Fragen und Antworten | Selbstbestimmungsgesetz - Was sind trans Menschen und warum bekommen sie ein neues Gesetz?

Mi 23.08.23 | 12:29 Uhr | Von Naomi Donath
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Vor dem Bundesfamilienministerium in Berlin weht eine "Progressive Pride"-Flagge. (Bild: rbb)
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Video: rbb|24 | 16.08.2023 | Bild: rbb

Das Bundeskabinett hat den Entwurf zum Selbstbestimmungsgesetz beschlossen. Es gibt viele Vorurteile zu dem Thema und viele offene Fragen. Wir versuchen, die wichtigsten zu beantworten. Von Naomi Donath

Was sind cis Menschen und was sind trans Menschen?

Trans und cis sind keine Wertungen, sondern Beschreibungen verschiedener Erfahrungswelten. Jedem Mensch wird kurz nach der Geburt ein Geschlecht zugewiesen. Cis Menschen können sich mit diesem zugewiesenen Geschlecht identifizieren. Trans Menschen und nicht-binäre Menschen können sich nicht oder nicht vollständig mit diesem zugewiesenen Geschlecht identifizieren. Sie werden sich irgendwann bewusst, dass das Geschlecht, das ihnen zugewiesen wurde, nicht oder nicht vollständig für sie passt. Das erzeugt großen Leidensdruck. Daher möchten sie ihren Vornamen und/oder Geschlechtseintrag ändern, sodass er ihrer Geschlechtsidentität entspricht.

Jeder Mensch hat eine Geschlechtsidentität, das heißt, ein inneres Wissen um die eigene geschlechtliche Zugehörigkeit. Auch cis Menschen haben eine Geschlechtsidentität. Sie müssen sich aber meistens darüber keine Gedanken machen, weil ihre Geschlechtsidentität mit dem Geschlecht übereinstimmt, das ihnen kurz nach der Geburt zugewiesen wurde.

Begriffserklärung

Nicht-binäre Menschen: Personen, die sich weder als Frau noch als Mann identifizieren.

Intergeschlechtliche Menschen: Personen, die mit Variationen der Geschlechtsmerkmale geboren werden. Ihre Genitalien, Gonaden, Chromosomen oder Hormonwerte lassen sich nicht eindeutig männlich oder weiblich zuordnen.

Können jetzt alle, auch cis Menschen, einfach ihren Vornamen wechseln?

Nein. Das Selbstbestimmungsgesetz richtet sich an trans, nicht-binäre und intergeschlechtliche Menschen. Es soll ihnen ermöglichen, ohne psychologische Begutachtung und ohne gerichtliches Verfahren den Vornamen und/oder den Geschlechtseintrag zu ändern. Den Vornamen innerhalb eines Geschlechts zu ändern, zum Beispiel von einem männlich konnotierten zu einem anderen männlich konnotierten Vornamen, ist nach dem Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes nicht erlaubt. Erlaubt sind nur Wechsel zu Vornamen, die geschlechtlich anders konnotiert sind, etwa von männlich zu genderneutral oder von männlich zu weiblich. Für cis Menschen, die ihren Vornamen (oder Nachnamen) ändern möchten, gilt weiterhin das Namensänderungsgesetz von 1938. In diesem Zusammenhang ist in der Regel ein psychologisches Gutachten notwendig, das den Leidensdruck der antragstellenden Person belegen muss. Damit ist allerdings nicht garantiert, dass die zuständige Behörde der Argumentation des Gutachtens folgt und dem Antrag zur Namensänderung zustimmt.

Wie viele Menschen betrifft das Gesetz?

Das Bundesfamilienministerium, das den Entwurf zum Selbstbestimmungsgesetz federführend erarbeitet hat, rechnet mit bundesweit 4.000 Anträgen auf Änderung des Vornamens und/oder Geschlechtseintrags jährlich.

2021 gab es bundesweit 3.232 Verfahren nach dem Transsexuellengesetz. In Berlin waren es 2021 insgesamt 273 Verfahren. In diesen Verfahren können trans Menschen bereits jetzt beantragen, dass ihr Vorname und Personenstand (Geschlechtseintrag) geändert werden soll - allerdings nicht per Selbstauskunft auf dem Standesamt, sondern über ein gerichtliches Verfahren, das psychologische Begutachtungen vorsieht und bei dem es keine Gewähr gibt, dass der Antrag bewilligt wird.

Könnte das Selbstbestimmungsgesetz von heterosexuellen cis Männern missbraucht werden, um in Frauen-Schutzräume zu gelangen?

Die Frage unterstellt eine missbräuchliche Nutzung des Gesetzes: Cis Männer würden ihren Geschlechtseintrag zu weiblich wechseln wollen, um in Frauenschutzräume einzudringen, zum Beispiel Toiletten, Umkleidekabinen, Duschen. Ein oft diskutiertes Beispiel ist die Frauensauna. Allerdings verweist der Entwurf zum Selbstbestimmungsgesetz explizit auf das Hausrecht. Das heißt, die Änderung des Geschlechtseintrags hat keine rechtliche Auswirkung auf den Zugang zu geschlechtsspezifischen Schutzräumen, in denen auch schon jetzt das Hausrecht gilt – etwa zu geschlechtsspezifischen Toiletten und Umkleideräumen sowie zu geschlechtsspezifischen Saunen.

Ermöglicht/erleichtert das Selbstbestimmungsgesetz, dass Kriminelle ihren Vornamen und Geschlechtseintrag missbräuchlich ändern, um einer Strafverfolgung zu entgehen?

Nein. Es ist zwar ein Offenbarungsverbot vorgesehen. Das heißt, dass der frühere Vorname und Geschlechtseintrag einer trans Person nicht offenbart oder ausgeforscht werden darf - es sei denn, es gibt besondere Gründe des öffentlichen Interesses oder ein rechtliches Interesse. Daher gilt das Offenbarungsverbot nicht für Strafverfolgungsbehörden und Sicherheitsbehörden. Diese haben Zugriff auf das Bundeszentralregister, das auch frühere Vornamen und Geschlechtseinträge speichert. Somit kann keine Person über eine Änderung des Vornamens oder Geschlechtseintrags einer Strafverfolgung entgehen.

Ermöglicht / erleichtert das Selbstbestimmungsgesetz Geschlechtsangleichungen, zum Beispiel bei Kindern?

Der Entwurf zum Selbstbestimmungsgesetz trifft keine Aussagen zu geschlechtsangleichenden medizinischen Maßnahmen. Das juristische Geschlecht zu ändern, ist keine medizinische Angleichung. Sondern es ermöglicht trans, nicht-binären und intergeschlechtlichen Menschen, ihren Vornamen und/oder Geschlechtseintrag auf amtlichen und nicht-amtlichen Dokumenten zu ändern, z.B. auf dem Personalausweis, auf dem Reisepass, auf der Gesundheitskarte, auf Verträgen, auf der Geburtsurkunde und anderen Dokumenten.

Bundestagsabgeordnete Tessa Ganserer (Grüne) beschreibt, warum es ein Problem ist, wenn die Dokumente nicht passen: "Jedes Mal, wenn eine transgeschlechtliche Person ihre Legitimität unter Beweis stellen muss und die amtlichen Dokumente noch nicht korrigiert wurden - zum Beispiel bei der Führerscheinkontrolle oder Fahrscheinkontrolle, beim Unterzeichnen eines Mietvertrags oder Abschließen eines Mobilfunkvertrags - dann führt das dazu, dass die transgeschlechtliche Person in äußerst unangenehme Situationen kommt, weil sie sich nicht mit passenden amtlichen Dokumenten legitimieren kann. Und dann muss sie unbeteiligten Dritten ihre Transgeschlechtlichkeit erklären und rechtfertigen."

Worin besteht der Leidensdruck bei trans Kindern?

Kindern wird aufgrund ihrer körperlichen Merkmale ein Geschlecht zugewiesen. Trans Kinder werden sich teilweise schon in der frühen Kindheit bewusst, dass dieses zugewiesene Geschlecht nicht oder nicht vollständig für sie passt. Irgendwann werden sie sich dessen bewusst (inneres Coming-out) und teilen sich dann möglicherweise auch anderen Menschen mit (äußeres Coming-out). Mindestens bis dahin werden sie aber in einem Geschlecht und einer Geschlechterrolle bestärkt, die nicht zu ihrer Identität passen. Dieses Spannungsfeld zwischen einem Verhalten, das die Eltern bzw. Bezugspersonen aufgrund des zugewiesenen Geschlechts erwarten, und dem inneren Wissen des Kindes führt dazu, dass sich trans Kinder falsch fühlen, im eigenen Körper nicht wohl fühlen und das Gefühl haben, den Erwartungen nicht gerecht werden zu können. Diese negativen Gefühle werden als Leidensdruck bezeichnet.

Es gibt kein soziales Geschlecht/Gender, es gibt nur ein biologisches Geschlecht.

Geschlechtsidentität ist das innere Wissen um die eigene geschlechtliche Zugehörigkeit. Es ist mittlerweile wissenschaftlicher Konsens in der Medizin und Psychologie, dass nur jeder Mensch selbst weiß und sagen kann, welche Geschlechtsidentität er hat. Geschlechtsidentität ist keine Sache des Gefühls, sondern des (inneren) Wissens. Trans Menschen und nicht-binäre Menschen werden sich teilweise schon in der frühen Kindheit bewusst, welche geschlechtliche Identität sie haben. Geschlechtsidentität hängt mit dem Gehirn zusammen. Deswegen stimmt die geschlechtliche Fremdzuweisung auf Basis von Genitalien, Gonaden oder Chromosomen bei trans Menschen und nicht-binären Menschen nicht.

Jeder Mensch hat eine Geschlechtsidentität, das heißt, ein inneres Wissen um die eigene geschlechtliche Zugehörigkeit. Auch cis Menschen haben eine Geschlechtsidentität. Sie müssen sich aber meistens darüber keine Gedanken machen, weil ihre Geschlechtsidentität mit dem Geschlecht übereinstimmt, das ihnen kurz nach der Geburt zugewiesen wurde.

Sind trans Menschen psychisch krank?

Nein. Bis Ende 2021 galt, laut dem ICD-10 der Weltgesundheitsorganisation, "Transsexualismus" als Störung der Geschlechtsidentität - und trans Menschen als psychisch krank. Dieses pathologisierende Verständnis von Transgeschlechtlichkeit findet sich auch im Transsexuellengesetz, das seit 1981 gilt: Trans Menschen müssen sich psychologisch begutachten lassen, um ihren Vornamen und Personenstand ändern zu können. Seit Januar 2022 gilt der ICD-11 der Weltgesundheitsorganisation. Trans gilt nun nicht mehr als psychische Störung, sondern wertungsfreier als "Geschlechtsinkongruenz".

An welcher Stelle des Gesetzgebungsverfahrens befindet sich das Selbstbestimmungsgesetz?

Am 23. August 2023 hat das Bundeskabinett den Entwurf zum Selbstbestimmungsgesetz [bmfsfj.de] beschlossen - nachdem der Termin seit Juni 2023 mehrmals verschoben wurde. Jetzt hat der Bundesrat sechs Wochen Zeit, eine schriftliche Stellungnahme zum Gesetzentwurf zu erarbeiten.

Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig, d.h. der Bundesrat kann es nicht blockieren. Danach kann das Bundeskabinett schriftlich auf diese Stellungnahme reagieren. Erst danach, voraussichtlich im Oktober, wird der Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht werden. Dann kommt die erste Lesung und eine allgemeine Aussprache im Plenum. Dann geht das Gesetz in die Ausschüsse. In der Regel wird dort eine Expert:innenanhörung beschlossen, zu der die Fraktionen einzelne Expert:innen laden können.

Dann können die Fraktionen Änderungsanträge formulieren, die dann im Ausschuss nochmal vordiskutiert und beschlossen werden können. Und am Ende, wenn es eine parlamentarische Mehrheit gibt, kann das Gesetz in einer zweiten und dritten Lesung im Plenum mit möglichen Änderungsanträgen verabschiedet werden. Dann würde das Selbstbestimmungsgesetz zum 1. November 2024 in Kraft treten.

Warum sind nur Grüne und FDP im Text/Video vertreten?

Das liegt am Stadium des Gesetzgebungsverfahrens: Bisher hat es sich beim Selbstbestimmungsgesetz um einen Referentenentwurf [bmfsfj.de] gehandelt, veröffentlicht am 9. Mai 2023, erarbeitet federführend vom Bundesfamilienministerium (Grünen-geführt) und dem Bundesjustizministerium (FDP-geführt). Mit dem Kabinettsbeschluss vom 23. August 2023 hat sich die Bundesregierung nun auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf [bmfsfj.de] geeinigt. Der Gesetzentwurf ist noch nicht an den Bundestag übergeben worden. Jetzt hat der Bundesrat sechs Wochen Zeit, eine Stellungnahme zu diesem Gesetzentwurf zu erarbeiten. Danach kann das Bundeskabinett schriftlich auf diese Stellungnahme reagieren. Erst danach, voraussichtlich im Oktober, wird der Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht werden.

Tessa Ganserer (Grüne) und Jürgen Lenders (FDP) haben als Bundestagsabgeordnete nichts mit dem Entwurf zum Selbstbestimmungsgesetz zu tun, da dieser von Fachreferent:innen aus den Bundesministerien erarbeitet wurde. Nach eigener Aussage lag ihnen der Referentenentwurf erst am 9. Mai 2023 vor, als er vom Bundesfamilienministerium veröffentlicht wurde. Herr Lenders ist Fachabgeordneter seiner Fraktion zu diesem Themenkomplex. Frau Ganserer hat öffentlich gemacht, dass sie trans ist und sich für ein Selbstbestimmungsgesetz einsetzt.

Transparenzhinweis: Die Autor:in ist Mitglied bei TransInterQueer e.V.

Sendung: rbb24 Inforadio, 23.08.2023, 6:00 Uhr

Beitrag von Naomi Donath

111 Kommentare

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  1. 111.

    "Das jetzt darüber stärker berichtet wird und auch die Politik etwas tut, führt hoffentlich zu einer größeren Akzeptanz." Vielleicht, wäre der positive Ansatz - es kann aber auch genau das Gegenteil eintreten, da diese Personen so sichtbarer und damit angreifbarer werden. Akzeptanz ist ein großes Wort, erstmal müßte Toleranz sein.

  2. 110.

    Wir haben eine E-Mail erhalten mit folgender Aussage: "Ich habe sogar als Mutter das Recht für meinen 2-jährigen Sohn einen weiblichen Geschlechtseintrag vornehmen zu lassen, was ich auch tun werde. Das darf dann auch keiner infrage stellen,. Auch Sie nicht !" Diese Aussage ist sachlich falsch. Denn in der Gesetzesbegründung des Entwurfs zum Selbstbestimmungsgesetz steht: "Die Eltern sind [...] keineswegs frei, einem Kind gegen dessen Willen einen anderen Geschlechtseintrag und Vornamen aufzudrängen." Selbstbestimmung im Sinne des Selbstbestimmungsgesetzes würde bedeuten: Wenn sich der 2-jährige Sohn irgendwann als trans outen würde (im Alter von zwei Jahren wäre das etwas unrealistisch), dann kann die Mutter bis zum Alter von 14 Jahren für ihr Kind beim Standesamt beantragen, dass Vorname und Geschlechtseintrag geändert werden - solange das im Sinne ihres Kindes ist. Wenn es das nicht wäre, wäre es ein Missbrauch des Gesetzes, der vom Standesamt abgelehnt werden könnte.

  3. 109.

    Das ist kein "Modetrend". Es gab schon immer Transpersonen, nur die meisten haben sich aus Angst vor Diskrimminierung oder Schlimmerem nicht geoutet und waren ihr Leben lang unglücklich. Das jetzt darüber stärker berichtet wird und auch die Politik etwas tut, führt hoffentlich zu einer größeren Akzeptanz.

  4. 108.

    Der Personalausweis enthält keine Angaben zum Geschlecht - der Reisepass aber schon. Bei einem diversen Geschlechtseintrag oder keinem Geschlechtseintrag wird im Reisepass ein X vermerkt. Bisher gibt es Selbstbestimmungsgesetze in Argentinien, Dänemark, Malta, Irland, Norwegen, Belgien, Uruguay, Luxemburg, Portugal, Chile, Island, Neuseeland, Schweiz, Finnland und Spanien (geordnet nach dem Jahr der Einführung des Gesetzes - von 2012 in Argentinien bis 2023 in Spanien). Diese Staaten würden einen nicht-binären Geschlechtseintrag bei der Einreise sicherlich akzeptieren. Darüber hinaus steht im Gesetzentwurf, der Bundesregierung seien keine Staaten bekannt, in denen eine Einreise aufgrund eines weder mit ‚männlich‘ noch mit ‚weiblich‘ angegebenen Geschlechtseintrags im Reisepass verweigert werde.

  5. 107.

    "Geschlechtseintrag „divers“ eintragen" Ist dieser Eintrag "paßfest", würde er also weltweit von allen Staaten bei der EInreise auch so akzeptiert werden? Oder anders: Ist die deutsche Regelung international koordiniert (z.Bsp. über die UNO oder Paßabkommen)?

  6. 106.

    Daß das Ministerium sein Gesetz positiv begründet ist natürlich, spricht aber nicht dagegen, daß zumindest bei einem Teil der vom Gesetz betroffenen ein Anschein von Modetrend dabei ist.
    "beziehungsweise als krankhaft angesehen" Das würde ich neutraler sehen. Da es weiter im ICD ist (wenn auch unter anderer Bezeichnung), heißt ja auch, daß es weiter Krankheitswert hat und bei der Differentialdiagnostik einbezogen werden sollte. Der Begriff Krankheit wird eigentlich in der Medizin neutral verwendet. Man kann auch eine Krankheit feststellen und gleichzeitig feststellen, daß es nicht (oder nicht aktuell) behandlungsbedürftig ist im Sinne von die Krankheit heilen, um einen irgendwie definierten Normalzustand wiederherzustellen.

  7. 105.

    Nein. Um bei Ihrem Beispiel mit Hans und Olga zu bleiben: Hans ändert den Geschlechtseintrag zu weiblich und den Vornamen zu Olga. Nach einem Jahr könnte der Geschlechtseintrag und Vorname wieder geändert werden. Um bei ihrem Beispiel „Mann-Frau-Mann-Frau“ zu bleiben: Olga würde den Geschlechtseintrag zurück zu männlich ändern, müsste damit dann wieder den Vornamen Hans führen. Nach einem Jahr könnte der Geschlechtseintrag und Vorname wieder geändert werden. Hans könnte dann den Geschlechtseintrag wieder zu weiblich ändern, müsste damit dann wieder den Vornamen Olga führen. Es bleiben also die einmal gewählten Vornamen. Eine isolierte Änderung des Vornamens - ohne Änderung des Geschlechtseintrags - ist nicht möglich.

  8. 104.

    Sie kriegen ja nicht mal die richtige Anrede hin - einfach peinlich.Nix mit natürlich gegebenem Recht, gesellschaftlich gegebenes Recht. Die gesetzlich verankerte Verantwortung der Eltern liegt darin, das Wohlergehen des Kindes zu gewährleisten. Und kann auf zwei Wegen interpretiert werden. Kindeswohl und Kindswohl-gefährdung. In beiden Fällen für die Eltern zu entscheiden ist schlicht und ergreifend unterlassene Hilfeleistung.

  9. 103.

    Danke für die ausfühlichen Erläuterungen. Sehr sinnvoll, daß hier auch Fragen von der Redaktion beantwortet werden.

  10. 102.

    Also würde das dann doch bedeuten, dass man jährlich das Geschlecht Mann-Frau-Mann-Frau--abändern dürfte und jedes Mal einen anderen Vornamen aussuchen dürfte.

    Was ich im Gesetzesentwurf jedoch nicht finden konnte, ist, ob bei beiden Doppelpässen dann die Namen und das Geschlecht geändert werden müssten oder ob im ausländischen Pass der Ursprungsname bleiben kann.
    Beispiel-Ali ist Araber, kommt als nicht geouteter Transmensch über die Fachkräftezuwanderung nach Deutschland.
    Nach 3 Jahren guter Integration und Selbstversorgung beantragt Ali die deutsche Staatsangehörigkei und ist dann eine deutsche Frau mit Vornamen Ilse. Weil sie aber in ihrer Heimat bei ihren Verwandten niemals als Frau erscheinen könnte, möchte sie im arabischen Pass/Reisepass weiterhin als Ali und als Mann eingetragen sein.

    Wäre das möglich?

  11. 101.

    Wenn schon das Tragen von Masken so ein Leid verursacht, dass Menschen auf die Straße gehen und dagegen demonstrieren, können sie sich vorstellen, wie viel Leid verursacht wird, wenn ihr ihnen bekanntes und als richtig empfundenes Geschlecht nicht anerkannt und durch die Nutzung richtiger Namen und Pronomen anerkannt wird? Geschlechtsidentität ist ein Grundbaustein des persönlichen ind sozialen Lebens.

  12. 100.

    Danke für Ihre Anmerkungen. Sie zitieren allerdings aus dem Referentenentwurf des Bundesfamilienministeriums und des Bundesjustizministeriums vom 9. Mai (https://www.bmfsfj.de/resource/blob/224548/4d24ff0698216058eb758ada5c84bd90/entwurf-selbstbestimmungsgesetz-data.pdf). Am 23. August hat sich das Bundeskabinett auf einen Gesetzentwurf geeinigt: https://www.bmfsfj.de/resource/blob/229616/b4f835d1a1da28f1ef51552846f1e20a/gesetzentwurf-kabinett-data.pdf Darin stehen diese entsprechenden Sätze nicht mehr (schauen Sie gerne zu §5) und darin ist in der Gesetzesbegründung geregelt, dass im Fall einer Rückänderung "die Person wieder die Vornamen führt, die sie bereits früher mit diesem Geschlechtseintrag führte".

  13. 99.

    Zumindest gibt es für nicht-binäre Menschen die Möglichkeit, den Geschlechtseintrag „divers“ eintragen oder den Geschlechtseintrag austragen zu lassen. Sowie die Möglichkeit, nur einen geschlechtsneutralen Vornamen zu wählen - ohne zusätzlichen geschlechtsspezifischen Vornamen. Das ist bisher über das Transsexuellengesetz und auch über das Namensrecht nicht möglich.

  14. 98.

    Zu Ihrer Behauptung, trans sei ein Modetrend, schreibt das Bundesfamilienministerium: „Vielfältige geschlechtliche Identitäten gab es schon immer. In manchen Gesellschaften wurde respektvoll mit dieser Vielfalt umgegangen. In vielen Gesellschaften - auch in Deutschland - wurde geschlechtliche Vielfalt jedoch über Jahrhunderte ignoriert beziehungsweise als krankhaft angesehen und unterdrückt. Inzwischen gibt es eine Entwicklung hin zu mehr Sichtbarkeit, Offenheit und Anerkennung von transgeschlechtlichen Personen. Die Tatsache, dass sich transgeschlechtliche Personen vermehrt outen, bedeutet nicht, dass es eine 'Modeerscheinung' ist.“

  15. 97.

    Selbstbestimmungsgesetz 2023 PDF---§5--Sperrfrist-Vornamenbestimmung bei Rückänderung--Seite 6

    Zitat:
    Abweichend von den Sätzen 1+2 (alter Name muss verwendet werden--Anmerkung von mir)kann die betroffene Person einen anderen Vornamen beziehungsweise andere Vornamen bestimmen, wenn dies aus schwerwiegenden Gründen zu ihrem Wohl erforderlich ist.

    Hätte mich auch gewundert, denn dieses Offenbarungsverbot könnte eine Geldstrafe in Höhe von bis zu 10.000 Euro
    nach sich ziehen. Dann muss es auch eine Möglichkeit geben, einen anderen Vornamen wählen zu dürfen als zuvor.
    Wer keine schwerwiegenden Gründe nachweisen kann "muss" allerdings seinen vorherigen Namen verwenden.....
    (Auch Bezug zu Kommentar 86-fischersfritz)

  16. 96.

    Unser FAQ hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wenn Ihnen Aspekte fehlen, fragen Sie gerne nach. Im Gesetzentwurf ist ein Offenbarungsverbot vorgesehen. Das heißt, dass der frühere Vorname und Geschlechtseintrag nicht offenbart oder ausgeforscht werden darf (außer bei besonderem öffentlichen Interesse oder einem rechtlichen Interesse). Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Allerdings ist das Offenbarungsverbot und damit die Bußgeldbewährung durch viele Ausnahmen, auch im Privatleben, eingeschränkt.

  17. 95.

    Der Entwurf zum Selbstbestimmungsgesetz sieht vor, dass Menschen ihr juristisches Geschlecht ändern lassen können. Das juristische Geschlecht bildet die Lebenswirklichkeit von Menschen ab, z.B. in Fragen eines rechtlichen Anspruchs auf die korrekte Anredeform. Das umfasst somit das, was Sie unter Gender verstehen. Im Gesetz geht es nicht um biologische geschlechtsangleichende Maßnahmen, also nicht um das biologische Geschlecht. Für trans Menschen und nicht-binäre Menschen lässt sich die Lebenswirklichkeit in vielen Situationen allerdings nicht in soziales und biologisches Geschlecht aufteilen. Oft wird das biologische Geschlecht verallgemeinert und werden Personen auf Basis körperlicher Merkmale eingeteilt/angesprochen/angeschrieben, obwohl sie andere gewünschte Pronomen und Anredeformen haben.

  18. 93.

    Vollständiges Nicht-Binär-Sein stelle ich mir praktisch auch nicht möglich vor. Letzten Endes wird jeder Mensch entscheiden müssen, ob zu 51 % männliche oder zu 51 % weibliche Anteile überwiegen. Das hat (aber) nichts damit zu tun, sich vollkommen als Mann oder vollkommen als Frau zu verorten und das auch noch ein Leben lang.

  19. 92.

    Inwiefern nützt dieses Gesetz denn non-binären Personen? Wie hier schon geschrieben wurde, ist diese Gesellschaft und der gesamte Alltag binär geprägt. Als non-binär oder agender, kann man doch im Prinzip gar nicht existieren. Das beginnt schon bei der Anrede, dem Vornamen (es gibt doch im deutschsprachigen Raum so gut wie keine non-binären Vornamen, oder soll dann jeder einfach "Kim" heißen?), bei den Pronomen (es gibt "er" und "sie", aber "es" wäre ja zB abwertend), bei den Toiletten, im Sport usw.
    Auf dem Papier ist schön und gut, doch ich frage mich einfach, wie soll das in der Praxis aussehen?

  20. 91.

    Ich kenne selbst andersorientierte Menschen denen dieses gehypte Thema schon peinlich ist, ja, sie sich mehr denn je diskriminiert sehen...

  21. 90.

    Ihr Geschriebenes spricht keineswegs gegen das neue Gesetz, vielmehr gegen die extreme Medienorientierung und Schlagzeilenmentalität. Folge ich - ausnahmsweise mal im Umkehrschluss - Ihrem Gedankengang, so dürfte nahezu kein Gesetz mehr beschlossen werden, weil nicht irgendeine Gruppe in Verbindung mit irgendeinem Medium zu irgendeiner Zeit das für sich ausnutzen könnte.

    Mit anderen Worten: Ihre Beschreibung halte ich zu großen Teilen für zutreffend, die daraus gezogenene Konsequenz nicht.

  22. 89.

    Vieles wird von außen zugewiesen. Weshalb ist das gerade beim Geschlecht so schlimm?

  23. 88.

    (Im Mutterleib) angelegt, zugewiesen und festgestellt - mir scheint ggf. ein Streit um Begriffe zu herrschen. Im Weiteren geht es m. E. darum, dass sichtbare körperliche Merkmale nicht unbedingt mit der menschlichen Psyche einhergehen müssen. Ohne jetzt Biologe oder Psychologe zu sein, so glaube ich, dass diese teilweise Nichtübereinstimmung etwas ganz Natürliches ist, das war immer so und wird immer so sein.

    Letzten Endes dürften nur Menschen, die natürlich Entstandenes mit künstlich Geschaffenem (eindeutig Zuordbarem, '"totem" Material) verwechseln, damit Probleme haben. - Das Geschlecht ist kein technischer Gegenstand.

  24. 87.

    Ohne das Thema abwerten zu wollen, aber hier wird etwas aufgebauscht und mit einer medialen und politischen Aufmerksamkeit versehen, die es einfach nicht verdient. Es ist ein Hype, ein Modetrend.
    Sorry, aber manchmal hat man das Gefühl, dass man schwul oder lesbisch sein muss, wenn man gesellschaftliche Beachtung erlangen will. Jugendliche mit 12 bis 16 ohne gesellschaftliche Positionierung und damit verbundene sexuelle Erfahrungen sind überhaupt nicht in der Lage solche grundsätzlichen Entscheidungen wie ihre sexuelle Orientierung zweifelsfrei zu entscheiden. Sie fühlen sich vielmehr zu wenig beachtet und buhlen auf verschiedensten Gebieten um Aufmerksamkeit und Beachtung, ob als S-Bahn-Surver, Youtuber, Internet-Blogger und jetzt auch als Trans-Mensch (Kunstwort).
    Wir sollten aufpassen, dass wir als Gesellschaft solche Modetrends nicht überbewerten und durch eine Befeuerung solcher Modetrends keinen Hype erzeugen, der uns überproportional Schaden kann und wird.

  25. 86.

    Die RBB Darstellung bzw. die des TransInterQueer e.V. Funktionärs ist etwas unpräzise. Das Offenbarungsverbot kann dramatische Auswirkungen haben. Gemäß Selbstbestimmungsgesetz können 14- bis 18-Jährige das eigene Geschlecht auch gegen den Willen ihrer Eltern frei anpassen. Sollten die Eltern nicht zustimmen, kann ein Familiengericht nach dem “Kindeswohl” entscheiden. Jedoch sind Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern und die ihnen zuvörderst obliegende Pflicht‘. So lautet es in Artikel 6, den das Selbstbestimmungsgesetz ad absurdum führt, so die AfD. Denn widersprechen Eltern dem Wunsch ihres Kindes nach einem Geschlechtswechsel, können zukünftig Familiengerichte gegenteilig entscheiden und einen Wechsel des Geschlechtes anordnen.

    Die AfD prüft, ob sie verfassungsrechtlich gegen dieses Gesetz vorgeht.

  26. 85.

    Da bin ich ja sogar bei Ihnen. Im Falle einer Anpassung wird aber korrekterweise auch das rechtliche Geschlecht angepasst. Das biologische Geschlecht ist natürlich festgelegt und unabänderlich. Da das rechtliche Geschlecht aber an den äußeren Geschlechtsmerkmalen festgestellt wird, ist in diesen Fällen gegen die Anpassung des rechtlichen Geschlechts nichts einzuwenden. Bisher war das rechtliche Geschlecht praktisch mit den äußeren Geschlechtsmerkmalen identisch und das ist auch gut so. Diesen Grundsatz gibt das neue Gesetz vollständig auf, ohne es aber am Ende konsequent in genau diesem Sinne umzusetzen. Das habe ich mit meinem Beitrag zum Ausdruck bringen wollen. Das Gesetz passt in sich nicht zusammen und sollte so niemals beschlossen werden, weil es mehr Probleme schafft als löst.

  27. 84.

    Adam&Eva also eine Lüge und der Apfel der Erkenntnis????
    Dann passiert unsere ganze Geschichte auf einer Lüge ?
    Historiker sollten sich hier mal dazu äußern, wenn Männer nun als,Frauen geboren werden und Frauen als Männer.
    Also ehrlich hatte noch nie was gegen Schwule solange Sie nicht mich anmachten oder Lesben wenn Sie nicht meine Frau anmachten .
    Aber irgendwann ist es genug wo Leben wir eigentlich mit welchen Werten?

  28. 83.

    @ Karin B., dann weiß ich nicht, was die Hebamme meinte, als sie sagte: "Glückwunsch, es ist ein gesundes Mädchen".

  29. 82.

    Und das mit dem Bußgeld wird wieder still und heimlich unter den Tisch gekehrt vom Grünfunk-Berlin-Brandenburg.
    #Neulinke

  30. 81.

    "Trans ist man, ob man will oder nicht ( die meisten wollen nicht), wenn Identität und Körper nicht zusammenpassen." Schwieirg nachzuvollziehen, wenn man das Problem nicht selbst hat. Wie merke ich, daß ich im falschen Geschlecht stecke? Woher weiß man, wie man sich im gegeben Geschlecht fühlen sollte - an welcher Refernz macht man das fest, wie man sich fühlen sollte? Und wenn man sich wie ein anderes Geschlecht meint zu fühlen, woher weiß man, wie sich das andere Geschlecht anfühlen muß - es ist ja schon schwierig, sich in die Gedankenwelt einer anderen Person generell zu versetzen, Gefühlswelt ist noch schwieriger. Woher weiß ich also, ob meine Vorstellung der Realität entspricht oder nicht?

  31. 80.

    "Warum können / wollen sich manche nicht Frau oder Mann zuordnen? " Wie ordnet man das überhaupt sicher selbst zu? Was ist dafür die Referenz, was eine Frau oder ein Mann sein soll und wer legt das fest? Bei vielen öffentlichen Events hat man doch eher den Eindruck, daß es wohl eher nur um sexuelle Definitionen geht - zumindest wirkt dort oft alles sehr übersexualisiert, als wenn es nur darum geht. Da es aber nicht nur darum sinnvollerweise gehen sollte, wie definiert man den Rest? Das auf typisch Mann bzw. typisch Frau als Rollentyp zurückzuführen, klingt für mich eher nach Kaiserreich und sehr rückwärts gewandt, da es heute doch kein typisch Mann/Frau mehr gibt (war zumindest im Osten oft so).

  32. 79.
    Antwort auf [Pflichtfeld] vom 23.08.2023 um 21:38

    "Es liegt noch immer ein zu großer Fokus darauf im Alltag. " Spielt das im Alltag überhaupt eine Rolle? Also bei mir nicht. Wenn da bei Ihnen ein so großer Fokus im Alltag drauf liegt, würde ich das komisch finden.

  33. 78.

    Können Sie die Bezeichungen einmal sauber gegeneinander abgrenzen? So wirkt das eher verschwurbelt und nicht wissenschaftlich - zumindest könnte ich damit keine saubere Diagnose stellen.

  34. 77.

    Jeder Mensch sollte Heiraten wen ihm beliebt, oder das Geschlecht haben dürfen dem er/sie oder beides zugehörig fühlt, ernsthaft betrifft das allerdings, für das Tam Tam, nur sehr wenige, denen muß jeder gesetzliche Schutz zugestanden werden. Diese mediale Überpräsens schürt meiner Meinung nach nur das Feuer. Egal was im Ausweis steht, es schützt nicht vor Übergriffen.

  35. 76.

    " Das Problem ist, wenn das biologische Geschlecht zum einzig gültigen Geschlecht verallgemeinert wird." Das biologische Geschlecht ist das einzig gültige Geschlecht. Sie widersprechen sichdoch damit selbst gegenüber den Ausführungen zuvor oder Sie verwechseln einfach Geschlecht und Gender, da sich das einfach mal nicht in einem Wort in der deutschen Sprache sauber trennen läßt und so immer wieder zur Verwirrung - wie auch in Ihrer Antwort hier - führt. Es sind zwei Konzepte aus verschiedenen Bereichen - Biologie bzw. Psychologie - und somit unabhängig voneinander vollgültige Klassifizierungen. In der Biologie ist weiterhin das Geschlecht das einzig gültige - in der Medizin in vielen Bereichen auch, da es da Unterschiede zwischen den Chromosomenträgern gibt. In der Psychologie wird Gender eine größere Rolle spielen und das Geschlecht eher als gleichberechtigte Zusatzinformation gelten - ändert aber nichts daran, daß die beiden Einteilungskonzepte nebeneinander stehen, eher ergänzend.

  36. 75.

    Wenn das 4000 Leute von 80 000 000 betrifft, ist das doch sicher ein Problem, dem man mit Toleranz (auf beiden Seiten
    ) begegnen kann, ohne deswegen jede Woche den Weltuntergang zu beschwören. Was mich echt nervt, ist dieser Daueralarmismus wegen allem und jedem.
    Auch der Normalmensch wird hin- und wieder nicht ernst genommen, kriegt nicht immer die vermeintlich verdiente Anerkennung seiner Mitmenschen - so ist das Leben …

  37. 74.

    Warum können / wollen sich manche nicht Frau oder Mann zuordnen?
    Ist es, weil man die historische Einteilung in Frau und Mann prinzipiell ablehnt?
    Oder kann man die Frage vom Gefühl her überhaupt nicht beantworten?
    Oder ist es wie bei dem "genderfluid" mal so mal so?

  38. 73.

    die Menschen, welche die bisherigen Möglichkeiten der amtlichen Geschlechtsidentitätsanpassung genutzt haben, hatten den Mut diesen Schritt zu gehen. Das bedeutet nicht, dass es alle sind. Es gibt noch viel mehr Menschen, welche aber wegen der gesellschaftlichen Vorurteilen und teilweise Repressalien, diesen Schritt nicht gehen. Man kann es zwar amtlich eintragen, aber das schützt kaum einen abends in der U-Bahn angepöbelt zu werden oder jeden Tag von seinen Nachbarn schief angesehen zu werden. Man macht sich eben nicht gerne zur Zielscheibe für den gesellschaftlichen Frust, der meistens an den schwächeren abgeladen werden will, und ist so gezwungen in der falschen Geschlechtsidentität zu leben. Ganz zu schweigen davon, dass diese Gesetze von den folgenden Regierungen zurückgedreht werden könnten, wobei alle amtlichen Geschlechtsidentitätsanpassung einfach annulliert werden. Leider ist das Ganze noch ziemlich instabil.

  39. 72.
    Antwort auf [Pflichtfeld] vom 23.08.2023 um 21:38

    Einen Schritt nach dem anderen. Für Viele geht die Welt unter, wenn trans Menschen einfach zum Standesamt gehen. Die wären dann noch überforderter und das wäre für trans Menschen noch gefährlicher. Aber ja, ich sehe das auch als verpasste Chance. Mann Frau ist nicht die Basis von Gender, leider ist die Sprache noch nicht so weit. Deswegen sind weder/ noch , sowohl als auch/ Androgyn und agender auch Geschlechter.

  40. 71.
    Antwort auf [Pflichtfeld] vom 23.08.2023 um 21:38

    Auch nicht-binäre Menschen können eine Geschlechtsidentität haben - müssen sie aber nicht. Nicht-binär ist ein Spektrum: Das kann „sowohl männlich als auch weiblich“ bedeuten, genderfluid, aber auch „weder männlich noch weiblich“, also agender.

  41. 70.

    Das Bundeszentralregister speichert auch frühere Vornamen und Geschlechtseinträge. Diese dürfen allerdings nicht ohne besonderen Grund offenbart oder ausgeforscht werden. Amtliche Register oder amtliche Informationssysteme dürfen personenbezogene Daten einer Person enthalten, wenn die Verarbeitung dieser Daten im Rahmen der jeweiligen Aufgabenerfüllung von öffentlichen Stellen erforderlich ist.

  42. 69.

    Nennen Sie es gerne „Feststellung“. Die Feststellung des biologischen Geschlechts bedeutet für trans Menschen und nicht-binäre Menschen allerdings eine Zuweisung von außen, also eine Fremdzuweisung. Das Problem ist, wenn das biologische Geschlecht zum einzig gültigen Geschlecht verallgemeinert wird.

  43. 68.

    Insgesamt 273 Verfahren nach dem Transsexuellengesetz gab es im Jahr 2021 in Berlin - nicht seit 2021. Im Jahr 2022 gab es in Berlin weitere 169 Verfahren nach dem Transsexuellengesetz.

  44. 67.

    " muss sie wieder den früheren Vornamen Hans annehmen." Aber damit würde doch auf den dead name Bezug genommen werden, was ausdrücklich untersagt ist. Müßten nicht alle alten Unterlagen umgeschrieben werden, damit der alte tote Name nirgendwo mehr hinterlegt ist?

  45. 66.

    Wer sich wirklich mal ein realistisches Bild einer Betroffenen machen will, sollte dringend das Interview mit Lisa Klapp im Focus lesen. Es ist nicht alles Gold, was glänzt, auch wenn es gerne so gedreht wird.
    https://www.focus.de/panorama/trans-frau-ueber-neues-selbstbestimmungsrecht-ein-herber-rueckschlag-fuer-menschen-wie-mich_id_202603678.html
    Die Ampel, insbesondere Lisa Paus und Marco Buschmann erweisen den Betroffenen einen Bärendienst.

  46. 65.

    Sie haben recht: Korrekterweise hätte hier auch Der:die Autor:in stehen können. Wir haben uns aber für die leichter lesbare Variante entschieden.

  47. 64.

    Der Entwurf zum Selbstbestimmungsgesetz enthält einige Ausnahmen, bei denen ein geänderter Geschlechtseintrag keine rechtlichen Auswirkungen hat. Zum Beispiel wird auf die Autonomie der Frauenhäuser, des Sports und des Strafvollzugs verwiesen.

  48. 63.

    Sie müssen eine „Erklärung mit Eigenversicherung“ beim Standesamt unterschreiben. Darin versichern Sie, dass Sie sich der Folgen der Erklärung bewusst sind. Angesichts einer nach wie vor bestehenden strukturellen und individuellen Diskriminierung gegenüber Menschen, deren Äußeres nicht mit dem Geschlechtseintrag übereinstimmt, wird hier auf die Selbstverantwortung vertraut. Im Entwurf heißt es: „In Fällen eines offensichtlichen Missbrauchs, das heißt bei Vorliegen objektiver und konkreter Anhaltspunkte für einen Missbrauch, kann das Standesamt die Eintragung der Erklärung ablehnen.“

  49. 61.

    Welches Unrecht mit dem Transsexuellengesetz einherging und -geht, können Sie gerne hier nachlesen: https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2023/06/berlin-trans-selbstbestimmungsgesetz-transsexuellengesetz-vorname-geschlechtseintrag.html

  50. 60.

    Hans lässt den Geschlechtseintrag zu weiblich und den Vornamen zu Olga ändern. Nach einer einjährigen Sperrfrist darf der Vorname und Geschlechtseintrag wieder geändert werden. Will die Person allerdings wieder einen männlichen Geschlechtseintrag und damit einen männlich gelesenen Vornamen, muss sie wieder den früheren Vornamen Hans annehmen. Das ist explizit im Gesetzentwurf geregelt. Für alle anderen Änderungswünsche gilt nicht das Selbstbestimmungsgesetz, sondern dann gelten die allgemeinen namensrechtlichen Vorschriften.

  51. 59.

    Das entscheidet nicht einmal ein Erwachsener. Der entscheidet nur , ob er sein trans Sein öffentlich machen will, oder nicht. Trans ist man, ob man will oder nicht ( die meisten wollen nicht), wenn Identität und Körper nicht zusammenpassen.

  52. 58.

    Es ist alles so einfach. Ein Sohn, der als Mädchen lebt, ist eine Tochter. Und es geht wirklich nicht zusammen. Oder würden sie gerne mit jemandem feiern, der sie im besten Fall beleidigt, im schlimmsten Fall totschlägt? Sehen sie, ich auch nicht.

  53. 57.

    Aber Achtung an alle, die gerne eine Frau sein wollen oder sich fühlen, oder wie auch immer: im Kriegsfall für die Einberufung zählt dann aber wieder das biologische Geschlecht.

    https://www.rnd.de/politik/sonderregelung-fuer-kriegsfall-einberufung-trotz-geaendertem-geschlecht-XJ3VBPSS4RMT7DE7Q67F436DCM.html

    Im Krieg kann man sich diesen Luxus eben nicht mehr leisten ...

  54. 56.

    Der Entwurf zum Selbstbestimmungsgesetz sieht ja, anders als das bisher geltende Transsexuellengesetz, kein „starres Mann-Frau-Schema“ vor, sondern ermöglicht mit dem Geschlechtseintrag „divers“ und der Möglichkeit, den Geschlechtseintrag austragen zu lassen, nun auch nicht-binären Menschen, dass ihre Geschlechtsidentität rechtlich anerkannt wird.

  55. 55.

    Ihr Kommentar ist nicht geeignet, konstruktiv miteinander umzugehen. Sie wissen explizit wie Sabines meinte. Verdrehen es aber dann. Das ist nicht nur unfair, sondern sogar bösartig. Die Frage war, ob durch Zuordnung zu Gruppen eine Art Ausgrenzung der anderen geschehen kann. Neulich waren auf einer Demo zB cis nicht erwünscht. Man kann sich auch für Rechte anderer einsetzen. Ich kann zB Bisexuelle unterstützen, obwohl ich asexuell bin. Oder als Mann für Frauenrechte eintreten. Grenzen sind zur Abgrenzung, manchmal grenzen sie aber auch aus.

  56. 54.

    "Gender" können Sie z.B. mit „soziales Geschlecht“, "sex" mit „biologisches Geschlecht“ übersetzen.

  57. 53.

    Im Gesetzentwurf ist geregelt, wer Vornamen und Geschlechtseintrag ändern darf: Deutsche Staatsangehörige sowie folgende Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit: Menschen mit einem unbefristeten Aufenthaltsrecht, Menschen mit einer verlängerbaren Aufenthaltserlaubnis die sich rechtmäßig im Inland aufhalten sowie Menschen mit der "Blaue Karte EU".

  58. 51.

    „ Transparenzhinweis: Die Autor:in ist Mitglied bei TransInterQueer e.V.“

    Ist der Artikel „die“ passend? Wenn ja, warum dann Genderzeichen? Es wird wirklich zunehmend komplizierter.

  59. 50.

    "Frage, wie wird denn geprüft, ob ich wirklich trans bin?" Das entscheidet ein Erwachsener selbst. Bei Minderjährigen müssen die Sorgeberechtigten zustimmen.

  60. 49.

    "Entweder, jeder kann sein Geschlecht selbst festlegen" Das Geschlecht (engl. Sex) können Sie niemals selbst festlegen, das ist genetisch determiniert unabänderlich, festlegen können Sie maximal die Gendereingruppierung.

  61. 48.

    "es sei denn es hat eine Geschlechtsanpassung stattgefunden." Auch mit einer (äußeren) Geschlechtsanpassung könne Sie das biologische Geschlecht nicht wechseln XX bleibt XX und XY bleibt XY. Das kann bei einigen medizinischen Behandlungen weiterhin wichtig sein, auch Symptombilder unterscheiden sich bisweilen zwischen den biologischen Geschlechtern (z.Bsp. beim Herzinfarkt). Geführt werden müßte also beides, das (bilogische) Geschlecht und das psychologische Geschlecht alieas Gender (mangels eines dt. Begriffes für den Unterschied zwischen Sex und Gender im Englischen).

  62. 47.

    Es gibt keine Nichtbetroffenen. Schublade gibt es für alle. Und im Sport geht es schon los, wenn eine Trans Frau ausgeschlossen wird, weil sie aufgrund ihrer körperlichen Leistungsfähigkeit nicht bei den Frauen mitmachen darf. Die Probleme kommen erst noch.

  63. 46.

    Diese Einschränkungen dürften aber verfassungswidrig sein und laufen zudem dem Sinn des Gesetzes völlig zuwider. Warum liest man dazu in den Medien keine kritischen Anmerkungen und Nachfragen. Entweder, jeder kann sein Geschlecht selbst festlegen und alle haben sich dran zu halten und das vollumfänglich zu akzeptieren, oder man lässt die freie Auswahl bleiben und bleibt bei der biologischen Definition wie bisher, es sei denn es hat eine Geschlechtsanpassung stattgefunden. Man hat in der Politik also sehr wohl wahrgenommen, welche Auswirkungen das Gesetz haben wird, versucht aber nun die Verantwortung daraus vom Staat weg auf private Beteiligte abzuschieben.

  64. 45.

    Bin schon gespannt, wie das mit dem Hausrecht umgesetzt werden wird. Da steht man ja mit einem Bein am Pranger, wenn man jemanden aufgrund seines Aussehens ausschließt. Da steht ein optisch männlicher Mensch vor der Frauensauna u d will rein, weil er nun als Frau eingetragen ist. Was soll der Saunabetreiber dann machen? Sagen, Ausweis und Aussehen passen nicht zusammen?

  65. 44.

    Das das Gesetz missbraucht werden kann im Frauen auszuspähen ist absoluter Quatsch. Ich habe eher die Befürchtung das das zu Gender-hopping führt. Heute fühl ich mich als Frau , in einem Jahr wieder als Mann , oder doch nicht lieber nonbinär.

    Habe ich schon ( ohne gesetzliche Regelung e) erlebt. Eine schiefgelaufene Identitätsentwicklung hat dazu geführt von hetero zu schwul dann trans und dann zu noch etwas anderen zu wechseln .

    Es gibt keine festen Rollenbilder. Weder als Mann noch als Frau. Da muss ich nicht meine geshclechtliche Identität wechseln um soft zu sein oder stark. ...

    Nur Selbstbewusst muss ich sein. Dann klappts auch mit der Identität.

    PS : Trans und Intergeschlechtliche gibt es die sind damit nicht gemeint.Gemeint sind die hippen u25 jährigen Genderwechsler und Besserwisser.

  66. 42.

    Wenn schon die möglichen Kosten als Schutz betont werden, dann weiß ich, da sind nicht viele echte Schutzmaßnahmen eingebaut. Frage, wie wird denn geprüft, ob ich wirklich trans bin?

  67. 41.

    In der vermeintlich neutralen Geschlachtsfeststellung liegt eine Zuweisung. Wenn Sie den Text gelesen hätten, könnten Sie das auch selber beurteilen.

    Insgesamt ein gut strukturierter Artikel. Allerdings ist es nicht zielführend von der Biologisierung der Geschlechtsidentität anhand von Geschlechtsmerkmalen auf die Verfasstheit des Gehirns zu wechseln, es bleibt Biologisierung. Ebenso ist der Abschnitt sehr unglücklich betitelt, da Geschlechtsidentität ein soziales Konstrukt ist, eben gerade durch die Konstruierung durch viele Akteur*innen und nicht einzig von den biologischen Gegebenheiten abhängt. Dort begeht man einen logischen Fehler, indem man von einem Sein auf ein Sollen schließt. Ansonsten ist der Beitrag aber gut formuliert und auch das Gesetzgebungsverfahren und bisherige rechtliche Regelungen sind erwähnt. Die besonders übergriffige, entwürdigende Diskrimininerung durch Behörden und Medizin gegenüber Trans*menschen bisher hätte genauer betrachtet werden können.

  68. 40.

    Zunächst mal ist es immer gut, wenn Menschen, die unter etwas leiden, von Schikanen und Gutachten befreit werden.
    Das ist für mich erst mal vernünftig.
    Man sollte dann aber eher dafür sorgen, dass jeder Mensch Selbstbestimmung bei der Namensgebung erhält und nicht auf einmal so tun, als ist der frühere wissenschaftliche Ansatz des biologischen Geschlechts nun plötzlich ganz was böses und wäre unwissenschaftlich.
    Für ganz viele Menschen ist das angeborene Geschlecht eben auch das wichtigste Merkmal ihrer Identität.
    Jetzt zu erzählen, das sei alles Quatsch und überholt, ist eben auch ziemlich anmaßend, solange eben Menschen ihrem angeborenen Geschlecht diese große Rolle geben.
    Vielleicht auch mal diese Identitäts-Bedürfnisse auch mal medial darstellen.

  69. 39.

    Hans fühlt sich als Frau und läßt den Namen im Pass ändern und heißt dann Olga.
    Ein Jahr später merkt Olga, dass die Entscheidung falsch war. Muss sie/er dann wieder den ursprünglichen Namen"Hans" annehmen oder darf er dann Manfred heißen?
    Denn eigentlich darf es laut Gesetz keinen Bezug zum vorherigen Geschlecht oder Namen geben--ein outing durch die Behörde/Arbeitgeber würde ja sogar mit Strafe bedroht werden.

    Also müsste dann ein neuer Name erlaubt sein--womöglich alle Jahre ein neuer.

    Kann darüber jemand Auskunft geben?

  70. 38.

    So wie die Begriffe Transmann bzw. -Frau diskriminierend sind, sind die Begriffe, die mit Cis beginnen auch diskriminierend und Entwertung. Also bitte beides nicht mehr verwenden. Danke.

  71. 37.

    Möge das Gesetz bald kommen, damit zukünftig nicht alle Nichtbetroffenen sich gemäßigt fühlen ihren Senf beizusteuern.

  72. 36.

    Das Bundesfamilienministerium schreibt dazu: „Allein aus der Änderung eines Geschlechtseintrags folgt kein beruflicher Vorteil. Auch dort, wo es Geschlechterquoten für Frauen gibt oder Frauen bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt werden sollen, gibt es im Regelfall Mitbewerberinnen.“ Der Gesetzentwurf biete Schutzvorkehrungen gegen missbräuchliche Änderungen des Geschlechtseintrags - etwa, dass die Kosten für neue Dokumente selbst getragen werden müssen.

  73. 35.

    Dieses Namens-und Geschlechtsänderungs- Gesetz ist ein deutsches Gesetz.
    Es gibt allerdings zahlreiche Menschen mit 2 Pässen, mit 2 Staatsangehörigkeiten.

    Beim Fachkräftegesetz wird ausdrücklich damit geworben, dass man bald die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten kann--während man seine ursprüngliche Staatsangehörigkeit behalten kann.

    Berlins OB hat allen Queeren--allen TransMenschen, die wo auch immer diskriminiert werden--in Berlin einen sicheren Hafen angeboten.Also muss evtl. mit einer steigenden Zahl von Anträgen gerechnet werden. Und ich gehe davon aus, dass sich Frau Paus und Herr Buschmann auch mit folgender Thematik beschäftigt haben:

    Wenn jemand 2 Pässe besitzt, darf man dann den Namen im deutschen Pass ändern lassen und den alten Namen im anderen Pass behalten?Oder muss man dann beide Pässe ändern lassen--auch wenn in diesen Ursprungsländern Transpersonen mit Strafe rechnen müssten?

    Oder gibt es Ausnahmen oder besondere Regelungen für diese Menschen?

  74. 34.

    "Das Wort „cis“ kommt aus dem Lateinischen und bedeutet „diesseits“. Der Gegenbegriff „trans“ kommt auch aus dem Lateinischen und bedeutet „jenseits“." Damit erklären Sie aber gar nicht in Bezug auf die Frage. Sie müßten mindestens noch definieren, wo Ihr Bezugspunkt für das diesseits und das jenseits befindet - möglichst ohne die Nomenklatur zu verlassen.

  75. 33.

    Vielen Dank für die ausführliche Erklärung!
    Es ist mir jedoch alles etwas zu "kompliziert".
    Ich bin eine Frau mit einem Mann verheiratet, mein Sohn ist schwul, meine Tochter "normal", Sohn einer Freundin lebt als Mädchen.
    Und alles ist gut so, wie es ist ... da braucht es für mich (evtl. auch für andere?) keine "neue" Namen ect.
    Mitunter frage ich mich, ob diese Gruppenzuordnungen nicht mehr "spaltet" als "zusammenfügt"?
    Lesben-Club, Schwulen-Party, Trans-Festival u.ä. - geht wirklich nicht alle zusammen?

  76. 32.

    Niemand hat bestimmt, wer männlich und wer weiblich sein soll.
    Unsere Vorfahren haben nach der Geburt etwas gesehen und dem Sichtbaren eine Kategorie gegeben.
    Das Geschlecht ist das optisch sichtbarste Unterscheidungsmerkmal.
    Es ist also keine willkürliche Zuweisung.

  77. 31.

    Ist es nicht etwas sehr rückwärtsgewandt, alles ein eine starren Mann-Frau-Schema anhand von eigenen Überzeugungen oder irgendwie als typisch definierten Verhalten zu pressen, wenn der psychologische Begriff Gender doch fluid sein soll und streng nur die beiden Pole männl./weibl. umfaßt? Das Ganze erscheint mir eher wie eine extrem reaktionäre Ströumng in der Endkonsequenz.

  78. 30.

    Cis ist Lateinisch und bedeutet diesseits.
    Eine cis Frau ist also eine mit weiblichen Geschlechtsmerkmalen und weiblicher Geschlechtsidentität geborene Frau, das was also die Regel ist. Es gibt nun auch inter* Personen, bei denen das Geschlecht nicht eindeutig zuzuordnen ist.
    Eine trans* Frau hat bei der Geburt männliche Fortflanzungsorgane aber später eine weibliche Geschlechtsidentität, trans (Transition) heißt hier Übergang, das äußere Erscheinungsbild wird der inneren Identät angeglichen.
    Medizinische Veränderungen sind aber nicht Teil des Selbstbestimmungsgesetzes, hier gelten andere Vorgaben durch die Krankenkassen/MDK etc. Es kann also sein, dass eine trans* Frau schon alle medizinischen Maßnahmen durchlaufen hat und dann erst den Namen und Personenstand ändert, darum sind einige der Passagen auch unlogisch. (Wehrdienst, Schutzräume, Wartezeiten), da kann ein trans* Model bei der Bundeswehr stehen und soll dann in den Krieg ziehen? Ist nicht so ganz durchdacht das Ganze.

  79. 28.

    Ich bin sicherlich niemand, der den trans-Menschen in ihrer Identitifikationsfindung im Wege stehen möchte. Doch frage ich mich: ist die Feststellung und Dokumentation des (äußerlich unstreitbaren) Geschlechts nicht eine Dokumentation wie die der Haar- und Augenfarbe etc.? Das sind Äußerlichkeiten, die - wenn erforderlich - zweifelsfrei abgeglichen werden können.

  80. 27.

    Wenn jemand sagt, er ist Herr Müller, dann habe ich kein Problem, ihn mit Herr Müller anzusprechen, obwohl ich damit gerechnet habe, das er eine Frau ist.
    Ich bin da ganz entspannt.
    Aber wenn Selbstbestimmung den Medien und Politikern so wichtig ist, sollten sie ab sofort Bürger auch nicht mehr mit Begriffen anreden, die für Bürger nicht zutreffen und in ihr Selbstbestimmungsrecht eingreifen.
    Es werden ja tagtäglich Menschen abgestempelt, irgendetwas zu sein, was sie nicht sind.

  81. 26.

    Hallo "Namensvetter"! Klar wird zugewiesen, es hat ja irgendwann mal wer bestimmt wer weiblich oder männlich sein soll.

    Andere Kulturen waren da schon weiter.

  82. 25.

    Das Wort „cis“ kommt aus dem Lateinischen und bedeutet „diesseits“. Der Gegenbegriff „trans“ kommt auch aus dem Lateinischen und bedeutet „jenseits“.

  83. 24.

    Meinetwegen soll sich jeder einen neuen Namen ausdenken können.
    Dann aber auch wirklich jeder und nicht einfach Diskriminierung abstreiten, weil diese angeblich bei bestimmten Personengruppen nicht vorliegen würde.
    In dem Fall Männer, die Männer sein wollen, oder Frauen, die Frauen sein wollen.
    Ähnlich wie die Behauptung, wenn Ungeimpfte irgendwo Zutrittsverbot haben, sei dies keine Diskriminierung, weil die Menschen ja Ungeimpfte sind.
    Wer entscheidet denn, wer die neuen Rechte wahrnehmen darf?
    Wie können Politiker sich anmaßen, zu behaupten, für einige Gruppen gelten diese Rechte nicht?
    Wer entscheidet, wer trans ist?
    Die Haltung?
    Die Parteimitgliedschaft?
    Was wenn ein Mann sagt, Tim ist für ihn ein Frauenname, und er fühlte sich als Frau, möchte aber jetzt ein Mann sein und Sven heißen?
    Gerecht wäre ein Selbstbestimmungsrecht dann für alle.

  84. 23.


    Es gibt viel viel viel wichtigere Dinge zu klären als das!!!

    Alter Schwede wo soll das nur hinführen?

  85. 22.

    "Und nun bin ich eine "Cis-Frau" und keine "Frau" mehr." N.m.M. sind sie nach der Einteilung nach Geschlecht weiterhin eine Frau. Wenn Sie die Einteilung nach Gender wünschen, wären Sie eine Cis-Frau. Das sind zwei voneinander vollkommen unabhängige Nomenklaturen. Im Englischen ist das einfacher, da dort klar zwischen Sex und Gender unterschieden wird. Eigentlich müßte also jetzt zwei EInträge existieren in den Akten, einmal für Geschlecht (engl. Sex) und einmal für Gender. Sollte die Aussetzung der Wehrpflicht wieder aufgehoben werden, würde die Armee ja auch nach Geschlecht (dem engl. Sex) ziehen und nicht nach Gender. Gibt es eigentlich keinen dt. Begriff für das engl. Gender, damit die häufige Begriffsverwirrung im Deutschen wie im Englischen eindeutig aufgelöst werden kann?

  86. 21.

    Von mir aus kann jeder sein oder werden, was er will. Wenn Emma morgen Otto heißen will, dann ist es eben so. Was mir auf den Wecker geht sind Eingruppierungen in cis Menschen, Generation X,Y,Z, Boomer, FLINTA, Schwule... und was weiß der Fuchs. Soll der Mensch der einfach nur ein Mann oder eine Frau ist und bleiben will, jetzt ein Abkürzungsverzeichnis mitführen, falls er mal jemanden nach dem Weg fragen will. 1+1=161, aha, und warum kann man nicht mehr sagen, was man meint? Ich fürchte, wir wollen Bürokratie abmelden und sind dabei alles noch schlimmer zu machen als es ist. Es gibt auch Personen, die mit ihnen mißfallenden Nachnamen auf die Welt kamen und den gerne ändern würden. Warum ist das in Deutschland ein Drama? Das Namensrecht muss insgesamt liberaler werden - für jeden. Das Ende dieser Geschichte ist, wenn Emma nun Otto heißen darf, weil er andere Geschlechtsmerkmale hat, was ist dann Gleichberechtigung? Ich habe noch niemandem die Hose geguckt, um nach dem Weg zu fragen.

  87. 20.

    Wie sieht das dann mit Frauenquoten und der speziellen Förderung von Frauen aus?. Dafür sehe ich noch keine praktikable Lösung im eigenen Betrieb. Gilt das dann nur für biologische Frauen unabhängig vom der psychologischen Genderzuweisung oder ist dann die (evtl. auf Jahresbasis variable) Genderzuweisung maßgeblich. Beim Arbeitsschutz muß ich lt. BG aber weiterhin nach biologischen Geschlecht gehen.

  88. 19.

    Eine Namensänderung ist aber auch schon bei bisheriger Gesetzeslage notwendig, dafür braucht man nicht den Eintrag zum Geschlechtsmerkmal ändern. Als Alternative - sollte es Ihnen, wie beschrieben, nur um den Namen gehen - bleibe bei aktueller Gesetzeslage auch die Eintragung eines Künstlernamens (das ging sogar schon bei Bundeskanzler Willy Brandt, eigentlich Herbert Ernst Karl Frahm)

  89. 18.

    "dass für trans Menschen und nicht-binäre Menschen diese Zuweisung des Geschlechts auf Basis von körperlichen Merkmalen nicht zutrifft" Im Medizinstudium lernt man eigentlich, daß das Geschlecht festgestellt wird bei der Geburt und nicht, daß es zugewiesen wird. Ist das Geschlecht nicht eindeutig feststellbar, bleibt das Feld offen.

  90. 17.

    Als unsere Tochter geboren wurde, stand da niemand und wies ihr ein Geschlecht zu. Ich muss das wissen, denn ich war dabei. Ihr wies auch niemand eine Augenfarbe und Körpergröße oder Haarfarbe zu. Da gab es eine Hebamme und einen Arzt, die hatten Besseres zu tun wegen einiger Komplikationen. Solche Behauptungen sind völlig haltlos, bitte einfach mal im Krankenhaus fragen, wer für die Geschlechtszuweisung zuständig ist, ob man dafür eine Ausbildung oder eine Berechtigung benötigt, vielleicht ist es ein Beruf. Es reichen zwei Augen, ja eigentlich sogar eines, um das Geschlecht zu erkennen. Schwierig wird es nur, wenn das nicht eindeutig ist oder es mehrere Merkmale gibt. Das reicht aber für die Behauptung, nach der Geburt würde uns ein Geschlecht zugewiesen werden nicht aus!

  91. 16.

    "Es erfolgt KEINE Zuweisung"
    Was ist mit Geburtsurkunde und allen weiteren Formalitäten?

  92. 15.

    Hallo Zuständige beim rbb,
    ein Neugeborenes wird erst einmal nur mit biologischen Geschlechtsmerkmalen geboren. Ob dieser Mensch sich dann später als trans oder nicht-binär definiert, weiß er als Baby noch nicht. Uwe hat also recht. Es erfolgt KEINE Zuweisung. Vielleicht sollten Sie Mediziner oder speziell Gynäkologen zu Rate ziehen.

  93. 14.

    Zwei Probleme als Beispiel. Sie sind ein Mann und bewerben sich bei einer Behörde auf einer Stelle mit Frauenquote. Ändert man das Geschlecht, hat man automatisch bessere Chancen. Oder Sie haben eine Bank überfallen als Heinz Hubert. Nun lassen Sie Geschlecht und Namen ändern, nach einigen Jahren zurück auf männlich, aber anderer Name. Schon kann es keiner mehr nachvollziehen. Höchstens am Geburtsdatum und -ort. Das ist aber nicht eindeutig.

  94. 13.

    Diese ganzen "Begrifflichkeiten" stören mich etwas. Ich komme nicht mehr hinterher, bin scheinbar zu alt.
    Und nun bin ich eine "Cis-Frau" und keine "Frau" mehr.
    Woher kommt dieser Ausdruck bzw. woher wurde er übernommen?

  95. 12.

    Die teile die Auffassung von Marco Buschmann (als zuständigem Minister), dass die Kritik am neuen Gesetz reichlich konstruiert ist. In der Tat hat niemand davon Nachteile und einer Gruppe von Menschen, die bislang unter entwürdigenden Formalien zu leiden hatte, wird davon entlastet.

    Glückwunsch allen, die dazu beigetragen haben.

  96. 11.

    Na dann. Meine Daumen sind gedrückt, dass Sie hoffentlich bald feiern können.

    Lassen Sie es ordentlich knallen ;)

  97. 10.

    Sehr guter Kommentar. Wohingegen die Bevormundung durch Behördenwillkür im neuen TSG weiterhin bestehen bleibt. Also nur halbgares. Nach außen hin hui, doch innen pfui. Meine Meinung daher, es bedarf schon jetzt dringend Korrekturen.

  98. 9.

    Ich bin nicht-binär und warte seit Jahren auf dieses Gesetz. Jedesmal, wenn ich Post oder Pakete unter meinem nicht-binären Rufnamen erhalte, muss ich mich erklären. Ich kann keine Verträge mit meinem nicht-binären Rufnamen schließen. Ich kann nichts mit meinem nicht-binären Rufnamen unterschreiben. Wenn das Gesetz in Kraft tritt, werde ich eine große Party veranstalten.

  99. 8.

    Hallo Uwe, es geht darum, dass für trans Menschen und nicht-binäre Menschen diese Zuweisung des Geschlechts auf Basis von körperlichen Merkmalen nicht zutrifft

  100. 7.

    Ja richtig. Und eigentlich betrifft es die allermeisten Menschen ja auch nicht. Von da aus darf es auch keine Diskussion über die Sinnhaftigkeit solcher Selbstbestimmungs-Gesetze geben aus den Ecken der Nichtbetroffenen.
    Dass über den Inhalt dieses Gesetzes noch gefochten wird, ist ein normaler demokratischer Vorgang bei Gesetzesvorlagen.

  101. 6.

    VolkerMittwoch, 23.08.2023 | 13:26 Uhr
    "273 Menschen in Berlin seit 2021 sind davon betroffen.(...)"

    Ja Volker. Manchmal drücken Zahlen nichts, nicht das Richtige, oder wenig aus.
    Bedenkt man, dass Sie Volker, nur ein Einziger von 83 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern sind, muss man eigentlich rechnerisch rein gar nichts auf Ihre Bedürfnisse, Rechte, Meinungen, Haltungen und Vorstellungen geben.
    Bei um die 13% Behinderten am Bevölkerungsanteil ist eigentlich auch nicht einzusehen, weshalb irgendwas barrierefrei gestaltet werden sollte. Die Hälfte der Menschheit war auch bis vor -nach historischen Maßstäben- kurzer Zeit nicht einmal wahlberechtigt, durfte in der Ehe straflos vergewaltigt werden und kriegt bis heute statistisch weniger Lohn für gleiche Arbeit und schafft es aufgrund der informellen Männerquote weniger in Leitungsfunktionen.

    Also nehmen wir die Zahl von 0,007% zum Anlass und sagen: Betrifft so wenige, dass ihre Rechte schneller umgesetzt werden sollten.

  102. 5.

    "Jedem Mensch wird kurz nach der Geburt ein Geschlecht zugewiesen." Echt jetzt? Von wem?
    Das Geschlecht wird zwischen der 8. und 10. Schwangerschaftswoche angelegt (Beginn des Wachstums der Geschlechtsorgane). Kurz nach der Geburt wird es dann lediglich festgestellt.

  103. 4.

    In fünf Jahren werden wir uns alle daran gewöhnt haben, sehen, dass das Gesetz nahezu keine Probleme verursacht, und uns wundern, wie man über etwas so Einfaches so viel diskutieren konnte.

  104. 3.

    Für mich persönlich soll jeder das Geschlecht wählen, welches er möchte. Dieses ganze Theater halte ich für ziemlich überflüssig. Letztendlich sind wir alle Menschen. Es wird sich zeigen, daß die Zahl der betroffenen Menschen überschaubar ist. Den Betroffenen wird damit sehr geholfen und allen Anderen schadet damit niemand.

  105. 2.

    273 Menschen in Berlin seit 2021 sind davon betroffen. Berlin hat 3,8 Mio Einwohner. 0,007 %.

  106. 1.

    Ich möchte, dass diese Diskussion endlich ein Ende hat und dieses Gesetz so schnell wie möglich beschlossen wird und in Kraft tritt.

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