Beamtenrecht - Darf eine verbeamtete Lehrerin auf Hygiene-Demos protestieren?

Fr 12.06.20 | 10:25 Uhr
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Demonstration gegen Corona-Verordnungen am Berliner Alexanderplatz (Bild: imago images / Carsten Thesing)
Video: Brandenburg aktuell | 11.06.2020 | Ludger Smolka | Bild: (Symbolbild) imago images / Carsten Thesing

Polizistinnen, Beamte und Lehrer stehen im Staatsdienst und haben dadurch eine gewisse Vorbildwirkung. Was aber gilt, wenn eine Lehrerin auf einer sogenannten Hygiene-Demo gegen die Corona-Regeln pöbelt? Experten sagen: Der Ton macht die Musik.

Mitte April in Berlin: Auf einer sogenannten Hygiene-Demo bezichtigen Demonstranten die Bundesregierung der Lüge, protestieren gegen die Hygiene-Beschränkungen, es ist von "Corona-Diktatur" die Rede. Unter ihnen: Eine Lehrerin aus Falkensee. An ihrer Schule ist sie dafür bekannt, ihre Ansichten zu verbreiten. Auch auf der Demonstration habe sie sich laut geäußert und soll gegen Polizisten gepöbelt haben. 

So berichten es Schülerinnen und Schüler der Schule, an der die Lehrerin unterrichtet hat. Es ist ausgerechnet jene Schule, an der im März zwei Schulklassen und einige Lehrer wegen eines Corona-Ausbruchs unter Quarantäne gestellt werden mussten. 

Schulamt prüft disziplinarische Maßnahmen

Nachdem die Lehrerin auf der Hygiene-Demo und bei ihren Schülern mit ihren Aussagen auffiel, reagierten die Eltern besorgt. Nun wird der Fall offiziell untersucht: "Im Fall einer Lehrerin aus Falkensee prüft das Schulamt in Neuruppin die Einleitung disziplinarischer Maßnahmen", heißt es aus dem Brandenburger Bildungsministerium. 

Für den Landeselternrat Jan Alexy ist der Fall klar. "Gerade wenn ich eine Schule mit Corona-Fällen habe, wenn da schon Menschen in Quarantäne waren, ist es aus unserer Sicht äußerst bedenklich, noch diese Grundstimmung mit reinzubringen." Alexy verweist auf die Neutralitätspflicht, die die Lehrerin gehabt habe, wenn sie Schüler direkt anspreche. "Wenn ich das so einseitig verbreite, ist das falsch."

Meinungsäußerung: Eine Frage des Wie.

Die Frage gilt für alle demonstrierenden Staatsdiener gleichermaßen, ganz gleich, ob Lehrerin, Verwaltungsbeamter, Polizist oder Soldatin: Wie können Beamte zum Beispiel auf einer Klimademonstration gegen die Braunkohlepolitik der Landesregierung protestieren? Und dürften sie sich auf einer asylkritischen Demonstration gegen die Flüchtlingspolitik des Staates aussprechen?

Im Beamtenrecht ist dabei von Mäßigung und Rücksicht die Rede. Das heißt: Meinungsäußerungen sind erlaubt. Wichtig sei, wie das geschieht, erklärt der Berliner Professor für Staats- und Verwaltungsrecht, Christian Pestalozza. "Die dürfen über ihren Dienstherren oder das Grundgesetz nicht pöbeln. Sie dürfen sich verhalten kritisch äußern."

Die Frage sei, so Pestalozza, wie weit man seine Meinung anderen mitteile und aufdränge. "Je öffentlicher Sie das tun, müssen Sie bedenken, was für Rückschlüsse derjenige zieht, der das beobachtet und hört. Stellt der meine Loyalität in Frage?" So empfiehlt der Verwaltungsrechtler denjenigen, die die Loyalität nicht aufbringen können, ihr Arbeitsverhältnis zu lösen. 

Gesundheitsgefährdendes Verhalten kann dienstrechtlich geahndet werden

Für Pestalozza ist das Anzweifeln der Corona-Maßnahmen eine klare Sache. "Wer mit Verschwörungstheorien ankommt und sie privat oder auch im öffentlichen Umfeld auf Demonstrationen äußert, gefährdet den Schutz der Gesundheit aller anderer." Deshalb könne dieses Verhalten auch dienstrechtlich geahndet werden. 

Die betroffene Lehrerin ist derzeit krank geschrieben. Eine Entscheidung in der Sache ist noch nicht gefallen. 

Sendung: Brandenburg Aktuell, 11.06.2020, 19:30 Uhr

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45 Kommentare

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  1. 45.

    Tut mir leid, da wird versucht irgendein Zusammenhang zu konstruieren. Was gegen dieses Argument spricht ist, dass andere europäische Länder, z. B. die Niederlande und die Schweiz, nie Masken eingeführt haben und die Kurve dort ähnlich wie bei uns verläuft. Mich würde auch interessieren, inwieweit dieses Argument mit Blick auf die Kurve des RKI und den Zeitpunkt der Einführung der Maskenpflicht noch haltbar ist? Darauf können Sie ja gerne mal eingehen.

    Ich vermute eher, das Menschen, die diese Maskenpflicht bei Infektionszahlen, die gegen Null tendieren - Wie lange wollen Sie übrigens denn noch Maske tragen, bis Angela Merkel Entwarnung gibt? - jetzt immer noch toll finden, am Stockholm-Syndrom leiden. Verzeihen Sie diese Überspitzung.

  2. 44.

    "Allerdings gibt es die Beobachtung, dass verfassungswidrige Äußerungen nicht zwingend dazu führen, dass ideologisch ungeeignete Personen ihre Posten verlieren."

    Hier kann ich Ihnen ausnahmsweise mal zustimmen. Das zeigte sich unlängst bei der Wahl einer extrem linken DDR-Nostalgikerin zur Verfassungsrichterin in Mecklenburg-Vorpommern.

  3. 43.

    Solange die Äußerungen keine Einstellungen oder Handlungen bedeuten, die Teile der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in Frage stellen, ist eine Meinungsäußerung durchaus erlaubt. Ausdrücklich zu betonen dabei, ist aber, dass es selbstredend Kritik und Meinungsäußerung innerhalb der fdGO sein muss. Was die Lehrerin hier tat, verstößt gegen das Neutralitätsgebot. Letzteres wird auch nicht durch die AfD in Inhalt und Ausrichtung vorgegeben, wobei die Partei die Frau wohl für unbeschreiblich neutral halten dürfte.

    Allerdings gibt es die Beobachtung, dass verfassungswidrige Äußerungen nicht zwingend dazu führen, dass ideologisch ungeeignete Personen ihre Posten verlieren. Das sieht man an manchen Richter*innen genauso wie bei den extrem geringen Verfahren gegen z.B. Polizeibeamt*innen oder gegen Beamt*innen in Behörden, die Menschen ihre Rechtsansprüche absprechen, gerade im Zusammenhang mit Migrations- oder Asylrecht, aber auch etwa gegenüber Menschen mit Behinderung.

  4. 42.

    Natürlich sollen BeamteInnen genauso wie alle anderen auch demonstrieren dürfen. Es ist ja schließlich ein Grundrecht.
    In diesem speziellen Fall ist es jedoch sehr fragwürdig, als Lehrerin zu einer "Hygiene-Demo" zu gehen, um gegen die Corona-Maßnahmen usw. zu demonstrieren. Immerhin gab es an der Schule Corona-Fälle, Klassen wurden nach Hause in Quarantäne geschickt.
    Somit hat sie hautnah miterleben müssen/dürfen, was dieses Sars-CoV2 bedeutet und die Maßnahmen durchaus ihre Berechtigung haben.

  5. 41.

    Eine aktuelle Studie der Gutenberg Universität zu Mainz legt an dem Beispiel der Stadt Jena nahe, dass das tragen der Masken die Ausbreitung des Virus verlangsamt. Und auch die WHO empfiehlt mittlerweile den MNS in überfüllten öffentlichen Einrichtungen zu tragen.

    https://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/coronavirus-studie-zu-maskenpflicht-in-jena-legt-schutzwirkung-nahe-a-5e89e1b9-ec6e-4259-991f-5dc962431884

  6. 40.

    Entschuldigen Sie, bitte, aber was Sie erzählen, ist einfach falsch. Wenn ich mir die Kurve des RKI ansehe und weiß, dass die Maskenpflicht am 27. April eingeführt wurde, als die Kurve schon komplett abgeflacht war, dann gibt es keinen nachweisbaren Zusammenhang zwischen Masken und der Anzahl von Neuinfektionen. Diese Maßnahme ist daher sinnlos.

  7. 39.

    "Genau am besten noch Berufsverbot und teeren und Federn, willkommen in der DDR 4.0.
    Ach die Stasi würde sich sowas von freuen, über die angepassten Kommentatoren hier."

    Na Sie sind mir ein Schlawiner - aus welcher Glaskugel haben sie gelesen? Beamte gab es ja schon sehr viel länger als "Diener des Staates" unter Freidrich II. Es leitet sich aus der ehemaligen Offizierslaufbahn und der besonderen Treue zwischen Bediensteten und Staat ab. Das deutsche Beamtentum wurde 1919 in der Weimarer Reichsverfassung institutionalisiert. Nach dem II. WK gab es das Beamtentum nur in der BRD aber nicht in der DDR - da war es abgeschafft.
    Wie Sie also einen Bogen zu "DDR 4.0" schlagen wollen, ist schon als These eine gedankliche Meisterleistung und für Nichteingeweihte wohl nicht zu entwirren.
    Manchmal ist etwas mehr Geschichtslektüre zu lesen, zu durchdenken und verstehen bei der Meinungsbildung durchaus hilfreich, bevor man sich öffentlich bloßstellt.
    Sollten Sie Ironie entdecken - geschenkt!

  8. 38.

    Inwieweit soll eine Lehrkraft - ob verbeamtet oder nicht -, die auf einer "Refugees welcome" Demo "herumturnt" gegen die Loyalitätspflicht verstossen, "Prenzlauer"? Sie wissen schon, dass es ein Asylgesetz gibt?

  9. 37.

    Warum hat man denn in Deutschland so erfolgreich wie in kaum einem anderen Land gegen die Verbreitung des Virus' ankämpfen können? Genau: wegen der eingeleiteten Maßnahmen, die u.a. die Maskenpflicht beinhalten.

    Dieser Lehrerin lag wohl weniger der "Schutz der Psyche ihrer Mitbürgerinnen, Mitbürger, Schüler und Schülerinnen" am Herzen. Lesen Sie doch mal den Beitrag #28, in dem eine Schülerin zitiert wird inwieweit diese Lehrkraft während des Unterrichts und darüber hinaus versucht hat, Schüler zu agitieren, Mathias.

  10. 36.

    Dieser mediale Staatsbürgerkunde- Unterricht ist scheinbar nicht zu stoppen.

  11. 35.

    Auf den Refugees Welcome Demos turnen sie doch auch ständig rum. Da könnte man auch mal prüfen, ob das mit Loyalität zum Staate vereinbar ist.

  12. 34.

    Lieber RBB,

    natürlich darf die Lehrerin gegen unsinnige Maßnahmen, wie einen Maskenpflicht bei Neuinfektionen, welche gegen Null tendieren, auf die Straße gehen. Das ist sogar sehr vernünftig. Damit tut sie sogar etwas für den Schutz der Psyche ihrer Mitbürgerinnen, Mitbürger, Schüler und Schülerinnen.

  13. 32.

    "….ich finde es noch schlimmer. Es ist wie im dritten Reich."

    Das ist jetzt nicht Ihr Ernst ?!
    Aber "Corona-Ignorant" soll uns ja vielleicht irgendwas sagen.
    Stehen Sie zu unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung?

  14. 31.

    Ich sehe das auch so. Beamte sind Staatsbürger, und Sie müssen selbstverständlich nicht ihre freie Meinungsäußerung abgeben. Wir sind kein Untertanenstaat, und ich möchte, dass das auch so bleibt.
    Davon abgesehen verkaufen Beamte beim Diensteintritt rein gar nichts. Die Vorzüge, die sie genießen, gehen wie ich finde in der Praxis weit über das hinaus, was sie an zusätzlicher Loyalität geben müssen. Im Vergleich zu Arbeitnehmern in privaten Firmen, erst recht zu Angestellten im Öffentlichen Dienst. Über das vermeintliche Streikverbot für Beamte, dass es gar nicht gibt, gehen die Argumente selten hinaus - was schade ist, aber vielleicht auch einfach ehrlich.

  15. 30.

    Das kommt ja wohl sehr auf den Inhalt der jeweiligen Äußerungen bzw. Theorien an. So pauschal ist das nicht bewertbar.
    Und "der Willkür des Dienstherrn" unterworfen ist kein Beamter. Auch Beamte können Rechtsschutz beanspruchen.

  16. 29.

    Zitat: "….ich finde es noch schlimmer. Es ist wie im dritten Reich. Oder wie in der alten BRD."

    Schon mit Ihrem Nickname geben Sie sich der Lächerlichkeit preis, "Corona-Ignorant". Sie können auch gerne eine um Sie brennende Wohnung ignorieren, das wird das Feuer aber kaum interessieren. Und dass Sie meinen, das heutige Deutschland sei schlimmer als die DDR und gleiche dem "III. Reich" oder der "alten BRD"(?!), ist einfach nur lachhaft.

  17. 28.

    Die Lehrerin unterrichtet Sport. Eine Schülerin berichtet RTL gegenüber: "Es ist aufgefallen, dass sie zwischendurch Sachen erzählt hat, die verschwörungstheoretisch waren. Dass wir von den Amerikanern beobachtet und kontrolliert werden. Dass wir in einem Polizeistaat wohnen. Dass wir nicht unsere Meinung äußern dürfen, obwohl wir in einem Staat wohnen, wo wir alles sagen dürfen. (…) Dass das mit Corona nur ein Spuk ist, um von wichtigen Themen abzulenken."

    Und es blieb scheinbar nicht nur beim Erzählen: "Eine Freundin von mir war Kurssprecherin bei uns in Sport und die kriegte öfter mal Links zugeschickt von Artikeln von Verschwörungstheorien und so und ist auch ein bisschen erschrocken."

  18. 27.

    Ich stimme Ihnen zu! Auch wenn ich von Verschwörungstheorien absolut nichts halte, bin ich doch erschrocken, wie leichtfertig hier teilweise die Existenzvernichtung dieser Lehrerin gefordert wird. Ich hätte nicht geglaubt, dass es in Deutschland jemals wieder so weit kommt. Diverse Vorkommnisse in den letzten Jahren und extreme Äußerungen lassen mich immer mehr daran zweifeln. Straftaten und extremistisches Handeln gegen die Demokratie müssen zweifelsohne geahndet werden, allem Anderen muss man sich argumentativ gegenüberstellen. Gibt es bei der Lehrerin disziplinarische relevante Vorkommnisse, muss der Dienstherr angemessen handeln. Gibt es die nicht, darf und muss auch eine Beamtin eine eigene Meinung haben (dürfen)! Loyalitätspflicht heißt nicht Kritikfreiheit. Zur Freiheit gehört auch, doof sein zu dürfen.

  19. 26.

    Brigitte. Wenn Lehrer auf die Straße gehen zu Themen die ihnen gefallen dann ist das aber schon ok oder?
    Ohje komisches Verständnis von Meinungsfreiheit und Demokratie. Man ist nur noch sprachlos

  20. 25.

    Na wenn man sich so anhört was Politiker so vom Stapel lassen. Egal welcher Farbe.
    Der Fisch stinkt vom Kopf her.

    Ich bin überrascht wie man sich gerade darüber aufregt wenn Meinungsfreiheit ausgeübt wird.
    Beamte haben ebenfalls ein Privatleben und dürfen da sagen was sie wollen wie jeder andere auch wenn es nicht gegen Gesetze und die Menschenwürde anderer geht.
    Schlimmer und verboten gehören die Lehrer die ihre Meinung ständig während der Schulzeit den Schülern rüber bringen und versuchen sie auf Linie zu bringen. Unabhängig von der persönlichen politischen Ausrichtung

  21. 24.

    Und die Kinder sollen die sein, die das Virus in der Schule verbreiten?
    Tze

  22. 23.

    #hallo Rathenow, wenn es im 3.Reich so gewesen wäre wie heute bei uns, wäre der Menschheit viel Leid und Elend erspart geblieben. Wie kann man nur so ein dummes Zeug verbreiten.

  23. 22.

    Und wieder mal erfährt man in einem Artikel nichts über die Inhalte der Äusserungen..
    Merken die Autoren das eigentlich nicht mal mehr? Wie soll ich mir so eine Meinung bilden?

  24. 21.

    Pestalozzas Ansicht ist mit unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung unvereinbar.
    Die Grundrechte von Beamten können nicht durch völlig inhaltsleere und damit nach Belieben vom Dienstherrn ausfüllbare Begriffe wie "Verschwörungstheorien" eingeschränkt werden. Der Beamte würde seiner Rechtsstellung, mit all ihren allgemeinen und beamtenspezifischen Rechten und Pflichten beraubt und der Willkür des Dienstherrn unterworfen.
    Da heißt es Augen auf, welche Entwicklungen die Jurisprudenz nimmt und noch nehmen wird als Ideengeber für Politik, Regierung und Verwaltung.

  25. 20.

    Doch, diese Fragen hat man öffentlich gestellt. Und es gab diese Diskussionen sehr wohl, gerade in bezug auf Lehrer. Es gab vor allen die Angst, z.B. die, als Referendar nicht übernommen zu werden.
    Es gab auch Menschen, deren Dienstverhältnis als Beamter vonseiten des Dienstherren beendet wurde wegen politischem Engagement. Sicher sehr sehr wenige. Ich erinnere mich an den Fall eines Briefträgers. Die waren damals beamtet (nein, nicht beatmet!). Übrigens in einer Besoldungsstufe (A3?), in der man besser Arbeiter gewesen wäre. Kann aber sein, dass es da auch um Parteizugehörigkeit ging (DKP, in den 50ern KPD).

  26. 19.

    Es geht nicht um Loyalität sondern um Neutralität. Und die Vorbildfunktion, zudem noch das Erfordernis des aktiven Eintretens für die FDGO. Problematisch ist es im Zusammenhang mit Corona, wenn eben Verschwörungstheorien verbreitet oder auch nur mitgetragen werden. Das ist ähnlich, als wenn ich als Beamter mich zu Reichsbürgern positiv äußern würde. z.B ist es bereits kritisch, im rechtsextremen Bereich aktiv zu sein. Es muss schon alle im Rahmen der FDGO stattfinden.

  27. 18.

    ….ich finde es noch schlimmer. Es ist wie im dritten Reich. Oder wie in der alten BRD. Passt die Meinung nicht in den Mainstream, gibt's im schlimmsten Fall Berufsverbot. Was werden jetzt andere Lehrer machen: sie werden sich noch weiter zurückhalten in Sachen Meinungsvielfalt, Diskussionsfreudigkeit usw. ….

  28. 17.

    Selbstverständlich verkaufen Beamte ihr freies Meinungsäußerungsrecht nicht beim Eintritt in das Beamtentum.
    Auch Beamte sind Menschen, leben in und mit dieser Gesellschaft und können nicht aus der freien
    Gesellschaft ausgeschlossen werden.
    Übrigens: Bei den Klimademos sind massenhafte Lehrkräfte mitgelaufen. Man hat hier niemals etwas von Bestrafung oder Neutralität gehört. Wenn also – dann muss das schon für alles gelten. Oder das sog. Beamtenrecht wird willkürlich angewendet.

  29. 16.

    Lehrer sollten auch eine Vorbildfunktion haben. Ich habe die Bilder dieser keifenden Lehrerin, wie sie weggetragen wird, gesehen. Vor so einer Lehrerin kann kein Schüler Respekt haben. Sie soll den vorgegebenen Lehrstoff vermitteln. Dagegen verstößt sie schon einmal, weil sie ihre eigenen Ansichten lehren will. Und nun ist sie erst einmal auf Steuerzahlerkosten krankgeschrieben. Wieviele Jahre. Ich hoffe, sie wird aus dem Staatsdienst entfernt oder zumindest kaltgestellt. Auch in der Besoldungsstufe.
    @Zaungast, Pestalozzo sprechen Sie eine eigene Meinung ab. Sie selbst aber meinen entscheiden zu dürfen, wer kauft, der kauft Sch....
    Bravo, Sie haben Demokratie und freie Meinungsäußerung verstanden. Oder auch nicht.

  30. 15.

    Zitat: ". . . willkommen in der DDR 4.0."

    Ach, es gab schon drei DDRs? Soweit mir bekannt, gabs nur eine davon - und die hat mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, die auch Sie geniessen, nun mal gar nichts zu tun, "Nopos".

  31. 14.

    Grundsätzlich besteht bei Beamten gegenüber ihrem Dienstherrn eine Loyalitätspflicht. Diese Lehrerein kann gerne sog. Hygiene Demos besuchen, sollte sich aber z. B. nicht lauthals vor Presse und TV äussern oder Polizisten anpöbeln. Und wenn dem so sein sollte, dass Sie an ihrem Arbeitsplatz Schüler agitiert hat, scheint sie mir für diesen Beruf ungegeignet.

  32. 13.

    Ich glaube nicht, dass die versammelten Verschwörungsideologen gekündigt werden. Die sind doch nicht alle arbeitslos geworden wegen ihres Geschwafels. Die ganz andere Frage ist, warum sollten L Beamte sein. Diese Arbeit kann im Angestelltenverhältnis stattfinden. Auch dort gibt es Dienstpflichten aber die lästige Privilegien-Diskussion entfällt. Deshalb finde ich den Berliner Weg richtig..auch wenn es in der Übergangsphase zu vielen Ungerechtigkeiten kommt..da müsste die Behörde seit langem dran arbeiten. Leider ist es fast unmöglich den Beamtenstatus anzuerkennen. Vermutlich geht in diesem Fall nur die Umsetzung an einen Schreibtischjob in der Behörde, wo man keine Schüler beeinflussen kann.

  33. 12.

    Die Teilnahme an der Demonstration erscheint mir weniger problematisch als der Aspekt der Aussagen gegenüber Schülern im Unterricht, sofern diese Aussagen das Ziel der Indoktrination hatten. Dies stünde nicht im Einklang mit dem "Überwältigungsverbot" des Beutelsbacher Konsenses.

    Ich kann mich erinnern, dass in meiner Schulzeit (BRD) Lehrer z.B. an den Ostermärschen der Friedensbewegung (damals noch Veranstaltungen mit großer Teilnehmerzahl) teilgenommen haben. Das hätte man auch als Illoyalität auslegen können, schließlich standen die damaligen Regierungen zur NATO und auch hinter der Stationierung von Atomwaffen. Damals hätte man sich nicht einmal die Frage gestellt, ob Lehrer dagegen protestieren dürfen...

  34. 11.

    Niemand wird gezwungen, Beamter zu werden. Augen auf, bei der Berufswahl. Wer sich allerdings dafür entscheidet und seinen Eid ablegt, hat sich entsprechend zu verhalten. Wer das Eine will (Unkündbarkeit, Pension) muss das Andere mögen (Loyalität gegenüber dem Dienstherrn) so einfach ist das und hat nicht das Geringste mit Sklaven zu tun.

  35. 10.

    Genau am besten noch Berufsverbot und teeren und Federn, willkommen in der DDR 4.0.
    Ach die Stasi würde sich sowas von freuen, über die angepassten Kommentatoren hier.

  36. 8.

    #Uwe Herzlichen Glückwunsch, sie müssen ein außergewöhnliches Einkommen haben damit sie mit ihren Steuern die Lehrer und sonstigen Beamten bezahlen können.

  37. 7.

    Einfach den Job hinschmeißen und in die freie Marktwirtschaft gehen. Ach ja geht ja nicht da fallen zu viele Vorzüge weg.Ein Beamter ist so richtig geknechtet.

  38. 6.

    Beamte genießen eine Reihe von Vorteilen gegenüber den normalen Arbeitnehmern. Damit haben sie auch Pflichten die sie gern umgehen und der Staat sie auch nicht durchsetzt. In diesem Fall ganz einfach, den Beamtenstatus anerkennen, dann kann die Dame weiter ihre Ideen verbreiten. Bei einem normalen Arbeitnehmer wäre das ganz schnell erledigt, kündigen und raus!!!

  39. 5.

    Willkommen in der Diktatur, wo Beamte Sklaven sind... und natürlich ist die Lehrerin auch Rechts und Verschwörerin. :>

  40. 4.

    Alles in allem ein sehr interessanter Beitrag.

    1. "Je öffentlicher Sie das tun, müssen Sie bedenken, was für Rückschlüsse derjenige zieht, der das beobachtet und hört."

    Werden solche Rückschlüsse auch auf politische Äußerungen und Entscheidungen gezogen?
    Und unerhört - seit wann dürfen sich Lehrer eigentlich als Influencer (man hinterfrage bitte den Ursprung dieses Wortes) behaupten? Wer genau definiert Wahrheit und Aufklärung?

    2. Für Pestalozzo ist das Anzweifeln der Corona-Maßnahmen eine klare Sache. "Wer mit Verschwörungstheorien ankommt..."

    Eigentlich überflüssig, diesen Zusammenhang noch zu betonen. Es ist mittlerweile hinlänglich bekannt, dass Kritik mit Verschwörungstheorien, kruden Phantastereien und fiebrigem Wahn einhergeht.
    Noch eine altruistische Warnung an alle Lebewesen da draußen:
    Vorsicht, dieses Leben kann zum Tode führen.

    Ich wünsche gleichermaßen allen Menschen angstfreie Gesundheit.
    Kauft weniger Schaisse und genießt Kleinigkeiten.



  41. 3.

    Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing! Ist schon zu Zeiten bekannt gewesen, als der alte Fritz noch nicht das Beamtentum in die Wege geleitet hatte! Noch Fragen? Ich denke die Diskussion hat sich in dieser Sache erledigt.

  42. 2.

    Beamte haben Privilegien, weil sie sich loyal zu verhalten haben. Verhalten sie sich nicht loyal, verlieren sie ihre Privilegien. Niemand wird gezwungen, Beamte(r) zu sein.

  43. 1.

    Und sowas wird von meinen Steuergeldern bezahlt?
    Von der Qualität der zu vermittelnden Bildung mal ganz abgesehen.

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