Berlin -

Ein Berliner Arzt ist damit gescheitert, gerichtlich die Möglichkeit für Corona-Impfungen in seiner Privatpraxis durchzusetzen. Er hatte einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht eingereicht.
Der Arzt bereibt eine privatärztliche Praxis, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Er habe erreichen wollen, dass er seine Patienten wie Kassenärzte gegen das Coronavirus impfen darf. Diesen Antrag lehnte die 14. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin ab.
Für das Gericht tragen die Argumente nicht
Der Arzt habe argumentiert, er wolle seinen Patientinnen und Patienten den bestmöglichen Schutz vor einer Coronainfektion verschaffen. Diese könnten sich aber in anderen Praxen oder in Impfzentren impfen lassen, hieß es vom Gericht. Inwiefern ihm selbst schwere oder unzumutbare Nachteile entstünden, weil er in der Praxis nicht impfen könne, habe der Antragsteller aber nicht dargelegt.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.