Gerichtsstreit um Altersgrenze - Ex-Schiedsrichter Manuel Gräfe erhält Entschädigung vom DFB

Mi 25.01.23 | 15:50 Uhr
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Der ehemalige Bundesliga-Schiedsrichter Manuel Gräfe (Bild: IMAGO/Martin Hoffmann)
Bild: IMAGO/Martin Hoffmann

Der ehemalige Spitzenschiedsrichter Manuel Gräfe hat im Rechtsstreit mit dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) eine Entschädigung zugesprochen bekommen. Wie der Präsident des Landesgerichts Frankfurt, Wilhelm Wolf am Mittwoch verkündete, bekommt der 49-jährige Gräfe 48.500 Euro Schmerzensgeld aufgrund von Altersdiskriminierung vom DFB. Einen Anspruch, erneut auf die Liste von Bundesligaschiedsrichtern aufgenommen zu werden, habe der Berliner Gräfe hingegen nicht.

Unfreiwilliges Karriereende

Zentraler Streitpunkt der gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Manuel Gräfe und dem DFB war die vom Verband durchgesetzte Altersgrenze von 47 Jahren, die für die Schiedsrichter der 1. und 2. Bundesliga gilt. Obwohl Gräfe gerne noch weiter gepfiffen hätte, musste er seine Bundesliga-Karriere mit dem Ende der Saison 2020/21 nach 289 Einsätzen beenden. Nachdem Gräfe den DFB bereits mehrfach öffentlich kritisiert hatte, verklagte er den Verband anschließend auf Schadensersatz in Höhe von 190.000 Euro.

Während der Gerichtsversammlung betonte Gräfe im November vergangenen Jahres, dass "ich gerne verifiziert haben möchte, dass das Alter der Weg war, um mich loszuwerden". Wilhelm Wolf führte am Mittwoch zum einen aus, dass Gräfes Alter "mitursächlich" für dessen Herunternahme von der Schiedsrichterliste war. Zum anderen kritisierte das Gericht, dass die Schiedsrichterleistung hierbei nicht hauptausschlaggebend war. Das Urteil des Frankfurter Landesgerichts ist allerdings nicht allgemeingültig, sondern gilt nur für den Fall Gräfe.

Anlass für Änderungen

Ein Anlass für den DFB, seine Regularien zur Berufung und Abberufung von Schiedsrichter zu überarbeiten, dürfte es dennoch sein. So kritisierte Wolf während des Prozesses die aktuellen Kriterien und Prozesse zur Unparteiischen-Wahl las "vollkommen intransparent." Auch Manuel Gräfe selbst zeigte sich in einem Statement auf Twitter zuversichtlich, dass die Altersgrenze des DFB in ihrer aktuellen Form nicht bestehen bleiben wird.

Sowohl der DFB als auch Gräfe können innerhalb eines Monats vor dem Oberlandesgericht Berufung einlegen. Gräfes Anwalt Olaf Methner teilte am Mittwoch bereits mit, diese Möglichkeit angesichts der Höhe der Entschädigung zumindest prüfen zu wollen. "Ob wir wegen der Höhe des Schadenersatzes in die nächste Instanz gehen, wird Manuel Gräfe mit uns nach dem Erhalt und der Prüfung des schriftlichen Urteils entscheiden", erklärte Methner.

Sendung: rbb24 Inforadio, 25.01.2023, 15:15 Uhr

2 Kommentare

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  1. 2.

    Er darf doch pfeifen, aber nicht mehr in der höchsten Liga.
    Geh doch z.B. in die Berlin-Liga, ohne Zäune wird er dort seinen Privilegien nachtrauern.
    Mitnichten ist er diskriminiert worden, sondern wurde gefördert um überhaupt dort zu pfeifen.
    So ist es halt im Leistungssport, eine weitere Karriere im DFB hat sich damit erledigt.

  2. 1.

    Ich dachte wir sind in einer Leistungsgesellschaft, fehlen nicht Fachkräfte in DE?
    So lange eine Person die Fitness mitbringt, kann er doch pfeifen.

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