Landesverfassungsgericht verhandelt - Brandenburger AfD drängt auf Sitz in Verfassungsschutz-Kontrollgremium

Mi 06.09.23 | 06:34 Uhr | Von Torsten Sydow
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Archivbild: Ulrike Liedtke, Präsidentin des Landtages, spricht am 20.05.2023 während einer Feierstunde im Brandenburger Landtag zur Gründung des Staates Israel.
Audio: Antenne Brandenburg | 06.09.2023 | Torsten Sydow | Bild: dpa

Die Parlamentarische Kontrollkommission kontrolliert den Verfassungsschutz. In Brandenburg sitzt die AfD, selbst vom Verfassungsschutz beobachtet, bislang nicht in dem Gremium. Ein Gericht muss nun entscheiden, ob sie sich einklagen kann. Von Torsten Sydow

  • Alle AfD-Bewerber für die Kontrollkommission bisher gescheitert
  • Fraktion will sich jetzt in das Gremium einklagen
  • Verfassungsgesetz legt nicht konkret fest, wer in das Gremium muss

Sie ist eines der kleinsten, aber eines der wichtigsten Gremien des Brandenburger Landtages: die Parlamentarische Kontrollkommission, kurz PKK. Sechs Sitze hat sie, aber nur fünf davon sind besetzt. Einer an jede Fraktion - an fast jede.

Mehrfach hatte die Brandenburger AfD-Fraktion versucht, Kandidaten wählen zu lassen - immer vergeblich. Keiner schaffte den Sprung in das Gremium, das den Verfassungsschutz kontrolliert; alle scheiterten am Widerstand der anderen Fraktionen. Nun versucht es die AfD über das höchste Brandenburger Gericht. Am Mittwoch verhandelt das Landesverfassungsgericht die Klage, möglicherweise fällt auch ein Urteil.

Wer genau in das Gremium muss, ist nicht festgelegt

Die AfD ist mit 23 Abgeordneten die stärkste Oppositionsfraktion im Brandenburger Landtag, alle waren in teils langwierigen Abstimmungen abgelehnt worden. Sämtliche Fraktionsmitglieder waren in den vergangenen Monaten im Hauptausschuss des Landtages angehört worden.

Bei den folgenden Abstimmungen im Landtagsplenum verfehlten letztlich aber alle die notwendige einfache Mehrheit - weil sehr viele Abgeordnete Zweifel an der fachlichen Kompetenz sowie der Verschwiegenheit der AfD-Landtagsabgeordneten für die Parlamentarische Kontrollkommission hatten.

AfD wird selbst vom Verfassungsschutz beobachtet

Im Verfassungsschutzgesetz steht, dass die Opposition in der Parlamentarischen Kontrollkommission angemessen vertreten sein muss. Wer genau es sein muss, ist darin nicht festgelegt. Die Befugnisse der PKK sind weitreichend, ihre Kenntnisse können es auch sein.

So kann die PKK von der Landesregierung alle für ihre Kontrollaufgaben erforderlichen Auskünfte und Akten sowie den Zutritt zur Verfassungsschutzbehörde verlangen. Außerdem kann sie auch Bedienstete zum Sachverhalt befragen. Sie tagt in einem fensterlosen, abhörsicheren Raum im Landtag. Es ist der einzige Raum des Parlamentes, in dem Video- oder Tonaufnahmen nicht gestattet sind.

Mit der Klage vor dem Landesverfassungsgericht will die AfD-Fraktion nun erreichen, dass sie - wie alle anderen Fraktionen - in der PKK vertreten ist. Dabei wird die AfD vom Brandenburger Verfassungsschutz selbst seit Jahren als rechtsextremistischer Verdachtsfall beobachtet. Auch die AfD-Jugendorganisation Junge Alternative ist im Fokus der Behörde und wird vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.

Gericht hat AfD-Klage schon einmal abgewiesen

Auch in anderen Bundesländern oder auch im Bundestag ist ein Sitz der AfD in allen parlamentarischen Gremien rechtlich zwar möglich, aber keine parlamentarische Selbstverständlichkeit. So scheiterte die AfD im Bundestag beispielsweise bei der Besetzung des Vizepräsidentschafts-Postens. In mehreren Bundesländern, u.a. in Sachsen und Berlin, sind AfD-Abgeordnete aber auch in Gremien vertreten, die den Verfassungsschutz kontrollieren.

Im Jahr 2016 hatte das Brandenburger Landesverfassungsgericht bereits eine Klage der AfD abgewiesen und festgestellt, dass die PKK kein normaler Landtagsausschuss sei. Kandidaten dürften bei der Wahl auf Grund der besonderen Aufgaben der Kommission wegen Vertrauensbedenken abgelehnt werden. Die Verfassung des Landes Brandenburgs, hieß es vom damaligen Gerichtspräsidenten Möller, sehe kein Entsendungsrecht der Fraktionen in das zu besonderer Geheimhaltung verpflichtete Gremium vor.

Sendung: Antenne Brandenburg, 06.09.2023, 07:00 Uhr

Beitrag von Torsten Sydow

67 Kommentare

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  1. 67.

    An diesem Kommentar sieht man deutlich, was heraus kommt, wenn man nicht informiert ist, obwohl es doch so viele Möglichkeiten gibt. Auch kostenlos.

  2. 64.

    Das reicht aber nicht aus um zu verhindern. Schauen Sie sich die „Erfolge“ an und wo Brandenburg in den wichtigen Dingen platzieret ist. Die Leute wollen Besseres. Also ist Erfolg der richtigere und bessere Weg.

  3. 63.

    Zitat: "Ich befürchte eher, dass such links grün an einen strohhalm klammert und keine antworten hat."

    Brandenburg wird "links-grün" regiert? Das wäre mir neu, Markus.

  4. 62.

    Aus chancengleichheit, Transparenz und politischer Demokratie sollte auch die afd einen Platz im Gremium haben. Nur weil sie anders denkt und handelt, kann man sue nicht ausschließen. Ich befürchte eher, dass such links grün an einen strohhalm klammert und keine antworten hat. Wenn wur von Gerechtigkeit und Gleichheit reden, muss das eben für alle gelten. Nicht nur ausgewählte Kreise.

  5. 61.

    Ist ja nun entschieden. Und bestätigt die bisherige Rechtsprechung. Abgehakt.

  6. 59.

    Die afd sieht ihre derzeit hohen Wahlumfrageergebnisse als "erfolg" weil sie aus den 10 Jahren ihres Bestehens KEINEN einzigen Erfolg vorweisen kann.

  7. 58.

    Können Sie sich noch en den Woidke-Satz erinnern: „Ich werde nicht zulassen...“? Wie enttäuscht ist man, wenn es nicht eintritt?

  8. 57.

    Zum Thema : Dann dürfen Sie aber auch das Ganze nur noch eingeschränkt Demokratie nennen. Ich darf daran erinnern, dass der Verfassungsschutz schon immer Instrumentalisiert wurde. Grüne und Linke können davon ein Lied singen. Ramelow wurde bis 2014 vom Verfassungsschutz beobachtet und überwacht. Auch er musste klagen. Heute ist er MP !

  9. 56.

    "Wenn der Wähler diese und andere Zustände beenden möchte und die Spalter-, Verbots-, Verteuerungs-, und Deindustrialisierungsparteien und all die Seilschaften weg haben möchte, muss er sein Kreuz entsprechend machen."

    Das ist natürlich vollkommen falsch. Die AfD wird all das nicht "abschaffen" Sie wird es schlimmer machen. Sie selbst IST die "Spaltung". An dieser Spaltung macht sie sich nämlich fett. Ohne Spaltung bräuchte es keine AfD. Also braucht sie die Spaltung. Und "Spaltung" ist für die Niedertracht noch ein harmloser Begriff. Schaut man sich an was sie tut.
    Man muss ihr Programm lesen und verstehen.(wollen) Statt den Parolen zu folgen, die das Programm, die Folgen der Rezepte verschleiern sollen.
    Dazu gibt es von der AfD und ihren Anhängern nicht widerlegte Fakten:

    https://www.diw.de/de/diw_01.c.879742.de/publikationen/diw_aktuell/2023_0088/das_afd-paradox__die_hauptleidtragenden_der_afd-politik_waeren_ihre_eigenen_waehler_innen.html

    Lesen statt Parolen folgen!

  10. 55.

    "wohin die Reise gehen wird."

    Ja, wenn's um Macht und Posten geht, dann machen viele Konservative und Rechte und umgekehrt gemeinsame Sache.

    Aber zurück zum Thema: es kann nicht im Interesse des Landes und der Demokratie sein, wenn die vom Verfassungsschutz beobachteten Rechten in solch einem Gremium sind.

  11. 54.

    Es ist schon ein Armutszeugnis für die Politik, dass es erst einer AfD bedarf, die solche und andere Missstände abschaffen könnte und würde, wenn dies überhaupt noch möglich ist. Was haben denn die anderen Parteien die ganzen Jahre gemacht? Der Kanzler beklagt heute larmoyant im Bundestag seine eigenen Entscheidungen als Finanzminister, und würde diese gern der AfD und der CDU als Opposition in die Schuhe schieben.

  12. 53.

    Nach aktueller Wahlumfrage vom 14.08. (man traut sich wohl gar nicht mehr umzufragen) ist die AfD mit 30% (+4%) Noch 20,1% von der Mehrheit entfernt, die solche und andere Misstände abschaffen könnte. Wenn der Wähler diese und andere Zustände beenden möchte und die Spalter-, Verbots-, Verteuerungs-, und Deindustrialisierungsparteien und all die Seilschaften weg haben möchte, muss er sein Kreuz entsprechend machen.
    Den Linken fehlen noch 3,1% bis zur Bedeutungslosigkeit, den Grünen noch 2,1%. Dann würden ihre kompletten 7 und 8% auf alle anderen verteilt, weil sie raus sind. Der CDU noch 10,1%. Von denen ist dann nur noch ein kleiner % Satz nötig. Die AfD muss also gar nicht 20% zulegen, die anderen müssen nur ein winzig paar % verlieren.
    Schon jetzt sind die Koalitionszwänge verheerend. Fast alle müssten Koalieren, Linke mit CDU und freien Wählern.

  13. 52.

    Wer mal etwas neues progressives möchte und der altbekannten Visagen überdrüssig ist, dem bleibt ja nur diese Wahl. Es kann nur besser werden.

  14. 51.

    Die Demokratie versagt hier vollständig. Das die stärkste Fraktion (2. stärkste im Bund) überall systematisch ausgeschlossen wird und einzelne Menschen, NUR weil sie einer missliebigen Partei angehören, die den etablierten Posten, Macht und Geld streitig machen, ausgegrenzt werden, ist Diktatur und spiegelt den Willen des Souverän, dem nach GG stärksten Organ, unserer repräsentativen Demokratie in vielen Punkten nicht wieder. Eine Repräsentation findet nicht statt. Selbst ohne AfD findet diese offenkundig nicht statt. Nach ARD Deutschlandtrend ist eine Mehrheit von 79% mit der Regierung weniger bis gar nicht zufrieden. Das führt nur zu dem Schluss, dass die etablierten Parteien selbst ein Fall für den Verfassungsschutz sind. Aber bekanntlich suchen sie selbst deren Personalie aus, die dann wohl nicht gegen ihre Gönner vor geht, sondern in deren Sinne handelt.

  15. 50.

    So einfach ist es eben nicht:
    „Und einer Ökonomie das Wort redet, die ja ihre Rendite mit den unveränderten Verhältnissen macht.“
    Erst kommt das Fressen, dann die Moral...Sie können das nicht negieren.
    Chancengleichheit statt Chancenungleichheit stärkt die Demokratie. Seit der Wende wissen zu Viele, wie sich Ungleichheit anfühlt.

  16. 49.

    Wenn die AfD weiter Stimmen generiert, wird irgendwann der Punkt kommen, wo die anderen weich werden. Spätestens wenn Posten und Dienstwagen vergeben werden. Wer sich die letzten Wortbeiträge von Merz im Bierzelt und heute im Bundestag angehört hat, der erkennt schon an den neuesten Forderungen, wohin die Reise gehen wird.

  17. 48.

    Chancengleichheit ! Was für ein übles Wort in der guten und aufrechten Demokratie. Chancengleichheit ist nur dann gewünscht, wenn es um die eigenen Interessen und eigene Klientel geht. Auf keinen Fall für einen missliebigen Konkurrenten, noch dazu wenn er Wählerstimmen in großem Stil absaugt. Zur Not hilft auch ein Verbot, wenn alle Stricke reißen !!!

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