Eisenhüttenstadt - Stadt entfernt Morddrohungen gegen 16-jährige linke Aktivistin

Do 07.09.23 | 14:48 Uhr
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Schmierereien am Platz der Jugend in Eisenhüttenstadt, aufgenommen am 6. September 2023
Video: rbb24 | 07.09.2023 | Nachrichten | Bild: rbb

Die rechtsextremen Schmierereien und die Morddrohung gegen eine lokalpolitisch engagierte Jugendliche in Eisenhüttenstadt (Oder) sind entfernt worden. Die Schriftzüge an mehreren Gebäuden waren vor zwei Wochen aufgetaucht. "Nach Abstimmung mit dem Eigentümer konnten wir jetzt auch die Morddrohung übermalen", sagte der Sprecher der Stadt, Valentin Franze, am Donnerstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (DPA).

Zunächst seien dafür Abstimmungen mit dem Eigentümer der ehemaligen Schule am Platz der Jugend nötig gewesen, so Franze. Gleich nach der Anzeige Ende August seien bereits verfassungsfeindliche Symbole auf dem Gebäude einer ehemaligen Kaufhalle unkenntlich gemacht und übermalt worden.

Rechtsextreme Schmierereien bereits am 24. August angezeigt

Nach Angaben von Polizeisprecher Roland Kamenz waren die rechtsextremen Schmierereien am Platz der Jugend am 24. August angezeigt worden. Die verfassungsfeindlichen Symbole seien sofort von Mitarbeitern des Ordnungsamts unkenntlich gemacht worden. Tags drauf habe sich die 16-Jährige bei der Polizei gemeldet und angezeigt, dass die Drohung gegen sie gerichtet sei, berichtete Kamenz.

Mit der jungen Frau sei inzwischen ein Termin für eine Vernehmung vereinbart worden. Zum Stand der Ermittlungen gegen die Täter der Schmierereien machte Kamenz keine weiteren Angaben. Die Polizei sucht aber noch nach Zeugen.

Mehrere Institutionen solidarisieren sich mit der 16-Jährigen

Die Jugendliche hatte nach der Drohung über die Linksjugend erklärt, sie müsse sich jetzt aus ihren Ehrenämtern und der Öffentlichkeit zurückziehen. Nach Angaben des Jugendverbands der Linke hatte sich die Jugendliche in der Lokalpolitik und ehrenamtlich in Projekten engagiert.

Nach dem Vorfall hatte sich die Brandenburgische Gesellschaft für Kultur und Geschichte mit der 16-Jährigen solidarisiert. Die Drohungen und andere rechtsextreme Schmierereien waren unter anderem auf Teilen eines Kunstprojekts der Gesellschaft angebracht worden. Auch das Museum Utopie und Alltag in Eisenhüttenstadt verurteilte die mutmaßliche rechtsradikale Straftat. Das Wichtigste sei nun, die bedrohte Jugendliche zu schützen. Ihr Engagement sei "von unschätzbarem Wert für die Stadt und für eine offene und demokratische Gesellschaft", teilte das Museum mit.

Sendung: rbb24, 07.09.2023, 13:00 Uhr

15 Kommentare

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  1. 15.

    Da haben Sie recht. Das ist jedoch nicht meine Rechtsauffassung. Ich habe mit dem Zitat des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages lediglich die Frage von #1 2. Versuch beantwortet.

  2. 13.

    Herr Schwarz, Ihr Kommentar ist (wie schon einige aus Ihrer kleinen Geistesschatulle) überheblich, dummdreist, menschenverachtend und zeugt von einem sehr geringen Bildungsniveau. Ich verabscheue Sie.

  3. 12.

    Ihr Beitrag:
    "Zitat Wissenschaftl. Dienst des BT:
    Das Entfernen verfassungsfeindlicher Symbole von Eigentum Dritter stellt grundsätzlich eine Sachbeschädigung im Sinne von § 303 StGB dar. Es sind kaum Konstellationen vorstellbar, bei denen das Entfernen nicht zu einer Substanzverletzung oder Zustandsveränderung des Eigentums führt. Ohne Einwilligung des Berechtigten, d.h. desEigentümers, ist der Tatbestand der Sachbeschädigung regelmäßig erfüllt. Betritt die betreffende Person dabei fremdes Eigentum, besteht zudem die Gefahr, tateinheitlich den Tatbestand des Hausfriedensbruchs nach § 123 StGB zu verwirklichen."

    Nach Ihrer Rechtauffassung müsste erstmal der Eigentümer belangt werden, weil er strafbewehrte Symbole an seinem Eigentum duldet und nicht sofort beseitigt. "Eigentum verpflichtet", vor allem zur Einhaltung von Gesetzen. Sich bei solchen widerlichen Schmierereien auf Behörden und Bürokratie zu berufen, sagt viel über den Eigentümer aus.

  4. 11.

    Es ist schon schlimm zu sehen, was aus "meiner" Schule geworden ist...wo bleibt hier die Verantwortung des Eigentümers? Dass einer 16-jährigen Schülerin, die sich couragiert gegen rechten Pöbel einsetzt, offen gedroht werden darf unter dem Schutz der deutschen Bürokratie (anders kann man es nicht bezeichnen), ist unfassbar.

  5. 10.

    Statt hier tüttelig die heiligen Eigentumsrechte zu verabsolutieren, sollte man m.E. prüfen, ob man den "Eigentümer" nicht verpflichten sollte, solch unsägliches Geschmiere innerhalb von kürzester Zeit zu entfernen.

  6. 9.

    „Hat die sich das selbst zuzuschreiben, weil man als ‚linke Aktivistin’ nun mal das Schicksal herausfordert?“ Ungeheuerlich, diese Vermutung!
    Vielleicht haben es sich ja dann nach Ihrer Vorstellung auch Junge Alternative selbst zuzuschreiben, wenn sie sich von linken Autonomen einen Ordnungsgong einfangen?
    Die junge Frau engagiert sich in der Linksjugend, einem politischen Jugendverband in DE. Das ist nicht verboten!

  7. 8.

    Wieso ist hier in jeder Überschrift von einer "linken Aktivistin" die Rede - und nicht von einer Schülerin? Wir sprechen hier von einer 16-Jährigen. Hat die sich das selbst zuzuschreiben, weil man als "linke Aktivistin" nun mal das Schicksal herausfordert?

  8. 7.

    Nochmal zum Mitschreiben für alle: In Eisenhüttenstadt wird man also als 16-Jährige mit dem Tod bedroht, wenn man sich politisch engagiert. Wo ist der Aufschrei des Entsetzens aus der Kleinstadt? Wo ist der Bürgermeister? Ich schäme mich so fremd. Und an die 16 Jährige, die auf demokratischen Boden zu agieren scheint: Hut ab für deinen Mut, meine Heldin des Tages bist du!

  9. 5.

    Tja, Sabi, ein Land, in dem das Eigentum heilig ist - heiliger als mit Mord bedrohte Personen und der Gesetzgeber kommt natürlich nicht auf alle möglichen Konstellationen so wie diese.

  10. 4.

    Unglaublich. Was wiegt schwerer? Sachbeschädigung oder Volksverhetzung? Und noch interessanter: Ist das Eigentum infolge des Anbringens von Naziparolen/Morddrohungen nicht bereits beschädigt? Ich meine JA.
    MORDDROHUNGEN gehen gar nicht. Eigentum hin oder her. Im Übrigen gilt auch lt. GG: Eigentum verpflichtet.

  11. 3.

    Sachen gibt's ... Danke für die Info!
    Ein Paragraph zum Entfernen verfassungsfeindlicher Symbole.
    Komisches Land!

  12. 2.

    Zitat Wissenschaftl. Dienst des BT:
    Das Entfernen verfassungsfeindlicher Symbole von Eigentum Dritter stellt grundsätzlich eine Sachbeschädigung im Sinne von § 303 StGB dar. Es sind kaum Konstellationen vorstellbar, bei denen das Entfernen nicht zu einer Substanzverletzung oder Zustandsveränderung des Eigentums führt. Ohne Einwilligung des Berechtigten, d.h. desEigentümers, ist der Tatbestand der Sachbeschädigung regelmäßig erfüllt. Betritt die betreffende Person dabei fremdes Eigentum, besteht zudem die Gefahr, tateinheitlich den Tatbestand des Hausfriedensbruchs nach § 123 StGB zu verwirklichen.

  13. 1.

    Habe ich es richtig verstanden, dass die Schmierereien 14 Tage zu sehen waren, weil sich mit dem Eigentümer abgestimmt werden musste?
    Wenn ja, gruselig!

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