Zuschuss von bis zu 500 Euro - Förderung für Balkon-Solaranlagen kann ab sofort in Berlin beantragt werden

Fr 10.02.23 | 08:44 Uhr
  103
Archivbild: Solarmodule für sogenannte Balkonkraftwerke hängen an Balkonen in Berlin Friedrichshain. (Quelle: dpa/B. Diekjobst)
Audio: rbb24 Inforadio | 09.02.2023 | Weber | Bild: dpa/B. Diekjobst

Wer Strom aus Sonnenenergie herstellen will, kann sich ein Photovoltaikmodul auf den Balkon stellen - Berlin bezuschusst den Kauf mit bis zu 500 Euro. Allerdings muss dafür ein spezieller Antrag eingereicht werden, dabei sind einige Punkte zu beachten.

Mieter können von Freitag an beim Land Berlin eine Förderung von bis 500 Euro für den Kauf einer Balkon-Solaranlage erhalten. Der Senat will den Anteil von Solarstrom in Berlin deutlich erhöhen und fördert deshalb künftig auch Balkonkraftwerke.

Gerade Mieterinnen und Mieter, die keinen Platz für eine größere Solaranlage haben, können mit einem Photovoltaikmodul auf dem Balkon selbst Strom aus Sonnenenergie erzeugen. Das Berliner Förderprogramm SolarPlus wird dafür erweitert, wie die Senatsverwaltung für Wirtschaft bereits am Mittwoch mitteilte.

Erstwohnsitz in Berlin erforderlich

Ab Freitag (10. Februar) ist es möglich, Anträge für einen Zuschuss [ibb-business-team.de] von bis zu 500 Euro für den Kauf eines sogenannten Steckersolargeräts zu stellen. Dafür stehen insgesamt sieben Millionen Euro zur Verfügung.

Antragsberechtigt sind Mieterinnen und Mieter mit Erstwohnsitz in Berlin. Die Anträge sollen online gestellt werden auf der Website der IBB Business Team GmbH, die sich im Auftrag des Landes Berlin und der Investitionsbank Berlin (IBB) um Förderprogramme kümmert. Die Wirtschaftsverwaltung weist darauf hin, dass bei der Antragstellung das Steckersolargerät noch nicht bestellt oder gekauft worden sein darf.

Einverständnis des Vermieters erforderlich

Die Wirtschaftsverwaltung rät Interessenten außerdem zu prüfen, ob ihr Balkon günstig zur Sonne ausgerichtet und nicht verschattet ist und ob sich das Gerät sicher befestigen lässt.

Voraussetzung ist außerdem das Einverständnis des Vermieters. Außerdem muss das Steckersolargerät den Angaben zufolge an einen geeigneten Stromkreis angeschlossen werden, um Gefahren zu vermeiden.

Ob der Stromkreis geeignet sei, lasse sich bei den Wohnungseigentümern oder einem Elektrofachbetrieb erfragen. Grundsätzlich muss die Installation der Solaranlage durch fachkundige Personen durchgeführt werden. Anschluss und Inbetriebnahme des Steckersolargerätes sollten eine Woche nach der Anmeldung bei Stromnetz Berlin erfolgen.

Schwarz: Balkonkraftwerke weiterer Schritt Richtung Klimaneutralität

"Berlin will einen Solarstromteil von 25 Prozent erreichen. Deshalb treiben wir die Solarwende gemeinsam mit den Mieterinnen und Mietern in Berlin voran", sagte Wirtschaftssenator Stephan Schwarz (parteilos) am Donnerstag.

Die Förderung der Balkonkraftwerke sei ein weiterer Schritt Richtung Klimaneutralität in Berlin. "Der produzierte Strom fließt in den eigenen Stromkreislauf und reduziert so die eigenen Energiekosten."

Sendung: rbb24, 10.02.2023, 10 Uhr

103 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 103.

    Danke für die Erläuterungen. Klang erstmal wie ein naheliegender Ansatz, hat aber wohl unvermutete Probleme.

  2. 102.

    Sie zielen gedanklich scheinbar auf Net-Metering ab. Also Netto Messung bzw. Bilanzierung der eingespeisten und bezogenen Energie.
    Einige Länder versuchen dieses Modell. Klingt verlockend hat aber einige Nachteile in Bezug auf das große Ziel möglichst viel Ausbau in der Fläche hinzubekommen. Problem ist der Strom den man einspeist ist am Markt eher billig, weil überschüssig. Der Strom den man bezieht ist eher teuer weil teuer erzeugt. Wer soll die Differenz ausgleichen wenn der Preis gleich wäre?
    Das würde funktionieren wenn wir eine vollstaatliche Energieversorgung hätten, die dann die Lücken im System zu Lasten aller ausgleicht.

  3. 101.

    Sie vertauschen hier aber schon einige Fakten.
    Ferraris Zähler haben eben keine Rücklaufsperre und sind deshalb aus Sicht der Netzbetreiber nicht für Erzeugung hinter dem Zähler geeignet weil sich der Zähler bei Überschusserzeugung rückwärts dreht und somit die Abrechnung fälscht.
    Deshalb baut man elektronische Zähler ein, die entweder ein zweites Zählwerk haben oder nur in Richtung Bezug aus dem Netz zählen. Dem Strom ist der Zähler Wurscht.
    Für die Bilanzkreisbildung/Erzeugungsprognose der Netzbetreiber ist es etwas schwieriger keine exakten Erzeugungsdaten zu haben, aber die Einspeisemöglichkeiten dieser kleinen PV-Anlagen liegen doch eher im Bereich die Netzverluste etwas zu reduzieren. Eigentlich sollten die Netzbetreiber dem also eher offen gegenüber stehen, da sie ja weniger Verlustenergie am Markt beschaffen müssen.

  4. 100.

    Und genau das Bohren beschädigt Bausubstanz und ist daher zu unterlassen. Ebenfalls dürfen Mieter nicht selbst Steckdosen auf dem Balkon installieren

    Ich mache meinen Mietern Auflagen:

    Keine Beschädigungen der Bausubstanz
    Die Module müssen vollflächig aufliegend angebracht werden
    Der Mieter muss für alle direkten und indirekten haften
    Niemand darf geblendet werden
    Nachweis der Anmeldung beim Netzbetreiber muss erbracht werden
    Bei Beschwerden wird die Genehmigung sofort widerrufen

  5. 99.

    Aber das Stromkabel muss ja irgendwie in die Wohnung, also wird man da schon irgendwie bohren müssen, falls auf dem Balkon nicht schon eine Steckdose vorhanden ist, oder?

  6. 98.

    Das ist falsch. Die Frage nach der Montage oder dem aufstellen von Modulen ist zulässig. Diese Fragen stellt der Vermieter um zu selektieren.

    Macht man auf dem Bewerberbogen falsche Angaben zieht dies die fristlose Kündigung nach sich.

    Dies gilt für Hundehaltung, Anzahl der einziehenden Personen, falsche Angaben bei Gehalt und Form des Arbeitsvertrags ect auch.

  7. 97.

    Der Rückwärtslauf kann dann erfolgen, wenn es ein anderes System für Netzentgelte gibt... Das ist möglich. Nach derLänge der Benutzung zahlt Bayern dann entsprechend mehr ;-)

  8. 96.

    Gut das solche Rechtsfragen im Zweifel durch Gerichte zu entscheiden sind. Der Balkon ist mitgemietwt und was ich darauf stelle hat den Vermieter nichts anzugehen.

  9. 95.

    Stimmt nicht ganz

    Lesen Sie sich die Bedingungen durch... Installation durch Fachfirma.

    Einige Bedingungen müssen schon erfüllt werden, obgleich das Geld mit der Gießkanne und unkontrolliert zum Fenster hinausgeworfen wird

  10. 94.

    Aber selbst mit Rücklaufsperre mindere ich doch meine extern bezogene Strommenge durch die eigene Einspeisung ins Hausnetz. Der Einspareffekt wäre also gegeben, ich verzichte nur auf evtl. Einspeisevergütungen, wenn ich überschüssigen Strom produzieren könnte.

  11. 93.

    Aber der Rückwärtslauf wäre doch sinnvoll. Strom ist Strom, nur der Anbieter und Verbraucher wechseln die Rolle. Wenn ich dem Anbieter den Betrag A zahle, wäre es symmetrisch wenn er mir auch den Betrag gleichen Betrag A rückrechnet, wenn ich der Anbieter bin.

  12. 92.

    Ich glaube da können Sie lange warten. Erstmal alle notwendigen VDE’s verstehen.

    Der Einbau eines Balkonkraftwerks umfasst massgeblich die VDE-AR-N 4100; VDE-AR-N 4105; DIN VDE 0100-551; DIN VDE V 0100-551-1 sowie DIN VDE 0100-712.
    Desweiteren muss die Anlage dem Netzbetreiber gemeldet werden.

  13. 91.

    Ich habe es heute Mittag geschafft, einen Antrag zu stellen.

    500 Eur für lau und ohne Nachweis.

    Danke Senat, mehr so einfache Geschenke

  14. 89.

    Nicht ganz.

    Wird schon bei der Bewerbung nach einer Anlage gefragt, sieht es anders aus

    Falsche Angaben bedeuten fristlose Kündigung

  15. 88.

    Kein Wunder, dass es immer weniger Wohnungen gibt. Wer vermietet denn noch? Wieso sollte man sich einen Querulanten an Land ziehen?

    Dann lasse ich die Wohnung lieber leer stehen oder vermiete lieber an Gewerbetreibende.

    Letztlich bleibt es jedem Mieter frei bei der Bewerbung die Bedingungen zu akzeptieren oder weiterzusuchen. Heutzutage kommt es oft vor, dass Interesseten falsche Angaben machen und sich so einen Mietvertrag erschleichen. Habe es gerade selbst erlebt.





  16. 86.

    Die ganze hysterische Diskussion zwischen all den Experten hier erübrigt sich durch die typisch berlinerische IT-Kompetenz: von Anfang an ist das Formular nicht erreichbar wegen Überlastung. Energiewende fällt aus wegen "is nich"

  17. 85.

    Was ist das für ein Propaganda von Nixwissen. Photovoltaik lohnt sich immer. Meine Anlage hält schon 11 Jahre

  18. 84.

    Hat es schon jemand geschafft, einen Antrag zu stellen? Seit heute morgen ist das System zusammengebrochen.

  19. 83.

    Kostet 500 Euro, Förderung ist 500,- Wo isr Ihr Problem? Und vermindert den Stromverbrauch.

  20. 82.

    Die haben genau deswegen eine Rücklaufsperre und Sie müssen schon erklären weshalb. Weil die Einspeisevergütung geringer ist als der Verbrauch. Wenn der Zähler sich Rückwärts drehen würde bekämen sie eine Einspeisevergütung die gleich dem Verbrauchskosten wäre. Ein herber Verlust für den Stromlieferanten und deswegen wird der Messstellenbetreiber ihnen auch auf ihre kosten übrigens einen Moderne Messeinrichtung einbauen.

  21. 81.

    Soso wenn dem so ist, warum wird das dann nicht mitgeteilt? In dem Fall hätte ich erst gar keinen Antrag gestellt und hätte gleich Bürgergeld beantragt, sinnfrei alles!

  22. 80.

    Weil Mechanische Zähler die noch lange verwendet werden dürfen eine Mechanische Sperre haben damit sie nicht rückwärts laufen :))))). Die dürfen dank der Lobby auch noch lange verwendet werden und den Austausch können auch dank guter Lobbyarbeit auch die Kunden bezahlen. Moderne Messeinrichtungen kommen damit klar und wenn dieser Rückwärts zählen kann wird die Abrechnung auch komplizierter. Denn die Einspeisevergütung ist preislich unterschiedlich als der Verbrauch. So einfach rückwärts zu zählen reicht nicht aus. Weil Sie dann eine Einspeisevergütung benommen müssen sie sich als Stromerzeuger bei der Bundesnetzagentur anmelden. Was viele unterlassen und mit hohen Bußgeldern teuer bezahlen werden.

  23. 79.

    Vlt stand die Anschaffung eines neuen Autos ja bevor und wurde aufgrund der Förderung vorgezogen und die Entscheidung viel auf das E Auto. Gerade als Hausbesitzer lohnt sich solch ein Auto ja nach Fahrprofil

  24. 78.

    Auch das ist verkehrt. Wie so oft im Leben kommt es auf den Einzelfall an. Gerade in den Sommermonaten für jemanden der im Home Office arbeitet, rechnet es sich. Dann wird die Waschmaschine und der Geschirrspüler nur angemacht wenn Strom produziert wird. Wenn dann 500 Watt reingehen sind das 500 Watt welche nicht beim Anbieter gekauft werden müssen. Bei mir ist der Peak bei den derzeitigen Strompreise nach 5 Jahren. Da die Strompreise eher noch teurer werden, ggfs auch früher.

  25. 77.

    Im RBB Forum finden sich auch nur die seltsamsten Gestalten. Ich bin selber Eigentümer und warte drauf, dass die Dinger in normale Schukostecker kommen können. Dann spendiere ich meinem Mieter ein Kraftwerk.

  26. 76.

    Die Überheblichkeit der vermeintlichen Eigentümer ist schon interessant, nur gut das es in Deutschland ein starkes Mietrecht gibt. Im übrigen ist es ein Geben und Nehmen. Der Eigentümer stellt nicht aus sozialen Gründen Wohnraum zu Verfügung und der Mieter ist keine Sklave. Aber in Berlin denken das die hippen Eigentümer, aber ändern können sie es nicht. Und wenn das deutsche Mietrecht nicht passt kann sich ja Eige tum in einem liberaleren Staat kaufen. Es wird niemend gezwungen in Deutschland ein Haus zu kaufen.

  27. 75.

    Ganz so einfach wie Sie es gerne hätten ist es nicht. Wird die Anlage auf dem Balkon (nicht am) installiert, zB auf einem freistehenden Gestell können Sie als Vermieter nichts machen da mitvermietete Fläche vom Balkon genutzt wird und die Anlage weder über der Brüstung hängt noch Löcher in die Fassade gebohrt werden.

  28. 74.

    Das eine hat mich dem anderen nichts zu tun. Zumal die Investition, das sollten Sie sofern Sie wirklich Vermieter sind, sich ab einem individuell berechenbar Peak rechnet. Bei mir sind es 5 Jahre. Auch ist es nicht verwerflich wegen einer Ratenzahlung anzufragen, e tweder sagen sie ja oder nein. Ich kann Ihr Problem nicht erkennen.

  29. 73.

    Ich komme mal zum Artikel zurück und schildere wie Förderung wirkt, obwohl die Logik was anderes sagt: Wallboxen wurden installiert, weil gefördert wurde. Einmal angeschafft, wurden dann, nach einigen Nächten darüber geschlafen, Autos mit E-Nummen bestellt, die sonst nicht angeschafft worden wären...
    Es ist nun völlig egal wie sinnlos/sinnvoll die Anschaffung ist, die (Förder-)Lenkung hat funktioniert.

  30. 72.

    Bevor Balkonkraftwerke zur Klimaneutralität beitragen, sind sie defekt. Insgesamt sind diese Anlagen ca. fünffach teurer, als Freiflächenanlagen, und somit lediglich eine Gelddruckmaschine für Händler.
    Für den Mieter machen sie nur Sinn, wenn noch der Ferrariszähler verbaut ist, und sich rückwärts dreht!

  31. 71.

    Es muss mit der Privathaftpflicht mitversichert werden. Macht bei uns 5ct pro Monat an Mehrkosten, sagt die Versicherung.

  32. 70.

    Der Hype um dieses Spielzeug treibt kuriose Blüten.

    Einer meiner Mieter fragte gestern wegen einer Genehmigung an.

    Komisch, um die aktuelle Nebenkostenabrechnung von 1650 Eur (Gastherme) zahlen zu können, bat er um eine Ratenzahlung. Aber Geld für solch ein Spielzeug ist da?





  33. 69.

    Sie haben nicht ganz Recht.

    Die Behörde hat laut Gesetz 6 Monate Zeit, über einen Antrag auf Sozialleistungen zu entscheiden.

  34. 67.

    Dann schaffen Sie sich selbst Eigentum an.

    Kein Vermieter muss eine Ablehnung begründen und kann auch für die entgeltliche Nutzung seines Eigentums Geld verlangen.

    Zukünftig werden viele Vermieter schon im Bewerberbogen nach diesen Anlagen fragen und dann ggf andere Bewerber aussuchen
    Falsche Angaben im Bewerberbogen haben immer eine fristlose Kündigung zur Folge.

    Wenn ein Vermieter diese Module untersagt, kann der Mieter ja umziehen.

  35. 66.

    Damit werden Sie leben müssen. Kein Vermieter muss eine Steckdose auf dem Balkon installieren und auch das bohren durch! Wände oder Fensterrahmen kann untersagt werden.

    Da kann der Gesetzgeber nichts machen

  36. 65.

    Es muss nicht immer gleich ein Kraftwerk sein.
    Es genügen 120 x 60 cm faltbarer Fläche eines Solarpanels und eine Batterie im Bereich 500 bis 700 Watt. Wer seinen Kühlschrank betreiben möchte, muss Richtung 2400 bis 3400 Watt kaufen. Das nennt sich Solargenerator.
    Die Solarpanele, es können auch mal zwei sein, lassen sich locker auf- und abhängen.
    Eine Erlaubnis vom Vermieter ist nicht notwendig.
    EF Ecoflow Delta Max oder Allpowers S200 oder Jackery seien hier als Beispiele genannt...

  37. 64.

    Warum muß der Zähler gewechselt werden? Strom ist doch gleich Strom. Ich habe mal gelernt, daß man Elektronen nicht unterscheiden kann.

  38. 63.

    Wenn dir das nicht passt, kauf dir halt ein eigenes Haus. Du haust ja auch keine Nägel im Hotelzimmer in die Wand!

  39. 62.

    Leider ist das teurer Firlefanz, der auch noch durch Steuergelder finanziert werden soll, und Häuser beschädigt, und unansehnlich macht.
    Sinnvoll wäre ein Gebäude-Stromzähler und private Unterzähler für jeden einzelnen Mieter.
    Zusätzlich eine große PV Anlage auf Dach, und Südfasade.
    Den Strom könnte der Vermieter billiger, als jeder Netzbetreiber seinen Mietern anbieten.
    Leider wird das durch Lobbyisten in Politik und Wirtschaft verweigert, sonst würden das zigtausend Vermieter anbieten.

  40. 61.

    Solarwechselrichter produzieren nur "Strom", wenn auch Spannung von Versorgerseite anliegt!

  41. 60.

    Sie speisen Strom in das Netz wieder ein, klingt wie ein Wunder.

    Frequenz und Spannung müssen im Netz stabil gehalten werden. Heißt es darf nur soviel Strom erzeugt werden wie verbraucht wird. Wird weniger verbraucht geht Spannung und Frequenz noch oben, zuviel sinkt die Spannung und Frequenz.
    Durch die Last(Verbraucher) und Spannungsabfälle durch die Leitungen registriert der Umrichter die Lasten und schiebt dementsprechend Energie nach. Sie verbrauchen somit weniger Energie vom Netz und sparen Strom und mit Glück geben sie welchen an die Nachbarn ab. Der Zähler würde sich dann Rückwärts drehen ;). Das Problem an der Sache ist das durch diese Kraftwerke durch nicht einhalten von Vorschriften es zu einen Haufen Problem im Netz kommt. Angefangen von Überspannungsspitzen bis EMV Müll der kommunikationstechnischen Einrichtungen stört. Mitunter erheben die Messstellenbetreiber der Zähler für den wechsel sogar Gebühren! Das ganze rechnet sich kaum und bringt nur ärger ein.

  42. 59.

    "....dass die Server der ibb seit pünktlich um 09.00 Uhr heute morgen überlastet sind. EIne Antragsstellung ist seitdem nicht möglich..." Das war zwar zu erwarten, aber weder vom Autor noch von den Kommtirenden vorauszusehen (Glaskugel kaputt??) dann versucht man es eben später noch mal - wer das eine will.....

  43. 58.

    Antrag einreichen, musste grade laut lachen obwohl es eher traurig ist, ich habe meinen Wohngeldantrag Anfang Januar eingereicht, Online wohlgemerkt und warte sei dem auf irgendeine Reaktion!
    In Berlin klappt GAR NIX!

  44. 57.

    Gar nicht. Sollte er nach umfänglicher Prüfung ein Balkonkraftwerk genehmigen wird er die Haftung und Verkehssicherungspflicht an den Mieter übertragen.

    Zumal bei Sturm die Gebäudeversicherung nicht zahlt, das Balkonkraftwerk gehört nicht zum Haus.

    Oben auf dem Foto hängen Blumenkästen über dem Balkongeländer. Wenn hier einer runterfällt ist der Mieter bei Schäden ebenfalls in der Haftung.

  45. 56.

    Schade, dass der Senat alle Wohnungs-/Hauseigentümer bei der Förderung vergessen hat.
    Aber das sind ja auch alles Kapitalistenschweine. Blöde Klientelpolitik.

  46. 55.

    Bei fest installierten Anlagen: Da greift die Gebäudeversicherung. Wenn die die Beiträge erhöht, aufgrund gestiegenen Risiko, zahlen die Mieter das mit der Miete.
    Bei flexiblen Anlagen: Da greift die eigene Hausrat/Haftpflicht.

  47. 54.

    Vielleicht aber meint der Forist "Bauml" das es leider keine Nachkontrolle gibt, ob die Anlage beim Geldempfänger installiert wurde.

  48. 53.

    Interessant, was hier diskutiert wird und dass weder ein einziger Kommentar noch der Autor des Artikels thematisiert, dass die Server der ibb seit pünktlich um 09.00 Uhr heute morgen überlastet sind. EIne Antragsstellung ist seitdem nicht möglich...

  49. 52.

    "Also Balkonkraftwerk fördern lassen und dann sofort verkaufen, denn die Preise werden wegen der Nachfrage steigen." Dafür ist Ihnen der Dank derer, deren Förderantrag abgelehnt wird (begrenzte Anzahl) ganz sicher. Unglaublich, wie Sie aus einer ansich guten Sache Kapital schlagen wollen.

  50. 51.

    Wie weit steht der Hauseigentümer in der Haftung, wenn so ein Balkonkraftwerk bei Sturm sich în die Tiefe begibt und Sachen und / oder menschen verletzt.

  51. 50.

    Jedem Mieter steht es frei eine Anlage AUF dem Balkon zu installieren. Dies Bedarf kein Zustimmung da die Anlage zB auf einem Tisch steht und nicht fest mit dem Bauwerk verbunden ist, weiterhin wird dann an die Anlage eine Powerbank mit mit großen Speicher angeschlossen welche aufgeladen wird. Somit fließt auch kein Strom in die Hausleitung. Da kann Ihre Eigenzümergesellscjaft nichts machen, keine Abmahnung, nichts.

  52. 49.

    Aus der Förderrichtline:
    "Das Steckersolargerät muss von den Zuwendungsempfangenden bei der Stromnetz-Berlin GmbH angemeldet werden."
    "Im Zuge der Anmeldung bei Stromnetz Berlin GmbH wird der vorhandene Zähler gegen einen Zweirichtungszähler ausgetauscht, sofern ein solcher Zähler oder ein Zähler mit Rücklaufsperre nicht bereits vorhanden ist."
    "Das Steckersolargerät ist von den Zuwendungsempfangenden bei ...(Marktstammdatenregister) anzumelden. "
    "Die Zuwendungsempfangenden müssen bestätigen, dass die Zustimmung der Hauseigentümerin/des
    Hauseigentümers bzw. der Haus-Verwaltung vorliegt. "
    Ok, keine Unterschrift vom Eigentümer erforderlich. Er kann auch telefonisch zugestimmt haben.

    Ein Installationsnachweis der Anlage ist nicht notwendig.
    OK, da kontrolliert sicher keiner, ob jetzt oder in 3 Jahren alle Förderbedingungen eingehalten wurden.
    Also Balkonkraftwerk fördern lassen und dann sofort verkaufen, denn die Preise werden wegen der Nachfrage steigen.

  53. 48.

    Schön und gut.
    Fragt sich nur, wer kommt für die Beschädigung an der Bausubstanz (Balkon) auf?
    Kommunikation mit der Vermietung ist hier dringend geboten!

  54. 47.

    Habe keine Steckdose auf dem Balkon. Die Hausverwaltung möchte auch keine Bohren.
    Also kein Balkonkraftwerk.
    Das ist meine Realität.
    Und ich glaube, von vielen anderen auch.
    Bitte nachbessern, Politik.

  55. 46.

    Im Prinzip ist es ja gut, wenn viele kleine Solaranlagen Strom produzieren. Aber was ich jetzt noch nicht ganz verstanden habe: Was läuft da elektrisch ab? Die Anlagen werden offenbar in eine Steckdose gesteckt. Nun lassen wir mal einen Elektriker in der Hauptverteilung arbeiten. Der denkt, dass er sicher ist, wenn er die entsprechenden Schalter umlegt. Muss er damit rechnen, dass auf einzelnen Adern Spannung anliegt, die praktisch aus der falschen Richtung kommt?

  56. 45.

    Hören Sie endlich auf, vermeintliche Gewinne herbeizureden, die den Mietern zufielen, um Ihr Tun zu rechtfertigen. Als Vermieter, der alles durchkalkuliert, sind Sie Kaufmann genug, um selbst nachzurechnen. Wenn man es wissen wollte. Aber dann fiele das Rechtfertigungskartenhaus von Gewinnen, Schäden usw. zusammen.

  57. 44.

    Was für Gefahren, was für Schäden und nun auch noch ein Urteil über "geblendet werden". Warum wundert mich das in Deutschland nicht. Werde im Übrigen täglich von den Fenstern der gegenüberliegenden Häuser geblendet. Kein Sch... Richtig doll. Hab' mir halt Innenjalousien zugelegt, die ich dann vorübergehend kurz runterlasse. Sollte ich vllt. besser versuchen, mit einer Klage ein wenig Geld rauszuholen? Was denken Sie?

  58. 43.

    Hören Sie endlich auf, vom Mieter erzielte Gewinne herbeizureden, um das Tun Ihrer ETG zu rechtfertigen.

  59. 42.

    Absolut, armdicke Bohrlöcher in der Fassade sind wirklich keine Kleinigkeit. (Nur wären selbige nicht mal ansatzweise so groß.) Nichts als Verhinderungspopanz, äh falsch, Schutz von Eigentum. Deshalb schnell Winkelzüge, Angeln zum Unterbinden, aber mindestens jedoch fürs "ja" zusätzliche Miete nehmen. Was zählt ist eben Eigentum, Geld (und dessen Vermehrung). Lieber Staat, hoffe, Du liest mit. Gut gedacht mit dem Förderprogramm. Mit Vermietern/Eigentümern (oder eben ETG) derlei couleur kannst Du keinen Blumentopf gewinnen.

  60. 41.

    Zitate von (offenkundig) Eigentümern aus dem Forum: "Ich muss mein Eigentum schützen." "Wir sitzen eh am längeren Hebel." "Künftig werden Mietverträge so gefasst sein, dass es von vorn herein untersagt ist, solche Anlagen anbauen zu dürfen." Und wenn so eine Anlage ein paar Jahre gehangen hat, hat sich an dieser Stelle die Farbe der Außenfassade verändert. Ja und, soll deshalb gleich das ganze Haus neu gestrichen werden? Haben wir echt sonst keine Probleme?! Mieter sind für solche Dagobart Ducks, die auch noch die Luft, die man auf dem Balkon atmet , vermieten würden, wenn es juristisch abgedeckt wäre, per se verantwortungslose Mitmenschen. Ich könnte ko... Worum geht es hier denn eigentlich? Den eigennutzigen Mieter? Statt um Übernahme von gesellschaftlicher Verantwortung derer, die sich trotz reichlich Bürokratie + materiell betrachtet unrentablem (!) Investment mit ein bisschen Solarstromerzeugung einbringen wollen + dann solchen Vermietern ggü. sehen? Gute Nacht, germany

  61. 40.

    Johannis hat nicht ganz Unrecht. Neben möglichen Schäden müssen auch die Gefährdung anderer Personen vollständig vermieden werden. Ebenso das auch nur einmalige Blenden wie das LG Frankenthal urteilte.

    Man kann schon im Bewerberbogen nach Modulen fragen. Dann kann der Vermieter ggf andere Bewerber bevorzugen.

    Falsche bzw unrichtige Angaben im Bewerberbogen sind immer ein Grund zur fristlosen Kündigung

  62. 39.

    Unsere Eigentümergemeinschaft hat die Gebühr für Module beschlossen.

    Letztlich erzielt der Mieter mit der Nutzung der Außenwand einen Gewinn.

    Jedem Mieter steht es frei, diese Bedingung zu akzeptieren oder keine Anlage zu installieren oder umzuziehen.

    Bei Neuvermietung werden viele Vermieter schon im Bewerberbogen danach fragen und ggf. andere Bewerber bevorzugen.

  63. 38.

    Viele Berliner Balkone sind gemauert. Und Bohrlöcher in einer Fassade sind keine Kleinigkeit

    Natürlich kann jeder Vermieter die Installation und Nutzung von Modulen mietvertraglich untersagen. Außerdem kann man schon in der Selbstauskunft danach fragen. Falsche Angaben führen dann zur fristlosen Kündigung.

    Das das Untersägen einer Installation gerichtlich unterbunden werden kann, ist nicht erkennbar

    Letztlich haben wir Vertragsfreiheit. Übrigens ging es um eine Regelung der ETG .

  64. 36.

    Wiederherstellung des Ursprungszustands bei Wohnungsauflösung etc. pp. So ein paar winzige Bohrlöcher fachgerecht zu verschließen, darüber lacht jeder Maurer oder halbwegs bewanderte Heimhandwerker. Die sog. "Beschädigung der Bausubstanz" ist nichts als Popanz zur Rechtfertigung der Vermietung. 4. Klar, vom sog. Hausgeld (Verwaltung, Instandhaltung, ggf. Modernisierung; je nach Regelung der ETG) hätte auch der Mieter etwas. Nö. Sie müssen nur weniger einzahlen. Ob überhaupt gebohrt wurde, bei/nach Auszug max. Kosten für ein winziges Päckchen Feinzement anfallen würden (siehe 3.), steht in den Sternen. Vom Hausgeld werden die nicht umlagefähigen Kosten des Vermieters finanziert. Nix für Mieter. 5. Was soll mir der "rechtskräftige Beschluss" der ETG sagen. Das juristisch alles i.O. ist? Natürlich. Nur ist nicht alles juristisch zulässige automatisch wohlfeil. Offensichtlich ist die ETG gleichermaßen "Geistes Kind" amerikanischer Wirtschaftslehre. Wozu etwa klimap.Engagement unterstützen?

  65. 35.

    Nur für Mieter und nur mit Fachbetrieb. Hat Berlin die Hoffnung das Budget nicht auszuschöpfen? Bei vielen Mietern ist das mit dem Vermieter immer noch schwierig. In den Randbezirken gibt es viele Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser. Die bekommen es nicht gefördert. Dusch mich aber mach mich nicht nass @Berlin

  66. 34.

    Warum muss ein Steckerbalkonkraftwerk von Fachpersonal angeschlossen werden??? Dadurch wird das ganze wieder unötig kompliziert und vom Fördervorteil bleibt nicht viel übrig. Gut gemeint aber leider mal wieder nicht gut gemacht

  67. 33.

    Hören Sie auf, Nebelkerzen abzubrennen, um Ihre Vermietung vor sich + der Welt zu rechtfertigen 1. Niemand bestreitet, dass Sie juristisch spitzfindig nicht auch noch für die Außenseite des Balkons Mieten einnehmen dürften. Aber eben nicht müssen. Das hat sich der Senat bei dem Förderprogramm sicher nicht träumen lassen, dass es Mieter mit derlei Folgen zu tun bekämen, als von "Genehmigung" die Rede war. 2.Mieter machen Gewinne? Schließlich hängt der Mieter kein Werbeplakat gegen Erhalt üppiger Miete auf. Im besten Fall armortisiert sich die Investition in eine Solarstromanlage nach einigen Jahren + konnte geringfügig Nebenkosten des Mieters senken. Aber gleichmal angebliche Gewinne abschöpfen. 3. Weder alle Anlagen noch Balkone benötigen konstruktionsbedingt eine Verbindung zum Mauerwerk. Wobei es schon kühn ist, bei kleinen Bohrlöchern von "beschädigter BauSUBSTANZ" zu reden. Und selbstredend kann man Genehmigungen schriftlich an Bedingungen knüpfen wie z.B. fachgerechte Ausführung,

  68. 32.

    "Dieser Rat ist ziemlich schlecht und dazu noch nicht richtig.
    Welcher Mieter riskiert wegen diesem Spielzeug Stress mit dem Vermieter? Letztlich sitzen wir eh am längeren Hebel" warum denn?? Was ich auf meinen Balkon STELLE ohne etwas zu beschädigen, ist doch wohl nicht vom Vermieter zu genehmigen, oder?
    Geht es Ihnen nur darum, Macht zu haben und auszuspielen?

  69. 31.

    Wie schon gesagt ich halte diese Verfahrensweise für Wucher, wenn die Extra-miete die Ersparnisse um das 3x überbietet.
    Das anbringen von Solarpanelen an einer gemauerten Brüstung sehe ich auch kritisch, aber die meisten Balkonbrüstungen sind ja bei Neubauten als Staketengeländer ausgeführt. Wo man da eine erhebliche Beeinträchtigung des Gebäudes sieht ist mir schleierhaft. Auch die Argumentation das das Anbringen evtl. Schäden verursacht. Wir reden hier von einer Klemmbefestigung an der Metallhalterung, nicht von extra Bohrungen am Geländer.
    Die Argumentation mit der unterschiedlichen Farbwirkung bezüglich des zusätzlichen Witterungsschutzes durch das Solarpanel könnte man ja noch verstehen, aber man kann auch fordern neu streichen zu lassen und gut ist.
    Vermutlich wollen Sie eine Untersagung der Anbringung von Solarpanelen umgehen, weil diese Untersagung gerichtlich zukünftig wohl unterbunden wird.

  70. 30.

    Dieser Rat ist ziemlich schlecht und dazu noch nicht richtig.

    Welcher Mieter riskiert wegen diesem Spielzeug Stress mit dem Vermieter? Letztlich sitzen wir eh am längeren Hebel

  71. 29.

    Sie haben es richtig erkannt, der Ertrag ist meist aufgrund des flachen Einfallswinkels schon niedriger. Es kommen hohe Insertionskosten und Bürokratischer Aufwand auf einen zu. Geld verdient man damit selbst mit einer Laufzeit von 10 Jahren gerechnet wohl kaum. Es gibt effektivere Orte wo man PV-Anlagen errichten kann und diese sollte man zunächst ausschöpfen.

    Ich würde auch Wetten das kaum eine Allgemein übliche Hausinstallation als geeignet erscheint. Dafür sind die Anlagen in den meisten Fällen auch nicht ausgelegt und wenn man den Strom nicht selbst verbraucht bekommt man ihn auch nicht ins Netz. Dafür sorgen schon die Netzbetreiber die dem ganzen sehr kritisch gegenüber stehen, denn sie haften auch wenn beim Nachbarn die Elektrogeräte durch Überspannung schaden nehmen. Außerdem ist das ja auch nicht gewollt, wo kommt man denn hin wenn jeder seine Energie selbst erzeugt!

  72. 28.

    Die Eigentümergemeinschaft vermietet die Außenflächen und nicht der einzelne Vermieter

    Der Mieter schließt dann mit der Eigentümergemeinschaft einen Vertrag. Der Mieter erklärt dann auch die uneingeschränkte Haftung bei sach- und Personenschäden

  73. 27.

    Dann nimmt man bei neuen Mietverträgen einen Passus auf, der die Montage, betreiben oder Aufstellung der Anlagen generell untersagt und das der Mieter unwiderruflich darauf verzichtet. Das ist möglich und schützt das Eigentum des Vermieters.

  74. 26.

    Die Miete wird nicht erhöht. Der Mieter schließt dann einen separaten Vertrag mit der Eigentümergemeinschaft und übernimmt dann auch die Haftung.

    Wenn Module jahrelang vor einer Fassade hängen, verändert sich die Farbe und nach Abnahme ist ein Unterschied erkennbar

    Außerdem reicht ein anhängen nicht aus.

  75. 25.

    Es ist nicht schwierig. Sie werden dazu keine Genehmigung durch den Kleingartenverein erhalten.

    Letztlich reden wir hier über ein Spielzeug.

    Viele Vermieter werden bald einen Passus in neue Mietverträge aufnehmen, der das Anbringen und oder betreiben solcher Module in der Wohnung oder auf dem Balkon generell verbietet.

    Das gilt auch, wenn der Gesetzgeber die Gesetzeslage ändert

    Solche Module müssen fest am Bauwerk montiert werden. Außerdem ist ein Urteil des LG Frankenthal zu beachten.

  76. 24.

    Das stimmt leider so nicht. Für Hausbesitzer gibt es verschiedene Möglichkeiten, Photovoltaik zu installieren, für Wohnungseigentümer sieht die Sache aber nicht anders aus, als bei Mietern. Insofern drängt sich der Verdacht auf, dass wieder mal bewusst Politik gegen Wohnungseigentümer gemacht wird.

  77. 23.

    An meiner Wohnung ist es leider durch sehr alte, zu dicht stehende Eichen verschattet. Aber ich könnte im Kleingarten 1-2 Module installieren und den Strom dort einspeisen, dort ist pralle Sonne. Sicher ist das bei der Förderung wieder nicht erlaubt und der Bund der Kleingärtner verlangt zusätzlich ein Anmelden und Genehmigen. Wieso muss das immer alles so schwierig sein?

  78. 22.

    Gibt es solch Förderung auch in Brandenburg? Und warum nicht, bzw ist es wenigstens angedacht?

  79. 21.

    Nur hat leider nicht jeder Eigentümer das nätige Kleingeld für eine Solaranlage und würde evtl auch gerne auf ein Balkonkraftwerk zurückgreifen welches gefördert wird.

  80. 20.

    "Eine Genehmigung von meinem Vermieter werde ich aber nicht erhalten, " das Problem hatten viele mit den Satellitenschüsseln; bauen Sie die Anlage auf einen Ständer, Staiv o. ä.

  81. 19.

    10EUR/qm????!?!? Ich denke mal, das kann man getrost als Wucher bezeichnen.
    Wenn man davon ausgeht die zulässigen 600W für ein Balkonkraftwerk benötigen im besten Fall ein Modul von 1,3mx2,2x sind das schon 30EUR extra Miete pro Monat.
    Bei einem möglichen Ertrag von ca 400KW im Jahr - würden Stromersparnisse von 160EUR/Jahr stehen (bei 40ct KWh).
    Sie würden also Ihre Vermieter um 360EUR im Jahr abzocken!?

    In den meisten Fällen sind Balkonkraftwerke eh nur einfach an Stabgeländerbrüstungen am Balkon anzubringen, wo da eine erhebliche bauliche Beschädigung gesehen wird ist mehr als Fraglich.

    Sie hätten also auch einfach Nein sagen können.

  82. 18.

    Dann steht der Erlös aus der Einspeisung aber auch dem Vermieter zu. Die Wartung ect läuft dann über die Nebenkosten

  83. 17.

    Unsere Eigentümergemeinschaft berechnet pro angefangenem QM 10 Eur

    Letztlich kann die Zustimmung vom Vermieter auch versagt werden.

    Wir hatten auch eine Kaution verlangen können. denn durch das Anbringen der Module wird die Außenseite der Balkone bzw die Bausubstanz beschädigt.

    Ihrer Meinung nach darf der Mieter aus der Beschädigung der Bausubstanz einen Gewinn erzielen?

  84. 16.

    Unsere Eigentümergemeinschaft hat den Beschluss rechtskräftig gefasst. Für Balkone gilt die gleiche Aufteilung wie für Fenster im Fall der Modernisierung

    Letztlich erzielt der Mieter einen Gewinn mit dem Eigentum der Eigentümergemeinschaft

  85. 15.

    Unsere Eigentümergemeinschaft hat rechtskräftig beschlossen. dass wir die Balkonrückseite - die Eigentum der ETG ist - vermieten. Wir berechnen pro angefangenem QM 10 Eur. Dieses Geld fließt in das Hausgeld.

    Für Balkone gilt die gleiche Regelung wie für Fenster im Falle einer Reparatur oder Modernisierung

  86. 14.

    Wer jetzt denkt es wäre einfach, denkt falsch...

    Die Flächen auf so einen Balkon sind doch stark begrenzt und die Leistung die Erzeugt werden kann auch. Die Kosten sind hoch, der Bauliche Aufwand ebenfalls. Ohne Bürokratie geht auch nichts, die Anlagen sind beim Netzbetreiber anzumelden und bei der Bundesnetzagentur -> Marktstammdatenregister. Außerdem halten sich Netzbetreiber vor auf die Umrichterzu zugreifen, um Daten auslesen und diese ggf. auch abschalten.

    Da hilft es auch nicht das §12 Abs. 3 USTG auf auf diese Anlagen unter gewissen Bedingungen keine Umsatzsteuer zu zahlen ist.

    Schaut man genauer hin, stößt man auf genug Hürden und Behördenwahnsinn.

  87. 13.

    Nein, dass ist nicht ihr Ernst?! Wie spitzfindig bei der Suche nach zusätzlichen Mieteinnahmen sind Sie denn? Als ob die Balkonkraftwerke Mietern die Riesenersparnis brächten. Für die meisten ist es ein persönliches Anliegen in Sachen Klimaschutz. Wer das mal durchrechnet, weiß das. Und jetzt müssen Ihre Mieter für die Balkonaußenfläche extra Miete zahlen, nur damit sie es dort anbringen dürfen? Da fällt mir nichts mehr ein. Das kleine 1x1 des Kapitalismus per excellence. Oder vermieten Sie für einen symbolischen 1 € pro Mona?

  88. 12.

    Das Land Brandenburg hat sich diesbezüglich von einer Förderung verabschiedet. Es gibt keine für PV Anlagen oder?

  89. 11.

    Schön, dass es diese Förderung gibt! Aber noch besser wäre die rechtlichen Hürden für Mieter zu vermeiden wie zB selbst eine Genehmigung bei Vermieter einzuholen und einen extra Stecker zu installieren usw.
    Ich wohne in einer Wohnung mit Balkon an der Südseite. Ich würde sofort eine Anlage installieren. Eine Genehmigung von meinem Vermieter werde ich aber nicht erhalten, da er bzw die Hausverwaltung nie auf Schreiben reagieren.

  90. 10.

    Es fängt ja schon mal damit an, dass die meisten Balkone keine (geeignete) Außensteckdose haben dürften...

    Es wäre mehr getan, wenn der Gesetzgeber die Anbindung an das Stromnetz allen Mietern überhaupt erlauben würde. Im Moment kann auch hier der Vermieter einfach "Nein" sagen.

  91. 9.

    Es sollte ein Gesetzt verabschiedet werden, wo die Vermieter und Eigentümer verpflichtet werden diese Balkonsolaranlagen zu installieren ohne Mehrkosten für die Mieter.

  92. 8.

    Haben Sie die Außenseite von Balkon vermietet? Wie stellen Sie dies preislich im Mietvertrag da?

  93. 7.

    Eben das vergessen die meisten Leuts in ihrer Euphorie, dass der Vermieter und die Kommune mit ihrer Gestaltungssatzung da auch noch ein Wörtchen mitzureden haben.

  94. 6.

    >"Warum gibt es die Förderung nur für Mieter?"
    Wenn Sie nicht Mieter sind, dann sind Sie Eigentümer. Und für die gibts andere Förderprogramme was EEG Erzeugeranlagen, PV usw. betrifft.

  95. 5.

    Die Erstellung der Produktnorm für steckerfertige PV-Anlagen konnte von den beiden Institutionen DKE und VDE, die die entsprechenden Normen erarbeitet, nicht einvernehmlich erarbeitet werden.

  96. 4.

    Wahrscheinlich weil es für Hausbeseitzer sinnvollere, festinstallierte und ebenfalls geförderte Anlagen gibt. Diese Balkonkraftwerke sind eben für Mieter die einzige Alternative weil sie eben bei Auszug mitgenommen werden können. Warum sollen Mieter also nicht gefördert werden wo es doch für Hausbesitzer zig Fördermöglichkeiten zur Sanierung gibt.

  97. 3.

    Hauptsache, dass sich Mieter die Zustimmung ihres Vermieters eingeholt haben. Die Außenseite des Balkons gehört nicht zur Mietsache. Bei Eigentumswohnungen ist es Eigentum der Eigentümergemeinschaft.

    Wir haben uns entschieden, unserer Mietern diese Fläche zu vermieten.

  98. 2.

    Warum gibt es die Förderung nur für Mieter?

  99. 1.

    Das Problem dieser Anlagen besteht darin das viele Hersteller die EMV Vorschriften nicht einhalten. Die Probleme mit Störungen von diesen Anlagen lassen nicht lange auf sich warten. Bessere wäre es gewesen das nur von der Bundesnetzagentur geprüfte Anlagen förderfähig sind. Ich bin gespannt wenn diese Anlagen VDSL Anschlüsse und Rundfunkempfänger platt machen. Fragen zur Statik und Brandschutz wurden offenbar auch vergessen.

Nächster Artikel