Landgericht Berlin - Fünfeinhalb Jahre Haft für brutalen Angriff nach Hinweis auf Rauchverbot

Do 21.12.23 | 16:24 Uhr
Symbolbild:Justizbeamter.(Quelle:imago images/J.Huebner)
Bild: imago images/J.Huebner

Nach einem brutalen Angriff auf einen Fahrgast in einem S-Bahnhof ist ein 41-Jähriger zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Berliner Landgericht sprach den Angeklagten am Donnerstag der gefährlichen Körperverletzung und des Raubes schuldig.

Er und ein Mittäter sollen einen 36-jährigen Fahrgast, der kurz zuvor auf das Rauchverbot in der Bahn hingewiesen hatte, geschlagen, getreten, Richtung Gleisbett gezogen und beraubt haben.

Bei der Tat in Berlin-Altglienicke im Februar 2020 habe es sich um ein "ganz abscheuliches Geschehen" aus nichtigem Grund gehandelt, sagte der Vorsitzende Richter. Mit dem Urteil ging das Gericht deutlich über den Antrag des Staatsanwalts hinaus, der drei Jahre und zwei Monate Haft verlangt hatte. Der Verteidiger hatte auf eine zweijährige Bewährungsstrafe plädiert.

Attacke auf Bahnsteig

Der 36-Jährige war am frühen Morgen auf dem Weg zur Arbeit, als er laut Ermittlungen den Angeklagten und dessen Begleiter mit einem kurzen Satz aufgefordert habe, in der Bahn nicht zu rauchen. Als der Handwerker ausstieg, sei ihm das Duo gefolgt. Auf dem Bahnsteig sei der Mann attackiert worden.

Angeklagter hat gestanden

Die Täter hätten den 36-Jährigen unter Schlägen und Tritten bis zu einer Fußgängerbrücke verfolgt, hieß es weiter im Urteil. Der Angeklagte habe 30 Euro aus der Tasche des Opfers geraubt, der Mittäter habe versucht, den Mann über das Geländer auf die sieben Meter darunter verlaufenden Gleise zu stoßen. Mit gebrochener Nase, einem gebrochenen Finger, Prellungen und Hämatomen sei das Opfer in ein Krankenhaus gekommen.

Der Angeklagte hatte gestanden und um Entschuldigung gebeten. Er und sein Begleiter hätten dem anderen Fahrgast eine "Abreibung" verpassen wollen. Sie hätten überreagiert. Der 41-Jährige musste sich zudem wegen eines Angriffs im Februar 2023 auf einen Mann an einer Bushaltestelle verantworten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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