Repräsentative Umfrage des rbb - Jeder dritte Eigentümer hat Probleme beim Ausfüllen der Grundsteuer-Formulare

Mo 12.09.22 | 13:35 Uhr
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Eine Person hält das Formular für die Grundsteuer in der Hand (Bild: dpa/K. Schmitt)
Video: rbb24 | 12.09.2022 | Bild: dpa/K. Schmitt

Noch bis Ende Oktober haben Grundstückseigentümer Zeit, ihre Grundsteuererklärung abzugeben. Doch 36 Prozent von ihnen haben laut einer Umfrage Probleme mit den Formularen und müssen sich Hilfe organisieren.

Rund 1,8 Millionen Eigentümer von Grundstücken in Brandenburg und über 800.000 in Berlin müssen bis zum 31. Oktober eine Grundsteuererklärung abgeben. Die Proteste von Betroffenen und Interessenverbänden reißen nicht ab. Sie verlangen eine Fristverlängerung und außerdem die Vereinfachung der Formalitäten.

40 Prozent kritisieren die Formulierungen der Fragebögen

Die rbb-Fernsehsendung Super.Markt hat dazu eine repräsentative Umfrage (Forschungsinstitut Insa Consulere) in Auftrag gegeben. Die belegt: Grundsätzlich hatten 36 Prozent der Grundstückseigentümer Probleme mit den Formularen und mussten sich Hilfe organisieren - bei Familienmitgliedern, Steuerbüros und Finanzämtern.

Befragt wurden je 250 Eigentümer in Berlin und Brandenburg. Gut 40 Prozent davon haben die Formulierungen und die Gestaltung der Fragebögen kritisiert. Die Bearbeitung der Formulare ist vertrackt, viele Menschen verzweifeln an den vielen Nummern, Zahlen und Fachbegriffen.

Gegenüber dem rbb räumt Frederik Bombosch von der Berliner Senatsbehörde für Finanzen ein, dass in den Formularen Worte stecken, "die nicht zum täglichen Sprachgebrauch" gehören. Das Ganze sei deshalb "mit einer gewissen Mühe verbunden".

Entsprechend schwach ist der Rücklauf. Bislang haben nach Auskunft der zuständigen Behörden lediglich 13 Prozent in Berlin und in Brandenburg sogar nur 10 Prozent die Erklärungen zur Grundsteuer abgegeben. Senatssprecher Bombosch glaubt trotzdem, dass die meisten Betroffenen "in überschaubarer Zeit und mit überschaubarem Aufwand diese Erklärung anfertigen können."

Doch ein Viertel der Befragten wünscht sich unbedingt eine Fristverlängerung für die Abgabe. Etwa ein Drittel hätte sich zudem ein Hilfe-Center für das Ausfüllen gewünscht. 40 Prozent der Teilnehmer an der Studie waren gar grundsätzlich der Meinung, dass die Grundsteuer überhaupt nicht reformiert werden sollte.

Bundesfinanzminister schließt Verlängerung der Frist nicht aus

Unklar ist, ob die Abgabefrist noch verlängert wird. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte diese Option angesichts der geringen Zahl von eingegangenen Erklärungen nicht ausgeschlossen. Die Finanzminister der Länder wollen am 22. September darüber beraten. Die Brandenburger Finanzministerin Katrin Lange (SPD) hat unterdessen an die Betroffenen des Landes appelliert, ihre Grundsteuererklärung bis Ende Oktober einzureichen. Die Entscheidung über eine Fristverlängerung werde nicht allein in Brandenburg getroffen. Sie wünsche sich deshalb, dass die Erklärungen abgegeben würden, sagte Lange dem rbb. Um das zu erleichtern, würden viele Papierunterlagen ausgegeben.

Der Großteil der Befragten, rund drei Viertel, hat demnach mindestens eine Wohnung oder ein Haus, ein Viertel muss Angaben zum Eigentum machen, weil ein Wochenendgrundstück, eine forst- oder landwirtschaftliche oder eine Gewerbe-Fläche zum Besitz gehört. Gefragt wird nach Daten wie Wohnfläche, Alter der Wohnung, Bodenrichtwert und Nummer des Flurstücks.

Sendung: rbb24, 12.09.2022, 13:00 Uhr

Mehr dazu: Super.Markt, 12.09.2022, 20.15 Uhr

86 Kommentare

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  1. 86.

    "weil das Bauamt kein Archiv für Privatpersonen ist und sein kann."
    Sie haben keine Ahnung.
    Solange auch nur eine einzige Unterlage vorliegt, geht diese irgendwann in ein Archiv.
    Und da hat - im Gegensatz zum Grundbuchamt - Jedermann Zugriff.
    Glauben Sie nicht?
    Fragen Sie in Ihrer Kommune.
    Sie werden überrascht sein.

  2. 85.

    Und jetzt der „Kracher“ schlechthin: 1936 gebaut in den kleineren Abmaßen von 1949. Wahnsinn... ;-) Was für sportliche Aufgaben eines Finanzbeamten....Irre, bitte lassen Sie uns teilhaben.

  3. 84.

    Nachtrag: Nehmen wir an, das Haus wurde größer in Breite/Länge/Höhe aufgebaut als 1936 genehmigt, was häufig war. Auch dann kann das FA keine Bemessung auf einen „Schwarzbau“ anwenden. Auch dann nicht, wenn keine Baugenehmigung mehr vorliegt, was wahrscheinlich ist, weil das Bauamt kein Archiv für Privatpersonen ist und sein kann. Wenn kleiner wiederaufgebaut wurde nehmen Sie die tatsächlichen Maße, denn das war erlaubt, auch heute noch.

  4. 83.

    "Ich bin raus "
    Gut so.
    Denn irgendwie scheinen auch sonst "alle normalen Menschen" so Ihre Probleme zu haben, denn erklären können Sie ja auch nicht, warum eine so hohe Anzahl Eigentümer einer Abgabe dieser angeblichen in 5 Minuten zu beschaffenden und einzugebenden Angaben unfähig sind. (Bitte lesen Sie dazu die Gesetzesbegründung)

    Auch haben Sie nicht verstanden, was Erwerb ist und wie man sonst zu so einem Stückl Land kommt. Sie müssen unbedingt Ihren Horizont erweitern. Mindestens auf der Zeitachse.

  5. 82.

    1936 ist richtig. Warum? Weil eine Wiederherstellung in den alten Abmaßen kein Neubau sein kann: Fundamente und 2 Steine übereinander reichen aus. Oder auch anders: Für das Bauamt gilt die letzte Baugenehmigung.
    Andererseits befinden Sie sich in der komfortablen Situation das anzugeben was für Sie günstiger ist. Und Sie „spielen den Ball“ damit einfach an die Behörden zurück. Wer was haben will muss sagen warum und wie.... ;-)

  6. 81.

    Oh man…. Es geht nie ohne notarielle Beurkundung. Und das FA setzt in jedem Fall eine Grundsteuer fest. Aber egal. Sie wollen da etwas konstruieren und haben keine persönlichen Erfahrungen mit Immobilien. Wissen Sie, wo Ihr Problem liegt? Wir reden hier alle über die völlig normalen Menschen und Eigentümer und Sie über irgendwelche abstrusen Fälle. In Ihrer Blase sind Sie damit alleine. Sie haben nichtmal den Sinn der Reform erfasst. Ich bin raus

  7. 80.

    "Das FA wird automatisch informiert. "
    Sie sprechen von Erwerb.
    Stellen Sie sich vor, das die Übereignung auch ohne Erwerb möglich ist. Sogar von Rechts wegen.

    Und auch für Sie zum nachlesen:
    https://www.rbb-online.de/klartext/ueber_den_tag_hinaus/landespolitik_brandenburg/sittenwidrig_enteignung.html
    Sollten Sie das nicht verstanden haben, tut es mir nicht mal leid.

  8. 79.

    Hallo „Wossi“,
    das Problem ist nach meiner Sicht, wenn das Gebäude, wie in Ihrem Beispiel, 1936 gebaut wurde, sagen wir 1944, dermaßen schwer beschädigt wurde so daß es als Ruine abgerissen werden musste und 1948 neu errichtet wurde, dann müsste es ja eigentlich 1948 errichtet worden sein. Falls ich mich irren sollte wäre ich über eine Korrektur ihrerseits dankbar.
    Einen schönen Restabend und freundlichst
    Ihr Karsten Nilson

  9. 77.

    Sie haben offenbar noch nie Eigentum erworben. Das FA wird automatisch informiert. Grunderwerbsteuer wird sofort fällig. Und dazu müssen Sie nichts erklären.

  10. 76.

    Na dann aber schnell ran.Einfacher geht's doch nicht. Warum sich mit Elster rumärgern, wenn man das dem FA überlassen kann.

  11. 73.

    "Nämlich Besteuerung nach Wert."
    Erklären Sie, wie sich der Wert eines Grundstückes innerhalb der letzten paar Jahre (weit unter 10) von 50€/m² auf 600€/m² steigern kann, ohne Wert steigernde Maßnahmen. Um nicht zu sagen, überhaupt keine Maßnahmen.
    Nur weil so Hansel aus der Stadt Spekulanten auf dem Leim gehen.
    Und warten Sie ab, wenn das Wort Vermögenssteuer wieder auf den Tisch gelegt wird. Spätestens dann werden einige ganz komisch drein schauen.
    Spätestens wenn es um Sozialleistungen geht, wird genau dieser "Wert" dann heran gezogen. Und Sozialleistungen sind nicht nur HartzIV. Wobei es die dann auch trifft, wenn das unsanierte Häuschen BJ 32 nicht mehr nur 40.000 Wert ist, sondern der Boden drumrum nochmal 360000 oben drauf.
    Automatischer Datenabgleich zwischen Grundbuchamt und Jobcenter geht nicht, aber zum FA schon....

  12. 72.

    "Unfug."
    Sie haben offensichtlich eine andere Wahrnehmung, das steht ihnen frei. Aber für den Fall das Ihnen es bisher nicht aufgefallen ist, stellen Sie sich die Frage wer bisher den Grundsteuerbescheid bekommt und beantworten sich die Frage dann auch selbst, warum das so ist und was sich jetzt und warum ändert.

    Und für den Fall das Sie irgendein Finanzamt kennen, welches mit Bestimmtheit sagen kann über welches Flurstück ein Eigentümer verfügt, wüsste ich gerne woher die Erkenntnis kommt.

  13. 71.

    Ja, aber die Zahlen muss man trotzdem selbst heraussuchen und nur fürs Eingeben 300 Euro netto ist echt zu viel, was die Steuerberater da verlangen. Übrigens werden Nachfragen extra dem Kunden berechnet.

  14. 70.

    Zwei mal habe ich versucht Zugang zu Elster zu bekommen, aber auch mit dem 2. Code vom Finanzamt klappte es nicht. Mein Gerät ist wohl zu alt. Also beim Finanzamt wegen Formulare nachgefragt und es wurde mir gesagt, dass ich sie mir abholen kann. Wenn ich sie schriftlich anfordern muss ich 1,60 € in Briefmarken reinlegen. Heute habe ich mir ganz unproblematisch die Formulare geholt.

  15. 69.

    „Besteuerung nach Wert“ - Ist dann falsch, wenn der Wert nach fragwürdigen (!) Bodenrichtwerten ermittelt wird und die Eigentümer den Wert, durch eigenes versteuertes Geld aufwerten... Die Grundsteuer ist absurd.

  16. 68.

    Bespiel für Ihr Kauderwelsch gefällig? Ihr Satz: „ Auf keinen Fall, könnte die These ausgestellt werden, dass Stimmung her muss.“

  17. 67.

    Ganz genau so.
    Beschäftigungstherapie vom feinsten.
    Solch ein Humbuck kann auch nur hier im Land passieren.

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