Grundschulen -
Eltern in Berlin können ihre Kinder ab Montag für die erste Klasse anmelden. Sie haben dafür bis zum 21. Oktober Zeit.
Angemeldet werden die Kinder bei der zuständigen Grund- oder Gemeinschaftsschule. Das ist laut Bildungsverwaltung im Regelfall die Schule, die dem Wohnort des Kindes am nächsten liegt. Benötigt werden die Personalpapiere der Eltern und die Geburtsurkunden der Kinder.
Wer sein Kind morgens oder nachmittags betreuen und fördern lassen will, kann das direkt bei der Schulanmeldung beantragen.
Brandenburg mit deutlich längerer Anmeldefrist
In Brandenburg ist die Anmeldefrist länger: Hier müssen die Kinder bis zum 28. Februar in der zuständigen Grundschule angemeldet sein. Benötigt werden neben dem Kind selbst und den Auweispapieren die Teilnahmebestätigung an der Sprachstandfeststellung aus der Kita und, sofern vorhanden, der Nachweis über einen Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern oder eine medizinische Kontraindikation gegen eine Masernimpfung.
In beiden Bundesländern gilt die Anmeldefrist für alle Kinder, die bis zum 30. September kommenden Jahres sechs Jahre alt werden. Wer beim Anmeldetermin sicher sein will, alle nötigen Unterlagen dabei zu haben, schaut auf der Website der jeweiligen Gemeinde nach.
Im derzeit laufenden Schuljahr sind in Brandenburg rund 24.000 und in Berlin etwa 37.000 Erstklässler eingeschult worden - darunter auch aus der Ukraine geflüchtete Kinder.
Sendung: rbb24 Inforadio, 10.10.2022, 11:40 Uhr