Touristische Zimmervermietung - "Wenn du 'Geschäftsreise' ankreuzt, frage ich nicht weiter nach"

Touristische Zimmervermietungen in Berlin und Brandenburg sind verboten. Doch halten sich Anbieter auf Onlineplattformen an die Regelung, wenn Vermietungen unbemerkt in Privatwohnungen stattfinden? Sophia Wetzke hat es ausprobiert.
Die Startseite der Internetplattform Airbnb erweckt allerdings einen ganz anderen Eindruck: Sie sieht aus wie zu vorpandemischen Zeiten. Suche ich nach einer Unterkunft für zwei Personen übers Wochenende in Berlin, bekomme ich über 300 Angebote angezeigt. Das "Studio-Apartment in Berlin Mitte" könnte ich im gewählten Zeitraum buchen, oder den "Cozy Room in the Heart of Friedrichshain". Minimalistisch und modern eingerichtete Zimmer, professionell fotografiert in Szene gesetzt. Nach dem Klick ins Inserat weist mich ein gelb umrandeter Textkasten darauf hin, dass es lokale Reisebeschränkungen geben könnte, über die ich mich bitte selbst informieren solle.
Vermieter ist bei den Auflagen in der Pflicht
Der Begriff "Reisebeschränkungen" erscheint etwas irreführend, schaut man sich die aktuell geltenden Regelungen für Brandenburg und Berlin an. Denn verboten ist nicht das eigentliche Reisen, sondern die Übernachtung zum Zwecke des touristischen Aufenthalts. Ausführen muss diese Anordnung nicht ich als Touristin, sondern die Personen, die Zimmer vermieten. Das dürfen sie prinzipiell zwar noch tun, allerdings nur an Geschäftsreisende oder Gäste, deren Übernachtung aus privaten Gründen zwingend notwendig und nicht aufschiebbar ist.
Manche Anbieter machen es leicht, zu schummeln
Als ich versuche, mehrere Angebote zu buchen, meldet sich sofort der Vermieter eines der Airbnb-Apartments und möchte wissen, was der Grund meiner Reise sei. Nach einigem Hin und Her per Mail räume ich schließlich ein, dass meine Geschäftsreise ein Vorwand ist. Meine Anfrage wird vom Vermieter sofort storniert.
Ein anderer Anbieter macht es mir deutlich leichter. Nachdem ich per Airbnb-Chatfunktion unbedarft frage, ob ich denn überhaupt anreisen dürfe, gibt er sich kumpelhaft und verschwörerisch: "Wir gehen davon aus, dass dein Besuch aus geschäftlichen Gründen ist. Sofern du Geschäftsreise auf dem Meldeschein vor Ort so ankreuzt, werden wir nicht weiter nachfragen."
Nachbarschaft als Kontrollinstanz
Andrea* [Name von der Red. geändert] vermietet über Airbnb und ähnliche Plattformen ein großes Ferienhaus mit Sauna in Brandenburg – zurzeit nur an Geschäftsreisende, sagt sie. Sie halte sich so gut es geht an die Regelung, könne den wahren Grund der Buchung aber nie zu 100 Prozent überprüfen.
Momentan fragten häufiger Filmteams an. Wenn die mit Kameras, Lichttechnik und Visagisten anrückten, sei der Geschäftszweck klar erkennbar. "Ich hatte letztens aber auch eine Buchung von einem Start-up; die wollten übers Wochenende mit mehreren Leuten eine Teambuilding-Maßnahme machen. Wie soll ich das überprüfen? Klar kann ich gucken: Hat der Mensch ein Start-up? Aber ich weiß nicht, ob die wirklich alle dort arbeiten oder ob das nur ein Vorwand ist."
Im Zweifelsfall lehnt Andrea die Buchung ab – auch aus Angst, die Nachbarn könnten sie verpfeifen. "Dann bekomme ich ein Bußgeld. Das habe ich zuletzt häufiger von anderen Airbnb-Vermietern gehört, dass denen das passiert ist. Ich glaube nicht, dass die Polizei herumfährt und kontrolliert, aber das Volk ist wohl wachsam und schwärzt schon mal Vermieter an, die sich nicht dran halten."

Bezirke: kaum Kapazitäten für Kontrollen
Fliegt eine touristische Übernachtung auf, riskieren Vermieterinnen und Vermieter ein Bußgeld zwischen 1.000 und 10.000 Euro. Berliner Hotspots für Airbnb-Vermietungen sind Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg. Die Kontrollmöglichkeiten der zuständigen Ordnungsämter seien jedoch mehr als begrenzt, bestätigen beide Bezirke auf Nachfrage.
Zwar würden Streifen im Außendienst sofort einschreiten, wenn in einem Hotel viel Betrieb zu sein scheint oder vor dem Hostel Gruppen mit Rollkoffern stehen. Airbnbs aber seien von außen nicht erkennbar. Zudem fehlten den Behörden die Befugnisse, sich Zutritt zu Privatwohnungen zu verschaffen. Um in Schreibtischarbeit sämtliche Onlineportale nach illegalen touristischen Vermietungen zu scannen, habe man kein Personal.
Airbnb selbst sieht sich auf Anfrage nicht zuständig, die Einhaltung des Beherbergungsverbotes zu kontrollieren. Man verstehe sich als reine Plattform, als "ein Marktplatz, auf dem Gastgeber ihre Unterkünfte anbieten können und auf dem Gäste diese Unterkünfte buchen können. Airbnb ist kein Unterkunftsanbieter und kein Reisevermittler", heißt es im schriftlichen Statement. Man informiere die Hosts jedoch regelmäßig per E-Mail über aktuell geltende Infektionsschutzregelungen.
Bilanz: Wer will, findet eine Unterkunft
Wie häufig zurzeit tatsächlich unerlaubt an Touristinnen und Touristen vermietet wird, lässt sich nicht belegen. Den Bezirken liegen keine konkreten Zahlen zu Verstößen vor. Auf den Onlineportalen selbst lässt sich anhand von Gästebewertungen aus dem November zwar indirekt ablesen, dass in Berlin und Brandenburg Zimmer und Apartments vermietet worden sind – ob diese Buchungen touristischer oder geschäftlicher Natur waren, ist allerdings nicht erkennbar. Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga kritisiert, dass auf den Onlineplattformen unterm Radar illegal weitervermietet werden könne, während sich die großen Hotels an die Regelungen hielten.
Die meisten Vermieter, das war ein Eindruck der Recherche, kommen zumindest ihrer Fragepflicht nach, ob der Gast geschäftlich oder privat reist. Doch mit etwas krimineller Energie auf beiden Seiten, ließe sich problemlos eine Unterkunft finden. Sofern die Nachbarschaft nicht genauer hinschaut, liegen die Kontrollmöglichkeiten für touristisch vermietete Privaträume fast bei null.
Verwandte sollen in Hotels absteigen können
Fraglich ist natürlich, wie attraktiv die Hauptstadt zurzeit für einen Städtetrip ist, bei geschlossenen Restaurants und spärlichen Freizeitangeboten. An der East Side Gallery, wo sonst dutzende Berlin-Touristen für Instagram-Fotos posieren, sind an einem sonnigen Nachmittag vor allem Einheimische unterwegs. Viele von ihnen berichten von ähnlichen Eindrücken: Die Touri-Hot-Spots seien viel leerer als sonst. Wenn man mal Rollkoffer rattern höre, gehörten die meist zu wichtig aussehenden Anzugträgern.
All jenen, trotz Reisebeschränkungen zu Weihnachten ihre auswärtigen Verwandten in die Stadt holen wollen, gab der Regierende Bürgermeister immerhin Grund zur leisen Hoffnung. Wer die Feiertage in Berlin mit der Familie verbringen will, soll dann ganz legal ein Zimmer buchen dürfen.
Sendung: Radioeins, 26.11.2020, 09:40 Uhr