Mehrere Stunden Sperrung - Drei Verletzte nach schwerem Unfall auf der Berliner Heerstraße

Mo 24.04.23 | 18:55 Uhr
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Schwerer Unfall auf der Berliner Heerstraße mit drei Verletzten am 24.04.2023. (Quelle: rbb/Robert Schneider)
Video: rbb|24 | 24.04.2023 | Nachrichten | Bild: rbb/Robert Schneider

Bei einer schweren Kollision mehrerer Pkw auf der Heerstaße in Berlin-Spandau sind am Montagmittag mindestens drei Menschen verletzt worden, einer von ihnen schwer.

Nach Angaben der Polizei kollidierten in Höhe des Siemenswerderwegs drei Fahrzeuge, eines davon ging in Flammen auf. Über Unfallursache, Hergang und Schadenshöhe machte die Polizei am Montagabend keine Angaben. Dies sei nun Teil der Emittlungen.

Für die Rettungs- und Aufräumarbeiten war die Heerstaße zwischen Pichelsdofer Straße und Am Rupenhorn in beide Richtungen für mehrere Stunden gesperrt. Am frühen Montagabend wurden beide Seiten wieder für den Verkehr freigegeben.

Sendung: rbb24, 24.04.2023, 21:45 Uhr

44 Kommentare

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  1. 44.

    Ach Sina, das erklären Sie mal so selbstgerechten Leuten wie "Martina". Da isses sinnvoller, mit der Wand zu reden. Is eben doof, wenn MAN so'n fest gefügtes Weltbild hat, und sei es noch so falsch...

  2. 43.

    Solche Aussagen die einfach weitergetragen werden. So ein schwachsinn!!! Der Fahrer ist ein Freund und hat seit Ewigkeiten seinen Führerschein und bisher nie einen Unfall gehabt; ist immer vorsichtig gefahren! Das der Fahrer evtl am Steuer plötzlich auftretende, gesundheitliche Probleme gehabt haben könnte auf die Idee kommt niemand? Respektlos!

  3. 41.

    Ein Auto ist per se so gefährlich wie ein Messer, eine Schere, eine Kerze, eine Straßenbahn oder ein hervorstehendes Rad an einem Einkaufwagen. Wenn Mensch nicht in der Lage ist, damit umzugehen, passieren Unfälle.
    Ich habe mal beruflich die Folgen eines Verkehrsunfalls mit abarbeiten dürfen; ein Toter, ein Schwerverletzter, viele Leichtverletzte. Verursacher: ein Fahrradfahrer. War das Fahrrad der gefährliche Teil?

  4. 40.

    Vielleicht tun Sie sich erst mal kundig, bevor Sie hier Straftaten als richterliche Willkür abtun. Blockaden sind höchstrichterlich als Nötigung und Gewaltausübung bestätigt und daher für Richter bindend, solange kein gegensätzliches Urteil vom BVerfG getroffen wird.

  5. 39.

    Das Bundesverfassungsgericht straft Sie Lügen, hat es doch die Zweite-Reihe-Rechtssprechung des BGH bestätigt. Warum weigern auch Sie sich hartnäckig, Gesetze und Gerichte der Bundesrepublik anzuerkennen?

  6. 38.

    Warum legt ein Gericht bloß Fragestellungen aus?

    Weil es mehrere Ansichten gibt, richtig.

    Und dann bildet sich in dem Instanzenzug regelmäßig eine herrschende Meinung.

    Mindermeinungen, die Sie oft vertreten, sind zugelassen, bleiben aber bisweilen nicht herrschend.

    Sie können das ändern, es muss nur die herrschende Meinung verändert werden.

  7. 37.

    Leider wieder einmal ein Beispiel für meine These, dass Autos gefährlich sind.

  8. 35.

    Es ist leider wie in allen Bereichen des tgl. Lebens.Ein rücksichtsvolles ,mitdenkendes Verhalten jeder Person könnte das Zusammenleben erleichtern und viel Leid ersparen. Es gibt aber zunehmend Egoisten und die können viel Schaden anrichten. Spekulationen über die Unfallursache bringen uns nicht weiter aber nach über 40 Jahren Erfahrung auf der Heerstr. halte ich alles für möglich.Auch medizinische Gründe beim Unfallverursacher.Also warten wir die Untersuchungen ab und geben jeden Tag unserer eigenes Bestes,auch im Straßenverkehr. Ist mehr wert als immer nur auf andere zu zeigen.Schönen Abend allerseits.

  9. 34.

    Alfred Neumann Berlin Montag, 24.04.2023 | 19:42 Uhr
    Antwort auf [hintergrundrauschen] vom 24.04.2023 um 16:25
    "Der Unterschied zwischen einer vorsätzlich begangenen Straftat und einem i.d R. fahrlässig verursachen Unfall überfordert einige doch erheblich."

    Absichtsvoll herbeigeredeter Unterschied. Keineswegs sachlich so begründet wie Sie vorgeben.
    Zum einen ist die Behauptung eine Blockadeaktion sei eine "Straftat" vor allem ein tagespolitisches Übereinkommen, wie eine Handlung gesellschaftlich bewertet wird. Aus der sich die Spruchpraxis von Gerichten ergibt. Also muss es gar nicht als "Straftat" bewertet sein.
    Zum anderen trägt für 99,99% der Staus die herrschende Verkehrspolitik die Verantwortung. Die hat auch Namen. Weshalb ist die Folge keine "Straftat"?
    So geht es halt aus, will man gesellschaftlich-politische Fragen im Amtsgericht klären. Und das auch nur weil man es kann.

  10. 33.

    Spreekieker Berlin Montag, 24.04.2023 | 21:20 Uhr
    Antwort auf [Martina] vom 24.04.2023 um 16:03
    "Warum fragen Sie nicht einfach selbst nach anstatt dies auf Andere abzzwälzen?"

    Wollen Sie mich auf den Arm nehmen, oder wissen Sie es einfach nicht besser?
    Mir gibt die Pressestelle der Feuerwehr keine Antwort auf diese Frage.
    So einfach kann die Antwort sein - während Sie etwas ganz anderes bei mir vermuten.

  11. 32.

    Tja Herr Neumann - Ihre Überheblichkeit geht mir am Popo vorbei. Sie werden niemals verstehen, was ich an Art.8 GG verstehe, weil Sie gar nicht interessiert was man unter Art 8GG verstehen kann.
    Denn Sie wollen nur Recht haben. "Hochverrat ist eine Frage des Datums" hat ein kluger Mensch einmal gesagt.
    Den BGH sollte man natürlich respektieren können. Aber auch er hat historisch belegt kein Recht auf die umfassende Bestimmung gesellschaftlicher und sozialer Wirklichkeit. Das ist halt die etwas kompliziert-differenzierte Auffassung von der Arbeit unserer Angestellten und Dienstleister in der Justiz.
    Noch in den 50ern urteilte der BGH in Scheidungsverfahren, die Frau sei schuldhaft geschieden, da sie ihrem Mann nicht nur regungslos zum Sex zur Verfügung zu stehen habe. Es müsse auch den Eindruck machen, es lustvoll zu sein. Damals entschied so etwas zudem noch über den ökonomischen Ruin einer so verurteilten Frau. Das Schuldprinzip wurde erst 1977 abgeschafft.

  12. 31.

    Warum fragen Sie nicht einfach selbst nach anstatt dies auf Andere abzzwälzen?

  13. 30.

    Sowie es aussieht hatte der Unfallverusacher keinen schon lange kein Führerschein mehr...war nicht nüchtern

  14. 29.

    Vor allem dem Verständnis der Opfer solch einer fahrlässigen Tat, aber die fragt ja dann keiner mehr..

  15. 28.

    Das hört sich so an wie, wie der Anwalt der Raser.
    Wenn an bestimmten Straßen generell auf die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht geachtet wird, kann von Fahrlässigkeit nicht mehr die Rede sein. Das ist Absicht! !
    Und dann schauen wir einmal auf die Konsequenzen dieser beiden Handlungen. Autounfall UND Raserei vs. Ankleben . Der Stau ist ja bei beiden Inclusive.

  16. 27.

    Sollten, tun sie aber nicht. Was dann? Jede 100 Meter ein Streifenwagen? Das wird auch teuer.

  17. 26.

    Der Unterschied zwischen einer vorsätzlich begangenen Straftat und einem i.d R. fahrlässig verursachen Unfall überfordert einige doch erheblich.

  18. 25.

    Ach Martina, Sie werden in diesem Leben den den mit zwei Absätzen zu langen Art. 8 GG ebensowenig verstehen wie die Bestätigung der Zweite-Reihe-Rechtsprechung des BGH zu Strassenblockade durch das Bundesverfassungsgericht. Dabei haben die Täter der Letzten Generation heute auf der Stadtautobahn sogar gleich eigene Tatwaffen mitgebracht.

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