Fristen, Rechte, Vorsichtsmaßnahmen - Was Sie bei verschollenen Paketen tun können

Di 19.12.23 | 17:13 Uhr | Von Oliver Noffke
  16
Symbolbild: Ein Paketzusteller sortiert und räumt in einer Zustellbasis von Deutsche Post DHL Pakete. (Quelle: dpa/Rolf Vennenbernd)
Bild: dpa/Rolf Vennenbernd

Noch stehen Wege offen, um Pakete rechtzeitig vor Weihnachten abzusenden. Doch das Zeitfenster schließt sich. Geht jetzt etwas schief, lässt sich dies aller Voraussicht nach erst nach dem Fest klären. Ein Überblick zu Rechten bei Paketverlust. Von Oliver Noffke

  • Ab 21 Tagen ohne Lieferung gilt eine Postsendung als verschollen
  • Wer für eine verlorene Paketsendung haftet, variiert je nach Umständen der Beauftragung
  • Verbraucherschützer empfehlen Dokumentation von Retouren oder wertvollen Inhalten
  • Päckchen bieten Versicherung nicht automatisch, Pakete schon

Das Wichtigste vorweg: Um Päckchen und Pakete rechtzeitig vor dem Fest auf den Weg zu bringen, wird die Zeit knapp. Einige Paketdienste geben mittlerweile keine Garantie mehr, dass Sendungen noch vor Heiligabend geliefert werden können. Da dieser auf einen Sonntag fällt, beginnt in der Paketbranche die Stille Nacht eigentlich bereits am Samstag.

Einige Anbieter und Versandhändler trauen sich allerdings noch etwas mehr zu und geben Mittwoch den 20. Dezember als Frist an. Die meisten Express-Versanddienste garantieren eine rechtzeitige Lieferung vor dem Fest noch bis Freitag. [Mehr dazu hier.] Für Briefe gelten oftmals großzügigere Fristen.

Stille Nacht im Paketzentrum

Aufgrund der knappen Lieferzeiten und Fristen bleiben Kunden von Postdiensten mittlerweile kaum noch Optionen, um bei Verlust oder verlängerten Wartezeiten etwas zu unternehmen. Denn wahrscheinlich ist nichts verloren gegangen, sondern schlicht stecken geblieben. "Zu Weihnachten gibt es generell immer einen Anstieg an Online-Bestellungen und Paketsendungen", sagt Juliane Beckmann vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland auf rbb|24-Anfrage.

Jedes Jahr vor Weihnachten schieben Paketdienste ganze Sendungsberge durch die Republik. Der Bundesverband Paket- und Expresslogistik – in dem die Konkurrenten des Marktführers DHL versammelt sind – rechnet damit, dass vor Weihnachten im November und Dezember bis zu 715 Millionen Kurier-, Express- und Paketsendungen verschickt werden. Das wäre ein leichter Rückgang gegenüber dem Vorjahr, aber mehr als im Jahresdurchschnitt.

Der Großteil davon – 400 Millionen Sendungen – könnte am Ende an private Haushalte gehen. 2022 waren es fünf Millionen weniger. Der Verband rechnet für dieses Jahr mit insgesamt 4,15 Milliarden Päckchen und Paketen. Daraus ergibt sich ein voraussichtliches Plus von 4,5 Prozent im November und Dezember gegenüber dem Durchschnitt. Den Faktor Torschlusspanik können diese Zahlen jedoch nicht abbilden.

Was, wenn das Paket nicht kommt?

Wie oft genau Paketsendungen verschollen gehen, ist nicht bekannt. Im Juli erhielt die Bundesnetzagentur 3.200 Beschwerden über Postdienstleister. Etwa 100 mehr als im Vorjahresmonat. Mit außergewöhnlich vielen Beschwerdefällen in der Weihnachtszeit rechnet die Verbraucherzentrale Berlin nicht. "Ich denke, das ist kein Trend", sagt Rechtsberater Christoph Michael Fülling. Phasen in denen dies mehr oder weniger auftrete, gebe es nicht, sagt er auf Anfrage. "Das ist ein durchgehendes Problem."

Nach drei Wochen gilt ein Paket als verschollen. Sollte es dann kein Zeichen von einer Sendung geben, kann eine Verlustanzeige beim Paketdienstleister gestellt werden. Außer das Handelsunternehmen hat von vornherein eine Lieferfrist angekündigt, die darüber hinaus geht. Dann müssen 21 Tage auf diese angekündigte Lieferzeit aufgerechnet werden.

Sollte eine Verlustanzeige kein Ergebnis bringen, rückt oftmals die Frage in den Vordergrund, wer haftet. Je nachdem, wer Empfänger und wer Sender sind, gibt es dabei Unterschiede zu beachten.

Versandhandel: Anspruch auf Rückerstattung, aber keine Preisgarantie

Eindeutig sei die Rechtslage beim Versandhandel, sagt Fülling. "Bis zur Auslieferung an einen Verbraucher haftet der Verkäufer." Verbraucher müssen sich also nicht mit dem Paketdienstleister direkt auseinandersetzen.

Darum müssen sich die Online-Shops und Versandhändler kümmern, bei einem Verlust müssen sie den Kauf nicht zwangsläufig ersetzen. "Man könnte nicht darauf bestehen, dass man dasselbe Produkt noch einmal zum selben Preis bekommt", wendet Fülling ein.

War der Kauf also ein besonderes Schnäppchen oder ist eine Rabattaktion ausgelaufen, müssen die Händler einen Neukauf nicht zum alten Preis gewährleisten. "Darauf könnte man nicht bestehen", so der Jurist von der Verbraucherzentrale, "man kann aber natürlich auf eine Rückzahlung bestehen."

Das gilt auch für Retouren an Versandhändler. "Auch da haftet der Unternehmer für alles, was während der Sendung passiert", so Fülling. "Ob das dann untergegangen ist, ob es kaputt gegangen ist, das ist für die Verbraucher völlig egal."

Im Zweifelsfall müssen die Verbraucher allerdings in der Lage sein, zu beweisen, dass die Retour ordnungsgemäß verpackt und abgeschickt wurde. Eine Quittung vom Paketdienstleister zeigt, dass das Paket abgeschickt wurde. Fotos, Videos oder Menschen, die das Verpacken bezeugen können, seien ein sinnvolle Absicherung, empfiehlt der Experte. "Ich persönlich mache das in aller Regel."

Retouren, Privatsendungen und Kleinhandel

Auch Juliane Beckmann vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland empfiehlt Verbraucher:innen bei Schäden, Retouren oder bevor wertvolle Dinge verschickt werden, die Sendung zu dokumentieren. Außerdem sollte darauf geachtet werden, dass wirklich ein Paket verschickt wird und kein Päckchen, sagt sie. "Der Unterschied ist, dass Pakete automatisch bis zu einem Wert von zumeist 500 Euro versichert sind, dass zudem eine Sendungsverfolgung dabei ist und bei Päckchen ist das eben nicht so."

Innerhalb der EU gelten im Versandhandel ähnliche Regeln, die Verbrauchern einen gleichwertiges Schutz garantieren. "Aber außerhalb der EU ist das nicht zwangsweise so", ergänzt Beckmann. "Da müsste man immer herausfinden: Welches Recht ist anwendbar und was beinhaltet das?" Wer sicher gehen möchte, sollte unbedingt vor einem Kauf nach einem aussagekräftigem Impressum auf einer Händler-Website suchen, sagt sie.

Etwas unsicherer aus Verbrauchersicht ist die Rechtslage bei Käufen von Privatpersonen etwa auf Ebay-Kleinanzeigen und anderen Plattformen, wie Christoph Michael Fülling sagt. Kann ein privater Verkäufer beweisen, dass ein Paket ordnungsgemäß verschickt wurde, ist er – anders als Versandhändler – nicht für den Transportweg haftbar. "Das liegt dann im Risikobereich des Verbrauchers", sagt Fülling. "Dann müsste sich der Käufer an das Transportunternehmen wenden und nicht an den Verkäufer.

Sowohl das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland als auch die Verbraucherzentrale haben ausführliche Checklisten und Informationen zur Rechtslage bei Verlust oder Schäden von Postsendungen. Sollte jetzt jedoch noch Ihre Weihnachtspost verschollen gehen, bleibt Ihnen vorerst nicht viel mehr als abzuwarten – und vielleicht einen Glühwein zu trinken.

[Mehr Informationen und Hilfestellungen finden Sie unter evz.de sowie unter verbraucherzentrale-berlin.de.]

Beitrag von Oliver Noffke

16 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 16.

    Als ehemaliger Kd.-Service-MA von Ama... Bin ich froh, daß Weihnachtsgeschäft am Telefon/Chat/Mail nicht mehr mitmachen zu müssen. "Wo ist meine Bestellung?" Ich kann es nicht nehmen hören. Seit rund einem Jahr ist Ama... trotz guter Bezahlung aufgrund steigendem Zahlendruck und gestrichenem Home Office für mich kein guter Arbeitgeber mehr.

  2. 15.

    Das ist selbstverständlich sehr bedauerlich für Sie. Aber wie ich schon hier mitgeteilt habe, kann es vorkommen dass beschädigte Pakete zwar in die sogenannten „Verpackungsstelle“ landen, wo dann mühselig in Handarbeit versucht wird alles wieder ordentlich den einzelnen Paketen zuzuordnen, was aber auch nicht immer gelingt, da einiges kaputt o.gar verloren gegangen ist. Doch ich gebe Ihnen insofern recht, hier ist die DHL angehalten den Absender ausgiebig darüber zu informieren. Im Internetzeitalter begnügt sich auch die Post AG nur noch mit Standartschreiben u.das kann einen dann auch recht wütend machen. Selbst mir geschehen bei dieser unsäglichen Umstellung des IT Systems, wo ich regelrecht genötigt wurde doch Bitteschön ein Onlinebanking Konto einzurichten. Bis heute habe ich mich nicht dazu verleiten lassen. Benötige ich nicht. Fragen bei der Deutschen Bank wurden rüde zurückgewiesen, obwohl ich ein Schreiben dabei hatte dass die Postbank eine Marke d.Deutschen Bank ist.

  3. 14.

    Hier nochmals der Tipp an ach so Ahnungslose. Niemals Geldscheine in Karten, Briefe o.gar Pakete mit reintun, denn das macht Langfinger neugierig. Die haben sogar ein regelrechtes Gespür dafür. In meiner Zeit bei der Post habe ich mehr als einmal mitbekommen wie solch Langfinger mit sehr einfachen Tricks überführt wurden. Einmal sogar wurde ich im Betrieb von einem Dieb angesprochen ob ich nicht eine Jahreskarte der BVG billig erwerben möchte. Worauf ich natürlich damals noch zur Betriebspolizei d.Post ging u. Meldung erstattete. Damals wurden Kistenweise die Jahreskarten f.BVG Kunden gestohlen. Daraus entstand ein enormer Schaden für die BVG. 17 Personen ( auch d.Mitwisser ) die bei uns tätig waren wurden verhaftet u.sogar noch morgens an ihren Arbeitsplatz abgeführt.
    Im übrigen haftet die Post AG nicht für entwendete Geldscheine aus sogenannte Standardbriefen.
    Ich schreibe dies damit nicht der Eindruck entsteht die Post AG tue nichts um solch Straftaten zu verhindern.

  4. 13.

    Wie gesagt kann ich nur dazu raten für Wertvolle Ware Beweise für eine Ordnungsgemäße Verpackung bereit zu halten. Hier mein Fall : Es tat sich bis zu einer Woche nach Einlieferung in die Postfiliale garnichts. Status blieb „Einlieferung der Sendung durch den Absender in Filiale. Plötzlich änderte sich der Status in „Sendung beschädigt und wird nachverpackt. Wieder Wartezeit ohne Statusänderung. Dann hiess es „Inhalt de Sendung verloren“.
    Der Empfänger hat die Sendung nie erhalten.

  5. 12.

    Unabhängig von diesem Artikel gilt: Niemals etwas Wichtiges als Päckchen verschicken.

    Die Weihnachtsplätzchen der Oma kamen bei mir nach Ostern an. Die Zeit dazwischen waren sie komplett verschollen.

  6. 11.

    Das mit den aufgerissenen Sendungen kann ich bestätigen, leider mehrfach. Sogar bei offensichtlicher Glückwunschkarte (Format, farbiger Umschlag) – aufgetrennt, 20 € raus. Immerhin wurde die Geburtstagskarte dagelassen.

    Viele Post kommt nämlich gar nicht an, weder an uns noch von uns.
    Kürzlich Trauerpost, das ist eine Menge auf einmal: ca. 1/3 kamen nicht an, wissen wir aus tel. Rückmeldung.

  7. 10.

    Also mal ehrlich gesagt, wer verpackt schon sein Paket dermaßen schlampig das es am Ende kaputt geht? Aber es gibt sie schon. Stimmt. Zudem hat die Post AG eigens hierfür eine extra „Verpackungsstelle“ für beschädigte Sendungen. Das erkennt man deutlich an den durchsichtigen Klebestreifen. Darauf steht eindeutig das diese Sendung nachträglich neu verschlossen werden mußte u. dadurch selbstredend u.a. verspätet an den Kunden ausgeliefert wurde.
    Obendrein bietet z.B. die Post AG eigens hierfür eigene Paket Verpackungen i.d.Filialen an. Von klein bis groß.
    Ich war selbst jahrelang fester Mitarbeiter im Briefzentrum 10. Dort werden zwar nur überwiegend Briefsendungen sowie Bücher u.Warensendungen bearbeitet und jede beschädigte Sendung mußten wir an die Verpackungsstelle weiterleiten, nebst lose gefundene Stücke. Und glauben Sie mir, dies gilt auch für beschädigte Paketsendungen.
    Schon im Paket-Verteilerzentrum wird auf beschädigte Paketsendungen geachtet.

  8. 9.

    Hmm, wie wollen Sie mit einer Quittung den nachweisen das Sie Ihrer Pflicht nachgekommen sind das Paket ordnungsgemäß zu verpacken ? Garnicht. Aber im Streitfall sollten Sie dieses schon nachweisen können. Ansonsten haben Sie schlechte Karten.

  9. 8.

    Ich verschicke öfter mal Päckchen an meine Enkel und Kinder mit DHL und noch NIE ist etwas verloren gegangen oder kaputt angekommen. Durch die Nachverfolgung sehe ich ja auch immer, wo das Päckchen gerade ist.
    Danke DHL für den stets schnellen und kompetenten Versand.

  10. 7.

    Im Onlinehandel haftet der Versender nicht per se. Liebe Mitmenschen, vermeidet weitestgehend die Angabe von Wunschorten für eine Zustellung. Damit geht nämlich die Haftung auf den Käufer über.

  11. 6.

    Ich habe meinen Geschwistern, 3 an der Zahl, jeweils 1 Päckchen geschickt mit Gebäck und 1 Buch. Also nichts wertvolles. 2 Anrufe: Päckchen mehr als desolat angekommen. Teilweise wie aufgerissen, sogar die Folie der Verpackung der Plätzchen aufgerissen. Und ich hatte gut mit Luftpolster verpackt und gut verklebt. Entweder geht DHL mehr als unsorgfältig mit den Paketen um, die anvertraut wurden. Oder es sind Langfinger unterwegs, die DHL doch aufspüren sollte.

  12. 5.

    Der Artikel kommt mir gerade recht um meinen Fall bekannt zu machen. Bei Lieferung bis zur Gartentür kann im Winter problematisch enden, wenn der Paketzusteller das Paket außen an der Gartentür ablegt ohne zu klingeln. war zuhause und hatte ständig das Ohr Richtung Klingel. An dem Tag fing es an massig zu schneien, dass Paket war dick eingeschneit. Vom Haus aus nicht zusehen. Der Schneeräumer der Gemeinde übersah es und räumte es einige Meter mmit. Vieles war kaputt. Der Streit wer schuld ist geht nach Weihnachten los. Ja, da bleibt nur noch abzuwarten, wer mir den Schäden ersetzt.

  13. 4.

    Ist doch wohl nicht Standard das die Mitmieter des Hauses bzw. Nachbarhauses bescheid sagen müssen, daß ein Packet über DHL unten hinter der Eingangstür,trotz Fahrstuhl s steht.Kein Zettel ,keine Nachricht, teilweise weil im falschen Haus seit Tagen vermisst.
    Ich bekam letztes Jahr mein Weihnachtspaeckchen mit zerstoertem We hnachtsmann ,zerkruemmelten Keksen und Engelchen im April in einem sehr Desolaten Zustand von einem mürrischen Packetboden.Der Fahrstuhl war für die 1.kaputt.

  14. 3.

    Geht’s noch ein bisschen komplizierter?
    Wenn Sie ein Paket versenden, dann haben Sie auch die Möglichkeit einen Beleg dafür zu erhalten. Das nennt man eine Quittung. Nur verlangen dies die meisten Kunden nicht. Zudem, wenn Sie eine Sendung nicht erhalten ist erst einmal der Versender in der Pflicht danach zu recherchieren u.nicht Sie. Wenn ich online etwas bestellen tue dann nur auf Rechnung. So einfach geht das. Aber selbst das ist vielen einfach zu aufwendig, zu teuer da sie ja nach Erhalt der Ware das Überweisungsformular ausfüllen u.persönlich abliefern müssen bei der jeweiligen Hausbank. Auweia wie anstrengend das doch ist.

  15. 2.

    Wer etwas „wertvolles“ versendet sollte am besten eine fotografische Dokumetation machen. Sowohl die zu versendende Ware im noch offenen Paket fotografieren (als Beweis das sie gut gepolstert wurde), als auch das Paket fertig verpackt fotografieren.
    Denn bei Streitigkeiten wird oftmals ein Beweis verlangt der Belegt, dass das Paket ordnungsgemäß verpackt wurde. Am besten verpackt man das Paket zusätzlich noch zusammen mit jemanden der noch bezeugen kann das alles ordnungsgemäß verpackt wurde.

  16. 1.

    Mal ehrlich, wer sich reihenweise insbesondere vor den anstehenden Festtagen auf Teufel komm raus alles übers Internet bestellt u.dann noch erwartet pünktlich u.sachgerecht alles bis an die Wohnungstür geliefert zu bekommen tut mir echt leid. Wieso geht keiner mehr wie früher auch geschehen rechtzeitig persönlich Einkaufen beim Händler in der Umgebung?
    Dem Einzelhandel freut es u.die gute Beratung gibt es noch kostenlos obendrauf.
    Aber nee, alles muß ja schnell gehen. Und von wegen persönlich, puh das ist ja zu anstrengend.
    Ich habe mir nur meine Naturpillen online bestellt da mein Apotheker nicht einmal mehr das auf die Reihe kriegt. Und wenn sind diese dann einfach zu teuer.
    Frohes Fest wünsche ich trotzdem allen. Bleibt gesund.

Nächster Artikel