Hostelfassade soll übermalt werden - Inhaber von "Happy Go Lucky" lässt Frist verstreichen - und droht mit rechtlichen Schritten

Mo 02.10.23 | 08:14 Uhr
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Hausfassade eines Hostels in Charlottenburg (Quelle: IMAGO/Sascha Steinach)
Video: rbb24 Abendschau | 30.09.2023 | Bild: IMAGO/Sascha Steinach

Die Fassade des "Happy Go Lucky"-Hostels in Berlin ist weiter bunt. Der Inhaber hat eine Frist, es zu übermalen, verstreichen lassen. Der Bezirk will nun eine Firma beauftragen, dann droht allerdings eine Klage.

An der Fassade des Berliner Hostels "Happy Go Lucky" am Stuttgarter Platz ist nach wie vor die großflächige Streetart des irischen Künstlers Dom Browne zu sehen.

Eigentümer Alexander Skora hat eine Frist, die ihm das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf gesetzt hatte, verstreichen lassen: Demnach hätte die Fassade bis einschließlich Sonntag, 1. Oktober beige oder grau übermalt werden müssen.

Dem Bezirksamt lagen auch keine Absichtsbekundungen vor, wonach die Eigentümergesellschaft selbst "die Fassadenbemalung entfernen wird bzw. entfernen lassen wird". Das teilte das Amt dem rbb in der Woche vor dem Ende der Frist auf Nachfrage mit. Das Bezirksamt werde daher "nach Fristablauf voraussichtlich ein Unternehmen mit der Ersatzvornahme beauftragen müssen", hieß es weiter. Ein konkreter Ausführungsbeginn stehe noch nicht fest.

Passiert ist bis zum Auslaufen der Frist erst einmal nichts, gearbeitet wird an der Fassade aktuell auch nicht. Der Streit um die bunte Hostelfassade spitzt sich derweil weiter zu.

Anwaltskanzlei droht mit rechtlichen Schritten

Der Eigentümer des Hostels, Alexander Skora, hatte die Fassade vor elf Jahren orangefarben streichen lassen. 2016 verzierte sie der irische Künstler Browne mit Smileys, Herzen und einem stilisierten Schriftzug mit dem Namen des Hostels.

Auf Anfrage leitete Skora dem rbb am Mittwochnachmittag zur auslaufenden Frist weiter, dass eine Anwaltskanzlei dem Bezirksamt rechtliche Schritte androhe, sollte es die Fassade überstreichen lassen. Das Schreiben der Kanzlei liegt dem rbb vor. Sie handelt demnach unter anderem im Auftrag des Künstlers Browne und des Unternehmers Alan Wolan.

Wolan, Chef eines Marketing-Unternehmens in Los Angeles, hat alle Verwertungsrechte an dem Kunstwerk erworben. Er und Skora kennen sich schon mindestens seit dem Jahr 2000. Damals war Wolan Geldgeber für ein von Skoras entwickeltes Reality-Fangspiel für Erwachsene.

Jahrelanger Rechtsstreit war vorausgegangen

"Sollte das Kunstwerk (z.B. durch Übermalen) zerstört werden, so stehen Schadensersatz-, Schmerzensgeld- und Restitutionsansprüche des Künstlers sowie der Sleep Cheap Hotels Investment GmbH und Herrn Wolans im Raum", heißt es in dem Brief vom Mittwoch, der an die Bezirksbürgermeisterin von Charlottenburg-Wilmersdorf, Kristin Bauch (Grüne), adressiert ist. Der Bezirk hat sich noch nicht öffentlich zu dem Schreiben und möglichen Konsequenzen daraus geäußert.

Der Frist zum Übermalen war ein jahrelanger Rechtsstreit vorausgegangen: Zuerst war es um "unzulässige Werbung" gegangen, weil der Eigentümer den Namen seines Hostels auf die Fassade geschrieben hatte. Am Ende steht die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts, wonach das - so wörtlich - "schreiend bunte" Streetart-Gemälde den Blick auf ein nahes denkmalgeschütztes Haus beeinträchtigt.

Bei einer "Verunstaltung des Ortsbildes" sei die "Kunstfreiheit nicht schrankenlos", heißt es in dem Urteil.

Sendung: rbb24, 28.09.2023, 16:00 Uhr

128 Kommentare

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  1. 128.

    Etwas Farbe tut unserem Land gut! Es reicht die Tristesse in den Köpfen, die mehr wird. Also bitte farbige Fassaden, lebendige bunte Plätze….was gibt es daran auszusetzen? Und nicht jeder Verwaltungsakt, lieber Verwaltungsfreund, muss gutgeheißen werden. Lasst das Leben doch bunt. Die Scheiiße….Entschuldigung…die wir an den Hacken haben, ist traurig und trist genug. Also Farbe und Optimismus in unser Leben…ist das so schwer?

  2. 127.

    Es scheint in der Tat ein gegenseitig ausgetragener Machtkampf zu sein.

    In Potsdam gibt es ein weitsichtigeres Beispiel, allerdings auf etwas niedrigerem Niveau:
    Da hat ein Versicherungsmakler den historischen Schriftzug "Druckerei Ed. Stein" durch seinen eigenen Schriftzug ersetzt, in derselben Schrifttype und ohne den vorherigen Schriftzug wegzuwerfen.

    Der Denkmalschutz hat ein ausgesprochenes "Du Du" angemerkt und sich vergewissert, dass der vorherige Schriftzug noch da ist. Dann geschah Gnade vor Recht. Der Versicherungsmakler wird natürlich nicht ewig anstelle der früheren Druckerei Ed. Stein zu Hause sein. Nach einem Auszug kommt dann wieder der historische Schriftzug an die Wand.

    Hier ist es zugegeben Nummern größer. Und die Kontrahenten verbissener.

  3. 126.

    Ich finde es gut, dass er sich gegen die Betonköpfe in den Amtsstuben wehrt. Viel Erfolg!

  4. 125.

    Sein Eigentum = seine Entscheidung. Es geht keine Gefahr davon aus. Mein Körper = meine Entscheidung. Da muss irgendetwas anderes im Hintergrund sein. Cronoma oder Kwiff oder Aheffdee.. in ganz Berlin sind Fassaden bemalt komplett wie hier oder einzelne Bilder. Sogar eins mit riesen erigiertem Penis und korpulierenden Tiermenschen. Ergo, hier schlummert irgendetwas anderes und die Fassade ist Mittel zum Zweck.

  5. 124.

    Wie steht es eigentlich um die Freiheit der Kunst? Die Schönheit liegt im Auge des Betrachters. Graue und beige Fassaden haben wir genug in Berlin, dazu die "hübschen Aquarien". Warum soll jetzt eine originelle Fassade getilgt werden. Das denkmalgeschützte Gebäudep daneben ist auch keine Augenweide. Wer zahlt eigentlich das Gerichtsverfahren, an dem sich Advokaten eine goldene Nase verdienen?

  6. 123.
    Antwort auf [Herr K.] vom 02.10.2023 um 21:48

    Na, entscheiden tut eben die Rechtsprechende Gewalt, auch wenn Ihnen das nicht gefällt.

  7. 122.

    Die „harten Hände“ werden von einigen auf anderen politischen und Verwaltungsgebieten gewünscht. Auf anderen Verwaltungsgebieten gibts die schon, wie bei Bauvorschriften oder Fassadengestaltungen. Es gibt ergo in Deutschland immer harte Hand hier und lockere Hand dort. Nur ist das bei uns oft falsch verteilt. Wenn es bei uns eine Diktatur mit harter Hand gibt, dann die der Verwaltungsparagrafen und Durchführungsverordnungen. Politik und Gesetze sind hier keine Diktatur, sondern eher die lockere Hand. Das mal so als Tipp an „Tscheche“, wie Deutschland funktioniert ;-))

  8. 121.

    >“ Bis zur Wende mußte ich mit grauen Fassaden leben, das sollte überwunden sein.“
    Aber ist das nicht merkwürdig mit den Gestaltungssatzungen in den Städten… bei uns hier gilt in der Altstadt eine neutral pastelle Fassadenfarbe in vorgeschriebenen Farbtönen und in den Wohnkomplexen aus DDR Zeiten wörtlich… „mehrfarbig in kontrasteichen Farben, plakative Fassadengestaltung mit Mustern sind erwünscht…“ Seit dem ist unser Block quitschebunt. Die anderen natürlich auch. Der Fassadenkünstler hätte in Orten mit dieser Gestaltungssatzung jede Chancen der Entfaltung und weniger Ärger.

  9. 120.

    Skora hat Recht: tatsächlich erinnern solche Vorgehen an Nordkorea/Russland. Ich verstehe diese Sehnsucht nach "harter Hand" nicht.

  10. 119.

    Ich würde mir mehr solche Fassaden wie am Happy Go Lucky wünschen. Denn die sonstigen Schmiereien an den Hauswänden sind dagegen schrecklich. Die Fassade des Happy Go Lucky muss bleiben.

  11. 118.

    Nun, prinzipienreiterisch scheint mir eher der Eigentümer zu sein. Anstatt einzusehen, dass diese grelle Fassadenmalerei nicht ins Stadtbild passt, will er um jeden Preis seinen Standpunkt durchsetzen.

  12. 117.

    Nur weil die Gesetzesbrecher finanzkräftige Investoren sind, muss ich den Gesetzesbruch nicht positiv beurteilen.

  13. 116.

    Ich habe nicht gesagt er soll wegziehen. Sondern er kann.
    Wäre nett mal zu lesen.
    Und zum Thema Rechtsbruch sollte sich ein jeder Mal mit sich selbst beschäftigen.
    Es werfe jeder den ersten Stein.

  14. 115.

    Wie schon das Gericht in der Urteilsbegründung geschrieben hat: Die Kunstfreiheit wird zwar vorbehaltlos aber nicht schrankenlos gewährt.

  15. 114.

    "Na, weil es eine bestandskräftige Beseitigungsverfügung gibt und er sich so weitere Kosten spart...."

    Will Ihnen nicht zu nahe treten, aber manche Ihrer Kommentare klingt schon ziemlich prinzipienreiterisch. Kann es sein, dass Sie auch die Farbe Grau sehr mögen?

  16. 113.

    Das angeordnete triste Grau kommt ja nicht von irvendwo! Es kommt aus dem tiefsten Herzen der Beamten. Es ist eine Widerspiegelung ihrer Gefühlswelt. Bunt ist da nichts.

    Sie würden auch van Goghs Sonnenblumen nachträglich grau streichen lassen.

  17. 112.

    Also, ein Kunstwerk auf eine Anordnung des Bezirks übermalen zu müssen, tja, wo ist den Berlin inzwischen gelandet?
    Nun soll auch die Kunstfreiheit dem Gusto der Bürokraten unterstellt werden?

  18. 111.

    Na, weil es eine bestandskräftige Beseitigungsverfügung gibt und er sich so weitere Kosten spart.

  19. 110.

    Nur weil Ihnen das Urteil nicht gefällt, ist der Richter noch lange nicht befangen.

  20. 109.

    Über die Schönheit der Fassade kann man streiten, ich finde bunt auf jeden Fall schöner als das angeordnete triste Grau. Bis zur Wende mußte ich mit grauen Fassaden leben, das sollte überwunden sein.

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