Fragen und Antworten - Das sollten Sie zu einer möglichen Wahlwiederholung in Berlin wissen

Do 06.10.22 | 13:10 Uhr
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Wähler warten am 26.9.21 auf ihre Stimmenabgabe in Berlin (Bild: dpa-news/Hauke-Christian Dittrich)
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Video: rbb24 spezial | 28.09.2022 | Moderation: Andrea Vannahme | Bild: dpa-news/Hauke-Christian Dittrich

Nach dem Chaos bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksparlamenten könnten die Berliner:innen erneut an die Urnen gerufen werden. Doch was, wenn man inzwischen umgezogen ist? Und gibt es jetzt wieder Wahlkampf?

Bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen im September 2021 gab es nach Einschätzung des Berliner Verfassungsgerichts eine Vielzahl von schweren Wahlfehlern. Nach der vorläufigen Einschätzung der Juristen müssen sich Politikerinnen und Politiker in der Hauptstadt auf eine komplette Wiederholung einstellen. Das wurde bei der mündlichen Verhandlung am Mittwoch deutlich.

Für die User:innen von rbb|24 haben sich daraus Fragen ergeben. Die ersten beantworten wir im Folgenden. Gerne können Sie unter dem Text weitere Fragen posten.

Wann wird denn die Wahl - sollte es dazu kommen - wiederholt?

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin will am 16. November seine Entscheidung zur Gültigkeit der Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus sowie den Bezirksverordnetenversammlungen verkünden.

Sollten die Richterinnen und Richter zu dem Entschluss kommen, dass die Wahlen nicht rechtens waren, müsste in ganz Berlin neu gewählt werden. Für eine Wiederholungswahl bleibt dem Landeswahlleiter eine Frist von 90 Tagen nach dem Gerichtsentscheid.

Wie ist das, wenn man zwischenzeitlich in einen anderen Bezirk gezogen ist?

Dann wählt man in dem Bezirk, in dem man dann wohnt.

Was ist, wenn inzwischen jemand gestorben ist?

Dann kann derjenige aus verständlichen Gründen nicht mehr wählen.

Dürfen bei der Wiederholungswahl auch die wählen, die erst dann stimmberechtigt sind, also nach der Wahl 18 wurden?

Ja. Wenn man nach der Wahl 18 geworden ist, bzw. 16 für die BVV-Wahlen, darf man bei der Wahlwiederholung wählen. Da die Wahl schon länger als sechs Monate her ist, muss ein neues Wahlverzeichnis erstellt werden. Und darin aufgenommen werden (wenn das Landesverfassungsgericht nicht noch etwas anderes vorgibt) alle, die zum Zeitpunkt der Wiederholungswahl wahlberechtigt sind (nach Alter und Wohnsitz).

Sind dann alle Entscheidungen von "RGR" obsolet oder dürfen angefochten werden?

Nein, das hatte die Landesverfassungsrichterin am Mittwoch explizit gesagt: Alle Beschlüsse der amtierenden Regierung gelten, und die aktuelle Regierung ist bis zur nächsten Wahl auch ganz normal geschäftsfähig.

Darf RGR dann bis zur Neuwahl (wichtige) Entscheidungen treffen?

Das darf der Senat, wenn er es für klug hält.

Im Fall einer Wahlwiederholung: Wann wird danach wieder regulär gewählt?

Die aktuelle Legislaturperiode läuft auch im Fall einer Wahlwiederholung weiter. Das hat die amtierende Wahlleiterin, Ulrike Rockmann, bestätigt. Das heißt, die nächste reguläre Abgeordnetenhauswahl findet auch dann 2026 statt.

Gibt's bei einer Wiederholungswahl auch wieder einen dicken Wahlkampf? Haben die Parteien Geld dafür?

So dick wie vor einer "normalen" Wahl wird es vermutlich nicht. Es ist ja auch gar nicht mehr so viel Zeit für die Vorbereitung. Aber einen Wahlkampf dürfte es schon geben.

Unklar ist, inwieweit sich die Parteien dann gegeneinander positionieren - vor allem bei den jetzigen Koalitionspartnern SPD, Grüne und Linke. Diese haben ja vermutlich auch ein Interesse daran, (gemeinsam) weiter zu regieren.

Wäre eine Teilwahlwiederholung nicht zu Ungunsten von kleineren Parteien, die ja dann kaum eine Chance hätten, weil schon vor der Wahl feststehen würde, dass die Vertreter dieser Parteien bei noch so vielen Stimmen im Wahlbezirk nie einziehen werden. Wäre eine komplette Neuwahl des AGH somit nicht besser?

Was besser wäre, liegt immer auch im Auge des Betrachters. Wenn das Landesverfassungsgericht bei seiner Linie bleibt, kommt eine Teilwahlwiederholung allerdings auch gar nicht in Betracht.

Die politische Lage ist seit dem Ukraine-Krieg und der Energiekrise völlig anders. Kann das, das Resultat der Wahlen komplett auf den Kopf stellen?

Das ist immer das Problem mit solchen Wahlen: Die Situation ist immer eine andere, als am eigentlich geplanten Wahltag. Es zählt dann aber das Ergebnis der Wiederholungswahl.

Ist das nicht unfair gegenüber den Gewinnern der letzten Wahl?

Eine fast philosophische Frage. Ja - einerseits. War es aber nicht auch unfair denjenigen gegenüber, die nicht wählen konnten, nicht gewählt wurden, nicht richtig gezählt wurden usw.? Aber das Grundproblem bleibt: Der Fehler ist im Grunde lediglich formalrechtlich zu heilen. Weil die Uhren nicht zurückgedreht werden können, ist eine identische Wiederholung inklusive aller Rahmenbedingungen nicht möglich. Es ist eben in der Zwischenzeit Zeit vergangen und beispielsweise der Ukrainekrieg lässt die Welt am potentiellen Wahlwiederholungstag anders aussehen.

Kann das Bundesverfassungsgericht oder ein anderes Gericht die Entscheidung für Neuwahlen kippen?

Wenn, dann könnte das nur das Bundesverfassungsgericht. Ob das eine Verfassungsbeschwerde annimmt, ist nicht klar. Als in Hamburg einmal eine Wahl wiederholt werden musste, hatte das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde nicht angenommen.

Sendung: rbb Spezial, 28.09.2022, 20:15 Uhr

55 Kommentare

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  1. 55.

    Verfassung von Artikel 39 (1)legt fest wie gewählt wird. Also nein das Prozedere der Wahlwiederholung kennt hier keine Abkürzungen oder anderen Wege. Sonst landet der ganze Zauber wieder zur Entscheidung vor dem LVerfG Berlin.

  2. 54.

    Das Eine ist die jetzt vom LVerfG Berlin verhandelte Wahl zum AGH Berlins. Für die Wahlkontrolle des deutschen Bundestags ist der Bundestag selbst und gerichtlich das BVerfG zuständig.
    Selbst wenn bei einer Wahlwiederholung zum AGH, hier andere Direktkandidaten gewählt würden, hätte das mit dem Wahlergebnis der 1. Stimme zur Bundestagswahl, der Bundestagswahl im Allgemeinen und mit der derzeitigen Zusammensatzung des Bundestages ersteinmal nichts zu tun.

  3. 53.

    „ Kann das Bundesverfassungsgericht oder ein anderes Gericht die Entscheidung für Neuwahlen kippen?“
    Die Zuständigkeit zur gerichtlichen Überprüfung von AGH-Wahlen ist in der Berliner Verfassung dem VerfG Berlin zugeteilt.
    Nur eine mit dem GG völlig unvereinbare Entscheidung könnte in letzter Instanz durch Beschwerdeführung vom BVerfG kassiert werden. Aber so etwas ist praktisch eigentlich nicht vorstellbar.

  4. 52.

    "Tatsachenbehauptung " - ne tolle Wortkreation von Dir!!!
    Und unbelegt bzw. unbewiesen hier zu posten was richtig ist oder falsch ist,
    ist meinem Gefühl nach arrogant und überheblich.
    Ich habe den Eindruck bzw. Beobachtung, das Sie nur kontern und ausschließlich gekontert werden.
    Fühlen Sie sich hiermit mal "belehrt" und nehmen auch mal am wahren Leben auf der Strasse teil!
    Das fehlt Ihnen meiner Ansicht nach definitiv.
    Gratulieren Sie der Demokratie!!!

  5. 51.

    Frage: lässt die Gesetzgebung zu, Wahlen ausschließlich als Briefwahl erfolgen zu lassen? Das würde m. E. viel Zeit Aufwand sparen.

  6. 50.

    Sie meinen die Tatsache, dass man seine Meinung auch mal begründen und diskutieren muss und Widerspruch erntet? Das ist ohne Frage anstrengender als Parolen unwidersprochen in die Welt setzen zu können. Strengen Sie sich an.

  7. 49.

    Es gibt in diesem Land einen Zwangskonformismus mit einer fast unsteuerbaren Eigendynamik – einem Meinungskonformismus, der, was bestimmte Themen angeht, totalitären Charakter hat und von gnadenloser Intoleranz ist.

  8. 47.

    Nennen Sie es bitte Meinung. Wahrheit ist es nicht. Die "eigene Wahrheit" ist exakt die Argumentationsschiene "alternative Fakten".

  9. 46.

    Eine vollständige Neuwahl würde Berlin für Jahre stilllegen. Erneuter Wahlkampf, dann wieder monatelange Diskussionen um Ressourcenverteilung, richtig arbeiten könnte die "neue" Regierung dann vielleicht in 2024. Um dann Ende 2025 wieder in den Stillstand-Wahlkampfmodus überzugehen. Ich hoffe doch wirklich sehr, dass sich das Verfassungsgericht zum Wohle Berlins nur für Nachwahlen in den paar betroffenen Wahlkreisen entscheidet, in denen falsche Stimmzettel ausgegeben wurden! In allen anderen Wahlkreisen durften die Menschen richtig wählen, wenn auch mancherorts etwas später als geplant. Die wirklich aussagekräftigen Hochrechnungen kamen doch erst deutlich nach 20 Uhr, da wählte so ziemlich niemand mehr.

  10. 45.

    Wie kommen Sie darauf, dass dies eine Tatsachenbehauptung wäre? Es ist einfach nur eine persönliche Meinung des Kommentators, die er frei so äußern darf. Genau so dürfen Sie dagegen halten, wir hätten den besten Senat, den es jemals in Berlin gegeben hat. Auch das müssen Sie nicht belegen. Es steht Ihnen frei, entsprechend zu argumentieren, aber zur Tatsache wird es deswegen trotzdem nicht, weil Jeder die Arbeit oder auch Arbeitsverweigerung des jeweiligen Senates vollkommen subjektiv empfindet. Es hat hier also Jeder seine eigene Wahrheit, ohne dass diese falsch wäre. Das ist ungefähr so wie ein Streit darüber, ob Schnitzel schmecken.

  11. 44.

    Den Vorwurf vorsätzlicher Handlungen einzelner Personen müssen Sie belegen können.Das folgt aus der Unschuldsvermutung.

    Oder Sie verlassen mit Ihrer Forderung die Grenzen des derzeitigen Rechtssystems.

  12. 43.

    Steffen:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 29.09.2022 um 22:56
    Es geht dem Kommentator erkennbar nicht darum, DASS Sie Ihre Meinung hier kundtun, sondern WIE. Dieses Wie ist schon sehr auffällig und oberlehrerhaft und spricht, wie in Ihrer ursprünglichen Antwort, Anderen ihre eigene Meinung ab, wenn sie nicht mit Ihrer Auffassung übereinstimmt. Jeder Post hier ist, sofern er nichts anderes behauptet, eine persönliche Meinung und besitzt keine Allgemeingültigkeit und muss gleich gar nicht belegt werden. Ob diese Meinung glaubwürdig und valide ist, entscheidet jeder Mitleser für sich persönlich."

    Die Behauptung von Ick'e (#5) "Denn seit 20 Jahren geht es nur Berg ab mit der Politik im Berliner Senat." ist aber eine Tatsachenbehauptung und keine bloße Meinungsäußerung! Mit der Meinung, dass dem Autor dieser Behauptung die Politik nicht gefallen würde, hätte ich kein Problem. Aber als Behauptung einer objektiven Tatsache, dass es "seit 20 Jahren nur Berg ab" gehe, ist sie falsch!

  13. 42.

    Bernhard:
    "Leute, bitte nennt es doch beim Namen. Nicht Chaos, Schusseligkeit oder Verwechslungen, nein es war Wahlfälschung und nichts anderes!"

    Beweisen Sie bitte Ihre Behauptung einer absichtlichen Wahlfälschung! Und benennen Sie bitte auch den/die Wahlfälscher! Wenn Sie Ihre Behauptung nicht beweisen können, dann ist sie nur eine üble Nachrede bzw. Verleumdung, strafbar nach §§ 186 ff. StGB!

  14. 41.

    Ich finde es immer lustig, wenn sich hier User aufspielen und ihre eigene Meinung als Nonplusultra darstellen. Natürlich ist eine Meinung ein Spiegelbild dessen, was der Schreiber ausdrücken will und kann bei Anderen eine andere Meinung hervor rufen. Die dann aber als die "objektive", die des Anderen als "subjektiver"zu deklarieren, endfinde ich als Arrogant, anmaßend, dumm und überheblich. Zumal dann die "objektive Meinung" wie aus einem Parteiprogramm abgeschrieben klingt.
    Ich persönlich erwarte nichts von diesem Gericht, auch wenn Ankündigungen etwas anderes vermuten lassen sollen. Nachdem Kanzler Merkel, vor einem richtungsweisenden Urteil, den ganzen Senat des Bundssgerichtshof zum Essen ins Kanzleramt einlud, ist mein Vertrauen geschwunden.
    Uns wird wohl Schummel-Franzi und dieser Senat erhalten bleiben. Populismus, Eigenlob, Egoismus, Selbstherrlichkeit, Selbstüberschätzung und regieren am Bürger vorbei, wird uns wohl noch weitere vier Jahre begleiten.

  15. 40.

    Die Existenz der Bundestagsfraktion DIE LINKE hängt von den Ergebnissen der zukünftigen Wahl zum Deutschen Bundestag ab: Falls die Partei „Die Linke“ nicht über die bundesweite 5%-Hürde kommt, müssten mindestens drei „Linke“ als Direktkandidaten zum Deutschen Bundestag gewählt werden.

    Ob G. Lötzsch (Berlin-Lichtenberg, Wahlkreis 86) für „Die Linke“ wieder ein Direktmandat zum Deutschen Bundestag gewinnen wird, ist zurzeit nicht absehbar.

  16. 39.

    Dann widerlegen Sie das doch mal leicht, sie haben genau so wenig Beweise dagegen wie ich zugegeben dafür. Ich nenne es nur so, wie unser Heimatsender es genannt hätte wären solche unregelmäßigkeiten in Polen oder Ungarn passiert!

  17. 38.

    Sie meinen sicher Ihres eigenen? Mal ein wenig Inhalt Ihrerseits statt leeren Gepolters würde dem Niveau hier schon etwas gut tun. Darauf dürfen wir anderen Leser aber wohl lange warten.

  18. 37.

    Es folgt ein Beitrag zur Anzahl der Wahltage:

    Wer für die Wahlen zum Deutschen Bundestag und zum Berliner Abgeordnetenhaus ZWEI unterschiedliche Wahltage fordert, ist bereit, dass für Nutzung, Ausstattung und Personal der benötigten Wahllokale etwa doppelt so viel Steuergelder verbraucht werden wie an EINEM einzigen gemeinsamen Wahltag. Außerdem würde die Gefahr einer erheblich geringeren Wahlbeteiligung bestehen.


  19. 36.

    "Nicht Chaos, Schusseligkeit oder Verwechslungen, nein es war Wahlfälschung und nichts anderes!" Das ist schlicht eine leicht widerlegbare Lüge! Die können sie gerne in ihrer whatsapp Gruppe teilen aber Menschen mit Verstand werden ihnen hier widersprechen.

  20. 35.

    "Hallo Max,
    ich brauche keine weiteren Argumente, außer denen, die Ich bereits dargelegt habe (und die Ihnen nicht genehm sind, weil Sie sich entweder nicht ernsthaft mit den Themen beschäftigt haben oder weil sie nicht in Ihren Argumentationsleitfaden passen)."

    Nein, sie haben einfach keine Argumente, das sind Latrinenarolen!

    "Leider gibt es aber auch soziale Medien, wo sich so genannte Stammtischweisheiten wie Ihre - ohne Belege und ohne historischen und offensichtlich persönlichen Hintergrund - leider weltweit verbreiten und für die allgemeine Wahrheit angesehen werden."

    Meine Argumente sind aber Fakten, die sich belegen lassen. Seit RRG geht es, quälend langsam, wieder aufwärts. Widerlegen sie dass es mehr Geld für die Verwaltung, ÖPNV, Polizei und Justiz gibt. DAS sind Fakten. Viel Glück.

  21. 33.

    Hallo Max,
    dass in der Vergangenheit vieles schief gelaufen ist, steht außer Frage. Aber die Politik sollte es in Zukunft besser machen und das können wir von ihr verlangen. Tut sie aber nixht, da kein langfristiges Konzept vorhanden, da Hemd näher als Hose. Damit reden wir über Entscheidungshorizonte von 4 Jahren Maximum und davon wird unsere Stadt nicht besser. Und ich bleibe dabei: Wahlen sind immer auch ein wirtshaftlicher Faktor für die Parteien. Das ist für uns alle nicht gut. Jetzt können Sie natürlich schäumen wie eine überdrehte WM66 mit zuviel Spee in der Waschlauge. Aber das macht es auch nicht besser. Vielleicht mal ein Gespräch am Stammtisch? Ich kenne da noach eine Eckkneipe,

  22. 32.

    Hallo Max,
    ich brauche keine weiteren Argumente, außer denen, die Ich bereits dargelegt habe (und die Ihnen nicht genehm sind, weil Sie sich entweder nicht ernsthaft mit den Themen beschäftigt haben oder weil sie nicht in Ihren Argumentationsleitfaden passen). Ich wohne in Berlin seit 1963 (damals noch auf der Ostseite). Ich habe viel erlebt. Ich lebe seit 60 Jahren n der Wirklichkeit dieser Stadt in 2 Systemen. Es gibt in dieser Zeit leider immer weniger Eckkneipen mit Stammtischen. Leider. Denn an Stammtischen verbreiten sich die Meinungen nur geografisch begrenzt, was hinsichtlich des Wahrheitsgehaltes auch wünschenswert ist. Leider gibt es aber auch soziale Medien, wo sich so genannte Stammtischweisheiten wie Ihre - ohne Belege und ohne historischen und offensichtlich persönlichen Hintergrund - leider weltweit verbreiten und für die allgemeine Wahrheit angesehen werden. Wer am lautesten schreit, bekommt am meisten.

  23. 31.

    Leute, bitte nennt es doch beim Namen. Nicht Chaos, Schusseligkeit oder Verwechslungen, nein es war Wahlfälschung und nichts anderes!

  24. 30.

    "Hallo Max,
    an den Einsparmaßnahmen waren in der Vergangenheit mindestens auch 2xR-Parteien beteiligt, wohl wissend, dass uns das später auf die Füße fallen würde. "

    Und sie lassen aus warum gespart werden mußte. Erst eine Milliardenpleite, dann wurde Berlin im Stich gelassen weil der Bund meinte Berlin könne, müsse sein Tafelsilber verscherbeln.

    " Es gibt neue Fahrradwege, die Fahrspuren auf stark frequentierten Straßen kosten, Fahrradschnellwege, wo Fußgänger, Rentner und Kinder umgenietet werden könnten."

    Und wieder dumme Stammtischparolen. Das sind keine Argumente, das ist Bullshit!

  25. 29.

    Welche Argumente? Ihre oder meine? Sie haben keine, sie mokieren sich lediglich über die angeblich mangelnde Qualifikation von Politikern.

    Meine Argumente hingegen, u.a. mehr Geld für Polizei, Justiz und öffentliche Verwaltungen und die Verkehrswende lasen sie völlif aus. Warum wohl? Weil sie keine Gegenargumente haben und sich weiter auf ihre lächerlichen Stammtischparolen berufen. Und diese hört man fast auschließlich von enttäuschten AfD Wählern, auch das lässt sich nicht leugnen.

  26. 28.

    Hallo Max,
    an den Einsparmaßnahmen waren in der Vergangenheit mindestens auch 2xR-Parteien beteiligt, wohl wissend, dass uns das später auf die Füße fallen würde. Jetzt werden von 2x R und 1xG Investitionen in den ÖPNV verkauft, als wären es Meilensteine. Dabei wird absichtlich vergessen, dass wir ohne diese Investitionen den ÖPNV erheblich einschränken müssten. Es gibt keine neuen U-Bahnenlinien, keine neuen S-Bahnenlinien, keine neuen Buslinien (nur neue E-Busse, die 3x so teuer sind, aber keine einzige Verbindung mehr schaffen). Es gibt neue Fahrradwege, die Fahrspuren auf stark frequentierten Straßen kosten, Fahrradschnellwege, wo Fußgänger, Rentner und Kinder umgenietet werden könnten. Das soll ein Konzept sein? Es ist reine Klientelpoltik. Ein Konzept würde Investitionen in zusätzliche Infrastruktur bedeuten. Gibt es aber nicht (außer ein paar Tramstrecken, die für teuer Geld noch parallesl zu U-Bhn und S-Bahn verlaufen). So viel zum Thema Kompetenz und Stadtklima

  27. 27.

    Hallo Max,
    an den Einsparmaßnahmen waren in der Vergangenheit mindestens auch 2xR-Parteien beteiligt, wohl wissend, dass uns das später auf die Füße fallen würde. Jetzt werden von 2x R und 1xG Investitionen in den ÖPNV verkauft, als wären es Meilensteine. Dabei wird absichtlich vergessen, dass wir ohne diese Investitionen den ÖPNV erheblich einschränken müssten. Es gibt keine neuen U-Bahnenlinien, keine neuen S-Bahnenlinien, keine neuen Buslinien (nur neue E-Busse, die 3x so teuer sind, aber keine einzige Verbindung mehr schaffen). Es gibt neue Fahrradwege, die Fahrspuren auf stark frequentierten Straßen kosten, Fahrradschnellwege, wo Fußgänger, Rentner und Kinder umgenietet werden könnten. Das soll ein Konzept sein? Es ist reine Klientelpoltik. Ein Konzept würde Investitionen in zusätzliche Infrastruktur bedeuten. Gibt es aber nicht (außer ein paar Tramstrecken, die für teuer Geld noch parallesl zu U-Bhn und S-Bahn verlaufen). So viel zum Thema Kompetenz und Stadtklima

  28. 26.

    Wer aus pragmatisch-logistischen und/oder aus wählerfreundlichen Akzeptanz-Gründen einen einzigen GEMEINSAMEN Wahltag für die Wahl zum Bundestag und die Wahl zu den Berliner Parlamenten (AGH, BVV) befürwortet, strebt eine NEUWAHL für ALLE Berliner Wahlberechtigten in allen 2.257 Wahllokalen an.

    Wer dagegen aus finanziellen und organisatorischen Gründen nur eine NACHWAHL durch diejenigen Berliner Wahlberechtigten für erforderlich hält, die in 2021 nicht wählen konnten bzw. (noch) nicht wählen durften, benötigt weit weniger als 2.257 Wahllokale (mit sachkundigem Personal und spezieller Sachausstattung)

    Die Ergebnisse der Nachwahl 2023 könnten dann mit den (korrekten)Teilergebnissen der Wahl 2021 zu einem offiziellen Gesamtergebnis 2021/2023 zusammengefasst werden.

    Beide Möglichkeiten wären mit den Grundsätzen eines DEMOKRATISCHEN Wahlrechts vereinbar.

  29. 25.

    Hallo Max,
    vielleicht erst einmal die Argumente auf der Zunge zergehen lassen, was die Qualifikation der Kandidaten betrifft. Das lässt sich wohl nicht weg diskutieren! Herr Müller hat mal gearbeitet, aber das hat es auch nicht besser gemacht. Ansonsten wäre ich mit Vorvereurteilungen vorsichtig. Nur, weil ich meine Meinung sage, bin ich noch lange nicht für die AFD (böswillige Unterstellung!). Ich dachte. die Zeiten wären seit 1989 vorbei. Übrugens spricht Deine Meinung ja nur für die Parteienhörigkeit. Partei steht über Profil. und über Kompetenz. - und noch wichtiger - über Verstand. Nur Namen zählen und nicht Personen mit Reputation. Hatten wir schon einmal und in einigen Regionen immer noch. Sollte man in den Parteien auch mal darüber nachdenken, wen man überhauot nominiert (aber das dürfte auf Grund der - ich-bin-mir-am nächsten-Politik nicht so einfach sein). Vielleicht sollten wir uns mehr zuhören

  30. 24.

    "Wir haben das bekommen, was wir gewollt haben. Eigentlich ein Armutszeugnis für die Wähler und für Berlin.. "

    Da spricht der enttäuschte AfD Wähler. Die Fakten strafen ihre Worte Lügen. Polizei, Justiz und öffentliche Verwaltungen bekommen unter RRG mehr Geld, die notwendige Verkehrswende wird, wenn auch sehr, sehr schleppend, angegangen.

    Kurzum, der Stillstand, ja Agonie der Vorgängersenate ist endlich beendet worden. 20 Jahre kaputtsparen ändert man nicht von heute auf morgen.

  31. 23.

    Eine berechtigte Frage, aber wir haben das bekommen, was wir gewählt haben. Emporkömmlinge aus dem Parteiensumpf, die nie einen Arbeitstag im wirklichen Leben abgeleistet haben und daher auch nicht in der Lage sind, pragmaitische Entscheidungen im Interesse aller Bürger zu treffen. Alles wird ideologisiert. Damit werden Parteiinteressen über Interessen der Mehrheit der Gesellschaft gestellt. Wir haben gewählt: Schummel-Franziska, Philosophie-Bettina und Dr. (RA) Klaus (der trotzdem von Enteignungen träumt). Damit lässt sich vielleicht ein Elfenbeinturm regieren, aber nicht die Metropole Berlin. Dafür bruaucht es einen Plan. Und diese Kandidaten werden auch zur nächsten Wahl anstehen.... Wir haben das bekommen, was wir gewollt haben. Eigentlich ein Armutszeugnis für die Wähler und für Berlin..

  32. 22.

    "Es geht dem Kommentator erkennbar nicht darum, DASS Sie Ihre Meinung hier kundtun, sondern WIE. Dieses Wie ist schon sehr auffällig und oberlehrerhaft und spricht, wie in Ihrer ursprünglichen Antwort, Anderen ihre eigene Meinung ab, wenn sie nicht mit Ihrer Auffassung übereinstimmt. "

    DAS schreibt ja der richtige! Die Sätze sind eine exakte Beschreibung ihres Verhaltens hier.

  33. 21.

    Ich bin für eine Gesamt-Berliner Wahlwiederholung, auch wenn Diese neue Überraschungen ergibt.

    Mein Gefühl nach sind Immanuels "sachliche Argumente" letztlich auch NICHT automatisch Fakten, Belege oder Beweise.
    Der Vesuv wird morgen 11:13Uhr wieder eine heftige Eruption haben - ist das n Fake-News?
    Auch bin ich schon mal 9,25m hoch ohne Hilfsmittel gesprungen.
    Ich kenne Alle in Berlin-Zehlendorf lebenden mit Vornamen - werde ich aber nicht belegen!

  34. 20.

    Die objektiv festgestellten „massiven Wahlpannen“ begründen eine NACHWAHL in allen Wahllokalen, in denen sie aufgetreten sind. (im Umkehrschluss bedeutet das: Wahllokale, in denen die Pannen nicht aufgetreten sind bzw. nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnten, können geschlossen bleiben.)

    Ob der Berliner Verfassungsgerichtshof das auch so sieht, bleibt bis zu seiner Entscheidung (im Dezember d.J.) abzuwarten.

  35. 19.

    In einen demokratischen Staat haben Wahlen in ihrer Gänze korrekt abzulaufen, in Berlin war es keineswegs der Fall, und das gehört auch zu Demokratie, dass in diesem Fall die Gerichte entscheiden.

    Den Hinweis von überwiegen korrekten Ablauf, den kann man in eigenen Kopf stecken lassen, und nicht damit gegen eine Aufabeitung der massiven Wahlpannen argumentieren.

  36. 18.

    Ich wünsche mir einen "neuen" Senat ohne die bisherigen Mandatsträger. Man wird ja träumen dürfen.

  37. 17.

    Es geht dem Kommentator erkennbar nicht darum, DASS Sie Ihre Meinung hier kundtun, sondern WIE. Dieses Wie ist schon sehr auffällig und oberlehrerhaft und spricht, wie in Ihrer ursprünglichen Antwort, Anderen ihre eigene Meinung ab, wenn sie nicht mit Ihrer Auffassung übereinstimmt. Jeder Post hier ist, sofern er nichts anderes behauptet, eine persönliche Meinung und besitzt keine Allgemeingültigkeit und muss gleich gar nicht belegt werden. Ob diese Meinung glaubwürdig und valide ist, entscheidet jeder Mitleser für sich persönlich.

  38. 16.

    Ob wirklich die Mehrheit den aktuellen Senat haben wollte ist eine mutige Aussage unter der Situation, dass etwas 500 Unklarheiten der letzten Wahl bekannt sind. Denn bis heute gibt es keine exakte Aussage wie diese Unklarheiten sich als Gesamtsumme auswirken. Bei der Bundestagswahl hat die Linke Fraktionsstatus, weil die Partei 3 Direktmandate bekommen hat, wenn eines wegbricht war es dass mit der Fraktion und der aktuellen Kopfzahl im Bundestag.

  39. 15.

    Nicht nur der Senat ist nicht legitimiert, auch unsere Bundesregierung wird dadurch tangiert!

  40. 14.

    Offensichtlich vergessen viele, dass eine überwiegende Mehrheit der Wahlen KORREKT waren. Die Mehrheit wollte RGR, so wie das in einer Demokratie nun mal ist. Da können die Verlierer heulen wie sie wollen...

  41. 13.

    KEPAP:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 29.09.2022 um 19:14
    Respektiere einfach ander Auffassungen, Meinungen, oder Ansichten und erwarte nicht bei jeder Aussage Belege, Nachweise, Beweise."

    Andere Meinungen respektiere ich, aber das schließt doch keine argumentative sachliche Auseinandersetzung mit anderen Meinungen aus! Sie wollen offenbar, dass andere Ihre Meinung schreiben und auf meine Kommentare erwidern dürfen sollen, während ich meine Meinung nicht schreiben und auf andere Meinungen nicht erwidern dürfen soll.

    Wenn aber jemand Tatsachenbehauptungen - insbesondere unsinnige Tatsachenbehauptungen - aufstellt, dann sollte man schon erwarten können, dass er diese Tatsachenbehauptung belegt. Sonst sind wir auf dem Niveau von Trumps "alternativen Fakten", wo alles behauptet werden darf und nichts belegt werden muss.

  42. 12.

    KEPAP:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 29.09.2022 um 19:14
    "Denn andere Menschen sehen das ganz anders." - DAS SOLLTEST GERADE DU DIR MAL AUF DIE FAHNE SCHREIBEN."

    Ja, mache ich doch ständig. Wo ist da das Problem?

    KEPAP:
    ""Da dies keine objektive Tatsache, sondern lediglich ihre subjektive meinung ist, sollten Sie das auch als subjektive meinung und nicht als objektive Tatsache formulieren! " - ein Umstand, den DU jedesmal deutlich formulierst
    (ist übrigens meine objektive Meinung)."

    Ja, ist doch auch richtig.

    KEPAP:
    "Deine Zurechtweisungen hier haben Lehrerhafte (wenn nicht gar diktatorische) Züge."

    "lehrerhafte Züge"? Wenn sachliche Argumente für Sie schon "lehrerhaft" sind, dann ist das allein Ihr Problem, wenn Sie ein Problem mit Lehrern haben.

    "diktatorische Züge"? Offenbar wissen Sie nicht was eine Diktatur und was diktatorisch ist.

  43. 11.

    "Denn andere Menschen sehen das ganz anders." - DAS SOLLTEST GERADE DU DIR MAL AUF DIE FAHNE SCHREIBEN.

    "Da dies keine objektive Tatsache, sondern lediglich ihre subjektive meinung ist, sollten Sie das auch als subjektive meinung und nicht als objektive Tatsache formulieren! " - ein Umstand, den DU jedesmal deutlich formulierst
    (ist übrigens meine objektive Meinung).

    Deine Zurechtweisungen hier haben Lehrerhafte (wenn nicht gar diktatorische) Züge.
    Respektiere einfach ander Auffassungen, Meinungen, oder Ansichten und erwarte nicht bei jeder Aussage Belege, Nachweise, Beweise.
    Dies ist auch Dir nicht möglich!!!

  44. 10.

    1. Warum denn nicht? Ein Urteil wird schließlich am Ende einer Verhandlung getroffen; nicht am Anfang.

    2. Natürlich. Begründung s. 1.

  45. 9.

    Ick'e:
    "Da stellt sich die Frage ob dann Politiker kommen die auch wissen was sie tun. Denn seit 20 Jahren geht es nur Berg ab mit der Politik im Berliner Senat."

    Da dies keine objektive Tatsache, sondern lediglich ihre subjektive meinung ist, sollten Sie das auch als subjektive meinung und nicht als objektive Tatsache formulieren! Denn andere Menschen sehen das ganz anders.

  46. 8.

    Nachwähler:
    "Noch zwei Fragen:
    1. Könnte sich der Berliner Verfassungsgerichtshof - entgegen seiner Ankündigung - f ü r eine TEIL-Wahl entscheiden? Nur in den Wahllokalen, wo "Unregelmäßigkeiten" entdeckt wurden."

    Natürlich! Das Gericht ist nur an Verfassung und Gesetz gebunden, aber nicht an seine eigenen unverbindlichen Hinweise, denn das Gericht hat sich noch nicht entschieden. Es hat lediglich gesagt, dass eine komplette Wahlwiederholung auch möglich sei.

    Nachwähler:
    "2. Wäre eine derartuge Entscheidung demokratisch zu rechtfertigen?"

    Ja, denn dort, wo fehlerfrei gewählt wurde, gibt es bereits demokratisch gewählte Abgeordnete, denen man das unstreitig demokratisch erlangte Mandat nicht so einfach wieder entziehen kann, nur weil am anderen Ende der Stadt Fehler passiert sind.

  47. 7.

    Jürgen S.:
    "Wie ist das eigentlich? Sind die Beschlüsse dieses eindrucksvollen Senats rechtlich bindend? Schließlich wurden sie nicht rechtmäßig legitimiert!"

    Steht doch oben im Text. LESEN!

    Natürlich sind die Beschlüsse bestandskräftig, auch wenn die Abgeordneten zum Teil quasi nur geschäftsführend im Amt sind.

    Wie soll es auch anders sein? Sollen wir keine Abgeordneten und keine Regierung haben, nur weil die alte Legislaturperiode abgelaufen ist und die neue Wahl Fehler hatte? Wollen Sie lieber, dass Niemand regieren darf und alles zusammenbricht als wenigstens ein quasi teilweise geschäftsführendes Parlament und eine quasi teilweise geschäftsführende Regierung?

    Im übrigen hätte sich am Wahlergebnis bei einer korrekten Wahl nicht sehr viel geändert. Es hätte nur einige wenige Abgeordnete getroffen. Die allermeisten der jetzt im Abgeordnetenhaus sitzenden Abgeordneten wären auch bei einer korrekten Wahl dort. Aber natürlich müssen diese kleinen "Fehler" behoben werden!

  48. 6.

    Müller's Detlef:
    "Passt mir das Urteil nicht, such ich mir ein
    anderes Gericht !"

    Das können SIe gerne versuchen, wird aber in einem demokratischen Rechtsstaat nicht so einfach funktionieren!

    Müller's Detlef:
    "Was Steuersparer können, dürfen auch
    Politiker !"

    ???

    Müller's Detlef:
    "Wenn der europäische Gerichtshof für
    Politiker(Menschen)Rechte nicht hilft,
    fragen wir eben die UNO !"

    Was wollen Sie die UNO fragen? Wie morgen das Wetter wird?

  49. 5.

    Da stellt sich die Frage ob dann Politiker kommen die auch wissen was sie tun. Denn seit 20 Jahren geht es nur Berg ab mit der Politik im Berliner Senat.

  50. 4.

    Noch zwei Fragen:

    1. Könnte sich der Berliner Verfassungsgerichtshof - entgegen seiner Ankündigung - f ü r eine TEIL-Wahl entscheiden? Nur in den Wahllokalen, wo "Unregelmäßigkeiten" entdeckt wurden.

    2. Wäre eine derartuge Entscheidung demokratisch zu rechtfertigen?

  51. 3.

    Sorry. Ich ziehe die Frage zurück. Steht im Text.

  52. 2.

    Wie ist das eigentlich? Sind die Beschlüsse dieses eindrucksvollen Senats rechtlich bindend? Schließlich wurden sie nicht rechtmäßig legitimiert!

  53. 1.

    Passt mir das Urteil nicht, such ich mir ein
    anderes Gericht !
    Was Steuersparer können, dürfen auch
    Politiker !
    Wenn der europäische Gerichtshof für
    Politiker(Menschen)Rechte nicht hilft,
    fragen wir eben die UNO !

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