Hostelfassade soll übermalt werden - Inhaber von "Happy Go Lucky" lässt Frist verstreichen - und droht mit rechtlichen Schritten

Mo 02.10.23 | 08:14 Uhr
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Hausfassade eines Hostels in Charlottenburg (Quelle: IMAGO/Sascha Steinach)
Video: rbb24 Abendschau | 30.09.2023 | Bild: IMAGO/Sascha Steinach

Die Fassade des "Happy Go Lucky"-Hostels in Berlin ist weiter bunt. Der Inhaber hat eine Frist, es zu übermalen, verstreichen lassen. Der Bezirk will nun eine Firma beauftragen, dann droht allerdings eine Klage.

An der Fassade des Berliner Hostels "Happy Go Lucky" am Stuttgarter Platz ist nach wie vor die großflächige Streetart des irischen Künstlers Dom Browne zu sehen.

Eigentümer Alexander Skora hat eine Frist, die ihm das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf gesetzt hatte, verstreichen lassen: Demnach hätte die Fassade bis einschließlich Sonntag, 1. Oktober beige oder grau übermalt werden müssen.

Dem Bezirksamt lagen auch keine Absichtsbekundungen vor, wonach die Eigentümergesellschaft selbst "die Fassadenbemalung entfernen wird bzw. entfernen lassen wird". Das teilte das Amt dem rbb in der Woche vor dem Ende der Frist auf Nachfrage mit. Das Bezirksamt werde daher "nach Fristablauf voraussichtlich ein Unternehmen mit der Ersatzvornahme beauftragen müssen", hieß es weiter. Ein konkreter Ausführungsbeginn stehe noch nicht fest.

Passiert ist bis zum Auslaufen der Frist erst einmal nichts, gearbeitet wird an der Fassade aktuell auch nicht. Der Streit um die bunte Hostelfassade spitzt sich derweil weiter zu.

Anwaltskanzlei droht mit rechtlichen Schritten

Der Eigentümer des Hostels, Alexander Skora, hatte die Fassade vor elf Jahren orangefarben streichen lassen. 2016 verzierte sie der irische Künstler Browne mit Smileys, Herzen und einem stilisierten Schriftzug mit dem Namen des Hostels.

Auf Anfrage leitete Skora dem rbb am Mittwochnachmittag zur auslaufenden Frist weiter, dass eine Anwaltskanzlei dem Bezirksamt rechtliche Schritte androhe, sollte es die Fassade überstreichen lassen. Das Schreiben der Kanzlei liegt dem rbb vor. Sie handelt demnach unter anderem im Auftrag des Künstlers Browne und des Unternehmers Alan Wolan.

Wolan, Chef eines Marketing-Unternehmens in Los Angeles, hat alle Verwertungsrechte an dem Kunstwerk erworben. Er und Skora kennen sich schon mindestens seit dem Jahr 2000. Damals war Wolan Geldgeber für ein von Skoras entwickeltes Reality-Fangspiel für Erwachsene.

Jahrelanger Rechtsstreit war vorausgegangen

"Sollte das Kunstwerk (z.B. durch Übermalen) zerstört werden, so stehen Schadensersatz-, Schmerzensgeld- und Restitutionsansprüche des Künstlers sowie der Sleep Cheap Hotels Investment GmbH und Herrn Wolans im Raum", heißt es in dem Brief vom Mittwoch, der an die Bezirksbürgermeisterin von Charlottenburg-Wilmersdorf, Kristin Bauch (Grüne), adressiert ist. Der Bezirk hat sich noch nicht öffentlich zu dem Schreiben und möglichen Konsequenzen daraus geäußert.

Der Frist zum Übermalen war ein jahrelanger Rechtsstreit vorausgegangen: Zuerst war es um "unzulässige Werbung" gegangen, weil der Eigentümer den Namen seines Hostels auf die Fassade geschrieben hatte. Am Ende steht die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts, wonach das - so wörtlich - "schreiend bunte" Streetart-Gemälde den Blick auf ein nahes denkmalgeschütztes Haus beeinträchtigt.

Bei einer "Verunstaltung des Ortsbildes" sei die "Kunstfreiheit nicht schrankenlos", heißt es in dem Urteil.

Sendung: rbb24, 28.09.2023, 16:00 Uhr

128 Kommentare

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  1. 128.

    Etwas Farbe tut unserem Land gut! Es reicht die Tristesse in den Köpfen, die mehr wird. Also bitte farbige Fassaden, lebendige bunte Plätze….was gibt es daran auszusetzen? Und nicht jeder Verwaltungsakt, lieber Verwaltungsfreund, muss gutgeheißen werden. Lasst das Leben doch bunt. Die Scheiiße….Entschuldigung…die wir an den Hacken haben, ist traurig und trist genug. Also Farbe und Optimismus in unser Leben…ist das so schwer?

  2. 127.

    Es scheint in der Tat ein gegenseitig ausgetragener Machtkampf zu sein.

    In Potsdam gibt es ein weitsichtigeres Beispiel, allerdings auf etwas niedrigerem Niveau:
    Da hat ein Versicherungsmakler den historischen Schriftzug "Druckerei Ed. Stein" durch seinen eigenen Schriftzug ersetzt, in derselben Schrifttype und ohne den vorherigen Schriftzug wegzuwerfen.

    Der Denkmalschutz hat ein ausgesprochenes "Du Du" angemerkt und sich vergewissert, dass der vorherige Schriftzug noch da ist. Dann geschah Gnade vor Recht. Der Versicherungsmakler wird natürlich nicht ewig anstelle der früheren Druckerei Ed. Stein zu Hause sein. Nach einem Auszug kommt dann wieder der historische Schriftzug an die Wand.

    Hier ist es zugegeben Nummern größer. Und die Kontrahenten verbissener.

  3. 126.

    Ich finde es gut, dass er sich gegen die Betonköpfe in den Amtsstuben wehrt. Viel Erfolg!

  4. 125.

    Sein Eigentum = seine Entscheidung. Es geht keine Gefahr davon aus. Mein Körper = meine Entscheidung. Da muss irgendetwas anderes im Hintergrund sein. Cronoma oder Kwiff oder Aheffdee.. in ganz Berlin sind Fassaden bemalt komplett wie hier oder einzelne Bilder. Sogar eins mit riesen erigiertem Penis und korpulierenden Tiermenschen. Ergo, hier schlummert irgendetwas anderes und die Fassade ist Mittel zum Zweck.

  5. 124.

    Wie steht es eigentlich um die Freiheit der Kunst? Die Schönheit liegt im Auge des Betrachters. Graue und beige Fassaden haben wir genug in Berlin, dazu die "hübschen Aquarien". Warum soll jetzt eine originelle Fassade getilgt werden. Das denkmalgeschützte Gebäudep daneben ist auch keine Augenweide. Wer zahlt eigentlich das Gerichtsverfahren, an dem sich Advokaten eine goldene Nase verdienen?

  6. 123.
    Antwort auf [Herr K.] vom 02.10.2023 um 21:48

    Na, entscheiden tut eben die Rechtsprechende Gewalt, auch wenn Ihnen das nicht gefällt.

  7. 122.

    Die „harten Hände“ werden von einigen auf anderen politischen und Verwaltungsgebieten gewünscht. Auf anderen Verwaltungsgebieten gibts die schon, wie bei Bauvorschriften oder Fassadengestaltungen. Es gibt ergo in Deutschland immer harte Hand hier und lockere Hand dort. Nur ist das bei uns oft falsch verteilt. Wenn es bei uns eine Diktatur mit harter Hand gibt, dann die der Verwaltungsparagrafen und Durchführungsverordnungen. Politik und Gesetze sind hier keine Diktatur, sondern eher die lockere Hand. Das mal so als Tipp an „Tscheche“, wie Deutschland funktioniert ;-))

  8. 121.

    >“ Bis zur Wende mußte ich mit grauen Fassaden leben, das sollte überwunden sein.“
    Aber ist das nicht merkwürdig mit den Gestaltungssatzungen in den Städten… bei uns hier gilt in der Altstadt eine neutral pastelle Fassadenfarbe in vorgeschriebenen Farbtönen und in den Wohnkomplexen aus DDR Zeiten wörtlich… „mehrfarbig in kontrasteichen Farben, plakative Fassadengestaltung mit Mustern sind erwünscht…“ Seit dem ist unser Block quitschebunt. Die anderen natürlich auch. Der Fassadenkünstler hätte in Orten mit dieser Gestaltungssatzung jede Chancen der Entfaltung und weniger Ärger.

  9. 120.

    Skora hat Recht: tatsächlich erinnern solche Vorgehen an Nordkorea/Russland. Ich verstehe diese Sehnsucht nach "harter Hand" nicht.

  10. 119.

    Ich würde mir mehr solche Fassaden wie am Happy Go Lucky wünschen. Denn die sonstigen Schmiereien an den Hauswänden sind dagegen schrecklich. Die Fassade des Happy Go Lucky muss bleiben.

  11. 118.

    Nun, prinzipienreiterisch scheint mir eher der Eigentümer zu sein. Anstatt einzusehen, dass diese grelle Fassadenmalerei nicht ins Stadtbild passt, will er um jeden Preis seinen Standpunkt durchsetzen.

  12. 117.

    Nur weil die Gesetzesbrecher finanzkräftige Investoren sind, muss ich den Gesetzesbruch nicht positiv beurteilen.

  13. 116.

    Ich habe nicht gesagt er soll wegziehen. Sondern er kann.
    Wäre nett mal zu lesen.
    Und zum Thema Rechtsbruch sollte sich ein jeder Mal mit sich selbst beschäftigen.
    Es werfe jeder den ersten Stein.

  14. 115.

    Wie schon das Gericht in der Urteilsbegründung geschrieben hat: Die Kunstfreiheit wird zwar vorbehaltlos aber nicht schrankenlos gewährt.

  15. 114.

    "Na, weil es eine bestandskräftige Beseitigungsverfügung gibt und er sich so weitere Kosten spart...."

    Will Ihnen nicht zu nahe treten, aber manche Ihrer Kommentare klingt schon ziemlich prinzipienreiterisch. Kann es sein, dass Sie auch die Farbe Grau sehr mögen?

  16. 113.

    Das angeordnete triste Grau kommt ja nicht von irvendwo! Es kommt aus dem tiefsten Herzen der Beamten. Es ist eine Widerspiegelung ihrer Gefühlswelt. Bunt ist da nichts.

    Sie würden auch van Goghs Sonnenblumen nachträglich grau streichen lassen.

  17. 112.

    Also, ein Kunstwerk auf eine Anordnung des Bezirks übermalen zu müssen, tja, wo ist den Berlin inzwischen gelandet?
    Nun soll auch die Kunstfreiheit dem Gusto der Bürokraten unterstellt werden?

  18. 111.

    Na, weil es eine bestandskräftige Beseitigungsverfügung gibt und er sich so weitere Kosten spart.

  19. 110.

    Nur weil Ihnen das Urteil nicht gefällt, ist der Richter noch lange nicht befangen.

  20. 109.

    Über die Schönheit der Fassade kann man streiten, ich finde bunt auf jeden Fall schöner als das angeordnete triste Grau. Bis zur Wende mußte ich mit grauen Fassaden leben, das sollte überwunden sein.

  21. 108.

    Verstehe ich nicht. Warum soll man wegziehen wenn man sich für die Einhaltung von Recht und Gesetz einsetzt?

  22. 107.

    Es hätte ja bunt bleiben können, das wollte Skora nicht und hat versucht das BA zu erpressen.

    Und warum sollte ich wegziehen nur weil sie Rechtsbrüche und -brecher tolerieren?

  23. 106.

    Es hätte ja bunt bleiben können, das wollte Skora nicht und hat versucht das BA zu erpressen.

    Und warum sollte ich wegziehen nur weil sie Rechtsbrüche und -brecher tolerieren?

  24. 105.

    Farbliche Expression ist Kunst, anderenfalls müsste der Kunstunterricht gestrichen werden und der Richter des Urteils mag dieses Werk anscheinend nicht, scheint also BEFANGEN zu sein und das drückt sich in seiner Wortwahl aus.
    „ Bei einer "VERUNSTALTUNG des Ortsbildes" sei die "Kunstfreiheit nicht schrankenlos", heißt es in dem Urteil.“
    Eigentlich muss es heißen: Bei einer GESTALTUNG des Ortsbildes ist die Kunstfreiheit nicht schrankenlos. Daher ist das Urteil fragwürdig.

    Die überwiegende Mehrheit ist für den Erhalt der bunten Fassade, jedoch ist keine Revision zulässig, also stimmt was nicht im Ablauf.

  25. 104.

    Ich denke mal anders rum wird ein Schuh draus.
    Wenn sie Grau in Grau wollen , ziehen sie weg büdde.
    Ich mag es wenn Kinderaugen strahlen.

  26. 103.

    So ist es, Skora arbeitet mit Erpressung und auch sonst mit einer sehr eigenwilligen Demokratie- und Rechtsauffassung.

    "Das Bezirksamt führt sich auf wie eine Zensurbehörde eines totalitären Staates und erinnert an Repressalien gegen Künstler in Staaten wie Nordkorea, China oder Russland.", so Skora damals. Auch im aktuellen Interview mit rbb|24 steht er zu diesem Zitat."

  27. 102.

    Das Baurecht in Kombination mit dem Denkmalschutz erscheint gestrig,
    denn es fehlt die TOLERANZ, die sonst immer groß geschrieben wird, deshalb sollten bestehende Gesetzte mit zeitgemäßeren Elemente aufgefüllt bzw. unzeitgemäße Passagen gestrichen werden.

    Die aktuelle Hülle des Hauses verändert nicht die denkmalgeschützte Bausubstanz und die Fassade des Hauses ist zu jedem x-beliebigen Zeitpunkt mit relativ wenig Aufwand wieder in den ursprünglichen Zustand zu bringen, deshalb ist die Zwangsumgestaltung eine Kraftprobe gegen den Zeitgeist und könnte sowohl dem Ruf von Berlin als auch dem Ansehen des ausführenden Unternehmens schaden.

  28. 101.

    Das Wandbild - ob nun werblichen Charakters oder nicht - sollte auf jeden Fall so bleiben, wie es ist.
    Ein bisschen Farbe steht dem Haus und der Straße auf jeden Fall besser zu Gesicht, als irgendein eintöniges beige oder grau.
    Die Klage dagegen ist wirklich eine Farce.

  29. 100.

    Kunst oder Kitsch ist nur ein Nebenschauplatz. Der Rechtsstreit zwischen Skora und dem Bezirk währt ja schon länger als die 2016 bunt gestaltete Fassade. Wann aber wurden die Rechte daran verkauft? Bereits 2020 wollte der Betreiber einem vorgeschlagenen Vergleich mit Begutachtung und ggf. Auffrischung der Bemalung nur zustimmen, wenn der Bezirk sich beteiligen würde. Wie passt das mit dem Verkauf der Verwertungsrechte zusammen?

  30. 99.

    "Na, wenn es nur ein Machtspiel ist, dann könnte doch der Hauseigentümer freiwillig nachgeben."
    Warum sollte er, wenn er es schön findet und außerdem noch Kosten auf ihn zukommen?

  31. 98.

    Haben die Herrschaften vom Bezirksamt nichts anderes zu tun als sich damit aufzuhalten??
    Es gibt doch auch in diesem Bezirk bestimmt viel Wichtigeres als einer bunten Hausfassade einen Farbanstrich zu verpassen.

    LANGSAM WIRDS LÄCHERLICH

  32. 96.

    Wirklich bemerkenswerte Argumente...
    Der Name des Hostels sei "unzulässige Werbung". Stark! Halb Berlin ist dann unzulässige Werbung!
    Das "schreiend bunte" Streetart-Gemälde beinträchtige den Blick auf ein nahes denkmalgeschütztes Haus. Die Hälfte aller Gebäude in Berlin tun das.
    Na und dann noch das Argument, es handele sich nicht um Kunst. Eine von oben verordnete Kunstvorstellung gab es schon mal und es wäre für alle besser, damit garnicht erst anzufangen.
    Was für eine Provinzgroßstadt ist Berlin eigentlich? Da findet sich mehr Toleranz in Kleinkleckersdorf als in Großmechersstadt!

  33. 95.

    Ich verstehe die Entscheidung des Gerichtes nicht. Aber ich respektiere den Rechtsstaat- und der hat eine Entscheidung getroffen.

    Es kann nicht sein, dass man nur genügend Geld braucht, um sich über den Rechtsstaat zu erheben. Der Bezirk sollte hier die Entscheidung des Gerichtes konsequent umsetzen. Und für die Zukunft überlegen, ob seine Einstellung zu dieser Problematik nicht überdenken sollte.

  34. 94.

    Na, wenn es nur ein Machtspiel ist, dann könnte doch der Hauseigentümer freiwillig nachgeben.

  35. 93.

    "Es ist keine Kunst dieses angemalte Gebäude."
    Und das entscheidet jetzt wer? Sie? Das ist ja nun wirklich reine Ansichtssache. Und schauen Sie sich doch mal an, wie vielen Kommentatoren es hier gefällt. Damit sage ich jetzt nicht automatisch, dass es Kunst ist. Das ist und bleibt Ansichtssache. Ich empfinde es jedenfalls als Kunst und ich spreche für mich, nicht für die "Allgemeinheit", sorry.

  36. 92.

    Da haben Sie so recht! Diese werbliche Bemalung als Kunst zu bezeichnen ist ohnehin eine Frechheit. Lauter kopierte, alberne Elemente zusammenzumalern läßt keine Kreativität erkennen.

  37. 91.

    Es wäre ewig schade wenn dieses Kunstwerk grau oder beige übermalen wird.Belin würde wieder etwas grauer,Mauerkünstler kreative innovative und auch familienfreundliche Unternehmer stören die Menschen im Amt.Udo Lindenberg und Nina Hagen Berghain Element of Crime alles farbige und tolerante zürück nach Stuttgart.Clubs alles Alternative weswegen die ganze Welt nach Berlin kommt stört die Menschen im Amt.Weiter so

  38. 90.

    Der Hauseihentümer welcher für einen absolut freien Kapitalismus Eintritt trifft nun auf einen Rechtsstaat welcher hoffe tluch auch das Urteil durchzieht. Es ist keine Kunst dieses angemalte Gebäude. Letztendlich geht es hier nur um Geld, es wird probiert den Maler nochmal richtig die Taschen zu füllen

  39. 89.

    Sorry,soll die Politik doch bitte zuerst die unmöglichen Takes in ganz Berlin von den Wänden entfernen lassen. Diese Entscheidung scheint ein Machtspiel zu sein. Mit Logik hat das nichts mehr zu tun.

  40. 87.

    "Verunstaltung des Ortsbildes"? Genau!!! Mehr grau für alle!!! Tragt die Amtsstubenästhetik auf die Straße!!! -- Also echt, mir fällt einfach nichts mehr ein. Warum heißt es eigentlich Amtsschimmel? Ein Schimmel ist doch weiß, nicht grau. Ich versteh die Welt nicht mehr.

    Woll'n wir eine Großstadt sein?
    Nein!

  41. 86.

    "Besser wäre es, der Bezirk würde seine Anordnung nun konsequent durchsetzen. Ansonsten würde hier ein Präzedenzfall geschaffen, was es unbedingt zu vermeiden gilt."
    Ist Ihnen vielleicht in den Sinn gekommen, dass nicht die Fassade (die inzwischen eine gewisse Berühmheit erlangte)sondern die kaum nachvollziehbare Entscheidung der Verwaltung ein Kunstwerk durch graue Wand zu erszetzen ein Präzedenzfall darstellt? Und wie wäre es wenn Sie sich, bevor Sie an einer Disskussion teilnehmen, mit dem Thema befassen würden. Z.B. indem Sie "Hauswände statt Leinwände", ein Standardwerk über Berliner Fassadenbilder von N. und M. Martins lesen?

  42. 85.

    Das sehe ich auch so. Skora kann sich nicht mit Verträgen an Dritten seinen Pflichten als Eigentümer entziehen. Und diese wurden ja schon in verschiedenen Gerichtsentscheidungen materialisiert.

  43. 83.

    Sie haben ja so recht. Allerdings kann diese Art der Kunst auch schnell zu einer Drecksfassade werden, wenn die dünne Farbpinselbemalung abbröckelt. Solche herunter gewirtschafteten Fassaden sind in der Stadt an vielerlei Stellen zu sehen, insbesondere dann, wenn sich das einschlägige Milieu vorher der Immobilie bemächtigt hat. Deswegen hatte das BZA gefordert, dass ggf. der Eigentümer dann tätig wird, wenn es hässlich wird. Das hat er abgelehnt.

  44. 82.

    "Langsam wird es Zeit, dass das Bezirksamt seine rechtmäßige Anordnung mit Zwangsmitteln durchsetzt."
    Gefällt Ihnen das Aussehen des Hauses nicht oder geht es Ihnen darum, dass eine Frist des Berliner Verwaltungsgerichtes um jeden Preis eingehalten werden muss?

  45. 81.

    Ja, sie haben recht. Ist doch auch viel schöner, wenn es erstmal grau gestrichen ist. Da kommen anschließend die Schmierereien viel besser zur Geltung als zwischen bunten Sonnen und Blumen.

  46. 80.

    Die Fassade ist gepflegt, da wird sich drum gekümmert. Die restlichen Schmuddelecken der Gegend scheinen die im Amt ja nicht zu stören. Komisch...

  47. 79.

    Ein Schelm, wer Arges dabei denkt. Das ist so eine lächerliche Amtsposse. Nicht zu glauben, dass sich das Bezirksamt nicht um die wichtigen Dinge des Bezirks kümmern will, sondern sich lieber an einem Haus abarbeitet. Wem nutzt das?

  48. 78.

    Etwas letztinstanzlich Illegales wird nicht dadurch legal, dass man die Verwertungsrechte verkauft. Der Schuss könnte für Skora deshalb durchaus nach hinten losgehen.

  49. 77.

    so, so, ein buntes haus stört dem ba. schlendere ich durch den bezirk sehe ich eine dreckecke nach der anderen.
    das ba wäre gut beraten sich um die allgemeine sauberkeit im bezirk zu kümmern und nicht seine gesamte "kraft und aufmerksamkeit"an einem bunten haus auszulassen.

  50. 76.

    Hat der Bezirk denn keine anderen Probleme. Lasst dem Betreiber des Hostels doch seine bunte Fassade. Schadet doch Niemandem!

  51. 75.

    ... wenn denn eines der Häuser den Denkmalstatus aufgrund seiner Unverwechselbarkeit und Einmaligkeit wirklich verdient hätte. Außer der Ecke Stuttgarter Platz / Windscheidstraße fällt mir dazu kein Haus ein.

    Der Sinn des Denkmalschutzes ist in dieser ansonsten zur Beliebigkeit verkommenen Straßenzeile, die zusammengewürfelt ist wie nur was, für mich jedenfalls nicht erkennbar. Das ist an anderen Orten wesentlich anders.

  52. 74.

    Ich stimme Ihnen insoweit zu: Eine ganze Riege von Architekten zehrt vom verdienten hohen Ansehen ihrer Vorgängerspezies. Wären die Bäume nicht von Natur aus da, sondern heutige Architekten könnten und müssten sie erfinden, wohl 80 % der Baumstämme wären quadratisch und 80 % der Blätter wären grau. ;-

  53. 73.

    "Wolan, Chef eines Marketing-Unternehmens in Los Angeles, hat alle Verwertungsrechte an dem Kunstwerk erworben. " Das könnte für Skora ggf. teuer werden. Denn der wäre der Adressat solcher Forderungen.

  54. 71.

    Besser wäre es, der Bezirk würde seine Anordnung nun konsequent durchsetzen. Ansonsten würde hier ein Präzedenzfall geschaffen, was es unbedingt zu vermeiden gilt.

  55. 70.

    Ob ein Banksy (okay der ist berühmter) auch mal so übermalt wird?

  56. 69.

    Vor Gericht Recht zu bekommen, dass bedeutet nicht, dass man Recht hat.
    Formal sicher alles korrekt mit Überstreichen usw.
    Aber...
    Tut mir leid die ganze Gegend ist nicht wirklich schön, das bisschen Farbe tut gut, und die Begründung des Gerichtes ohne in Augenscheinnahme der Gegend und dem Abstand zu dem schützenswerten denkmalgeschützten Gebäude wirkt hier mehr als konstruiert.

  57. 68.

    "Bei einer "Verunstaltung des Ortsbildes" sei die "Kunstfreiheit nicht schrankenlos", heißt es in dem Urteil."
    Ach Mensch, "Verunstaltung" das ist doch eine subjektive Wahrnehmung, schade Berliner Verwaltungsgericht, dass Sie das so sehen.
    "schreiend bunte" Streetart-Gemälde den Blick auf ein nahes denkmalgeschütztes Haus beeinträchtigt."
    Das ist interessant. Besagt diese "Befürchtung" nicht genau das, was wahrscheinlich stattfindet: Die Menschen entscheiden sich anscheinend freiwillig dafür, sich das "schreiend bunte" Streetart-Gemälde anzuschauen und weniger das denkmalgeschützte Haus, na sowas aber auch.
    Ich hoffe, der Eigentümer des Hostels hält noch weiter durch. Bis eine Baugerüstfirma in Berlin gefunden wird, die Zeit dafür hat, kann es ja noch einige Zeit dauern. Ich hoffe, es findet sich überhaupt keine ;)

  58. 67.

    „ Bei einer "Verunstaltung des Ortsbildes" sei die "Kunstfreiheit nicht schrankenlos", heißt es in dem Urteil.“
    Mit dieser Begründung könnte man hier in Berlin zahlreiche moderne Gebäude zum Einsturz bringen.
    Wenn man mit der Bahn Charlottenburg erreicht ist das „Happy-Go-Lucky“ ein toller Blickfang. Eigentlich sollte das denkmal geschützte Nachbarhaus sich glücklich schätzen, denn es hebt sich mit seiner Fassade dadurch besser ab und kommt erst recht bedeutender zur Geltung. Kommt immer auf die Betrachtungsweise an.
    Ich hoffe der Bezirk lenkt endlich ein und macht sich nicht weiter lächerlich.

  59. 66.

    Langsam wird es Zeit, dass das Bezirksamt seine rechtmäßige Anordnung mit Zwangsmitteln durchsetzt.

  60. 65.

    Der Rechtsweg in Deutschland ist erschöpft, amerikanischen Gerichten hingegen fehlt die Kompetenz über deutsche Verwaltungsmaßnahmen in Deutschland zu entscheiden, oder sind wir schon eine Kolonie der USA?

  61. 64.

    Viel zu viel Wind um diesen Typen. Das BZA soll endlich Recht und Gesetz in Anwendung bringen.

  62. 63.

    Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit überzeugender Begründung die Klage gegen die Beseitigungsanordnung des BA abgewiesen. Die Berufung wurde nicht zugelassen, eine hiergegen gerichtete Beschwerde vom OVG zurückgewiesen. Damit ist das Urteil des VG rechtskräftig und der Rechtsweg erschöpft. Die Ersatzvornahme durch das Bezirksamt wäre folglich rechtmäßig. Das Bezirksamt sollte hier nicht zu ängstlich sein und nun konsequent handeln.

  63. 62.

    Irgendwie lächerlich aus den USA hier vorgehen zu wollen. Meinetwegen kann das Haus aber so bleiben, die Ecke ist eh hässlich.

  64. 61.

    Interessant wäre auch, ob die Klage in Deutschland oder Amerika eingereicht und behandelt wird, denn dann geht es um Millionen Schadenersatz - und die hat der Bezirk sicher nicht, aber vielleicht spenden ja dann die Fürsprecher des Einheitsgraus- Ironie aus, aber es ist echt schlimm und beschämend, was in der Politik so als Wichtig angesehen wird.

  65. 60.

    Langsam macht der Bezirk sich lächerlich mit seiner Sturheit das Haus unbedingt mit einem eintönigen weiß oder beige überstreichen zu lassen.

  66. 59.

    Ist schon lustig das da etwas „geschützt“ werden soll was keiner kennt und selbst wenn man danach sucht findet sich nichts erhellendes.

  67. 58.

    Bei so mancher Fassadengestaltung durch einen Architekten in dieser Stadt könnte man entweder wegen Hässlichkeit, Eintönigkeit oder auch Farbwahl dann auch klagen.
    Da diese aber von Rang und Namen sind ,müssen wir diese Bauten bewundern und als schön befinden.

  68. 57.

    Deutschland, Du stirbst einen langsamen Tod und wirst zu einem grauen, leblosen Staat. Alles was Dich ausgemacht hat, wird langsam aber sicher eliminiert. Natürlich mit verhasster deutscher Gründlichkeit. Du musst Dir nur noch einen neuen Namen geben !

  69. 56.

    Das Bezirksamt will nur Macht demonstrieren. Um wichtige Angelegenheiten wird sich nicht gekümmert.
    Viel Glück dem Hauseigentümer!
    Danke für Ihre Standhaftigkeit.

  70. 55.

    09011323
    ( ... ) Stuttgarter Platz, Fern- und S- Bahnhof Charlottenburg;

    Das ist das, was ich in der Denkmalliste von Berlin gefunden habe. Oder weiß noch Jemand etwas anderes?

    Hier scheint sich Denkmalschutz auf alles & nichts zu beziehen und das einzige Kriterium scheint dasjenige zu sein, dass irgendwer das irgendwann für die Bauverwaltung dokumentiert hat - angesichts der Überfülle von Bauten und Anlagen, die ganz banal gebaut und erfasst worden sind.

    Bange Frage: Schlägt sich der Denkmalschutz mit derlei nicht selber "die Beine weg"?

  71. 53.

    Ganz so absurd ist es ja doch nicht: Wenn ein arabisches Scheichtum oder eine US-amerikanische Firma einen riesengroßen Glaskasten mitten auf dem Pariser Platz bauen würde, um darin Büros unterzubringen, würde der aus denkmalpflegerischer Sicht auch abgelehnt werden, weil das Brandenburger Tor dadurch verdeckt würde - obwohl ich mir nicht sicher bin, dass der gegenwärtige Senat bei genügend Steuereinnahmen nicht doch "weich" würde.

    Aber so eine hohe ästhetische und stadtgeschichtliche Bedeutung hat das immer noch unbenannte Haus, um das es in der Nachbarschaft HIER geht, letztlich nicht. Im Grunde genommen ist die ganze Häuserreihe und die ganze Umgebung recht zusammengewürfelt. Nur die Ecke Stuttgarter Platz / Windscheidstraße würde ich von dieser Belanglosigkeit ausnehmen.

  72. 52.

    Genau so ist es: Keine Konsequenzen, keine Kosten zu tragen, Beamtenposten auf Lebenszeit: Willkommen im Parallel-Universum Amt #Berlin.
    Graue Gestalten aus „Momo“ von Michael Ende.
    Das „Nichts“ aus der „unendlichen Geschichte“ von Michael Ende.
    #HappyGoLuckyHearts

  73. 51.

    Ich hoffe, die finden keine Firma, die die Malerei überstreicht.
    Das bescheuerteste Argument, dass dadurch der Blick auf ein Denkmal geschütztes Gebäude gestört wird, was ich je gehört habe.

  74. 50.

    Ist doch besser so bunt bemahlen als graffiti auf den Wänden.

  75. 48.

    Verstehe einer die Amtsführung dieses Bezirks.

    Es will, dass ein sehr schöner Anblick eines Hauses in EINHEITSGRAU übermalt wird?
    Von solchen hässlichen Hausfassaden gibt's genug.

    Es sollte jemand von diesem Bezirk sich mal anschauen wie viele Menschen vor diesem schön bemalten Haus stehen bleiben und es fotografieren.

    Ich wünsche diesem Bezirk, dass sich der Künstler und somit auch der Eigentümer vor Gericht durchsetzen und das Haus so bleiben kann wie es ist.

  76. 47.

    Alles was den besonderen Flair von Berlin ausmachte wird zerstört, die Beachbars an der Spree, die Berliner Eckkneipen, die Clubs und nun die Kunst... Berlin, was is aus die geworden? Du stirbst einen langsamen Tod und wirst zu einer grauen, leblosen Stadt.

  77. 46.

    Und in Amsterdam ein Fahrrad umgefallen. Finde es trotzdem schade., ein Kunstwerk soll entfernt werden, um Einheitsgrau oder braun zu werden....

  78. 45.

    Ganz dolle Angst haben die sicher nicht.
    Was könnte passieren ?
    Es wird übermalt… die Kosten trägt erst einmal der Bezirk/Steuerzahler.
    Den anschließenden Rechtsstreit… die Kosten trägt…
    Geht der verloren… naja die Kosten (Schadenersatz usw.) trägt dann…
    Wovor soll man sich fürchten wenn man für nichts in Haftung genommen wird.

  79. 44.

    Es gibt genug Beispiele, wo Behörden nach "Gutdünken" entscheiden, weil sie oft einen Ermessensspielraum haben. Was der eine verbietet wird beim anderen erlaubt. Am Ende landet es dann vor Gericht. Und selbst die verschiedenen Gerichte können manchmal unterschiedliche Rechtsauslegungen haben. Es ist nicht immer alles so geregelt, dass es nur ein klares Ja oder Nein gibt.

    Versuchen Sie mal eine Solaranlage auf ein denkmalgeschütztes Gebäude zu bauen. Da erhalten Sie dann wahrscheinlich ein nettes "Jein". Das bedeutet, es werden Ihnen individuelle Auflagen gemacht, die je nach Denkmalschützer, Bundesland und Stand von Jupiter und Uranus verschieden aussehen können. Wenn es ein Strohdachhaus ist, wird es ein komplettes Nein. Wenn das Haus ein bereits schwarzes Dach hat, sind die Chancen größer, usw. Das legt der jeweilige Denkmalschützer vor Ort fest.

  80. 43.

    Ja, weg damit. Kann ja nicht sein, dass dieses hässliche bunte Haus aus dem gepflegten Rahmen dieser Örtlichkeit fällt. Ist ja mit die schönste Gegend Berlins...

  81. 42.

    Welches Denkmalgeschützte Haus wird deswegen denn nicht mehr beachtet? Kenn mich da in de Gegend nicht aus.
    Aber eigentlich wäre das quatsch. Lasst das Hostel bunt und gut ist.
    Wer sich das Denkmalgeschützte Haus in der Nähe ansehen möchte kann es doch weiterhin tun, wo ist das Problem? Denke hier spielen private Fehden hoch.

  82. 40.

    Was wäre eigentlich, wenn sich der US Kulturattache dort einkaufen würde? So eine kleine Dependance in prominenter Lage hätte doch was und Streetart hat doch ihren Ursprung in den USA.

  83. 39.

    Ich bin so stolz auf unsere Beamten.
    Sie können sich auf die Schultern klopfen.
    Da sitzen sie in ihren miefigen Büros und hecken sich solch einen Schwachsinn aus.

    Der bürgerliche Klein(st)geist obsiegt.

  84. 38.

    Hui, da hat das Bezirksamt jetzt bestimmt ganz dolle Angst :-)))

  85. 37.

    Ansichtssache. Ich halte von diesem bunten Schrott nichts. Wir sind eh alle schon visuell reizüberflutet.
    Der Bezirk soll sich da gefälligst durchsetzen, auch wenn der Herr Alexander Skora trotzig wie ein kleiner Junge aufstampft.
    Bei der überlasteten Berliner Justiz, die aus Kapazitätsgründen eh schon zahlreiche Klagen abweisen muss, bestehen hervorragende Chancen, dass dies auch im Falle etwaiger "rechtlicher Schritte" gegen den Bezirk erfolgt.
    Also, GO, Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf! Her mit dem unifarbenen Fassadendesign für den städtebaulichen Gesamtensembleeindruck!

  86. 36.

    Die Fassade ist längst selbst ein schützenswertes „Denkmal“ geworden … Nicht zuletzt hinsichtlich dieser „Posse von Amts wegen“.

  87. 35.

    Sollen die Verwaltungen jetzt Gesetze und Vorschriften nach "gutdünken" auslegen, je nach dem ob es dem jeweilig Sachbearbeitenden "gefällt" oder nicht?
    Schlimm genug, wenn Behörden mangels Personal und Ausstattung nicht überall mit Kontrollen und Sanktionen hinterherkommen, aber mit solchen Forderungen würden Willkür Tür und Tor geöffnet!

  88. 34.

    Schwierige Entscheidung für die noch zu gründende Arbeitsgruppe HGL "Happy Go Lucky". Was ist nun wichtiger für Berlin? Kunst und Kultur oder Denkmalschutz? Übrigens, ich glaube da ist gerade ein Sack Reis in China umgefallen.

  89. 33.

    Hat der Herr Skora in seiner Bockigkeit selber zu verantworten. Er hatte schon vor Jahren das Angebot, die bunte Fassade zu behalten, in einer Art Hybris ausgeschlagen. Sein einziger Pluspunkt ist, eine gute künstlerische Gestaltung in Auftrag gegeben zu haben (über die Inhalte des Bildes laß ich mich jetzt mal nicht aus). Langsam wird's bühnenreif. Bin auf den Ausgang gespannt.
    Wäre jedenfalls schade, wenn es weg wäre. Mir gefällt das Bild und ich mag es. Sogar besser als die meisten anderen Fassadenbilder in Berlin. Da kann man mal wieder sehen: man sollte es nicht zu weit treiben.

  90. 32.

    Was für ein Irrsinn ! Da gibt es in der Kantstr und Umgebung ganz andere Bau/Farbsünden als bei diesem Gebäude.
    Aber unsere Verwaltungen scheinen ja keine anderen Probleme zu haben.

  91. 31.

    Das soll doch ein Scherz sein, oder? So langsam hat man den Eindruck es laufen nur noch bekloppte durch die Welt. Als hätten wir keine anderen Sorgen. Da regen wir uns über eine total hübsch bemalte Hausfassade auf während in anderen Straßen Chaoten alles mit ihren „Namen“ beschmieren. Und das darf jahrelang so bleiben. Fasst euch doch mal an euren Kopf und überlegt. Und wem die Fassade nicht gefällt der soll bitte nicht hingucken und weiter gehen! Sonst könnt ihr doch auch gut „weg sehen“.

  92. 30.

    Können die offenbar gelangweilten Mitarbeiter des Bezirksamt mal was sinnvolles tun, sich zum Beispiel um die vernachlässigten Aufgaben für die Bürger zu kümmern? Die Bürger benötigen schnell Hilfe bekommen aber keine, weil einige Mitarbeiter sich mit dem Verschlechtern des Stadtbildes beschäftigen?

  93. 29.

    Das Rechtssystem besteht nicht ausschließlich aus Privatrecht, für das Verträge die Grundlage sind. Staatliches Verwaltungshandeln muss sich nach einigen Grundsätzen richten, insbesondere den im GG festgehaltenen Grundrechtekatalog. Klar sind diese Grundrechte nicht völlig unantastbar (das legt das Grundgesetz selbst fest), aber jedes Verwaltungshandeln muss den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten und darf Grundrechte (in diesem Fall die Freiheit der Kunst aus Artikel 5) nicht dem Wesen nach und unverhältnismäßig einschränken. Da wäre ich schon sehr gespannt darauf, wie ein Gericht das abwägen würde.

  94. 28.

    Eine Verschandelung der Fassade mit depressiv grauer Farbe ist bauphysikalisch auch nicht besser. Dass der Putz abfallen würde, ist hier nicht das Problem. Der Amtsschimmel stört sich am Motiv.

  95. 27.

    Dies hier ist FARBE, keine bauliche Fassadengestaltung durch Bauelemente, wie z.B. die herabfallenden Teile in der Friedrichstraße.

  96. 26.

    Aber nur ein Augenrollen von der Politik über die Beschädigung des Brandenburger Tors ? Wie schräg ist das? Lasst das Haus bunt. Grau und braun hat Berlin schon genug.

  97. 25.

    Aber das Bezirksamt will die Zerstörung des Kunstwerkes durchsetzen. Es ist damit der Verursacher des Schadens.

  98. 24.

    Nicht nur Supermärkte. Auch andere Hotels haben groß ihren Namen an oder über der Fassade. Die Argumentation des Bezirksamtes mit Werbung ist mit zweierlei Maß messen.

  99. 23.

    Grau, beige, braun -> LANGWEILIG! Trist!
    Berlin IST BUNT!
    Was für ein altbackener Boomer-Richter hat denn da das Urteil gefällt? Bitte unbedingt so bunt und fröhlich lassen.

  100. 22.

    Es ist klar, dass die Allgemeinheit, hier vertreten durch das Bezirksamt, sicher stellen muss, dass dort in Abständen nachgeschaut werden muss, ob ggf. eine Verschandelung der Fassade auch zeitnah durch den Eigentümer und auf dessen Kosten behoben werden muss. Solche künstlerischen Einlagen sind leider oft bauphysikalisch nicht besonders nachhaltig, wie ja im Stadtbild inzwischen verschiedentlich beobachtet werden muss. Diese eigentlich selbstverständliche Übereinkunft konnte mit dem Eigentümer nicht vereinbart werden. Herr Skora sitzt auf hohem Ross und bewegt sich auf dünnem Eis.

  101. 21.

    Ich würde den Bezirk in den USA auf Schadenersatz verklagen. :-)

  102. 20.

    "Schmerzensgeld- und Restitutionsansprüche des Künstlers" könnte allenfalls der Künstler gegenüber seinem Auftraggeber, dem Herrn Skora, geltend machen. Denn der Künstler hat keinen Vertrag mit dem Bezirksamt.

  103. 19.

    Auch wenn beim Eigentümer und offenbar auch beim Künstler Kunst und Kommerz wahllos und nahtlos ineinanderfließen, so ist doch die "Verunstaltung des Ortsbildes" m. E. ziemlich an den Haaren herbeigezogen. Wenn eine Straßenzeile, die der Stuttgarter Platz ja eigentlich ist, als Musterbeispiel für ein beziehungsloses Sammelsurium dienen kann, dann ist es hier.

    Die einzig aufeinander bezogene Ecke ist nach meiner Empfindung die Ecke Stuttgarter Platz / Windscheidstraße.

  104. 18.

    Wenn Ihnen es nicht passt, dass der Name des Hotels an der Hotelwand steht, dann müssten Sie jeden Supermarkt übermalen. Es gibt überall Wohnhäuser, wo z.B. ganz groß "EDEKA" oder "Aldi" drauf steht. Weil da einfach ein Laden mit dem Namen drin ist. Soll also alles wegen "Werbung" überpinselt werden, oder wie?

  105. 17.

    Berlin ist nicht grau und beige. Berlin muss bunt bleiben.

  106. 16.

    In Berlin verzögern sich festgelegte Termine doch gesetzmäßig, manchmal sogar um bis zu 10 Jahren. Könnte man in diesem Fall mal positiv sehen. Entspannt euch, liebes Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf!

  107. 15.

    Lieber Nutzer, der Einigungsversuch war nicht erfolgreich. Darüber hatten wir hier ausführlich berichtet: https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2023/06/bunte-hostel-fassade-berlin-charlottenburg-bleibt.html

  108. 14.

    Warum erfährt man nicht, was aus der Einigung geworden ist, von der vor ein paar Monaten noch die Rede war?
    Für unsere Gebühren könnte man ruhig Mal ein bisschen recherchieren.

  109. 13.

    Diese Fassadenbemalung ist keine Kunst, sondern eine alberne optische Zumutung ohne jeden Wert. Es ist wirklich an der Zeit, dieses Machwerk zu übermalen.

  110. 12.

    Vollkommen richtig! Großflächige Reklame im Stadtbild, das geht gar nicht. Gut, dass gegen solche Verunstaltung vorgegangen wird, noch dazu bei einem so schmucken Ambiente und gepflegten Umfeld wie am Stuttgarter Platz. Sonst kommen nachher noch andere darauf, die Stadt mit Reklame zu verschandeln.

  111. 11.

    Man erkennt unschwer, dass die bunte Bemalung lediglich werblichen Charakter hat. Gut, dass sie übermalt werden muss. Je eher desto besser.

  112. 10.

    Ich finde es auch schrecklich das es übermalr werden soll. Bei uns in der Straße müssen ältere Häuser auch in original dunkel braun, nach Denkmalschutz gestrichen werden, weil sie mal so waren. Keine besonderen Alt auten, recht unscheinbar. Das die ganze Straße dadurch gruselig dunkel wird, interessiert nicht. Furchtbar das Einheits Kack Braun. Statt fröhlich aufhellen Farben. Bei wirklich sehr alten Bauten könnte ich es nach vollziehen, aber so. So guckt man doch auch mal zum alt Nachbargebäude

  113. 9.

    Die Kunstbanausen vom Bezirksamt!

  114. 8.

    Naja, anstatt sich um wichtigere Aufgaben zu kümmern ist immer nur der Behörden Filz an Start. Hier ein paar Tipps: bezahlbaren Wohnraum schaffen, Baumaßnahmen vereinfachen und entzerren! Dann ist die Fassade halt mal bunt!? Wo ist das Problem?

  115. 7.

    Grau und beige - das war mein prägender Eindruck von Ost-Berlin, als ich es weit vor der Wende zum ersten Mal besuchte. Furchtbar trostlos. Berlins Westen war bunt.
    Das kann ein Bezirksamt natürlich nicht dulden. Besonders ärgerlich ist, dass die überlastete Berliner Verwaltung für so etwas durchaus Zeit hat. Vielleicht sind deshalb für alles andere keine Termine bei den Bezirksämtern zu kriegen. Die müssen für graue und beige Fassaden sorgen. Es ist zum Weinen.

  116. 6.

    Das Argument "Denkmalschutz" ist in Berlin leider seit Jahrzehnten eine Farce!
    (bzw Vorwand)

    Am Ende ist der Denkmalschutz soviel Wert wie Klopapier:

    Entweder werden denkmalgeschützte Gebäude am Ende doch abgerissen oder aber dem Verfall preisgegeben.

    Es ist eine Schande, wie der Berliner Senat mit historischen Gebäuden in Berlin umgeht.
    Völlig egal, ob in Hohenschönhausen oder am Ku'damm.
    Mafiöse Immobilienriesen interessiert Berliner Stadtgeschichte nicht und es zählt nur der Profit.

  117. 5.

    "Am Ende steht die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts, wonach das - so wörtlich - "schreiend bunte" Street-Art-Gemälde den Blick auf ein nahes denkmalgeschütztes Haus beeinträchtigt."

    Sonst wird es doch auch ohne mit der Wimper zu zucken durchgewunken, moderne Klötze neben historisce Bauten zu stellen, egal wie schrecklich das aussieht. Besonders perfide am Beispiel der Friedrichswerderschen Kirchen in Mitte.

  118. 4.

    Einheitsmatschdenkmalschutzgebäude vs. FröhlichesHaus, aber wir gehen ja auch zum Lachen in den Keller. *seufz*

  119. 3.

    Wenn das Bezirksamt klug ist, macht es, was es sonst auch gerne tut: Nichts.
    Alles andere schadet nur dem Ansehen Charlottenburgs. Sport müssen wir schon genug aushalten,

  120. 2.

    Eine Schade, daß diese tolle Fassade übermalt werden soll!!

    Wir genießen bei jedem Vorbeikommen diesen wunderschönen Anblick.
    Mit Genuß!!

    Das ist wenigstens Kunst und nicht so abgrundtief häßlich wie die grauen grausigen langweiligen Fassaden, von denen wir in Berlin leider viel zu viele haben.

    Und diese Fassade ist wunderschön, im Gegensatz zu 80% der meist häßlichen und unlesbaren Graffitis im Stadtbild oder mit Aufklebern verkleisterte Schilder.

  121. 1.

    Was, die Hausfassade soll überstrichen werden? Das wäre sehr, sehr schade!

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