Comeback der Stechuhr - Elektronische Arbeitszeiterfassung gilt bald für (fast) alle

So 21.05.23 | 17:45 Uhr | Von Martin Küper
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Ein Smartphone zeigt eine App zur Arbeitszeiterfassung an (Quelle: rbb)
Video: rbb24 Abendschau | 20.05.2023 | Martin Küper | Bild: rbb

Im vergangenen September urteilte das Bundesarbeitsgericht, dass künftig nicht mehr nur Überstunden, sondern sämtliche Arbeitszeiten erfasst werden müssen. Politik und Wirtschaft fragen sich nun, wie sich das umsetzen lässt. Von Martin Küper

Es ist erstmal nur ein Referentenentwurf, den das Bundesarbeitsministerium im April vorgelegt hat [tagesschau.de], um ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts umzusetzen. Doch dieses ist unmissverständlich: "Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer jeweils am Tag der Arbeitsleistung elektronisch aufzuzeichnen", heißt es da.

Eine Auflistung zum Monatsende zum Beispiel ist damit nicht mehr möglich, und auch die Verantwortlichkeit ist klar festgelegt: Der Arbeitgeber ist in der Pflicht. Klar ist damit auch: Jeder Betrieb muss nun eine elektronische Lösung finden, diese Forderung umzusetzen. Da es erst ein Gesetzentwurf ist, läuft parallel eine politische Diskussion, wie sinnvoll und praktikabel das ist - und auch die Wirtschaft ist auf der Suche nach einem Weg, der das Arbeitsgerichtsurteil umsetzbar macht.

Eine App für die Zeiterfassung

Für viele Baubetriebe zum Beispiel gehört es zum Standard, die Arbeitszeit ihrer Maurer, Maler und Trockenbauer aufzuzeichnen, da sie nach geleisteter Arbeitszeit bezahlt werden. Eine bezahlbare elektronische Lösung könnte nun eine App sein, die das Potsdamer German Deep Tech Institute entwickelt hat.

Der Berliner Bauunternehmer Eckhard Schulte testet sie seit einem Jahr auf seinen Baustellen. Seine Arbeitnehmer drücken einen Start- beziehungsweise einen Stoppbutton, und melden sich auch zur Pause ab und wieder an. Überwacht fühle sich dadurch niemand, sagt Schulte: "Das war am Anfang natürlich ein Thema. Aber die App überträgt das GPS-Signal nur in dem Moment, in dem derjenige sich einloggt und sich wieder ausloggt. Ansonsten werden keine Bewegungsprofile erstellt oder sonstige Dinge." Außerdem funktioniere das GPS nur auf den zugeordneten Baustellen.

Es ist für mich eine Arbeitserleichterung: ein Knopfdruck und unser Büro hat es gleich auf dem Computer und sieht das.

Kevin Jänicke, Maurer aus Berlin

Genauer als Papier

Für Maurer Kevin Jänicke beginnt der Arbeitstag in der Regel um sieben Uhr. Kommt er nun zum Beispiel schon um 6.52 Uhr und loggt sich ein, bekommt er auch diese Zeit ausbezahlt. Das sei in jedem Fall gerechter als die pauschal aufgelisteten Standard-Arbeitszeiten von früher, argumentiert sein Chef Eckhard Schulte und auch Jänicke ist zufrieden: "Es ist für mich eine Arbeitserleichterung: Ein Knopfdruck und unser Büro hat es gleich auf dem Computer und sieht das."

Dazu gibt es noch ein Argument, das sein Chef aufführt: Berlin sei die Hauptstadt der von ihm als "Teilzeitmaurer" bezeichneten Kollegen, die angeben, nicht Vollzeit zu arbeiten. Mit einer App könne man nun besser sehen, wie viel Zeit sie tatsächlich auf den Baustellen verbringen und sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind – und nicht eben unter Umständen schwarz einfach weiterarbeiten.

Es wird wohl noch dauern

Begonnen hatte die Diskussion um die Erfassung mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Mai 2019, das die Arbeitgeber in der EU zur Zeiterfassung verpflichtete. Über das Bundesarbeitsgericht kam es nun zu dem ersten Gesetzentwurf, der aber gerade kleinen Betrieben auch nach einer Verabschiedung noch jahrelange Übergangsfristen einräumt.

Vor der Verabschiedung des Gesetzes steht die Debatte. Nicht nur zahlreiche Wirtschaftsverbände haben Bedenken wegen der zu erwartenden Kosten und des bürokratischen Aufwands, auch in der Politik regt sich Widerstand.

Viele Unternehmen sind noch ratlos

Eckhard Schulte ist einer der wenigen Unternehmer, der sich zu dem Thema Arbeitszeiterfassung äußert - die meisten Unternehmen, die man dazu anfragt, halten sich lieber bedeckt. Das liegt auch daran, dass eventuelle Entscheidungen auch immer mit den Betriebsräten abgestimmt werden müssen.

Viele elektronische Zeiterfassungsinstrumente haben zudem eine datenschutzrechtliche Seite, die genau geprüft werden muss. Denn die Grenze zwischen Erfassung und Überwachung ist schmal, darf aber nicht überschritten werden. Der vorliegende Entwurf räumt auch die Möglichkeit ein, auf elektronische Erfassung zu verzichten, wenn beide Seiten, also Management und Betriebsräte sich darauf verständigen können. Für kleinere Betriebe, die nicht mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigen, soll es keine Pflicht zur elektronischen Aufzeichnung geben.

Ausnahmen für leitende Angestellte

Sicher scheint auch zu sein, dass leitende Angestellte ihre Arbeitszeiten nicht dokumentieren müssen. Da die Regelung der Arbeitszeiterfassung Teil des Arbeitszeitgesetzes werden wird, sind sie eine bereits dort definierte Ausnahme. Für Manager, Chefärzte und Leiter öffentlicher Dienststellen zum Beispiel gilt dieses Gesetz schon jetzt nicht. Auch häusliche Pflege und der liturgische Bereich von Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften ist schon jetzt ausgenommen.

Sendung: rbb24 Abendschau, 20.05.2023, 19:30 Uhr

Beitrag von Martin Küper

50 Kommentare

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  1. 50.

    Daher ist es notwendig, wie bereits schon andiskutiert, die Arbeitszeiten der Lehrer von Grund auf neu zu regeln. Diese ewige Teilzeit geht nicht. Auch Lehrer müssen auf die normale Zeit kommen. Die Reform wird kommen, auch wegen des Lehrermangels. Der ist der Auslöser der aktuellen Diskussion

  2. 49.

    das kann zu großen Problem führen für Schulen und Lehrkräfte sowie Erzieher
    aber auf der anderen Seite kann Mann dadurch einen besseren abgestimmten Lohn oder eine besser funktionierende
    Vor und nach Bearbeitungszeitschaffen, und erliche angaben machen wie sehr die lehrkrefte arbeiten auch nach dem schultag das ist nämlich sehr viel


    ich hoffe das kommt alles

  3. 48.

    Deswegen dauert die Umsetzung so lange. Keiner will es verschärfen. Ja, der Ursprung ist entscheidend. Es wurden Überstunden geleistet aber nicht abgegolten. Da nur die Überstunden aufgeschrieben wurden und nicht die tatsächliche Arbeitszeit konnte das Gericht es nicht nachvollziehen. Ergo, es wurde vorgegeben, dass alle Zeiten sicher zu erfassen sind. Schwieriges Thema.

  4. 47.

    Ich freue mich auf den Moment, wo Lehrer*innen um Zeiterfassung gebeten werden (was nicht passieren wird) und dann plötzlich durch Vor- und Nachbereitung ein Überstundenproblem entsteht.

  5. 46.

    Das will wohl niemand. Regelungen zur Zeiterfassung unterliegen eh der Zustimmung des Betriebs- bzw. Personalrats. Und im Grunde geht es um den Schutz der Arbeitnehmer vor nicht erfassten Überstunden. Da muss nun nicht die Stechuhr her oder ein neues Kontrollsystem erschaffen werden. Wenn der Arbeitnehmer seine Zeiten vollständig täglich eintragen würde, wäre es ausreichend, so ist auch der Gesetzesentwurf der Regierung. Manche Arbeitgeber wollen offenbar nun mehr Kontrolle per App usw…. Und manche Arbeitnehmer würden sich wohl sogar chippen lassen, wenn ich einige Kommentare lese. Aber es geht auch um Vertrauen. Kontrolle demotiviert.

  6. 45.

    Letztlich liegt diesem Quatsch ja ein EuGH Urteil zu Grunde. Spielräume und Vertrauen zwischen AG und AN gehören folglich abgeschafft.
    Ich verstehe nicht mehr, wie man mit allen möglichen Gesetzen auch außerhalb des Arbeitsrechtes jeden auf jeden hetzen muss.

  7. 44.

    "Wozu deren Erfassungsmodelle genutzt werden, kann man in der mittlerweile totalitären Diktatur sehen." – Nein, das ist hier NICHT ein Schritt dahin. Überwachung wurde nie als Einstieg ins Totalitäre genutzt. Machen Sie mit. Fügen Sie sich.

  8. 43.

    "Überstunden werden aufgezeichnet und bezahlt." Meinen Sie wirklich Überstunden? Überstunden sind angeordnete Mehrarbeit. In den meisten Fällen dürften es aber "nur" Plustunden sein, welche oftmals innerhalb einer Fritst ausgeglichen werden müssen oder verfallen.

  9. 42.

    Fußfessel, die gibts heute auch als Miniversion. Aber nein, Sie werden nicht überwacht, nur geschützt. Ihre Vorgesetzten brauchen das nicht. Oder Richter.

  10. 41.

    Ob das dann noch geht, muss ja nicht von außen kommen, bestimmen Sie's selbst mit! Betriebsrat, eigene Stimme etc. Privathandy ist privat. Datenhoheit liegt bei Ihnen, "Hausrecht" ebenso, wie auch Eigentumsrecht.

  11. 40.

    Wow, auf 4 Kommastellen genau erfasst. Nehme an, Überstunden bleiben teils unbezahlt, da "vertraglich zugestimmt". Jede erfasste Teil-Sekunde wird hingegen verrechnet.

  12. 39.

    In meinem Betrieb gibt es schon immer die elektronische Zeiterfassung. Ich stemple morgens meine "Kommen" Zeit und Abends meine "Gehen" Zeit. Somit wird jede MInute, die ich auf meiner Arbeitsstelle bin, aufgezeichnet. Ist ein super System, denn keine einzelne Überstunde/-minute geht verloren. Somit weiß ich immer genau, wieviele Überstunden ich irgendwann abbummeln kann. Und wenn ich Homeoffice mache, trage ich meine HO-Zeiten in das Zeiterfassungsprogramm ein. Ist sehr viel gerechter als die Annahme, dass ich 8 Std. pro Tag arbeite, denn manchmal sind es eben doch 8,5 Std. oder 9 Std. oder auch mal nur 7 Std.

  13. 38.

    Ähm… es war eine Gewerkschaft, die geklagt hatte und der EuGH hat ihr Recht gegeben. Nun wird das umgesetzt.

  14. 37.

    In welchem Unternehmen sind Sie denn beschäftigt? Nach Erfüllung der Arbeitszeit gehe ich nach Hause.

  15. 36.

    Weil die Zeiterfassung momentan noch meine Aufgabe ist.
    Und wenn sich an meinen Aufgaben etwas ändert, weiß ich das gern beizeiten.
    Insbesondere dann, wenn es meine Rechte berührt (wie z. B. den Dienstcomputer auch außerhalb der veranschlagten Arbeitszeit zu benutzen, was bei einer automatischen Erfassung des Ein- und Ausschaltzeitpunktes nicht möglich wäre).
    Darf man seine Arbeitszeit nicht mehr eigenverantwortlich erfassen, bedeutet das, man wird stärker kontrolliert.
    Möchten Sie das?

  16. 35.

    Was soll das, muss der Staat wirklich alles regulieren? In meinem Betrieb gab es auch eine elektronische Zeiterfassung, aber nur weil der Arbeitgeber es so wollte. Irgendwann darf ein Betrieb sich zum Jahresende nur noch seinen Gewinn nach Steuern vom Staat abholen. Alle anderen Entscheidungen trifft der Staat.

  17. 33.

    "Was ich mich frage:"

    Warum fragen sie sich das? Diese Fragen hat ausschliesslich der Arbeitgeber zu beantworten. Als Arbeitnehmer handeln sie nach Anweisung und nicht in vorauseilendem
    Gehorsam. Einfach abwarten. Ohne Anweisung keine Zeiterfassung.

  18. 32.

    Ganz einfach funktioniert das: sie buchen einfach 8h Home Office ein.

  19. 31.

    Was ich mich frage:

    Wenn es Aufgabe des ArbeitGEBERS ist, die Arbeitszeiten elektronisch zu erfassen, wie sieht es dann künftig bez. Betrieben aus, in denen das momentan noch von ArbeitNEHMERN erledigt wird?
    Wird dann automatisch die Zeit, in der man im Homeoffice den Arbeits-Laptop hochfährt als Beginn der Arbeitszeit erfasst und der Zeitpunkt, in dem man ihn herunterfährt, als Dienstende?

  20. 30.

    Deutschland braucht weniger Bürokratie um im globalen Wettbewerb wieder attraktiver zu werden. Wann versteht das Hubertus Heil als Arbeitsminister endlich? Weniger Bürokratie, weniger Verwaltung. Es muss einfacher sein ein Unternehmen zu führen. Nicht immer schwerer.

  21. 29.

    Naja, so ganz unmissverständlich scheint das ja nicht zu sein.

    https://www.papershift.com/blog/bundesarbeitsgericht-keine-pflicht-zur-arbeitszeiterfassung-fuer-richter

    Das Bundesarbeitsgericht ist nämlich der Meinung, dass diese Regel nicht für das Bundesarbeitsgericht gilt.

  22. 28.

    Wenn Du den verlinkten Bericht liest, dann weißt Du, dass es nur um eine tägliche Erfassung geht. Es muss keine Stechuhr sein. Also für reine Bürojobs dürfte es mit Excel normal weitergehen. Die ganze Aufregung wirkt künstlich herbeigeredet.

  23. 27.

    Ich würde behaupten, die meisten Arbeitnehmer haben kein berufliches Smartphone. Und das private dafür zu nutzen kann weder erzwungen werden noch ist es für die Datensicherung geeignet. Schnittstelle zum Arbeitgeber über privates Handy? Na Danke.

  24. 26.

    Als ich 2001 meine Ausbildung angefangen habe, hatte der Betrieb (<25 Mitarbeiter) bereits eine elektronische Zeiterfassung. Hat super funktioniert und alle waren damit zufrieden.
    Irgendwann habe ich den Arbeitgeber gewechselt und bei meinem letzten Arbeitgeber, wurde seit 2016 die Zeit elektronisch erfasst. Auch kein Problem, besser als die Selbstaufschreibung vorher. Es gab plötzlich keine übermäßigen Überstundenkonten mehr.
    Einfach machen und der Datenschutz wurde auch gewahrt.

  25. 25.

    Die Arbeitszeit gilt also ab der Baustelle? Ich vermute mal das auch ein Maurer wechselnde Baustellen aufsuchen muss. Diese Baustellen legt ja sicher der Chef fest oder? Wie kommt der Maurer mit seinem ganzen Utensilien auf die Baustelle? Und was ist mit der Fahrzeit dahin?
    Mfg

  26. 24.

    Bei uns steht einfach automatisch 8 Uhr bis 17 Uhr oder so täglich im System, egal wie lange man letztendlich tatsächlich gearbeitet hat (Vertrauensarbeitszeit ohne Kernarbeitszeit). Theoretisch ist es damit ja erfasst

  27. 23.

    Es ist völlig überzogen, die Erfassung. Es gibt Jobs, da sind die Ziele so eindeutig, dass man gar keine Erfassung braucht. Sonst stimmen die Ziele nicht: Umsatz, Deckungsbeitrag, Marktanteil sind beim mobilen Arbeiten im Außendienst das Maß der Dinge. Zusätzliche Bürokratie für Heimfahrten, Übernachtungen usw. sind hinderlich.

  28. 22.

    Eine Arbeitszeitapp kommt nicht auf mein Privathandy. Bis jetzt trage ich alles in eine Exceltabelle ein, die der AG erstellt hat. Das geht wohl dann nicht mehr?

  29. 21.

    Stechuhr hört sich ein bisschen antiquiert an, in Wirklichkeit muss man sich am Ein-/Ausgang mit einem Chip oder Karte „an-/abmelden“, den Rest macht das Computersystem. Die Personalabteilung und der Betriebsrat haben da viele Augen drauf! Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser ;-)

  30. 20.

    Warum machen Sie das? Täglich Überzeit arbeiten. Warum organisieren Sie sich nicht oder senden allmonatlich eine Abrechnung an die Chefetage? Sie können ja auch selbst dokumentieren, Ihr eigenes Fahrtenbuch sozusagen.

  31. 19.

    … und was der, der sich weigert, Arbeits-Apps aufs eigene Phone zu laden …
    zu "der Mitarbeiter, der kein Smartphone hat."

  32. 18.

    Solange Excel-Tabellen weiter erlaubt sind hätte ich kein Problem damit. Stechuhr ist unpraktisch, wenn die Mitarbeiter im Außendienst sind, eine App erhöht die Bürokratie wenn man die erlaubten 10 Stunden mal überschreitet oder die Pause wegen Zeitmangel weglassen muss.

  33. 17.

    Entschuldigung, aber wenn Sie wirklich Lehrerin sind, dann ist es schon traurig: "kein Problem damit haben" müsste es bei Ihnen heißen und das sollten Sie auch Ihre Schüler lehren.

  34. 16.

    Anders herum muss man das sehen. Überstunden werden aufgezeichnet und bezahlt. Der Arbeitstag endet nach 8 Stunden. Durch die Arbeitszeiterfassung werden auch Arbeitnehmerrechte hestärkt!

  35. 15.

    Ich wäre für die Elektronische Erfassung.
    Damit die Chefs unserer Chefin sehen, dass wir jeden Tag mindestens 15 Minuten länger arbeiten als wir bezahlt werden.
    Freitag, Samstag kann es auch Mal 45 Minuten sein.
    Unbezahlt.
    Rechne das Mal zusammen.....

  36. 14.

    Macht sich in der Pflege gut. Dann kann niemand mehr zu viel arbeiten, Ruhezeiten müssen eingehalten werden und Arbeitnehmerrechte müssen umgesetzt werden. Vergessene Pausen werden angerechnet. Niemand muss unbezahlte Überstunden vor dem regulären Arbeitsbeginn leisten. Weg vom Raubbau an der Arbeitskraft. Auch der Logistiker, der Bauarbeiter, werden sich massiv freuen, endlich wird Arbeitsrecht umgesetzt. Oder doch nicht?

  37. 12.

    Na Mahlzeit, das kenne ich schon seit 10 Jahren, von wegen Comeback …
    Und wenn man im Homeoffice arbeitet gilt das Prinzip VERTRAUEN, ansonsten gibt es kein Homeoffice mehr !!!

  38. 11.

    Exakt. Es ist ein offen demonstriertes Misstrauen, die Beschäftigungszeiten "präzise" dokumentieren zu wollen. Blanker ökonomistischer Kontrollzwang, dem der nicht demokratisch legitimierte EuGH mal wieder unkritisch folgte. Es ist Fordismus, anzunehmen, man könne per Stechuhr Produktivität erhöhen. "Fordistisch" sind allerdings nicht wie damals die Löhne. Misstrauen, Überwachung, Einschüchterung bei gleichzeitigen oft schlechten Arbeitsbedingungen - das kennt man, aber aus China. Wozu deren Erfassungsmodelle genutzt werden, kann man in der mittlerweile totalitären Diktatur sehen. Dem hat man sich auch als Arbeitgeber*innen entgegenzustellen. Zufriedene Arbeitnehmer*innen sind produktiver. Wer Misstrauen und Kontrolle befürwortet oder begünstigt, sorgt für weitere Verschlechterung der Bedingungen. Auch in vielen medizinischen Berufen oder Verwaltungsebenen ist die Kontroll- und Protokollierungswut ungebremst - und ein bekannter Motor für Ineffizienz.

  39. 10.

    Und wie soll das funktionieren, wenn man einen Teil der Arbeitsleistung im Homeoffice erbringt?

  40. 9.

    Völliger Schwachsinn. Vor allem haben wieder kleine Betriebe das nachsehen. Warum spricht die Politik nie vorher mit Praktikern. Da werden Gesetze beschlossen, die in der Praxis nicht anwendbar sind oder kleine Betriebe vernichten.

  41. 8.

    Ich finde eine Stechuhr eher gerechter und "vertrauenswürdiger" für die Kollegen untereinander.
    Manch einer schreibt eher 5 Minuten mehr auf als zu wenig ...
    Wer viele Raucherpausen braucht, muss halt auf seine Zeiten achten ... kein Streit, kein Zeck, kein Gemuschel

  42. 7.

    Das stört natürlich, als Angestellter im öffendlichen Dienst ist man jetzt genötigt die Zeiten zu notieren, ich würde es besser finden wenn man auch die Einlogzeit vom Rechner nehmen würde. Ich wundere mich schon immer warum die Mirarbeiter vom Arbeitsamt in der Miraustraße schon um 13.30 Uhr Feierabend haben, das Gilt auch für die Mitarbeiter von der BSR.

  43. 6.

    @GEW: Ja - und nun-? Dirsind ja wohl die Realitäten bekannt.

    Diverse Arbeitsgruppe, Projektarbeit hatte ich noch vergessen.

  44. 5.

    Ein echter Rückschritt. Stechuhr braucht niemand. Erfassung der Zeiten ja, aber Eigenaufschreibung reicht. Alles andere zerstört das Vertrauensverhältnis.

  45. 4.

    Na da will wohl jemand was verkaufen und mit einer App Kasse machen. Viel Erfolg und hoffentlich erfüllt die App auch den Vorgaben der Datenschutzverordnungen und was macht der Mitarbeiter, der kein Smartphone hat.

  46. 3.

    Schon mal was von erlaubten Arbeitszeiten gehört?! Die Höchstarbeitszeit liegt bei 8 Stunden an maximal 6 Tagen pro Woche. Das ergibt eine maximale Arbeitszeit von 48 Stunden/Woche. Eine Aufstockung auf 60 Stunden/Woche ist unter bestimmten Voraussetzungen vorrübergehend möglich. Mehrarbeit muss innerhalb von 24 Wochen, beziehungsweise sechs Monaten ausgeglichen werden. Für Jugendliche gelten das Jugendarbeitsschutzgesetz und eine maximale Arbeitszeit von 40 Stunden/Woche.

  47. 1.

    Ich lach mich tot!
    Dann sieht man wenigstens mal, was Grundschullehrer leisten!
    Hab ich kein Problem mit.
    Komme locker auf 60 Stunden die Woche.

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