Aus für Gratis-Zeitschrift - BVG stellt Kundenmagazin "BVG Plus" ein

Sa 02.12.23 | 12:53 Uhr
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Die BVG stellt ihr Magazin "Plus" ein. Am 02.12.2023 sind die dafür vorgesehenen Körbchen leer. (Quelle: rbb24/Lieder)
Bild: rbb24/Lieder

Nach 325 Ausgaben stellen die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) ihr monatliches Gratis-Kundenmagazin "BVG Plus" ein. Die Dezemberausgabe ist die letzte, wie Chefredakteurin Theresa Henning im kürzlich erschienenen Heft mitteilte. Zuerst hatte am Samstag die "B.Z." berichtet.

"Immer weniger Fahrgäste der BVG greifen zum gedruckten Heft und stattdessen zum Smartphone, um sich tagesaktuell über Baumaßnahmen und Fahrplanänderungen zu informieren", begründete Henning diesen Schritt. Mit der Einstellung des Printproduktes leiste man einen Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit: "Wir sparen künftig viel Papier sowie weitere Ressourcen", so die Chefredakteurin weiter.

Das Heft "BVG Plus" war seit 1996 erschienen und lag in den Fahrzeugen des Verkehrsunternehmens, in Bahnhöfen sowie in dessen Kundenzentren aus. Seit April 1990 gab es monatlich den Vorgänger "BVG aktuell". Unter Leserinnen und Lesern beliebt war auch die Streckennetz-Karte, die immer in der Heftmitte lag.

Sendung: Fritz, 02.12.2023, 16:30 Uhr

36 Kommentare

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  1. 36.

    Also, im Jahre 2003, als dort der Umbau begann, fand sich laut WELT Artikel keine derartige Regelung in den VBB-Beförderungsbedingungen, auch wenn der damalige BVG-Sprecher das behauptete. Diese Bahnsteigkarte galt auch in Berlin sicher mal irgendwann, aber das muss schon sehr lange her sein. Die Stadt Hamburg, in der die BSK einzig noch Pflicht ist, schafft diese demnächst übrigens auch ab.

    https://www.welt.de/print-welt/article255148/BVG-Schon-das-Betreten-des-Bahnsteigs-kostet-Geld.html

  2. 35.

    Innerhalb der Entwertungsautomatenstandorte befindet sich die Zone wo ein Fahrschein mit aktueller Gültigkeit bei Kontrolle vorliegen sollte ergo da diese ja immer ziemlich am Anfang und Ende des Bahnsteigs stehen braucht man also keine Bahnsteigkarte mehr da ja ein gültiger Fahrausweis vorhanden sein müsste so war mir ggü. Die Erklärung sonst könnte ja die Entwertung auch noch mitten auf dem Bahnsteig erfolgen...

  3. 34.

    Es stand früher wirklich mal in den Beförderungsbedingungen des VBB, dass Bahnhöfe nur mit einem gültigen Fahrschein betreten werden durften. Diese Regel ist aber schon lange weggefallen – ich meine, das war, als der Ringbahnsteig in Südkreuz in Betrieb ging. Hintergrund war, dass durch den Umbau des Bahnhof Papestraße zum Südkreuz irgendeine Fußwegverbindung zwischen zwei Kietzen unterbrochen wurde und man als Ersatz auf den Weg über den Ringbahnsteig verwiesen wurde.

  4. 33.

    Klaro: Wenn man nichts von Arbeitsplätzen oder Jugendschutz faseln kann, dann ziehen immer "Umweltschutz" und "Nachhaltigkeit", obwohl es bloß darum geht, Geld zu sparen.

    Aber die BVG hat recht: Mit ihr fährt sowieso nur, wem nichts anderes übrigbleibt. So behandelt das Unternehmen seine Beförderungsfälle seit längerem. Und warum soll man mit denen auch noch kommunizieren? Die sollen froh und dankbar sein, wenn sie irgendwann irgendwo irgendwie befördert werden.

  5. 32.

    Ich habe in diesem Dokument, mit der Stichwortsuche, keinen Hinweis gefunden, dass der Aufenthalt auf einem Bahnsteig bereits kostenpflichtig sei. Konkret sei die Rede von "Der Fahrgast hat vor Fahrtantritt einen Fahrausweis zu erwerben".
    https://www.bvg.de/de/abos-und-tickets/tarifzonen-und-tarifbestimmungen

    Gefunden habe ich einen Artikel beim NDR, wo die Rede davon ist, das Hamburg die einzige Stadt sei, bei der ein Bahnsteigticket noch gepflogenheit ist:
    https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Deutschlandweit-einmalig-Hamburg-setzt-weiter-auf-Bahnsteigkarten,hvv720.html
    (Dort das PDF "Tarifbestimmungen des VBB" laden)

    Im Umkehrschluss könnte man also schließen, das dies in Berlin nicht der Fall ist.

  6. 30.

    Das Betreten von Bahnsteigen ist ohne Tickets nicht gestattet? Das lese ich zum ersten mal und finde ich offiziell auch nicht bestätigt. Gibts dazu ne Quelle?

  7. 29.

    Schon mal aufgefallen die Aushänge sind meistens nur auf Bahnsteigen direkt anzusehen.. Das Betreten erfordert aber eigentlich schon ein gelöstes Ticket.. Was mach ich an Busstationen wo ich noch nicht weiß welche U-Bahn bzw. S-Bahn ich erreichen will/muss????? Also Aussage überdenken

  8. 28.

    Menschen die kein Smartphone haben können sich an den Aushängen auf den Bahnhöfen informieren.

  9. 27.

    "Bitte an die BVG bitte dann aber die aktuellen Streckennetzpläne wenigstens an den Ticketverkaufsstellen"
    In London ist das selbstverständlich, über all kann man sich so einen kleinen gefalteten Plan nehmen oder geben lassen...

  10. 26.

    "Es gibt ein "Recht auf analoges Leben"?
    Wo genau wäre das denn kodifiziert und vor welchem Gericht kann ich das durchsetzen?"
    Häme hilft hier auch nicht weiter.
    Andersherum gäbe es dann ja eine Pflicht zum digitalen Leben. Und, gibt es die, wo ist die kodifiziert?
    Das wäre dann wie in China, wo sich jemand ohne Handy schon als halber Terrorist verdächtig macht...

  11. 25.

    Für mich war die Zeitschrift schon lange "Out". Insbesondere die Interviews mit irgendwelchen Promis haben mir den Rest gegeben. Hatte für mich nichts mehr mit der BVG zu tun, eher Boulevardplunder.

  12. 24.

    Super! Das ersparte Spenden an die Tafel! Die Zeit ist genau richtig!

  13. 21.

    Der einzige Vorteil des Digitalen: Dort kann ich das Gendern mit der Binnen-i-Browsererweiterung abschalten. Geht beim Papierheft leider nicht. Ansonsten wird mir das Heft fehlen.

  14. 20.

    Bitte an die BVG bitte dann aber die aktuellen Streckennetzpläne wenigstens an den Ticketverkaufsstellen zb. 1xpro Quartal gratis in Druckform bereithalten damit alle Bürger Zugriff auf Infos ohne Mobilfon bekommen die Rückseite könnte ja mit aktuellen Änderungen ausgeführt werden ist nur eine A4 Seite sinnvoll bedruckt spart auch Papier und käme der sinnvollen nicht zwangsläufigen falschen(Spielzeug) Nutzung zugute. BVG Denk mal an Besucher Ältere und Menschen ohne Geld....

  15. 19.

    Ganz meiner Meinung!
    Und es gab nicht nur die „Vorwarnung“, es gab vor allem häufig auch die Erklärung über das „was“ und „wie“ und „wohin“ für den Kunden (Historisch übrigens mal „Fahrgast“ genannt). Das gibt es online nicht mehr, und wenn dann nur für „jetzt und gleich oder den genauen Termin“. Da kann ich nix mit anfangen!
    Aber der Rest des Heftes („Zeitschrift“ hat da was von Größenwahnsinnig!) ist wirklich mehr als überflüssig (Eigenlob, Werbung, Preisausschreiben, Nebenverkauf…)
    Gabs es da nicht früher in diesem Blatt nicht so ein eingeklebtes Heftchen mit den relevanten Infos? Genau dieses würde ich für notwendig halten!

  16. 18.

    Ich hatte es früher immer gerne gelesen und es gab gute Infos.
    Habe die BVG angeschrieben, sie möchten bitte das Gendern lassen, weil man dadurch vieles nicht versteht. Habe nie eine Antwort bekommen . Vielleicht hat es die damalige Senatorin Jarasch gewollt oder angeordnet, daß die BVG Gendern muss. Danach habe ich es nicht mehr genommen .

  17. 17.

    "ist das ein Aussschluss des Rechts auf analoges Leben."
    Echt?
    Es gibt ein "Recht auf analoges Leben"?
    Wo genau wäre das denn kodifiziert und vor welchem Gericht kann ich das durchsetzen?

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