Monbijou-Park und James-Simon Park - Gericht hebt Alkoholverbot in zwei Parks in Berlin-Mitte vorzeitig auf
Seit Juli durfte nachts im Monbijoupark und im James-Simon Park kein Alkohol getrunken werden. Dieses Verbot wurde vom Verwaltungsgericht nun vorzeitig gekippt. Der Bezirk wertet die Maßnahme dennoch als Erfolg.
Das Berliner Verwaltungsgericht hat das nächtliche Alkoholverbot in zwei Parks im Bezirk Mitte aufgehoben. Das geht aus einem gerichtlichen Beschluss vom 1. September hervor, der rbb|24 vorliegt. Damit endet die für den James-Simon-Park und den Monbijoupark geltende Regel gut eine Woche vorzeitig. Ursprünglich sollte das Verbot, das der Bezirk nach Ausschreitungen bei Partys ausgesprochen hatte, noch bis zum 11. September gelten.
Widerspruch vom "Arbeitskreis kritischer Jurist*innen der Humboldt-Universität"
Der Bezirk Mitte hatte das Verbot im Juli beschlossen und damit Partyexzesse in den Parks vermeiden wollen. Der "Arbeitskreis kritischer Jurist*innen der Humboldt Universität" (AKJ) hatte Mitte August Widerspruch gegen das Verbot eingelegt. Sie begründeten ihren Antrag damit, dass die Argumentation des Bezirks für das Verbot in sich nicht schlüssig sei. Als Gründe für das Verbot hatte der Bezirk Vermüllung der Parks, Lärmbelästigung sowie wildes Urinieren angegeben.
Der AKJ argumentierte, dass dies Ordnungswidrigkeiten seien, die bereits im grünanlagenrechtlichen Regelwerk verboten seien. Außerdem nannte der Bezirk Alkohol als Hauptursache für das unerwünschte Verhalten. Dafür fehlt es laut AKJ jedoch an Beweisen. Aus Polizeiberichten gehe nicht hervor, dass die Polizei Probleme gehabt habe, sträfliches Verhalten zu verfolgen. Das Verwaltungsgericht gab den Argumenten des AKJ Recht und hob das nächtliche Alkoholverbot damit elf Tage vor dem geplanten Ende auf.
Der AKJ freue sich über den Erfolg des Widerspruchs und sehe dies als Chance für junge Menschen, teilte er mit. "Gerade in Zeiten, in denen sich wegen Gentrifizierung und starker Inflation immer weniger Menschen Freizeitausgaben leisten können, ist es falsch, Jugendliche und andere Menschen aus Parks zu vertreiben", teilte Stefanie Richter, Pressesprecherin des AKJ, mit.
Bezirk akzeptiert Aufhebung des Alkoholverbots
Der Bezirk will die Aufhebung des nächtlichen Alkoholverbots nach Aussage eines Sprechers akzeptieren. Das Bezirksamt habe sich entschieden, keine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einzulegen, teilte der Sprecher der DPA mit.
Bezirksbürgermeister Stephan von Dassel (Grüne) zog indes ein positve Bilanz. "Die Erfahrungen mit dem nächtlichen Alkoholverbot waren sehr positiv", sagte von Dassel dem rbb. Es habe in der Zeit nur sehr wenig Interventionen seitens des Ordnungsamtes und der Polizei in den Parks gebraucht. "Das war deutlich weniger Aufwand, als wenn - wie zuvor - die Polizei mit hohem Personaleinsatz für Ordnung sorgen musste", so von Dassel.
Der Bezirk hatte das Verbot im Juli ausgesprochen. Demnach war seit dem 22. Juli von 22.00 bis 6.00 Uhr kein Alkohol mehr in den Anlagen erlaubt. Als Begründung hatte der Bezirk unter anderem die Vermüllung der Parks, Lärmbelästigung sowie wildes Urinieren genannt und auf die schädlichen Folgen für die Grünanlagen verwiesen.
Sendung: rbb24 Inforadio, 04.09.2022, 8 Uhr