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Audio: Antenne Brandenburg | 19.01.2023 | Michel Nowak | Quelle: Andreas Arnold/dpa

Kreisverwaltung Barnim

Führerschein: Umtauschfrist bis zum Jahrgang 1964 läuft aus

Die Barnimer Kreisverwaltung weist noch einmal auf die Umtauschfristen bei Führerscheinen hin. Am Donnerstag endet die Frist für alle, die in den Jahren 1959 bis 1964 geboren wurden.

Der Umtausch in einen aktuellen Kartenführerschein ist verpflichtend. Wer weiter mit seinem alten Auto- oder Motorrad-Führerschein unterwegs ist, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Wichtig zu wissen: es handelt sich aber nicht um eine Straftat, anders ist das bei Lkw- und Bus-Führerscheinen. Probleme kann es zudem auch im Ausland geben, wenn kein neuer Kartenführerschein vorliegt. Für den Tausch ist keine Gesundheitsprüfung nötig, weil der Führerschein nur verlängert wird. Aktuell haben die Jahrgänge 1965 bis 1970 nun wieder ein Jahr Zeit, um einen Kartenführerschein zu beantragen.

Sendung: Antenne Brandenburg, 19.01.2023, 10:30 Uhr

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