Landgericht Potsdam - Erneuter Prozess gegen 19-Jährigen wegen mutmaßlichen Anschlagsplans

Mi 19.07.23 | 13:11 Uhr
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Symbolbild: Das Justizzentrum Potsdam, in dem sich auch das Landgericht Postdam befindet. (Quelle: dpa/Christoph Soeder)
Bild: dpa/Christoph Soeder

Vor dem Landgericht Potsdam hat im zweiten Anlauf der Prozess gegen einen 19-Jährigen begonnen, der einen Anschlag mit Sprengstoff geplant haben soll. Zu Beginn am Mittwoch verlas die Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg ihre Anklage, wie ein Gerichtssprecher sagte. Diese wirft dem zur Tatzeit Jugendlichen, welcher der rechtsextremen Szene angehören soll, die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor. Zeugen wurden demnach noch nicht gehört.

Erster Prozess durch kranke Schöffin geplatzt

Da der Angeklagte zur Tatzeit noch minderjährig war, findet die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Ein erster Prozess platzte Ende April wegen der Erkrankung einer Schöffin, weshalb nun neu verhandelt wird.

Der heute 19-Jährige wurde im Juni 2022 festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Zuvor ermittelte die Generalstaatsanwaltschaft monatelang gegen ihn.

Wie die Behörde damals mitteilte, soll er sich Anleitungen zum Bau von Waffen, Munition und Sprengsätzen sowie die entsprechenden Chemikalien dazu beschafft haben. Zudem soll er mehrere sogenannte Spreng- und Brandvorrichtungen gebaut und damit erste Sprengversuche vorgenommen haben.

Das Gericht setzte zunächst fünf weitere Verhandlungstermine bis Ende September an.

Sendung: Antenne Brandenburg, 19.07.2023, 14:25 Uhr

2 Kommentare

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  1. 2.

    Wenn jemand schon in diesem Alter sein Denken und Handeln auf die Vernichtung von Menschenleben ausgerichtet hat, ist das wirklich kein "Jugendspaß" mehr. Der junge Mann scheint mindestens stark soziopathisch, wenn nicht gar psychopathisch veranlagt zu sein, was m. E. eine unbefristete Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung notwendig macht. Dort sollte er dann entsprechend betreut werden. Aber ich vertraue ganz auf Justiz und Gutachter, in diesem Fall die richtigen Entscheidungen zu treffen.

  2. 1.

    Okay, das ist alles nicht mehr witzig. Wer solche terroristischen Anschlagspläne schmiedet und offenbar auch schon eifrig dabei gewesen ist, seine Pläne in die Tat umzusetzen, sollte eigentlich nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden und nicht nur für angemesse Zeit ins Gefängnis wandern, sondern die Gesellschaft auch vor ihm durch anschließende Sicherungsverwahrung geschützt werden. Zumindest so lange, bis er wirklich glaubhaft vermitteln kann, dass er seine extremistische Einstellung abgelegt hat. Irgendwo hört der Spaß dann auch mal auf.

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