Berliner Bezirke - Bund der Steuerzahler fordert Verzicht auf Sondergebühren für Außengastronomie

Mi 17.03.21 | 17:30 Uhr
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Leere Tische und Stühle stehen im Außenbereich einer geschlossenen Gaststätte in Berlin-Mitte. (Quelle: dpa/Bernd von Jutrczenka)
Bild: dpa/Bernd von Jutrczenka

Die Berliner Bezirksämter sollen einheitlich auf die Sondernutzungsgebühren für Schankvorgärten verzichten. Das forderte der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler Berlin, Alexander Kraus, am Mittwoch. Die Gastronomen dürften jetzt nicht noch weiter vom Staat gemolken werden, sagte Kraus. "Die anderen Bezirke sollten dem Beispiel von Charlottenburg-Wilmersdorf folgen."

Der Ordnungsstadtrat des Bezirks hatte angekündigt, auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie für das komplette Jahr 2021 verzichten zu wollen. Zuvor hatte der Senat als Voraussetzung beschlossen, dass die Bezirksämter auch für das Jahr 2021 von einer Erhebung der normalerweise fälligen Sondernutzungsgebühren für die Nutzung von Verkehrsflächen zur Bewirtung vor gastronomischen Betrieben absehen können.

Der Bund der Steuerzahler hatte eigenen Angaben zufolge in den vergangenen Tagen Rückmeldungen von Gastronomen erhalten, dass die Bezirke Anträge auf Erlass und Rückerstattung dieser Sondernutzungsgebühren sehr unterschiedlich und teils sehr widerwillig und bürokratisch handhaben. Vereinzelt wurde gefordert, dass Betriebe mit Fotos nachweisen, keine Tisch und Stühle aufgestellt zu haben, was derzeit ohnehin noch verboten ist.

Wegen der Corona-Pandemie hatten im Vorjahr viele Wirte ihre Außengastronomie ausgeweitet und Tische und Stühle auf Bürgersteige oder Parkplätze gestellt. Einige Bezirke unterstützten das und erhoben keine Gebühren für die Nutzung öffentlichen Straßenlandes. Diese Möglichkeit gibt es nun auch im zweiten Corona-Jahr. Noch sind Gaststätten wegen des Lockdowns allerdings geschlossen.

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1 Kommentar

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  1. 1.

    Das wäre eine sinnvolle Maßnahme für die gebeutelte Gastronomie, die ich begrüßen würde.

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