Das Unternehmen gehört seit 2021 zum Immobilienkonzern Vonovia.

Welche Daten darf ein Immobilienunternehmen über seine Mieter speichern?

In dem Verfahren geht es darum, welche Daten ein Immobilienunternehmen über seine Mieter speichern darf. Konkret warf die Berliner Datenschutzbehörde der Deutsche Wohnen vor, eine regelmäßige Löschung von nicht mehr benötigten Mieterdaten nicht umgesetzt zu haben. Zu Beginn des Verfahrens kassierte das Landgericht Berlin den Bußgeldbescheid ein, weil die Behörde keine konkret verantwortliche Person für den Verstoß benannt hatte.

In dem Berufungsverfahren vor dem Kammergericht Berlin wurde dann der EuGH eingeschaltet. Der entschied am 5. Dezember 2023 im Gegensatz zu dem Landgericht, dass Datenschutzbehörden auch dann Bußgelder gegen Unternehmen verhängen dürfen, wenn sie keine Ordnungswidrigkeit einer natürlichen Leitungsperson festgestellt haben.

Gleichzeitig entschieden die Luxemburger Richter aber auch, dass ein Bußgeld nur dann gegen ein Unternehmen verhängt werden darf, wenn ein Verstoß "schuldhaft" begangen wurde, also "vorsätzlich" oder zumindest "fahrlässig". Die amtierende Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Meike Kamp, sagte, ihre Behörde habe in dem Bußgeldbescheid eindeutig festgestellt, dass die Deutsche Wohnen SE vorsätzlich gehandelt habe. Dies wird von der Deutsche Wohnen SE bestritten.

Die Unternehmens-Anwälte erwarten ein längeres Verfahren

Die Anwälte des Unternehmens stellen sich jetzt auf ein längeres Verfahren ein. "Es wurde inhaltlich nichts entschieden. Ganz im Gegenteil: Bisher ging es nur um prozessuale Fragen", sagte Anwalt Tim Wybitul von der Kanzlei Latham & Watkins LLP, die die Deutsche Wohnen vertritt. "Das weitere Verfahren wird noch ein langer Ritt, ich gehe von bis zu fünf Jahren aus."

Wybitul ist sich auch sicher, dass der Fall aus Berlin erneut in Luxemburg landen wird. Beispielsweise müsse der EuGH dann entscheiden, ob er den Ansichten der Behörde folge. "Mit den wesentlichen Fragen des Datenschutzes haben sich die Gerichte bislang nicht beschäftigt, etwa wann Daten gelöscht werden müssen oder wie sie archiviert werden dürfen."

Die Berliner Datenschutzbeauftragte Kamp rechnet dagegen mit einer baldigen Entscheidung des Landgerichts. "Nachdem der Europäische Gerichtshof jedenfalls die wesentlichen Rechtsfragen geklärt hat, kann sich nun das Landgericht mit dem Bußgeldbescheid in der Sache befassen."

Sendung: rbb24 Inforadio, 22.02.2024, 16:20 Uhr

16 Kommentare

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  1. 16.

    Verfarensrecht ist nicht so einfach....
    Das Verfahren ist mit dem Bussgeldbescheid abgeschlossen.
    Es kann gegen den Bescheid vorgegangen werden. Nicht gegen das Verfahren selbst.

    Gibt es schützenswerte Daten? Welche sollten das sein?

  2. 15.

    Sie gibt einfach Daten an die Presse und dann noch aus einem schwebenden Verfahren.

  3. 14.

    "sondern bei Vertragsabschluss "
    Nein. Interessenten ist das Stichwort.
    Und zudem auch bereits dort solche Dinge wie eine Schufaauskunft, auch wenn es nie zum Vertragsabschluß kam.

  4. 13.

    -Teil 2-
    Ich möchte gern andere Kommentatoren und Kommentatorinen bitten sich die Situation hier anzuschauen. Es sieht wirklich verboten geschossen aus. Richtig hingehunzt.

  5. 12.

    Vor allem der Deutsche Wohnen ist alles zuzutrauen. Nachdem die 2021, anstelle von 3 kleinen Büschen, eine davon in der Karl-Lade-Straße und zwei bei uns in der Buggenhagenstraße, entfernten, wurde ALLES entfernt und unsägliches „Unkraut“ hingepflanzt. Angeblich um etwas attraktives zu bieten. Desweiteren wurde mit der Begründung daß an der Ecke Buggenhagenstraße/Erich-Kuttner-Straße die Blautanne „illegal“ gesetzt wurde, komplett entfernt. Nur wurde die 1982 dort gesetzt. Also ist denen es erst nach 39 (!) Jahren aufgefallen daß dieses illegal war? Was der Datensammlung betrifft, es häufen sich Beschwerden weil Mieter Post von Firmen bekommen die unbekannt sind. -Ende Teil 1-

  6. 11.

    Zum einen speichern die die Daten nicht NACH dem Auszug sondern bei Vertragsabschluss alles andere ist Lebensunwirklich und funktioniert vielleicht noch bei Behörden mit Faxgerät. Zum Anderen fände ich eine zentrale Datenbank über schlechte Mieter, wie es sie auch bei der Schufa für riskante Zahler und bei Versicherungen für auffällige Versicherte gibt sinnvoll, um Vermieter vor... ich nenne es mal vorsichtig "Fehlentscheidungen" zu schützen. Stichwort Mietnomaden.

  7. 9.

    Sie haben etwas nicht begriffen. Sie müssen Ihre Daten nicht preisgeben! SIE sind doch nicht in der Lage ihre Daten für sich zu behalten. Jedem noch so windigem Unternehmen wird hinterher gelaufen wie Lemminge.
    Was haben Sie denn so für Äpps, von denen Sie wissen dass die Daten abfliessen? Wenn Sie es wissen und trotzdem nutzen, sidn SIE schuld und ncihtd er Datenschutz.
    Also hören Sie auf mit ihrem grundlosem Gejammer.

  8. 8.

    " die Meldestellen begehen regelmäßig Verstöße, wenn sie ohne Anfrage, von sich selbst heraus, Daten über Umuziehende an den Beitragsservice melden. "
    Sie sollten sich mit den Rechtsgrundlagen, die sie beurteilen, wenigstens vertraut machen.

    BMG §36 und daran anschliessende Verordnungen.

  9. 7.

    Mal eine Fachfrage. Begeht die Beauftragte, wenn sie solche Details an die Öffentlichkeit durchsticht nicht selbst einen verstoß gegen die DSGVO ?? Ich meine JA !

  10. 6.

    Die deutsche Wohnen und Vonovia stehen für mich unter Generalverdacht. Ob es das schicken überhöhter Nebenkostenabrechnungen ist, an so viele Haushalte, dass man einfach nur von Absicht reden kann. Und das Speichern von Mieterdaten nachdem sie ausgezogen sind... Wahrscheinlich wollen diese gierigen Unternehmen die Daten noch weiterverkaufen und die Menschen so noch mehr ausbeuten. Den traue ich wirklich alles zu.

  11. 5.

    Die EU führt auch den digitalen Euro ein. Wie bei den Bezahlkarten für Flüchtlinge, können da die Ausgaben und Verwendungszwecke gesteuert werden, das macht mir viel mehr Sorgen als intern gespeicherte Mietverträge die nichtmal öffentlich zugänglich waren oder deren Daten nicht weitergegeben wurden.
    Für meine Meinung ist das ganz klar politisches Mobbing, rührt das Verfahren ja noch aus der Zeit von Mietendeckel-DWEnteignen-RRG-Senat

  12. 4.

    Die EU baut gerade ein zentrales Vermögensregister auf. Immobilien, Bankkonten, Besitz... das ist legal, obwohl niemand zugestimmt hat? Wie will jetzt die Behörde in ihrem eigenen Bescheid beweisen, dass es Vorsatz war? Weil sie es selber behauptet? Ich bin überzeugt die DSGVO hat nur den Zweck bei "Unliebsamen" abzukassieren, denn schützen tut sie niemanden. Wir müssen ja überall einwilligen, auf diese Rechte zu verzichten. Welchen Sinn macht das Gesetz da also. Hätte DW in den Mietverträgen einen Punkt, wo Mieter auf die DSGV verzichten wäre alles gut? Ob ich diese Daten nun speichere mit erzwungener Einwilligung oder ohne, macht keinen Unterschied.
    Machste keine Schufa Einwilligung, kriegste auch keinen Dispo oder Kredit. So funktioniert die Realität in jedem Bereich.

  13. 3.

    Dieser ganze Datenschutz zwingt täglich Millionen Europäher (man kann sagen jeden einzelnen von uns), auf diese, seine Rechte unfreiwillig zu verzichten, weil sonst nichts mehr funktioniert. Dieses Gesetz ist nutzlos. Keine Website, kein Amazon, kein Facebook, Netflix, E-Mail, BVG und Bahn überall müssen wir zwangsweise auf unsere Rechte verzichten und hier macht man jetzt so einen aufriss.. verstehe das wer will.
    Schon wenn ich eine neue Waschmaschine kaufe oder einen modernen Kühlschrank, Staubsaugerroboter usw und ich den vollen Funktionsumfang nutzen möchte, brauche ich eine App in der ich allem zustimmen muss, was mir vom Anbieter hingeworfen wird inklusive mindestens Namen und Mailadresse. Bereits bei Cookies geht das Dilemma los, mit denen wir ausgeschnüffelt werden, Skripte, Java und vieles andere, ohne dem manche Webseiten gar nicht funktionieren.

  14. 2.

    Entschuldigung aber die Meldestellen begehen regelmäßig Verstöße, wenn sie ohne Anfrage, von sich selbst heraus, Daten über Umuziehende an den Beitragsservice melden. Wo ist denn da die Millionenklage?

  15. 1.

    Der Datenschutz, den uns die EU da in Europa übergeholfen hat ist völlig an der Realität vorbei. Jeder Handynutzer und Kartenzqhler gibt jeden Tag etliche Daten weiter, aber bei offensichtlichen Verträgen soll es anders sein. Versteht kein Mensch. Solange ich einen laufenden Vertrag habe, sollte ich zu dem Vertragsverhältnis auch Informationen erheben und speichern dürfen. Das ist normaler Menschenverstand. Hier sollte die EU die Richtlinien zum Schutz von ehrlichen Verbrauchern dringend nachbessern. Alternativ muss es sonst ein zentrales Mieterregister in der EU geben, damit Vermieter vor bedenklichen Vertragspartnern gewarnt werden können.

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