Testlauf mit neuen Waffen - Polizei setzt in Sonnewalde erstmals Taser ein

Di 30.03.21 | 14:31 Uhr
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Polizist zielt mit Taser (Quelle: rbb/P.Manske)
Bild: rbb/P.Manske

Polizisten haben in Sonnewalde (Landkreis Elbe-Elster) erstmalig einen Taser im Einsatz angewendet. Wie die Polizei am Dienstag mitteilte, wurde er gegen einen wegen Gewaltdelikten polizeibekannten 46-Jährigen eingesetzt.

Der Mann habe in der Stadt Passanten angepöbelt und gegen ein Auto getreten. Als die Beamten den Mann in Gewahrsam nehmen wollten, habe dieser angekündigt, sich wehren zu wollen. Weil der 46-Jährige in ähnlichen Situationen bereits mehrfach Polizisten verletzt habe, sei das Distanz-Elektroimpulsgerät (DEIG), umgangssprachlich Taser, zum Einsatz gekommen. Daraufhin sei der stark alkoholisierte Mann überwältigt worden.

Auf Nachfrage des rbb bestätigte die Polizeidirektion Süd in Cottbus, dass es sich um den ersten Einsatz eines Tasers im Dienst gehandelt habe. Zuvor habe es bereits einen Fall gegeben, in dem der Einsatz des Tasers lediglich angedroht worden sei.

Testlauf seit Monatsbeginn

Die Taser werden bei der Brandenburger Polizei erst seit März verwendet. Als Testregion ist der Landkreis Elbe-Elster ausgesucht worden, sowie ein Zug der Bereitschaftspolizei. Ein Jahr lang sollen die DEIG getestet werden, anschließend soll über einen dauerhaften Einsatz entschieden werden.

An den Tasern gibt es auch Kritik. Weltweit ist es laut der Organisation Amnesty International bereits zu Todesfällen durch die vermeintlich sicheren Taser gekommen.

Sendung: Antenne Brandenburg, 30.03.21, 14:30 Uhr

6 Kommentare

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  1. 6.

    Das ist genau das Problem, hier sollten alle aufstehen und einfordern dass der Taser rechtlich wie eine Schusswaffe behandelt wird, damit wir hier keine Zustände wie in den USA bekommen. Für mich ist in dieser Situation unerlaubt von der Schusswaffe (Taser) Gebrauch gemacht worden, da in meinen Augen nach dieser Schilderung der Ereignisse hier keine akute Gefahr für Leib und Leben des Beamten bestand und das muss strafrechtlich untersucht werden!

  2. 5.

    Ich kann all ihre Argumente gut verstehen und bis zu einem Punkt auch unterstützen nun kommt aber wirklich ein kleines aber! Ab wann ist nun wirklich eine Gefahr für Leib und Leben für den/die Beamtin/en? Wenn Gewalt angedroht wird und mehrfach Polizisten schon verletzt wurden durch diese Person sehe ich das schon recht weit als Gefahr für die eigene Gesundheit die ja nun schon vorher bekannt ist! Und dann ein weiteres Problem wir alle können uns hier darüber stundenlang auslassen diese Polizisten müssen aber in Sekunden entscheiden auch wenn sie dafür trainiert sind kommt dort immer wieder viel mit ins Spiel was da so alles auf den Beamten einprasselt und ich glaube dafür ist doch diese Waffe genau gedacht für diese Situation sich selber nicht in Gefahr bringen und sein gegenüber „auszuschalten“ und ja ich weis auch um die Gefahren!

  3. 4.

    Aus zwei Gründen sind "Taser"-Einsätze problematisch. Zum Einen, wie im Artikel angesprochen, aus gesundheitlichen Gründen, da es unter ungünstigen gesundheitlichen, von außen und vor bzw. während einer akuten Gefahren- bzw. Bedrohungssituation nicht erkennbaren Bedingungen zu schweren Verletzungen bis hin zum Tod führen kann. Das ist evident. Ebenso erwiesen ist der nicht allgemeine, aber häufige Missbrauch dieser Technologie, da sie den Anwendenden mehr Macht gibt und verlockend ist, entwendet zu werden, in Situationen, in denen es nicht notwendig ist etwa. Über den im Artikel geschilderten Fall lässt sich von außen und mit den wenigen Informationen nicht so viel sagen, grundsätzlich ist der "Taser" aber kein Schlagstockersatz, sondern als Schusswaffenersatz gedacht, ergo auch an entsprechende Einstiegsklauseln von hoher Gefahr in Verzug und nicht etwa Angst oder Mutmaßungen der Beamt*innen gebunden. Hier erweckt der geschilderte Einsatz bereits Missbrauchsverdacht.

  4. 3.

    Ich glaube sie haben noch nie eine Situation erlebt, wo ihnen ein gewaltbereiter, völlig zugedröhnter besoffener Mensch gegenüber steht. Wenn er sie angreift und verletzt bekommt er dann mildere Umstände, nicht Zurechnungsfähig. Dann doch lieber der Taser, im Notfall die Schusswaffe.

  5. 2.

    Ich würde es begrüßen wenn die Polizei es so handhaben würde wie die US Army. Da muss sich nämlich jeder, der so ein Ding einsetzt, selbst einmal tasern lassen, damit er merkt was es für Auswirkungen hat. Vielleicht tasert man dann nicht so einfach schwer alkoholisierte Personen weg.

  6. 1.

    Ich finde Taser sollte man genau dann einsetzen wenn man auch eine Schusswaffe einsetzen würde. Weil ein Betrunkener androht sich zu wehren finde ich es nicht gerechtfertig einen Taser einzusetzen.

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