Fragen und Antworten - Diese Regeln gelten beim Cannabis-Anbau ab 1. April

Fr 22.03.24 | 12:13 Uhr | Von Yasser Speck
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Symbolbild: Marihuana Knospen, umgeben von Blättern. (Quelle: dpa/Huizi)
Bild: dpa/Huizi

Der Bundesrat hat der Cannabis-Legalisierung zugestimmt. Damit dürften Erwachsene die Droge künftig auch zu Hause anbauen. Doch welche Regeln gelten dafür? Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Cannabis-Anbau. Von Yasser Speck

  • Bundesrat hat dem Gesetz zur Legalisierung von Cannabis zugestimmt - damit tritt es am 1. April in Kraft
  • Volljährige dürfen dann die Droge selbst anbauen
  • Für Wohnungen, Gärten und Kleingärten sind unterschiedliche Bestimmungen zu beachten
  • In sogenannten Cannabis-Social-Clubs soll Weitergabe von Cannabis geregelt werden

Anbau und Besitz von Cannabis sind in Deutschland künftig nicht mehr verboten. nach jahrzehntelangen Diskussionen hat der Bundesrat den Weg zur teilweisen Legalisierung der Droge freigemacht.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. April dürfen Erwachsene zu Hause selbst Cannabis anbauen – bis zu drei Pflanzen pro Person. Es darf aber nur für den Eigenkonsum angebaut werden. Wer die Droge zu Hause anbauen möchte, muss auf einige Regeln achten.

Wer darf alles Cannabis anbauen?

Alle Erwachsenen, die in Deutschland seit mindestens sechs Monaten einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt haben, dürfen Cannabis zum Eigenkonsum anbauen. Das heißt: bis zu drei Cannabispflanzen pro Person. Kindern und Jugendlichen bleibt das verboten.

Wo gibt es die Samen und Stecklinge?

Um an die Samen und die Stecklinge für den Eigenanbau zu kommen, soll es unterschiedliche Wege geben. Zum einen dürften Cannabis-Social-Clubs nach dem Plan der Bundesregierung legal Samen und Stecklinge an Mitglieder und auch an Nicht-Mitglieder weitergeben.

Außerdem soll es nach der Legalisierung erlaubt sein, sich Samen aus dem EU-Ausland über das Internet nach Hause zu bestellen. Hier gilt aber immer: nur für den eigenen Konsum.

Darf man in der eigenen Wohnung anbauen?

Ja. Angebaut werden darf den Gesetzesplänen zufolge nur am eigenen Wohnsitz oder am gewöhnlichen Aufenthaltsort, so das Bundesministerium für Gesundheit. Aber hier sind einige Regeln und Sicherheitsvorkehrungen zu beachten.

Die Cannabispflanzen müssen gut geschützt aufbewahrt werden. Das soll unter anderem Kinder und Dritte davor schützen, einfach an die Pflanzen zu gelangen. Das Bundesministerium für Gesundheit schreibt auf seiner Website, dass die Cannabispflanzen "in abschließbaren Schränken oder Räumen aufbewahrt werden" müssen.

Es darf also auch in Wohnungen angebaut werden, in denen Kinder und Jugendliche aufwachsen. Die Pflanzen müssen dann jedoch so sicher untergebracht werden, dass die Kinder nicht an sie herankommen können. Auch das geerntete Cannabis muss so geschützt aufbewahrt werden, dass Kinder und Dritte es nicht einfach nehmen können.

Ist der Anbau im eigenen Garten erlaubt?

Im eigenen Garten darf den Plänen zufolge grundsätzlich angebaut werden. Doch auch hier sind Besonderheiten zu beachten. Beim Anbau von Cannabis entstehen starke Gerüche. Es darf für die Nachbarinnen und Nachbarn zu keinerlei Belästigung durch den Geruch der Pflanze kommen. Beschweren sich also die Nachbarn, muss der Anbau gestoppt werden.

In Kleingärten darf bis auf eine Ausnahme nicht angebaut werden. Da die Zäune oft nur 1,20 Meter hoch sind, reichen sie nicht als adäquate Sicherheitsmaßnahme aus, um Kinder vor den Pflanzen zu schützen. Auch sind die Parzellen oft so nah, dass eine Geruchsbelästigung der angrenzenden Kleingärtnerinnen und Kleingärtner nicht ausgeschlossen werden kann. Lediglich Kleingärtnerinnen und Kleingärtner, die in ihrer Parzelle leben dürfen, dürften in der Laube anbauen. Dann wieder gut verschlossen und ohne Geruchsbelästigungen.

Was, wenn man nicht selbst anbauen kann?

Um den Schwarzmarkt zu schwächen, soll die Weitergabe von Cannabis über die Cannabis-Social-Clubs geregelt werden. Um die Droge zu erwerben, müssen Konsumentinnen und Konsumenten einem Cannabis-Social-Club beitreten. Die Cannabis-Clubs sind Anbauvereinigungen. Oft fällt eine monatliche Gebühr an. In den Clubs wird das selbst angebaute Cannabis dann vertrieben. Nur an Vereinsmitglieder. Coffee-Shops, wie es sie in Amsterdam gibt, sind in Deutschland nicht vorgesehen.

Beitrag von Yasser Speck

33 Kommentare

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  1. 33.

    Ich Wüste ja gerne wer das überprüfen soll??

  2. 32.

    Bei diesen Regelungen sieht man was die Regierung unter Bürokratieabbau versteht.
    Viel komplizierter hätte man es wohl nicht gestalten können.

  3. 31.

    Du kennst dich ja mal absolut so gar nicht aus... ^^ Die männlichen Pflanzen haben Pollen die bei der weiblichen Pflanze, wenn diese von diesem männlichen Pollen befruchtet werden, im Blütenstand die Samen erzeugen und was ist ein verblasster Stängel? Bitte erst informieren bevor das "Wissen" geteilt wird. Danke!

  4. 30.

    Was wirklich lustig wäre?
    Wenn alles nur ein Aprilscherz wäre und alles nicht realisiert wird.
    Lustig für einige nicht so lustig für andere die jetzt schon Haus und Hof genannt haben.

  5. 29.

    Ich habe eine Wohnung direkt neben einer Schule und möchte nach der Legalisierung in meiner Wohnung anpflanzen. Das Problem die Pflanzen müsst ich auf meiner Fensterbank (innen) hinstellen. Ich habe jedoch die Befürchtung, dass die Pflanzen von meinem Fenster von der Schule und somit von den Schülern höchstwahrscheinlich gesehen werden. Ich weiß das der Konsum im Umkreis von 100 Metern nicht erlaubt ist, aber was ist eigentlich mit dem Anbau? Darf ist dies also in meiner Wohnung machen oder nicht. Die Schule ist 20 Meter von meiner Wohnung genau gegenüber und direkte Sicht von Klassenzimmer in meine Wohnung besteht auch. Vielen Dank im voraus für die Antworten.

  6. 28.

    An Stromsparen und Umweltschutz dürfen sie jetzt nicht denken. Man erwartet, dass die Pflanzschränke wie beim illegalen Anbau weiter genutzt werden, um eine optimale Ausbeute zu erhalten. Deswegen schalten wir ja heute wieder eine Stunde das Licht aus. Das genügt dann ...
    Wenn sie einen Garten haben müssen sie aber scheinbar nicht unbedingt so handeln, da genügt scheinbar ein Zaun, während man in einer Singlewohnung einen Pflanzschrank mit Sicherheitsschloss benötigt, falls mal ein Einbrecher kommt und er sich am Geruch stört.....

  7. 27.

    Hi Markus.
    Du kannst ja in Deinem Garten männliche Hanfpflanzen ansiedeln, diese tragen sehr viele Samen u.sind doch eine Bereicherung für die Vögel z.B. Rauchen kann man nur die harzigen Blüten der Weiblichen Pflanze. Und niemals beide zusammen stehen haben, denn dann verblasst der Blütenstengel u.wird somit unbrauchbar.

  8. 26.

    Nein, da liegen Sie falsch. Die sogenannte "Inbesitznahme zum Zwecke des Konsums" fällt unter Konsum und nicht unter Besitz. Auch wenn Sie bei der Zubereitung eines Joints mit einer dafür üblichen Menge Cannabis angetroffen werden, fällt dies unter Konsum und noch nicht unter Besitz. Somit geht der Konsum nicht zwangsläufig mit Besitz einher. Nichts für ungut, aber Sie sollten besser informiert sein, bevor Sie sich über andere lustig machen.

  9. 25.

    Ich hab noch nie gekifft. Ich freue mich aber, meinen Garten demnächst mit neuen Pflanzen verschönern zu können. :-))

  10. 24.

    Da wird es sicher viele Nachbarn geben, die sich wegen des Pflanzengeruchs beschwerden.
    Nachbarschaftskriege sind wohl vorgrammiert .
    Na gut, dann veofeife ich meinen Nachbarn auch, wenn er nach dem 1. März einen radikalen Baumschnitt durchführt.

  11. 23.

    Ein ganz Schlauer. Konsum geht in der Regel mit Besitz einher. "Lass mich mal ziehen"-Konsum funktioniert nicht als Ausrede.

  12. 22.

    Herr Schulz.
    Sie kennen sich also sehr gut in diesem Metier aus. Erzählen Sie doch mal, was Sie so alles in Ihren Schränken angebaut haben.
    Ihr Nachbar

  13. 21.

    Wenn ich kiffen möchte, kaufe ich mein Zeug beim Händler.

  14. 19.

    Ich finde es absolut unverständlich, Harmlose Menschen weiterhin eingesperrt zu Lassen, weil es "zu viel" Aufwand wäre sie Freizulassen. Außerdem war das doch von Anfangan klar das es bei einer Legalisierung auch eine Amnestie geben würde.

    Oder ist Das jedem von der cdu, total egal ob jeden tag massig leute die niemandem schaden, Kriminalisiert werden, zig verfahren eröffnet, massig führerscheine eingezogen werden bei nüchternen fahrern. Dabei werden Famielien zerstört, leute verlieren ihre arbeit, Ihren Glauben an den Staat, es wird jetzt endlich zeit diese ungerechtigkeit endlich zu beenden.

  15. 18.

    Wolf hier gehts aber nicht um Waffen sondern um Genussmittel. Da ist schon ein riesiger Unterschied oder?

  16. 17.

    Für 3 Pflanzen Spezialequipment,da sind sie wohl auf dem falschen Dampfer.Ist wie Goldfische und dafür nen Hytechbeckenkonstruct.Ne dann lieber Fensterbank oder Balkonienen,wo das andere Grünzeug wächst, wie schon immer.Die Grossplantage bleibt dann ihnen überlassen. Ist im übrigen immer noch illegal.

  17. 16.

    Drei Pflanzen, gerade wenn sie groß werden und viele Blüten tragen entwickeln durchaus einen starken Geruch, der aber eindämmbar ist. Gesundheitsschädlich ist der Geruch der Pflanze nicht, es ist auch kein Rauch oder Dampf wie bei Zigaretten oder joints die gerade geraucht werden etc., sondern eben nur ein Geruch.

  18. 15.

    Wohl Anfänger in dieser Materie. Ein derartiger illegaler Anbau in Wohnungen hat es schon immer gegeben. Einfach mal die Profis fragen.

  19. 14.

    Haha, blamiert - der Fehler liegt in Ihrer Unkenntnis! Da is es dunkel - logisch. Deswegen gibt es Speziallampen für Indoor-Beleuchtung und Anleitungen zum Bau von Stubengewächshäusern im Internet:
    https://www.cannaconnection.de/blog/19423-wie-man-cannabis-in-einem-schrank-anbaut

  20. 13.

    Ich erwarte endlich genaue Daten welche Schutzklasse der Panzerschrank für die legale Aufbewahrung von Cannabis haben muss. Weiterhin muss es exakte Vorschriften geben ob noch ein Safeschlüssel mit allen seinen Problemen des unzulässigen Zugriffs möglich ist oder nur noch Zahlenschlösser bzw biometrische Sicherungen notwendig werden.
    Typisch, die Regierung mit ihren Politikermarionetten macht immer nur halbe Sachen.

  21. 12.

    Alles gut und schön, nur wer soll das kontrollieren? Die Polizei müsste ja dann bei JEDEM Bürger/-in regelmäßig eine Razzia durchführen.
    Denke es wird bei Personalmangel wichtigere Aufgaben geben.
    Drogen sollten nur für Med. Zwecke legal eingesetzt werden!

  22. 11.

    Die Überreglementierung treibt ihre Blüten! Soll ich in zukünftig den Lavendel ausreissen MÜSSEN?, wenn sich jemand belästigt fühlt, denn ich weiß, daß ihn nicht jeder riechen kann und auch beim Anbau von Kräutern und Zierpflanzen können starke Gerüche entstehen, die nicht allen gefallen.

  23. 10.

    @rbb24: Also erst mal ist kiffen, also der Konsum, nie verboten gewesen, sondern immer nur der Besitz, Erwerb, Anbau und Handel.

    Und dann komme es wohl beim Anbau in freien nicht darauf an, ob sich jemand persönlich gestört fühlt, sondern, ob eine objektive und unzumutbare Geruchsbelästigung vorliegt. Das ist ja bei Nachbarschaftsstreitigkeiten nichts Neues, dass es regelmäßig zwei Sichtweisen gibt und der vermeintlich Belästige nur subjektiv unzufrieden mit dem Handeln seines Nachbarn ist, aber rechtlich alles völlig in Rahmen stattfindet.

  24. 9.

    Bei den zahlreichen Regeln und Vorschriften müsste Cannabis sativa eigentlich als "Waffe" bezeichnet werden - siehe WaffG.
    Als ich Anfang der 90'er die erste Pflanze im Hanfmuseum im Berliner Nikolaiviertel sah, kam die mir bekannt vor. Muss ich auf Wanderungen durchs Brandenburger Land unbewusst dran vorbeigelaufen sein.
    Det Zeug wurde schon immer angebaut und Omma und Oppa haben ihr Pfeifchen geknastert wg. Schmerzlinderung, ohne dadurch Psychosen zu kriegen.
    Und apropos "Geruchsbelästigung": Warum wird der Anbau von Flieder, Hyazinthen und Rosen eigentlich nicht gesetzlich geregelt?

  25. 8.

    Pflanzenanbau im Schrank? Kleider,Wohnzimmer oder Küchenschrank,dunkel ist es da überall,da wächst nichts.
    Suche den Fehler.

  26. 7.

    Hä, das soll es doch geben. kannst du bitte aufhören das zeug zu konsumieren, noch ist es nicht legal

  27. 6.

    Das ist wohl mit dem EU-Recht nicht vereinbar. Ansonsten ist das Gesetz als ganz großer Wurf zu bezeichnen. :))

  28. 5.

    Es sollten eher Fachgeschäfte zum Erwerb entstehen. Damit wären jedem geholfen!

  29. 4.

    "Geruchsbelästigung der angrenzenden Kleingärtnerinnen"

    Sehr schön gegendert. Leider ohne jeden Sinn.

  30. 3.

    Wie stark ist die Geruchsbelästigung? Ist diese gesundheitsschädlich? Im Vergleich z.B. zu kochen mit Jackfruit oder ähnlichem bei offenem Fenster oder Tabak/Wasserpfeife rauchen. Was bedeutet "keinerlei Belästigung durch den Geruch der Pflanze" also in der Praxis?

  31. 2.

    Ja, da haben sie recht. Für ihr konstruiertes Beispiel muss sofort und ganz dringend eine neue Verwaltungsvorschrift entstehen. ;-)

  32. 1.

    Was für ein Quatsch. Was ist, wenn Konsumenten nicht anbauen wollen oder sich eine Mitgliedschaft im Club finanziell wegen geringer Mengen nicht lohnt. Die gehen weiterhin auf den Schwarzmarkt - trotz Gefahr von verunreinigtes Gras.

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