Kosten für Strom, Gas und Wärme - Worauf Sie nach dem Ende der Energiepreisbremsen achten sollten

Di 02.01.24 | 18:10 Uhr | Von Oliver Noffke
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Symbolbilder: Frau liest Stromverbrauch vom Zähler ab. (Quelle: dpa/Niehoff)
Audio: rbb24 Inforadio | 02.01.2024 | Lotar Lenz | Bild: dpa/Niehoff

Die Preise für Energie sind aktuell moderat, trotzdem wird es für einige Verbraucher teurer: Eine Reihe von Anpassungen bei Steuern, Abgaben und das Ende der Energiepreisbremsen schlagen gleichzeitig zu. Die Verbraucherzentrale gibt Tipps. Von Oliver Noffke

Im neuen Jahr müssen viele Haushalte und Unternehmen mit höheren Energiekosten rechnen. Gleich drei Faktoren werden voraussichtlich die Preise treiben: das Ende der Energiepreisbremsen, eine höhere Mehrwertsteuer auf Gas sowie ein steigender CO2-Preis und eine Anpassung der Netznutzungsentgelte. Bei letzterer fällt die Steigerung in Berlin allerdings deutlich geringer aus als in vielen anderen Bundesländern. In Brandenburg sinkt die Höhe dieser Abgabe sogar.

Warum steigen aktuell die Energiekosten genau?

Mit den Energiepreisbremsen bei Strom, Wärme und Gas hatte die Bundesregierung auf die steil steigenden Preise infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine reagiert. Um den Verbrauchern eine relative Preisstabilität zu gewährleisten, konnten im vergangenen Jahr Entlastungshilfen beantragt werden. So wurde zum Beispiel der Strompreis auf 40 Cent pro Kilowattstunde begrenzt – die Deckelung galt für 80 Prozent des vom Netzbetreiber prognostizierten Stromverbrauchs.

Ursprünglich sollten die milliardenschweren staatlichen Hilfen am 31. März 2024 auslaufen. Nachdem das Bundesverfassungsgericht jedoch im November den Haushalt der Bundesregierung für nichtig erklärt hatte, verkündete Finanzminister Christian Lindner (FDP) das vorzeitige Ende [tagesschau.de]. Die Bundesregierung wollte die Energiepreisbremsen mit unverbrauchten Corona-Hilfen finanzieren. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion klagte dagegen mit Erfolg [mdr.de].

Seit dem 1. Januar müssen die Verbraucher deshalb wieder den vollen Preis auf Strom, Wärme und Gas bezahlen, so wie er in ihren Verträgen festgehalten ist.

Was Verbraucher nach dem Ende der Energiepreisbremsen prüfen sollten

Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, um sich die Verträge mit den Energieunternehmen noch einmal genauer anzusehen, sagt Hasibe Dündar, Rechtsberaterin bei der Verbraucherzentrale Berlin. "Wir stellen fest, dass es tatsächlich noch Verträge gibt mit älteren Tarifen. Also beispielsweise ein Arbeitspreis für Strom von 80 Cent oder einem Euro." Bis Dezember war der Arbeitspreis durch die Strompreisbremse auf 40 Cent gedeckelt. Wer so einen Vertrag hat, muss seit 1. Januar also deutlich mehr bezahlen.

In solchen Fällen ist es wichtig zu wissen, wann der bestehende Vertrag ausläuft und bis wann gekündigt werden muss und seit wann der Vertrag besteht, sagt Dündar. "Wenn der Vertrag vor März 2022 abgeschlossen wurde, verlängert er sich immer noch um ein Jahr." Die Verbraucherschützerin spricht von "Altverträgen". Wer dann die Frist verpasse, müsse wieder ein Jahr warten. "Aber bei neuen Verträgen hat man eine einmonatige Kündigungsfrist."

Kein Grund, um Fristen außer Kraft zu setzen

Erhöhen – oder senken – die Energieversorger ihre Preise, haben Verbraucher normalerweise ein Recht auf außerordentliche Vertragskündigung. "Aber mit dem Wegfall der Energiepreisbremse gibt es kein Sonderkündigungsrecht", sagt Dündar. "Denn der Abschlag erhöht sich wieder, weil die staatliche Entlastung wegfällt und nicht weil der Versorger die Preise wegen gestiegener Beschaffungskosten erhöht", erklärt sie.

  • die staatliche Förderung der Energiepreisbremsen läuft aus
  • die Mehrwertsteuer auf Erdgas ist zu Jahresbeginn von sieben auf 19 Prozent gestiegen
  • der CO2-Preis für Sprit, fossiles Gas und Heizöl ist von 30 auf 45 Euro pro Tonne ausgestoßenes CO2 gestiegen
  • die Netznutzungsentgelte unterliegen staatlicher Regulierung, da Stromnetze natürliche Monopole darstellen, erläutert die zuständige Bundesnetzagentur [bundesnetzagentur.de]

Mit den Marktpreisen für Energieträger hat all das nichts zu tun, damit fehlt den Versorgern eine Möglichkeit, Einfluss zu nehmen. Deswegen besteht auch kein Sonderkündigungsrecht, um einen Vertrag mit ihnen vorzeitig zu beenden.

Vergleichsportale: guter Überblick, aber genau hinsehen

Um einen passenden Tarif zu finden, empfiehlt Dündar, auf Online-Vergleichsportalen zu recherchieren. "Wir haben über 1.000 Stromversorger und um die 900 Gasversorger", sagt sie, "Vergleichsportale bieten eine gute erste Orientierung im Angebotsdschungel." Allerdings sollte man ein paar Dinge beachten.

Etwa, ob ein Vertrag einen Bonus enthält, der ihn anfangs besonders günstig macht, aber im Kleingedruckten eine deutliche Preissteigerung für das zweite Jahr festgehalten ist. "Wir empfehlen, Bonuszahlungen bei den Voreinstellungen der Suchfunktion zu löschen."

Wichtig ist auch, ob eine Preisgarantie in dem Vertrag besteht und was sie beinhaltet. Bei "eingeschränkter Preisgarantie" dürfen die Versorger ihre Beschaffungs- oder Vertriebskosten nicht an die Kunden weitergeben - Erhöhungen bei Steuern, Abgaben oder Umlagen hingegen schon. Bei einer "vollständigen Preisgarantie" ist das nicht der Fall - mit wenigen Ausnahmen, etwa der Mehrwertsteuer.

Man sollte jedoch die angezeigten Angebote noch einmal direkt bei dem Anbieter nachprüfen. "Direkt beim Versorger gibt es vielleicht noch günstigere Angebote." Wer unsicher ist, ob das Angebot auf dem Portal am Ende wirklich so günstig zustande komme, könne sich beim Kauf mit Screenshots absichern. Dies sei auch eine gute Absicherung, wenn der Vertragswechsel durch das Vergleichsportal geregelt wird und dabei etwas schiefgeht. Wenn zum Beispiel eine Frist nicht eingehalten wurde.

Schließlich sollte man den Zählerstand im Blick behalten während eines Vertragswechsels, so Dündar, und dies auch mit Fotos dokumentieren.

Wie entwickeln sich die Netzentgelte?

"Das Netzentgelt ist der Preis für die Nutzung, die jeder Netznutzer, der Strom durch das Versorgungsnetz leitet, an den Netzbetreiber zahlen muss", so die Bundesnetzagentur. Aufgrund der Monopolstellungen der Netzbetreiber bietet sich den Stromversorgern kein alternativer Anbieter. Deshalb geben sie Netzentgelte an die Endverbraucher weiter.

In vielen Bundesländern wird die Netznutzung 2024 deutlich teurer. Das Vergleichsportal Check24 erwartet in Bayern und Nordrhein-Westfalen Preissteigerungen von 17 Prozent und in Bremen von 16 Prozent. In Berlin ist demnach ein Plus von vier Prozent zu erwarten. In Brandenburg sinken die Netzentgelte um fünf Prozent [check24.de]. Allerdings ist die Netznutzung in Brandenburg vergleichsweise teuer.

Für einen Musterhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 5.000 Kilowattstunden Strom muss laut dem Vergleichsportal in Brandenburg mit einem Netznutzungsentgelt von 561 Euro gerechnet werden. Nur in Schleswig-Holstein wird es teurer (595 Euro). In Berlin werde die Netznutzung einen Musterhaushalt 434 Euro kosten. Nur in Bremen ist es günstiger (360 Euro). Für seine Berechnung bezieht sich das Portal auf die Angaben der Netzbetreiber.

Den Vertrag einfach auslaufen lassen, hat auch Vorteile

Wie all diese Fliehkräfte die Energieausgaben eines jeden Haushalts vergrößern werden, lässt sich anhand der individuellen Verträge und bisherigen Verbräuche relativ einfach ausrechnen. Unvorhersehbar bleibt hingegen, wie sich die Preise auf dem Energiemarkt entwickeln werden. Aktuell liegen zum Beispiel die Strompreise teils spürbar unter denen von vor einem oder anderthalb Jahren.

Wer auf weiter sinkende Preise im Frühjahr hofft, aber schon jetzt einen Vertrag verlängern oder neu abschließen muss, steckt nicht unbedingt in einer Zwickmühle, findet Hasibe Dündar. "Wenn man sich noch unsicher ist, kann man auch sagen: Okay, ich kündige und gehe in die Grundversorgung."

Denn in der Grundversorgung ist man nicht an langfristige Verträge gebunden. "Man kann zwei, drei Monate nach einem günstigen Tarif suchen und dann dem Grundversorger kündigen. Denn dort besteht immer eine Kündigungsfrist von zwei Wochen", sagt die Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Berlin. "Jeder Verbraucher wird vom Grundversorger aufgefangen." Das sei schließlich vom Gesetz garantiert, sagt Dündar. Es müsse als niemand fürchten, Strom oder Gas blieben aus, wenn man seinem Anbieter kündigt.

In einer früheren Version dieses Textes war fehlerhaft erklärt, was eine "eingeschränkte Preisgarantie" beinhaltet. Die entsprechende Stelle wurde korrigiert. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.

Sendung: rbb24 Inforadio, 02.01.2024, 15:23 Uhr

Beitrag von Oliver Noffke

32 Kommentare

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  1. 32.

    Nee, Privatisierung ist toll und Privatisierung war immer toll, zum Wohle der Gesellschaft. Seit den 80-ern, als das begonnen hat, gings immer nur bergauf, sage nur DB-Privatisierung usw.

  2. 31.

    Wenn Sie sich schon melden,dann sollten Sie die Kommentare auch vollständig lesen und nicht nur einen kleinen Ausschnitt dazu verwenden,Ihren abstrusen Kommentar abzugeben.

  3. 30.

    Aber mit "freiwilligen Selbst-Verpflichtungen" kamen wir doch immer am besten zum gesellschaftlichen Wohle, im Senat durchgesetzt gerade durch F. G., also Rote, Soziale. Super, sage ich. Und Agenda 2010.

  4. 29.

    Auf Strom, der aus Wind und Sonne erzeugt wird, ist keine CO2-Abgabe zu zahlen. Strom aus Erneuerbaren ist jedoch nicht zu verwechseln mit dem sogenannten CO2-neutralem Strom. Bei letzterem kann Kohle, Gas und Öl verheizt werden und dann z.B. per Baumpflanzung die CO2-Emissionen ausgeglichen werden. Hier ist dann auf die Emissionen auf Kohle, Gas und Öl der CO2-Preis fällig.

  5. 28.

    Sehr geehrter Herr Noffke, der erste Abschnitt ist etwas eigenartig formuliert. Als die Bundesregierung den Haushalt beschlossen hat, gab es genug warnende Stimmen, dass dieser Haushalt nicht gesetzeskonform wäre. Nur diese Stimmen wurden nicht weiter gehört. Schlimm genug, dass das Gericht es feststellen musste. Ein ehemaliger Finanzminister und jetziger Bundeskanzler hat dieses fragwürdige Spiel durch den BT gebracht. Und wie lange soll der Ukraine Krieg noch herhalten? Was hat dieser Krieg mit den Netzentgelten zu tun? Diese steigen nämlich kontinuierlich schon allein durch den Ausbau der EE. Diesen Umbau hat Herr Habeck auf den Weg gebracht. Und er wusste, dass das nur durch Preiserhöhungen zu finanzieren ist. Das Nachsehen haben alle Verbraucher.

  6. 27.

    "Ich weiß,dass das nicht eigentlich zum Thema passt" Wie schön, dass Sie selbst zu dieser Einsicht gekommen sind. Wäre noch besser gewesen, wenn Sie das dazu bewogen hätte, ihren Kommentar erst gar nicht zu posten.

  7. 25.

    Es muss sie auch nicht interessieren… zahlen müssen sie aber trotzdem.
    „ Es klingt paradox: Auch für CO2-neutralen Ökostrom gilt die steigende CO2-Bepreisung. Im Endeffekt können Sie sich als Ökostromkund:in mit Ihrer Stromrechnung erst von den CO2-Preisen abkoppeln, wenn die gesamte Stromerzeugung CO2-frei erfolgt. Dieser Schritt kann aber noch dauern“

  8. 24.

    Welchen Stromanbieter hast Du denn? Bin bei Green Planet Energy und möchte gerne mit anderen Ökostromanbietern vergleichen

  9. 22.

    Dann sollten Sie den Stromanbieter wechseln. Mein Anbieter hat in diesem Jahr jedenfalls gleich zweimal den Preis gesenkt und da es sich um Ökostrom (22 EUR monatlich) handelt interessiert mich hierfür eine CO2 Abgabe so gar nicht.

  10. 21.

    Aktuell sind viele Nullen im Lotto Jackpot. Zocken wir doch mal wie es schon zu Kultur geworden ist. ;)

  11. 20.

    Der Strompreis in der Beschaffung ist doch Pillepalle. Ob der an der Börse nun 5 oder 10 Cent kostet, drauf gesch... Was den Strom teuer macht sind die Steuern und Abgaben. Und da könnte der Staat problemlos Einfluß nehmen. Wenn er denn wollte.

  12. 19.

    https://www.ndr.de/nachrichten/info/Strompreis-aktuell-So-viel-kosten-die-Kilowattstunden,strompreis182.html

    Steigende Stromüreise werden umgehend an die von den Stromanbietern abhängigen Endverbraucher sofort weitergegeben - dahingegen fallende nicht. Hier sollte die Politik einmal durchgreifen.

  13. 18.

    Na dann, Computer aus, Geld sparen und reich werden.
    Gute Nacht.

  14. 17.

    Und in der Zwischenzeit hat sich das Kapital ne dicke Speckschicht angefressen. Wer regt sich darüber auf?
    Uns geht es gut hier und Wohlstand auf Kosten der anderen geht ebend nicht bis in alle Ewigkeit.

  15. 16.

    Im Mittelalter hat man den Menschen das Geld weggenommen ,mit der Behauptung damit sind ihre Sünden getilgt, heute nimmt man den Menschen das Geld weg,mit der Behauptung damit rettet man das Klima.

  16. 15.

    Boah ey, det schlächt dem Fass den Boden raus!! Dieser um sich greifende Sozialneid in diesem Land ist ja unerträglich. Sich beschweren, dass humanitäre Hlife geleistet wird, ist das allerletzte.
    Übrigens: Das künstliche Kniegelenk Ihrer Frau - gute Besserung - zahlt auch der Beitragszahler, und was Sie vermutlich verdrängen, künstliche Hüft- u. Kniegelenke werden oft den Patienten von Ärzten aufgeschwatzt, um damit Kasse zu machen!
    https://www.swrfernsehen.de/landesschau-rp/gutzuwissen/aexavarticle-swr-9900.html

  17. 13.

    Das geht jetzt zwar etwas am Thema vorbei, aber wenn Sie behaupten, der nächste Therapieplatz wäre 480 km entfernt, muss ich mit Gegen Beispielen aufwarten. In meinem Umfeld (in Berlin) gab es im November zwei neue Kniegelenke mit anschliessender Reha. Eine erfolgte stationär in Bad Freienwalde, die andere ambulant in Berlin. Es hätte auch noch andere Plätze gegeben, z.B. in Hoppegarten.
    Also bitte keine unsachgemässen Schuldzuweisungen, von wegen: Ukrainer nehmen uns die Therapieplätze weg!

  18. 12.

    Unabhängig davon das Ihr Kommentar nur so von Egoismus strotzt steht auch noch viel Blödsinn drin. Die allgemeine Preissteigerung hat nur bedingt mit der Ampelkoalition zu tun. Hinweis: Zur Faktenvermittlung ist die AfD Blase und der Stammtisch ungeeignet.

  19. 11.

    Lieber Nutzer,
    Sie haben Recht, da ist uns ein Fehler unterlaufen. Vielen Dank für das aufmerksame Lesen und Ihren Hinweis. Wir haben die entsprechende Stelle korrigiert.

  20. 10.

    "in Deutschland jammern die Menschen sogar, wenn sie 5 km entfernt weiter therapiert werden, während Kriegsversehrte der Ukraine dafür herhalten müssen"

    Also erstmal war der nächste Therapieplatz nicht 5km weiter entfernt,sondern 480km und 2. heul ich nicht rum
    ABER, es kann ja wohl nicht sein das die Gesundheit der eigenen Bevölkerung zurückgestellt wird und das auch noch zu Lasten des Steuerzahlers.
    Helfen ja,aber nicht um jeden Preis.
    Meine Frau musste daraufhin eine ambulante Reha besuchen und ist bis zum heutigen Tag immer noch eingeschränkt bewegungsfähig.
    Und hören Sie mir auf davon zu erzählen,dass in der Ukraine das Schicksal Europas entschieden wird.
    Meine Frau hatte einen Reha Platz und der wurde ihr aberkannt und zwar erst nach der OP.
    Soviel dazu.
    Nochmals Helfen ja,aber nicht um jeden Preis.
    Ich weiß,dass das nicht eigentlich zum Thema passt,aber weil ja hier genau nur auf diesen Teil meines Kommentars geantwortet wurde,musste ich halt antworten.

  21. 9.

    "Seit dem 1. Januar müssen die Verbraucher deshalb wieder den vollen Preis auf " Das BVG hate nicht verboten dafür Mittel (nicht Kredite) aus dem laufenden Einnahmen umzuschichten oder neue Kredite aufzunehmen, neue Kredite müßten halt in den genehmigungfähigen Rahmen passen, der wohl anderweitig für andere Sachen schon ausgeschöpft wurde.

  22. 8.

    a) "steil steigenden Preise infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine reagiert." ganz so direkt ist die Kausalität aber nicht
    b) "Die Bundesregierung wollte die Energiepreisbremsen mit unverbrauchten Corona-Hilfen finanzieren." Das stimmt nicht, es sollten die Kreditermächtigungen welche noch nicht gezogen wurden als Kredite für die Energierpreibremsen aufgenommen werden. Es gibt keine unverbrauchten Coronahilfen, sondern nur Kreditermächtigungen dafür - das ist etwas anderes als Geld, was vorhanden wäre.

  23. 7.

    @RBB24:
    Der Artikel enthält m.E. einen gravierenden Fehler: bei der "eingeschränkten Preisgarantie" darf der Anbieter gerade NICHT erhöhte Beschaffungskosten an den Endkunden weitergeben, dagegen darf er administrative kosten, also z.B. Steuern oder Netzentgelte weiterberechnen, darauf bezieht sich die Einschränkung!

  24. 6.

    Sie haben schon gelesen weshalb die Preise steigen und man kein Sonderkündigungsrecht hat ?
    Die steigenden Preise resultieren aus Wegfall Preisbremse (staatlich)… MewSt wieder 19% (staatlich)… Erhöhung CO2 Abgabe (staatlich)…
    Und sie halten verstaatlichen trotzdem für eine gute Idee ?

  25. 5.

    Ja, lieber Andreas, ich wünsche Ihrer Frau alles erdenklich Gute und Genesung, in Deutschland jammern die Menschen sogar, wenn sie 5 km entfernt weiter therapiert werden, während Kriegsversehrte der Ukraine dafür herhalten müssen. Denn dieser kleinkarierte Neid aus einer guten und friedlichen Gesellschaft heraus klingt absolut arrogant. In den USA bekam übrigens ein kleines ukrainisches Mädchen nicht nur OPs, sondern auch Beinprothesen, weil russische Granaten ihre Beine wegschossen.
    Lieber arm in friedlicher Zeit, als arm in einem Kriegsgebiet. Demut. Frieden ist nämlich unbezahlbar.

  26. 4.

    Vielleicht sollte sich Deutschland an Frankreich orientieren: Energiekonzern verstaatlichten und dann die Preise festlegen (aka subventionieren).

    Ansonsten: jetzt haben wir die von der Union anvisierten Energiepreise.

  27. 3.

    Mittlerweile gibt es keinen Bereich mehr,wo es teurer geworden ist. Sei Energiekosten,Lebensmittelkosten,Versicherungskosten und und und.
    Und das schlimme dabei sie beziehen sich alle auf die erhöhten Energiekosten.
    Was hat eine Hausratversicherung,Privathaftpflichtversicherung oder Rechtsschutzversicherung mit Energiekosten zu tun.
    Mittlerweile sind die Nebenkosten für eine Mietwohnung fast genauso hoch wie die Kaltmiete.
    Mal ganz ehrlich,seit diese Ampelregierung an der Macht ist verteuert sich alles. Und man kann nicht alles nur mit dem Krieg in der Ukraine begründen,was diese Regierung aber macht.
    Um bestimmte Beschlüsse dieser Regierung zu finanzieren,wird halt der kleine Steuerzahler mehr zur Kasse gebeten.
    Meine Frau hat letztes Jahr ein künstliches Kniegelenk bekommen. Die anschließende Reha konnte nicht in Berlin oder dem näheren Umfeld stattfinden,weil die Reha-Zentren im Umfeld ukrainische Soldaten betreut haben. Die Kosten dafür wurden vom deutschen Staat gezahlt.

  28. 1.

    „Worauf Sie nach dem Ende der Energiepreisbremsen achten sollten“
    Auf die Preise...

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