Wahlkreise ohne Bundestagsabgeordnete - Wo die Wahlrechtsreform ansetzt - und welche Folgen sie haben kann

Mi 29.03.23 | 20:08 Uhr | Von Juan Francisco Alvarez-Moreno und Oliver Noffke
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Plenarsaal des Deutschen Bundestages (Quelle: Geisler Fotopress)
Video: rbb24 Abendschau | 17.03.2023 | Franziska Hoppen | Bild: Geisler-Fotopress

Im Bundestag sitzen aktuell 138 Abgeordnete mehr als vorgesehen. Die Wahlrechtsreform soll das ändern. Dafür könnte es künftig weiße Flecken geben: Wahlkreise ohne Vertreter im Bundestag. Auch in Berlin und Brandenburg. Von J. F. Alvarez-Moreno und O. Noffke

Der aktuelle Bundestag ist das größte frei gewählte Parlament der Welt - mit Abstand. 736 Abgeordnete leistet sich Deutschland, samt Personal, Büros und Ruhegeldern. Das sind deutlich mehr als die 598 Abgeordneten, die der Bundestag eigentlich haben sollte. Seine Sollgröße setzt sich zusammen aus den 299 Direktmandaten, die in den Wahlkreisen entschieden werden; und ebenso vielen Abgeordneten, die über die Landeslisten der Parteien einziehen - mit der Zweitstimme.

Dass sich die reale Größe des Bundestags so weit von ihrem Sollzustand entfernt hat, führt zu einigen Problemen. Das offensichtlichste: Er ist deutlich teurer. Das Mehr an Abgeordneten verlangsamt aber auch die demokratischen Prozesse. Ausschüsse werden größer, Debatten komplizierter.

Prinzipiell zeigen sich alle Parteien im Bundestag darin einig, dass das Parlament deutlich verkleinert werden muss. Trotzdem wird quasi seit Jahrzehnten um eine Lösung für das Problem gestritten. Denn je nachdem, über welchen Hebel die Zahl der Sitze verkleinert werden sollte: Immer hatte eine Partei mehr zu verlieren als eine andere.

Stärkung der Listenplätze

Vor Kurzem nun hat sich der Bundestag zu einer Wahlrechtsreform durchgerungen: Demnach sollen künftig 630 Abgeordnete im Parlament sitzen [tagesschau.de]. Das sind immer noch mehr als eigentlich vorgesehen, aber deutlich weniger als aktuell. Erreicht werden soll dies durch das Streichen der Überhang- und Ausgleichsmandate und den Wegfall der Grundmandatsklausel. Diese Änderungen können große Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Bundestags haben.

Die Linke wäre komplett raus, die CSU müsste zittern

Denn: Hätten die neuen Regeln schon bei der Wahl im September 2021 gegolten, wäre die Linke aktuell gar nicht im Bundestag vertreten. Damals erhielt sie lediglich 4,9 Prozent der Zweitstimmen; scheiterte also an der Fünf-Prozent-Hürde. Aber drei Linken-Politiker:innen konnten ein Direktmandat holen: Gregor Gysi (Wahlkreis Berlin-Treptow-Köpenick), Gesine Lötzsch (Berlin-Lichtenberg) und Sören Pellmann (Leipzig II). Zum vierten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik waren damit die Voraussetzungen für das Greifen der Grundmandatsklausel erfüllt: Die Linke durfte in Fraktionsstärke einziehen. Neben den drei Direktmandaten bedeutete dies 36 weitere Sitze, die über die Landeslisten hinzukamen.

Würde diese Klausel wie beschlossen künftig wegfallen, hätte die Linke - deren Hochburgen auch in Berlin und Brandenburg liegen - wohl viel zu verlieren. Kein Wunder also, dass ihre Vertreter bereits laut über juristische Wege nachdenken. "Wenn die Ampelkoalition keinen verfassungsrechtlichen Streit riskieren will, muss sie die Prozenthürde auf 3 oder 3,5 Prozent senken", sagte Gregor Gysi am vergangenen Samstag dem "Spiegel". Andernfalls sei die im Grundgesetz verankerte Chancengleichheit der Parteien gefährdet.

Stimmenschmelze im Osten und Süden

Potentiell gefährlich ist der Wegfall der Grundmandatsklausel auch für die CSU. Bei der letzten Bundestagswahl hat sie fast alle Direktmandate in Bayern geholt. Lediglich München-Süd ging an die Grünen. Auf der bayerischen Wahlkreiskarte erscheinen die Christsozialen als unangefochtene Vormacht. Der Blick auf das Zweitstimmenergebnis relativiert diesen Eindruck allerdings. 31,7 Prozent erhielt die CSU vor anderthalb Jahren in Bayern. Bundesweit entfielen allerdings nur 5,2 Prozent auf sie. Gefährlich nah an der Fünf-Prozent-Hürde.

Kein Überhang, kein Ausgleich

Was künftig aber die meisten Parlamentssitze einsparen soll, ist die Abschaffung der Überhang- und Ausgleichsmandate. Diese sind ebenfalls eine direkte - beziehungsweise indirekte - Folge von stark unterschiedlichen Anteilen von Erst- und Zweitstimmen für eine Partei.

Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate in einem Bundesland erringt, als ihr anhand des Zweitstimmenergebnisses zustehen. Bisher dürfen die Parteien diese Sitze behalten, nach den neuen Regeln soll das nicht mehr der Fall sein. Dann könnte ein Kandidat einen Wahlkreis zwar direkt gewinnen – den Bundestagssitz aber trotzdem nicht bekommen

Am stärksten haben bislang die Unionsparteien und die Sozialdemokraten von dieser Regelung profitiert. Bei der letzten Bundestagswahl holte die CDU zwölf Überhangmandate, die CSU elf, die SPD zehn und die AfD eins. Die wären – mit der neuen Regelung - in Zukunft alle weg.

104 zusätzliche Sitze montiert

Ebenso die Ausgleichsmandate: Diese Regelung wurde vor der Bundestagswahl 2013 eingeführt, um das Ungleichgewicht der Überhangmandate abzufangen. Schließlich führen sie dazu, dass Parteien mit mehr Sitzen ins Parlament einziehen können, als ihnen nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Dieses Problem wurde durch die Ausgleichsmandate behoben. Allerdings ist dabei der Bundestag enorm aufgebläht.

Die 34 Überhangmandate bei der letzten Bundestagswahl hatten zur Folge, dass 104 Sitze als Ausgleich für die Überhangmandate im Reichstagsgebäude montiert werden mussten. Davon profitierten abgesehen von der CSU alle Parteien, insbesondere aber die SPD (26) und Bündnis 90/Die Grünen (24). Der CDU wurden 18 zugesprochen, der FDP 16, AfD 13 und die Linke erhielt sieben Sitze als Ausgleich - obwohl sie die Fünf-Prozent-Hürde gerissen hatte.

Direktmandate könnten wegfallen und durch Landeslisten-Mandate ersetzt werden

Angewendet auf das Ergebnis der letzten Bundestagswahl stellt das neue Wahlrecht also 177 Sitze infrage. So deutlich soll das Parlament allerdings nicht schrumpfen. Die geplanten 630 Sitze sollen sich zum einen aus den bisherigen 299 Wahlkreisen zusammensetzen, zum anderen aus 331 Sitzen, die über die Landeslisten vergeben werden - es sei denn, es können Direktmandate aufgrund der oben genannten Neuregelungen nicht vergeben werden. Diese Sitze sollen dann anhand der Zweitstimmenergebnisse besetzt werden.

Sollte sich die seit Jahrzehnten anhaltende Schmelze an Zweitstimmen bei der CSU fortsetzen und könnte die Linke auch künftig nur in wenigen Wahlkreisen punkten, könnte irgendwann der Fall eintreten, dass bei einer Bundestagswahl Dutzende Direktmandate nicht vergeben werden könnten. Ihre Sitze würden dann über die Landeslisten stärkerer Parteien gefüllt.

"Ich habe zugestimmt mit großen Bauchschmerzen"

Direktmandate könnten künftig aber auch verloren gehen, obwohl eine Partei die Fünf-Prozent-Hürde überwindet. Eine Berechnung der "Zeit" [Bezahlschranke] zeigt, wo dies der Fall gewesen wäre, wenn das neue Wahlrecht bereits bei der Bundestagswahl 2021 gegolten hätte. In den Berliner Wahlkreisen Treptow-Köpenick und Lichtenberg gäbe es dann keine Büros von Bundestagsabgeordneten, weder von Direktkandidat:innen noch von den Politiker:innen auf Listenplätzen.

In Brandenburg träfe dies auf den Kreis Märkisch Oderland - Barnim II zu. Simona Koß (SPD) ist dort die Direktkandidatin. Sie hat für die Wahlrechtsreform gestimmt. "Ich habe zugestimmt mit großen Bauchschmerzen", sagte sie nach der Abstimmung dem rbb. Auch in den Wahlkreisen Elbe Elster - Oberspreewald - Lausitz II und Oberhavel - Havelland II würde die SPD keine Direktmandate haben.

Die Wahlrechtsreform ist für mich eine Zäsur und ein massiver Angriff auf die demokratische Mitbestimmung.

Jens Koeppen (CDU), Bundestagsabgeordneter aus Brandenburg

Bundesrat muss Gesetz annehmen - dann geht es wohl zum Bundesverfassungsgericht

Koß und ihre Parteikollegen aus der Landesgruppe Brandenburg hätten vorher ihre Bedenken klar geäußert. Zu den Gründen sagte sie: "Wir haben einen klaren Wählerauftrag. Dieses Parlament ist zu verkleinern. Dieser Wählerauftrag ist im Koalitionspapier verankert und dieser Aufgabe haben wir uns zu stellen."

"Die verabschiedete Wahlrechtsreform ist für mich eine Zäsur und ein massiver Angriff auf die demokratische Mitbestimmung", kritisierte jedoch Jens Koeppen, der CDU-Bundestagsabgeordnete aus dem Brandenburger Wahlkreis Uckermark - Barnim I, im Gespräch mit dem rbb nach der Abstimmung. Er befürchte, dass sich die Abgeordneten weiter vom Souverän - also den Wählerinnen und Wählern - entfernten. Parteien würden "noch mehr Einfluss auf die Kandidaten ihrer Liste haben". Diese Kandidaten würden sich entsprechend widerspruchslos anpassen müssen. Den Regierungsparteien gehe es nur darum, über ihre Parteistimme regionale Parteien wie die Linke im Osten oder die CSU in Bayern auszublenden, sagte Koeppen.

Ob es bei der nächsten Bundestagswahl tatsächlich Wahlkreise in der Region geben wird, die nicht im Parlament vertreten sind, lässt sich nur schwer vorhersagen. Grundsätzlich ist das möglich. Insbesondere dort, wo eine Partei Direktmandate holt, aber bei den Zweitstimmen enttäuscht. Bevor das neue Wahlrecht tatsächlich angewendet werden kann, muss aber noch der Bundesrat das Gesetz annehmen. Und sehr wahrscheinlich auch des Bundesverfassungsgerichts, neben der Linken hat auch die CSU angekündigt, gegen die Reform klagen zu wollen.

Beitrag von Juan Francisco Alvarez-Moreno und Oliver Noffke

61 Kommentare

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  1. 61.

    Also ich als einfach Bürger würde sage Parteien müssen über 5% kommen und ohne irgendwelche Überhang Mandate. Das wäre für die Bürger einfach und übersichtlich.
    Das beste ist das der Bundestag wieder genügend Platz hat, überhaupt frage ich mich wo sind die 736 Abgeordnete, ich sehe nur 1/3 besetzt Plätze! Ich hoffe da wird sich bald was ändern.

  2. 60.

    Joergen:
    "Antwort auf [Mertens] vom 30.03.2023 um 17:17
    Ja schon, nur die Ampelkoalition wird dem nicht folgen. Aber das Bundesverfassungsgericht kann Gysis triftige Argumente nicht ignorieren, da bin ich mir ziemlich sicher."

    Aber was ist denn an Gysis Argumentation triftig?

    Wenn es eine Sperrklausel gibt, dann sollte sie für alle Parteien gelten! Und dabei sollte es nicht darauf ankommen, ob eine Partei ihre wenigen Stimmen auf das ganze Land verteilt bekommt oder konzentriert in 3 Wahlbezirken! Wer in 3 von 299 Wahlbezirken 30% oder sogar 100% der Stimmen bekommt, sonst aber keine Stimmen im restlichen Land, der hat eben nur 0,3% oder sogar 1% der Stimmen, aber viel zu wenig, um damit in das Parlament zu kommen. Wir haben aus guten Gründen das (personalisierte) Verhältniswahlrecht und kein Mehrheitswahlrecht! Und da reicht es nicht aus, in einem oder 3 Wahlbezirken die relative mehrheit zu erlangen, wenn man insgesamt im ganzen Land fast keine Stimmen bekommt.

  3. 59.

    Über die 5%-Klausel kann man tatsächlich diskutieren. Dabei muss man darauf auchten, dass zum Schluss ein Ergebnis rauskommt, der in der Praxis eine Regierungsbildung auch möglich macht. Wenn es zu wenig Parteien sind, (so wie in GB und USA, wo es praktisch jeweils nur 2 Parteien gibt), dann ist die heterogene Wählerschaft zu wenig abgebildet. Wenn es zu vile Parteien sind, dann wird die Regierungsbildung immer schwieriger bis unmöglich. Es sollte immer die Bildung einer Dreier-Koalition möglich sein. Für 3 Parteien ist es in der Praxis schon sehr schwierig, sich zu einigen. Ab 4 Parteien wird es in der Praxis unmöglich. Daher sollte das Ziel der Sperrklausel sein, dass nicht zu wenige, aber auch nicht zu viele Parteien ins Parlament kommen, damit immer eine Regierungsbildung auch praktisch möglich ist. Ein superdemokratisches Parlament ohne Prozenthürde, das aber keine Regierungsbildung mehr schafft, weil es dazu zu viele Parteien braucht, wäre eine Katastrophe.

  4. 58.

    Also ganz ehrlich, wieviele Parteien wollen sie noch in den Bundestag haben. Es kann doch nicht sein, das eine Minderheitenpartei mit gerade mal 3% Wählerschaft was mit zu entscheiden hat.
    Nur weil die Linke unfähig ist die 5% zu erreichen, soll das für solche Leute nach unten korrigiert werden.
    Man sollte vielmehr darüber nachdenken, die Hürde von 5% auf vielleicht 20% zu erhöhen.

  5. 57.

    Im Deutschen Bundestag sollten nicht mehr als 630 Abgeordnete Sitz und Stimme haben; darunter 299 „Direktkandidaten“ aus den Wahlkreisen und 331 „Listenkandidaten“ der Parteien mit einem Stimmenanteil von mehr als 5 %.

  6. 56.

    Ja schon, nur die Ampelkoalition wird dem nicht folgen. Aber das Bundesverfassungsgericht kann Gysis triftige Argumente nicht ignorieren, da bin ich mir ziemlich sicher.

  7. 55.

    Die Frage ist, wollen wir, dass die Anzahl der Mandate, die eine Partei bekommt, nicht allein davon abhängt, wieviel (Zweit)Stimmen sie in Deutschland bekommt, sondern (auch) entscheidend davon, wie diese Stimmen im Land verteilt sind? Soll es davvon abhängen, ob die Stimmen alle in einem Wahlkreis oder verteilt auf mehrere Wahlkreise erlangt wurden? Ich denke: Nein.

  8. 54.

    Also liegt Gysi doch richtig mit seiner Forderung nach Absenkung der 5-Prozenthürde auf 3 oder 3,5 Prozent!

  9. 53.

    piefke:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 30.03.2023 um 15:26
    ja, bei "einer mit der personenwahl verbundenen verhältniswahl", so seit 1956 im bundeswahlgesetz geschrieben, kann und soll dies auch geschehen können, anders als die weitverbreitete bezeichnung "personalisierte verhältniswahl" es andeutet ist die bundestagswahl aus gründen schon immer eine 2 in 1 wahl gewesen."

    Ja, die Frage ist, wollen wir das?

    Wollen wir, dass im Parlament die Mehrheitsverhältnisse in der Bevölkerung abgebildet werden, dass also eine Partei, die doppelt soviel Stimmen bekommt wie eine andere Partei, auch doppelt soviele Mandate, oder wollen wir das nicht?

    P.S.
    Das föderale Länderparlament ist übrigens der Bundesrat! Dort hat z.B. die CSU überproportinales Stimmrecht.

  10. 52.

    Mattheis:
    "Machen wir s doch einfach in die Parlamente ziehen nur die ein die vom Volk direkt gewählt wurden. die Anzahl der Abgeordneten hier im Bundestag und andere Parlamente sind durch die Anzahl der Wahlbezirke begrenzt."

    Das führt dazu, dass eine Partei, die in allen Wahlbezirken jeweils 51% der Stimmen hat, 100% der Mandate bekommt, selbst dann, wenn eine 2. Partei in allen Wahlkreisen jeweils 49% der Stimmen hat. Die bekommt dann 0% der Sitze.

    Das kann sogar dazu führen, dass, wenn eine Partei in allen Wahlkreisen jeweils 20% der Stimmen und alle anderen Parteien jeweils unter 20% der Stimmen haben, diese eine Partei 100% der Mandate bekommt und die anderen Parteien, die zum Teil nur knapp dahinter liegen keinen einzigen Sitz.

    Das Mehrheitswahlrecht spiegelt nicht die Parteipräferenzen der Bevölkerung wider und ist deshalb undemokratischer als das Verhältniswahlrecht.

  11. 51.

    Mattheis:
    "Machen wir s doch einfach in die Parlamente ziehen nur die ein die vom Volk direkt gewählt wurden. die Anzahl der Abgeordneten hier im Bundestag und andere Parlamente sind durch die Anzahl der Wahlbezirke begrenzt."

    Das ist das Mehrheitswahlrecht, so wie in GB und USA. Das führt in der Realität dazu, dass es nur noch 2 Parteien im Parlament gibt, die sich mehr der weniger abwechseln. (s. GB und USA) Das spiegelt nicht die Meinungsvielfalt in der Bevölkerung wider.

  12. 50.

    ja, bei "einer mit der personenwahl verbundenen verhältniswahl", so seit 1956 im bundeswahlgesetz geschrieben, kann und soll dies auch geschehen können, anders als die weitverbreitete bezeichnung "personalisierte verhältniswahl" es andeutet ist die bundestagswahl aus gründen schon immer eine 2 in 1 wahl gewesen.

  13. 49.

    Nein, eben nicht komplett. Die Ampel hat das System zu ihren Gunsten verändert. So sind zum Beispiel mehr Listenplätze als Sitze aus Direktmandaten vorgesehen.

  14. 48.

    Ja, in der Tat. Kleine Parteien sollten (bei Wahlergebnissen unter 5%) Direktmandate erlangen können oder die 5%-Hürde muss fallen. Wobei nur Letzteres einer Verklleinerung des BT nicht im Wege stünde.

  15. 47.

    Machen wir s doch einfach in die Parlamente ziehen nur die ein die vom Volk direkt gewählt wurden. die Anzahl der Abgeordneten hier im Bundestag und andere Parlamente sind durch die Anzahl der Wahlbezirke begrenzt.

  16. 46.

    Die demokratische Vielfalt erfordert entweder die Abschaffung der 5%-Hürde oder Direktmandate für kleine Parteien. Alles andere wären schon undemokratische Entwicklungen.

  17. 45.

    Das verstehe ich nicht. Sie haben doch geschrieben: "Jede Partei erhält eine bestimmte Anzahl Sitze von den 598 gemäß Zweitstimmenanteil". Das heißt, die Zweitstimmen entscheiden über die proportionale Verteilung der Sitze auf die Parteien, egal wie das Erstimmenergebnis aussieht. Und die Erststimmen entscheiden dann nur noch darüber, wer aus den Parteien gemäß Zweitstimmenanteil (!) ins Parlament kommt. Das ist doch aber auch der Ampelvorschlag. Und ich stimme Ihrem sowie dem Ampelvorschlag zu.

  18. 44.

    Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige 5%-Hürde als "gerade noch vertretbare" EInschränkung der Chancengleichheit eingestuft. Mit der Reform wirkt sich diese Hürde nun deutlich schärfer aus, weshalb deren Rechtmäßigkeit neu zu beurteilen wäre.

  19. 43.

    Nein, es geht zwar in die Richtung, allerdings will die Koalition mit ihrem Vorschlag die Gewichtung der Zweitstimmen erhöhen, zu Ungunsten der Erststimmen. Gleichzeitig will man zustehende Ausgleichsmandate unberücksichtigt lassen, was dem Wählerwillen widerspricht. Die Ausgleichsmandate gehören komplett abgeschafft.

  20. 42.

    Ihr Vorschlag bedeutet dann aber, dass eine Partei prozentual mehr Abgeordnete im Bundestag haben kann als ihr nach dem Verhältniswahlrecht zusteht. Dann kann eine Partei mit 10 % der Gesamtstimmen 5% der Abgeornetenmandate und eine andere Partei mit 10% der Gesamtstimmen 15% der Mandate erlangen! Letztendlich hängt dann die Anzahl der Abgeordneten für eine Partei mit 10% der Stimmen davon ab, wie sich diese 10% auf die Wahlkreise verteilen. Das darf aber nicht entscheidend sein! Wer 10% der Bevölkerung vertritt, der muss 10% der Mandate bekommen und nicht mal 5%, mal 15%!

  21. 41.

    Das ist - so glaube ich - die Regelung aus der aktuellen Wahlreform, bis auf die Anzahl der Abgeordneten.

  22. 40.

    P.S.: Eine Stichwahl würde das Problem im Übrigen noch verschärfen und außerdem mehrere Wahlgänge erfordern. Gleichzeitig würde sie den Wählerwillen verwässern, weil Bürger sich für einen Direktkandidaten entscheiden müssten, der gar nicht der von ihnen bevorzugten Partei angehört. Die Erststimme sollte letztlich ausschließlich dazu dienen, dass diese Kandidaten einen höheren Anspruch hätten, als Listenplätze, auf die die Bürger keinen Einfluss haben. Das Problem entsteht erst dadurch, dass der im Wahlkreis höchste Stimmanteil von allen Parteien automatisch einen festen Platz im Parlament bedeutet, selbst wenn das Zweitstimmenergebnis das gar nicht hergibt.
    Maximalbeispiel wäre eine Partei, die zwar sämtliche Erststimmen holt aber keine einzige Zweitstimme. Mit der Zweitstimme bringt der Bürger zum Ausdruck, dass der die Partei nicht im Parlament haben will. Über die Ausgleichsmandate wäre hier gar keine mathematische Lösung möglich, da es dann unendlich viele Sitze benötigt.

  23. 39.

    Ja, meine Vorschläge dazu sind vielleicht nicht sofort einleuchtend. Ich will nicht die Zweitstimmen stärken, wie der Gesetzesvorschlag es tut, denn das stärkt die Parteienliste mit bequemen Mitgliedern. Andererseits sehe ich aber auch keinen Grund, einen garantierten Platz im Parlament zu haben, wenn man weit unter 50% Zustimmung aller Wähler im Wahlkreis hat und das ist ja der Normalfall. Die Lösung kann daher nur sein: Jede Partei erhält eine bestimmte Anzahl Sitze von den 598 gemäß Zweitstimmenanteil. Der entspricht dem finalen Wählerwillen. Diese Plätze werden zuerst mit den Wahlkreisgewinnern besetzt, nach Reihenfolge der höchsten Anteile im Wahlkreis. Ein Wahlkreisgewinner mit 25% hat den Vorrang vor einem mit nur 22%. Gibt es weniger Parteiplätze als Wahlkreisgewinner, haben die mit der niedrigsten Zustimmung leider Pech. Gibt es mehr Plätze, wird der Rest mit Listenplätzen aufgefüllt. Das bewahrt die Erststimmen, ohne sie zu garantieren.

  24. 38.

    zu 1. wie bereits beschrieben, s.u., hat das verhältniswahlrecht nach art der ampel mit ihren sperrklauseln zur folge das parteien mehr mandate erhalten als vom volke bewilligt worden sind.
    zu 2. ganz einfach, sich an die 1956 geschreibenen wahlrechtsgrundsätze halten - da stand beispielsweise bis zuletzt die zahl 598 und wenn der bundespräsident die ampel-reform unterschreibt, dann steht da morgen die zahl 630

    wie? - zum beispiel so: : 299 direktmandate, ohne wenn und aber und 299 listenmandate ohne sperrklauseln, so wie bei der wahl zum europäisches parlament wo für deutschland genau 96 sitze reserviert sind.

  25. 37.

    Wäre wünschenswert, wenn die Hürde auf 3 oder 3,5 Prozent gesenkt wird. Dann hätten wir mehr Chancen für kleinere Parteien, die vielleicht bessere Politik machen.

  26. 36.

    1. Keine Partei darf mehr Mandate bekommen, als ihr nach dem Verhältniswahlrecht zustehen!

    2. Der Bundestag muss kleiner werden!

    Wenn Ihnen die Wahlrechtsreform nicht gefällt, dann machen Sie einen anderen konstruktiven Vorschlag, der beide Prämissen erfüllt, statt nur destruktiv zu kritisieren!!!!!

  27. 35.

    otto von:
    "mich stört, dass mein Abgeordneter mit mit einer absoluten Mehrheit gewählt, eventuell zu Gunsten eines Parteisoldatenodlie aussen vorbleibt.
    Das ist das Ende. Ich werde das bekämpfen."

    Warum soll jemand in den Bundestag, der zwar in einem Wahlkreis die relative Mehrheit errungen hat und vielleicht nicht einmal die absolute Mehrheit, dessen Partei aber nicht soviele Mandate zustehen?

    P.S.
    Ich kann schon mit 10% direkt gewählter Abgeordneter werden, wenn alle anderen Kandidaten weniger als 10% der Stimmen bekommen haben. Das darf nicht allein ausreichen, dass jemand einen Sitz in den Bundestag bekommen muss, wenn er z.B. in einem von 299 Wahlkreisen nur 10% der Stimmen bekommt!!!

  28. 34.

    zum einen schreiben sie wie wichtig direktmandate sind, stichwort "paarteisoldaten" und zum anderen möchten sie, so wie die ampel auch, "parteisoldaten" begünstigen oder habe ich sie jetzt missverstanden? - außerdem wäre das problem mit der relativen mehrheit bei direktmandaten mittels stichwahlen, so wie sie es von kommunalwahlen oder der wahl zur französichen nationalversammlung her kennen könnten, lösbar oder?

  29. 33.

    mich stört, dass mein Abgeordneter mit mit einer absoluten Mehrheit gewählt, eventuell zu Gunsten eines Parteisoldatenodlie aussen vorbleibt.
    Das ist das Ende. Ich werde das bekämpfen.

  30. 32.

    "beste Partei Deutschlands" - stimmt. 45 von 46 Direktmandaten, schafft sonst keiner.

  31. 31.

    Die CSU ist auf Grund eigener Entscheidung eine regionale Partei in einem Bundesland mit über 13 Millionen Einwohnern. Wenn sie nun an der 5% Hürde zu scheitern befürchtet, dann sollte sie als eine Bundespartei antreten, zumal sie sich eh für die beste Partei Deutschlands hält.
    Übrigens, in Bayern hält die CSU diese 5% Klausel für höchst demokratisch.

  32. 30.

    Ja, die CSU blockiert auf Bundesebene jene Regelung als angeblich undemokratisch, aber in Bayern selbst wird die Selbige praktiziert, da in Bayerischen Verfassung verankert.
    Das sind die Politiker, hier Bayern als anschauliches Beispiel der Verlogenheit!

  33. 29.

    Die Einheitsmeinung im BT ist schon seit Jahren fester Bestandteil dieses Parlamentes. Akzeptierte Abweichungen finden nur noch in Nuancen statt. Diametrale Meinungen werden mit Ausgrenzungen bestraft. Zur Not werden sogar Wahlen rückgängig gemacht. Das alles unter dem Feigenblatt und Deckmantel der Demokratie und ihren Werten. Selbst Verfassungsbrüche stellen kein Tabu mehr da, wie einige Urteile mittlerweile bestätigt haben. Zwischendurch gibts auch mal einen ordentlichen Schluck aus der finanziellen " Pulle ". Natürlich auch nicht gesetzeskonform und immer zu Lasten des Steuerzahlers. Ein kleines Sondervermögen als Notgroschen ist auch ganz nebenbei noch drin.

  34. 28.

    Das personalisierte Verhältniswahlrecht muss beibehalten werden. Gleichzeitig sind Regelungen zu finden, die den Wegfall von Direktmandaten (und Wahlkreise ohne Vertreter im Bundestag) verhindern. Nur so wird der Wählerwille fair widergespiegelt.

  35. 27.

    "wir leisten uns neben China das größte Parlament". Mal abgesehen davon, dass sich diese beiden Einrichtungen nicht so direkt vergleichen lassen, der chinesische "Parlamentarier" bekommt nicht ein Jahresgehalt von 100000 €, sondern hat einen Beruf, wo er sich seine Existenz sichern muss. Wobei zugegebenermaßen diese Berufstätigkeit häufig m Umfeld der kommunistischen Diktatur zu suchen ist. Staatschef Xi ist ist einer der rund 3.000 Delegierten, die in der Großen Halle des Volkes in der chinesischen Hauptstadt zusammenkommen sind. Der Nationale Volkskongress tagt einmal im Jahr.

  36. 26.

    Das Problem bei den Direktmandaten ist ja, dass fast keiner davon im Wahlkreis einen Erststimmenanteil von 50%+mindestens einer Stimme erhält. Trotzdem vertritt dieser Wahlkreisgewinner den gesamten Wahlkreis im Bundestag, als ob das der Fall gewesen wäre, nur weil er mindestens eine Stimme mehr hatte, als die unzähligen anderen Kandidaten. Daraus einen garantierten Vertretungsanspruch abzuleiten, war schon immer sehr gewagt. Trotzdem ist die Erststimme von hoher Bedeutung, da nur über diese die personelle Zusammensetzung des Bundestages beeinflusst werden kann. Unbeliebte Parteienvertreter haben dort weniger Chancen, als über die Listenplätze der Parteien und das ist gut und richtig so, denn es verhindert ein Stück weit, dass nur noch gehorsame Parteisoldaten ins Parlament einziehen können.

  37. 25.

    Ihr Vorschlag würde doch erst recht dazu führen, dass nur noch "große" Parteien in den Bundestag einziehen könnten. Dann hätten wir das amerikanische Wahlrecht - Alles oder Nichts. Kleine Parteien hätten dann gar keine realistische Chance mehr. Im Großen und Ganzen haben wir schon ein sehr demokratisches System, aber leider mit einer übertriebenen Einzugsgarantie für Erststimmengewinner, deren Wahlkreis"gewinn" meistens sehr weit von 50% und damit der Wählermehrheit entfernt ist. Trotzdem ist die Erststimme sinnvoll, da nur über diese der Bürger die Zusammensetzung des Parlaments personell mitgestalten kann, da er auf die Listen der Parteien ja keinen Einfluss hat. Die demokratischste Lösung wäre deshalb: Plätze pro Partei nach Zweitstimmenanteil, insgesamt die festgelegten 598. Diese Plätze werden zuerst mit Wahlkreisgewinnern aufgefüllt. Gibt es mehr Wahlkreisgewinner in der Partei als Plätze, gewinnen die mit dem höchsten Wahlkreisergebnis.

  38. 24.

    Welches Recht hat bitte eine nur regional antretende Partei über die Belange der Menschen im Rest der Republik mitzuentscheiden? Wenn sie bundesweit stark sein möchte, soll sie bundesweit antreten!

  39. 23.

    Das Problem ergibt sich, wie bereits mehrere Artikel beschrieben haben, aus der Differenz zwischen Erst- und Zweitstimme. Die Sonderregelung wegen der Direktmandate ist nur ein Randthema. Da immer mehr Wähler Gebrauch machen, mit Erst- und Zweitstimme unterschiedliche Parteien zu wählen, ergibt sich ein Ausgleichserfordernis, um jeder Partei den Stimmanteil im Bundestag zu geben, der dem Zweitstimmenanteil entspricht. Die jetzige Reform ist dafür nur bedingt geeignet, denn sie stärkt die Zweitstimme, anstatt die Erststimmen zu schwächen. Dadurch bestimmen die Parteien stärker, wer ins Parlament darf. Unbequeme, aber beim Bürger beliebte Politiker haben damit weniger Chancen, brave Parteisoldaten größere. Demokratisch ist das fragwürdig. Jeden Erststimmengewinner garantiert einziehen zu lassen, war aber auch nicht die Lösung, zumal deren "Gewinn" des Wahlkreises oft bei gerade mal 20 bis 30% liegt.

  40. 22.

    Gysi hat Recht: Diese Reform führt am Ende dazu, dass die Prozenthürde auf 3 oder 3,5 Prozent gesenkt wird. Sonst wäre die im Grundgesetz verankerte Chancengleichheit der Parteien gefährdet.

  41. 21.

    Wenn die Reform dazu führt, dass nur noch wenige demokratische Parteien und damit eine Einheitsmeinung im BT vertreten wird, dann ist das eindeutig der falsche Weg.

  42. 19.

    Mein Vorschlag wäre die Wahlbezirke auf z.B. 399 zu reduzieren und nur den `` Wahlsieger `` in den BT zu lassen. Alle anderen angeblichen Mandate weg lassen. Und das zur Bundestagswahl 2025. Damit alle die gleichen Chancen haben. So entsteht aber der Eindruck das die aktuelle Regierung unliebsame Parteien verschwinden lassen will.
    Nur ne Idee. Aber die Herrschaften interessieren sich schon lange nicht mehr für die Belange der Bürger. Vielleicht sollten mal die unzufriedenen mal etwas wählen um diese Herrschaften aus ihrer Lethargie und Arroganz zu holen.

  43. 18.

    Die Arbeit passiert ja auch nicht in den Sitzungen, sondern in den Fachausschüssen.

  44. 17.

    Ein Entwurf der längst überfällig war, wir leisten uns neben China das größte Parlament. Was die meisten nicht begreifen wollen, ist das ein Abgeordneter noch eine ganze Kohorte an Mitarbeitern um sich herum hat die auch der Steuerzahler bezahlt. Im Klartext heißt das ein MdB hat fünf bis sechs zusätzliche Mitarbeiter. Wie gesagt es wurde Zeit dass sich da was ändert.

  45. 16.

    am besten wären 100 Parlamentssitze bei 100% Wahlbeteiligung. Wählen 65% haben nur 65 Sitze besetzt zu sein.
    Ebenso währe es fair nur die Menschen wählen zu lassen die Einkommensteuer zahlen.

  46. 15.

    Das Problem ist, dass damit Parteien, die nur regional sehr stark sind, zur außerparlamentarischen Opposition werden könnten. Bestes Beispiel natürlich: die CSU. Wenn womöglich 40 % der Wählerstimmen eines so großen und (wirtschaftlich, finanziell) bedeutenden Bundeslandes wie Bayern einfach mal unter den Tisch fallen, könnte das für die Demokratie und ihr Image, aber auch ihr Funktionieren unschöne Folgen haben.

    Wo ist das Problem, das zu verstehen?

  47. 14.

    bei der letzten bt-wahl hatten sie bei der zweitstimme 37 parteien im angebot, wenn zum beispiel 5 davon im ergebnis knapp unterhalb der sperrklausel sind, dann werden ihrer meinung nach problemlos ca. 24/100 sitze im parlament von leuten besetzt die niemand gewählt hat.

  48. 13.

    das grüne und afdp gegen die erstimmen bei der bundestagswahl sind, ist wohl ihren geringen erfolgschancen bei diesen geschuldet und von der höherwertung der zweitstimmen werden sie nach wie vor dieser reform prozentual mehr sitze im parlament besetzten als ihnen der souverän am wahltag gebilligt hat - gestern noch durch sperrklausel und ausgleichsmandate und morgen dann mit sperrklausel und wahlkreisklau.

    ein prost auf karlsruhe

  49. 12.

    Glaube ich nicht. Grundmandatsklausel bedeutet lediglich, dass Parteien, die die 5 % nicht erreichen, trotzdem entsprechend ihres Stimmenanteils im Parlament vertreten sind, wenn sie wenigstens drei Direktmandate erringen. Das muss nicht beibehalten werden. Ob man Direktmandasgewinner aus dem Parlament heraushalten kann, wenn die 5 % nicht erreicht werden, ist eher mit einem ? zu versehen.

  50. 11.

    Das ist ein durchschauberer Schachzug der Ampel, um:
    1. weiterhin viele eigene BEZAHLTE Parlamentarier im BT zu halten,
    2. die Opposition zu schwächen.

    Es ist nicht nachvollziehbar, warum es 598/630 Sitze geben soll, wenn es nur 299 Wahlkreise UND eine Kappung nach der Zweistimme gibt (außer die vorgenannten Gründe).
    Kommentar 1 hat Recht - 299/300 reichen.

  51. 10.

    Nach welchen Kriterien werden eigentlich zukünftig die 32 zusätzlichen Mandate (630-598) vergeben?

  52. 9.

    Unfug. Der Kandidat kann so wie es seiner Stimme entspricht in seinem Wahlkreis repräsentieren. Dafür gibt es diese 2 Stimmen. Es ist auch nicht verhältnismäßig, dass ein Unterschied von sagen wir extrem 1 Simme Unterschied, dieser eine dann alle anderen, die zusammen sein Ergebnis in der Regel übersteigen (es sei denn er bekommt 51% der Stimmen), wegbügelt.
    Im Bund sollte jeder entsprechend der % auch Sitze bekommen. 5% bekommt 5 Sitze, 20% bekommt 20 Sitze usw. Dann kommen wir mit 95 Sitzen aus.

  53. 8.

    Sind Sie Verfassungsrichter? Also erst mal abwarten.
    Die Gurkentruppe CSU hat 10 Jahre blockiert. Wer hindert die und die Linken eine Politik zu machen die über 5% hilft?

  54. 7.

    Viel sinnvoller wäre es doch, die Diäten zu deckeln. Je mehr Abgeordnete um so niedriger die Entschädigung für das einzelne Parlamentsmitglied.

  55. 6.

    Wozu gibt es denn Erst- und Zweitstimmen? Für Region und für Land. Warum sollen wegen 3 örtlich begrenzten Direktmandaten plötzlich 39 linke Abgeordnete im Bundestag sitzen und die Staatspolitik beeinflussen? DAS ist der Unfairfaktor. 5% Hürde ist nunmal 5% Hürde. UND hört endlich auf mit dem verfassungswidrigen Fraktionszwang. BTW eure selbst gegebenen "automatischen Tarifverträge" sind einfach schäbig wenn man sieht, wie "ihr" mit euren Angestellten umgeht. Wieviele 100te € das bei euch selber immer heimlich, still und leise aus macht.

  56. 5.

    Ein direkt gewonnener Wahlkreis ist die stärkste demokratische Legitimation, die man haben kann. Es ist daher unfassbar, dass eine Wahlrechtsreform durchgepeitscht wurde, bei der es vorkommen kann, dass jemand, der einen Wahlkreis direkt gewonnen hat, nicht ins Parlament kommt. Dann lieber 299 Sitze nach Erststimme und 299 Sitze nach Zweitstimme ohne Überhang- und Ausgleichsmandate.

  57. 4.

    Da mein erster Komnentar wohl nicht durchkam, nochmal im Schnelldurchgang: Das geplante Gesetz ist nicht verfassungskonform und wird deshalb überhaupt keine Folgen haben.
    Die "Erststimme" dient nicht zur Represäntation, wenn der Kandidat, der im Wahlkreis die meisten Stimmen hat, trotzdem nicht ins Parlament kommt.
    In einem repräsentativen System muss das aber der Fall sein.
    Aus demselben Grund ist die Abschaffung der Grundmandatsklausel verfassungswidrig.


  58. 3.

    Wahlergebnis bis zu 4,9% = KEIN Parlamentssitz. Wahlergebnis ab 5% und höher = Parlamentssitze genäß der Prozentzahl beim Wahlergebnis. Wo ist das Problem?

  59. 2.

    Nun aus den Zeiten als der BT noch in Bonn war weiß ich, dass die meisten MdB die Sitzungen zumeist in ihren Büros am TV Verfolgen und nur zu den Abstimmungen im Plenarsaal erscheinen, ansonsten sind sie in Ausschüssen oder Untersuchungsausschüssen.

  60. 1.

    Es würden auch 300 Abgeordnete reichen denn bei Sitzungen ist der Saal doch immer leer. Außerdem würden wir viele Steuergelder sparen.

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