Mögliche Wahlwiederholung - Berliner Verfassungsrichter gehen aufs Ganze

Do 29.09.22 | 08:16 Uhr | Von Christoph Reinhardt
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Wähler warten am 26.9.21 auf ihre Stimmenabgabe in Berlin (Bild: dpa-news/Hauke-Christian Dittrich)
Audio: Antenne Brandenburg | 29.09.22 | Ronald Schleif | Bild: dpa-news/Hauke-Christian Dittrich

Urteilen der Justiz haftet immer wieder der Vorwurf der Unvereinbarkeit mit dem Volksempfinden an. Die Berliner Verfassungsrichter haben gezeigt, dass es auch anders geht. Von Christoph Reinhardt

Eine gute halbe Stunde hat das Vorgeplänkel gedauert: Auftaktbilder für die Fernseh-Kameras, alle bitte aufstehen für den Einzug des Gerichts, alle wieder hinsetzen. Die Berichterstatterin zur Rechten der Parlamentspräsidentin fasst noch einmal die bekannten Fakten vom Wahltag und den Stand des Verfahrens zusammen.

Um 11:38 Uhr blickt die Vorsitzende des Berliner Verfassungsgerichtshofes hoch zu den Hunderten Anwesenden im gut gefüllten Uni-Hörsaal, holt noch einmal Luft. "So", sagt Ludgera Selting - und lässt die Bombe platzen.

"Nur die Spitze des Eisbergs"

Für das Gericht "kommt die vollständige Ungültigkeit der Wahlen in Betracht", sagt die Präsidentin. Nur wenige im Saal hatten darauf gehofft und wahrscheinlich niemand wirklich damit gerechnet: Alle Direktbewerber in den 78 Wahlkreisen, alle Zweitstimmen für die Parteien müssten bei dieser Entscheidung neu gewählt werden – und die zwölf Bezirksverordnetenversammlungen.

Denn die vielen Fehler seien nur "die Spitze des Eisbergs", daran hat das Gericht keinen Zweifel. Sie seien zwar unzureichend dokumentiert und nicht exakt zu beziffern, aber trotzdem: mandatsrelevant, sagt Selting - vor allem in Richtung der Vertreter der Landeswahlleitung und des Senats, die das nur bei einem Bruchteil der Wahllokale anerkennen wollten. Tausende Wahlberechtigte seien von fehlenden Stimmzetteln, langen Schlangen und verlängerten Öffnungszeiten betroffen gewesen - und in ihren Rechten auf allgemeine, gleiche und freie Wahlen verletzt worden.

Vollklatsche für die Landeswahlleitung

Für die Verwaltung wird Seltings halbstündiger Vortrag zur Vollklatsche. Schon die Vorbereitung der Wahlen habe den rechtlichen Anforderungen nicht genügt. Und dass die Bedingungen am Wahltag "teilweise chaotisch" und für viele "unzumutbar" gewesen seien? Dafür sei maßgeblich die Landeswahlleitung verantwortlich, sowie die Senats-Innenverwaltung als Aufsichtsbehörde über die Bezirke.

Das Vertrauen in die Integrität des Wahlergebnisses sei durch die Schwere der Fehler erheblich beschädigt, so beschreibt Selting das eigentliche Ergebnis der Wahlen vor einem Jahr und die Abwägung des Gerichts: "Sollten sie nicht für ungültig erklärt werden, würde das Vertrauen in die Demokratie schwer geschädigt werden."

Dies sei jedenfalls die "erste und vorläufige" Beurteilung der Sach- und Rechtslage durch den Gerichtshof, betont die Präsidentin. Diese Einschätzung könne sich durchaus noch ändern, "an der einen oder anderen Stelle". Darüber solle ja heute verhandelt werden. Nach der Mittagspause. In der die Anwälte der Behördenvertreter ihre Besprechungsnotizen für ihre Gegenreden umsortieren, in der die Gerichtsprecherin die Kernbotschaft des Gerichts in die Kameras spricht und der CDU-Generalsekretär den Rücktritt des ehemaligen SPD-Innensenators fordert.

"Ein sehr guter Tag für die Demokratie"

Als das Gericht 40 Minuten später wieder den Saal betritt, gibt es Beifall aus dem Zuschauer-Bereich. Eine kurze Irritation, die unter den strengen Blicken der Wachtmeister schnell wieder beendet ist. Aber das Lob für das Gericht von ungewohnter Seite geht weiter. "Dies ist ein sehr guter Tag für die Demokratie", sagt Kristin Brinker, die Landesvorsitzende der Berliner AfD, deren Landesverband eigentlich nur die Zweitstimmenwahl wiederholen lassen wollte. Die vorläufige Einschätzung des Gerichts sei “gut und richtig“, das Ergebnis nehme sie dankbar und demütig an.

Nach Brinker meldet sich Wolfgang Meyer von der "Querdenker"-nahen Partei Die Basis: Man schließe sich dem Gericht ausdrücklich an. Auch der Einzelkandidat Bernd Hinz aus Spandau lobt das Gericht: Wahlen müssten wieder viel heiliger, ernster genommen werden als zuletzt durch den Senat. "Die müssen schon einen vor den Bug bekommen, das müssen die Herrschaften schon lernen." Der Innensenator habe zugleich als Kandidat selbst zur Wahl gestanden, sie sei "manipuliert gewesen von vorne bis hinten".

Die Gerichtspräsidentin nimmt alle Stellungnahmen verbindlich entgegen. Keine Nachfragen, keine Diskussion zwischen Richtertisch und Publikum. Stunde um Stunde tragen die Beteiligten ihre Stellungnahmen vor. Die stellvertretende Landeswahlleiterin Ulrike Rockmann will den Vorwurf nicht akzeptieren, ihr Abschlussbericht beschreibe nur die Spitze des Eisbergs. "Wir kennen den ganzen Eisberg, er ist aufgeklärt." Fast alle Berliner hätten ordnungsgemäß wählen können, 9.000 bis 10.000 Stimmen seien problematisch gewesen, "von 1,8 Millionen Wahlberechtigten – das sind 0,5 Prozent".

"Sie schütten das Kind mit dem Bade aus"

Den mit Abstand größten Redeanteil beanspruchen die drei Anwälte der Innenverwaltung, mehr als eineinhalb Stunden dauern die Vorträge. "Sie schütten das Kind mit dem Bade aus", formuliert es Rechtsanwalt Ulrich Karpenstein zunächst vorsichtig und meint damit: Dass er die Gedanken des Berliner Verfassungsgerichtshof für unvereinbar mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hält.

Die Wahlen einfach komplett für ungültig zu erklären, sei das allerletzte Mittel – und nur dort erlaubt, wo die Fehler im Einzelnen nachgewiesen seien. Denn wer seine Stimme ordnungsgemäß abgegeben habe, habe auch den Anspruch, dass seine Stimme am Ende gezählt werde. "Ich bitte Sie, Ihre vorläufige Einschätzung zu überdenken", wirbt Karpensteins Kollegin Roya Sangi darum, nicht unter dem Druck einer missglückten Wahl die bisherigen rechtlichen Standards aufzugeben.

Es gehe um viel mehr als nur das Ergebnis einer Wahl zu verteidigen: "Fehlerfreie Wahlen wird es nie geben – wenn Sie jetzt anfangen, die strengen Maßstäbe zu lockern, könnten dadurch in Zukunft alle Wahlen blockiert werden." Denn wenn in Berlin künftig zum Beispiel die Öffnung eines Wahllokals bis nach 18 Uhr ein Grund für eine Wahlwiederholung sei, könnten Spaß- und Protestgruppen jede Wahl sprengen.

Der stellvertretende Bezirkswahlleiter Hauke Haverkamp aus Reinickendorf sieht darin eine "sehr große Gefahr". Dass auch in seinem Bezirk neu gewählt werden soll, will er nicht akzeptieren. Ein einziges Wahllokal habe es gegeben, in dem nach 18 Uhr Menschen ohne zu wählen nach Hause gegangen seien.

Bezirkswahlleiter protestieren

Seine Kollegen aus anderen Bezirken schließen sich an. "Für Spandau war es eine gute Wahl", sagt Bezirkswahlleiter Thomas Fischer: Wenige Fehler, alle Stimmzettel da, keine einzige Schließung. Auch Treptow-Köpenick will von einer flächendeckenden neuen Wahl nichts wissen, ebenso wenig wie Lichtenberg.

Und der stellvertretende Bezirkswahlleiter des Innenstadtbezirks Tempelhof-Schöneberg, Jens-Peter Eismann, meldet sich ganz zum Schluss der Verhandlung, um dem Gericht noch einmal zu sagen, dass die Wahl nicht in der ganzen Stadt chaotisch war: "Systematischem Gesamtversagen möchte ich entgegentreten".

Präsidentin Selting lässt auch nach fast sieben Stunden Verhandlung nicht erkennen, ob die vorläufige Einschätzung des Gerichts sich im Laufe der Verhandlung geändert haben könnte. Der Gerichtshof werde nun wie beschlossen weiter beraten und weitere Stellungnahmen im schriftlichen Verfahren heranziehen. Sie schließe nun die Sitzung, "danke für den interessanten Austausch". Über die weiteren Schritte werde man alle zeitnah unterrichten.

Sendung: rbb24 Inforadio, 29.09.2022, 7 Uhr

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Beitrag von Christoph Reinhardt

40 Kommentare

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  1. 40.

    "Leiden sie unter Verfolgungswahn? Mal soll ich Imanuel sein, dann wieder Gerrit. Gehen sie zu einem guten Arzt, statt dumme Kommentare abzugeben."
    Bei einigen hier ist der Name wohl vom Promillegehalt abhängig.
    Bei Ihnen auch?

  2. 39.

    Sorry, wenn Sie hier durch diese Nachrichten nicht durchsteigen ist das ihr Problem.
    Aber bitte niemanden dafür sonst anmachen!

  3. 38.

    "Wovon Max aka Gerrit persönlich ausgeht, ist vollkommen irrelevant." Leiden sie unter Verfolgungswahn? Mal soll ich Imanuel sein, dann wieder Gerrit. Gehen sie zu einem guten Arzt, statt dumme Kommentare abzugeben.

    "Es gilt ausschließlich das Grundgesetz des Landes Berlin und der Bundesrepublik Deutschland. " Sagen sie das nicht mir, sondern den Richtern des BerlVerfGH!

  4. 37.

    Doch, der Gleichbehandlungsgrundsatz kann sehr wohl greifen, wenn dies am Ende mandatsrelevant sein kann. In welchem Umfang, wird das Gericht abwägen müssen. Ein Politiker kann sich bei seinem Mandat nicht auf den Wählerwillen berufen, wenn dieser nicht einwandfrei festgestellt wurde und kann dieses sehr wohl auch deshalb wieder verlieren. Das Gericht ist sich seiner Verantwortung ganz sicher bewusst und wird entsprechend entschieden.

  5. 36.

    "Sie waren nicht gemeint!" Sie haben mich angeschrieben!

    momoBerlinDonnerstag, 29.09.2022 | 17:47 Uhr
    Antwort auf [Max] vom 29.09.2022 um 16:17

  6. 35.

    Wovon Max aka Gerrit persönlich ausgeht, ist vollkommen irrelevant. Es gilt ausschließlich das Grundgesetz des Landes Berlin und der Bundesrepublik Deutschland.

  7. 34.

    "Statt Popkorn und Chips sollten sie sich lieber Verstand besorgen, denn was hat ihr selten dummer Kommentar mit meinem zu tun?"
    Kommentare immer zu Ende Lesen!!!! - Evtl - Aufklappen!!!
    Sie waren nicht gemeint!

  8. 33.

    Statt Popkorn und Chips sollten sie sich lieber Verstand besorgen, denn was hat ihr selten dummer Kommentar mit meinem zu tun?

  9. 32.

    Für einige "Experten", hole ich schon einmal Popkorn und Chips.
    Gruß an:
    Immanuel
    Gerrit

  10. 31.

    "Der Berliner VerfGH hat in diesem Fall nicht nur darüber zu befinden, wo die Wahl wiederholt werden muss sondern auch darüber, in welchem Umfang das zu erfolgen hat und das kann im Endeffekt sehr wohl dazu führen, dass die gesamte Wahl Berlin-weit zu wiederholen ist."

    Ich gehe davon aus, dass sich das BerlVerfGH selbst delegitimiert hat indem es eine erste Einschätzung abgegeben hat, die sich so nicht halten lässt. Beides ist unter Fachleuten höchst umstritten.

  11. 30.

    Aufgrund welcher Rechtsgrundlage wollen SIe unzweifelhaft demokratisch - also ohne mandatsrelevanten Fehlern - gewählten Abgeordneten das bereits unstrittig errungene Mandat für 4...5 Jahre als Abgeordneter wieder entziehen. Die Bevölkerung hat im Wahlkreis A bereits fehlerfrei demokratisch entschieden! Außer vielleicht bei bestimmtem Fehlverhalten gibt es keine Rechtsgrundlage für ein Entzug des fehlerfrei errungenen Mandats! Auch in solch einem Fall muss man sich an die Verfassung und Gesetze halten.

  12. 29.

    Ich bin kein Politiker. Aber wenn ich fehlerfrei für 4...5 Jahre gewählt worden wäre, dann würde ich auf den Wählerwillen bestehen, dass ich für 4...5 Jahre fehlerfrei gewählt worden bin. Und wenn ich fehlerfrei nicht gewählt worden wäre, dann würde ich keine Wahlwiederholung fordern, weil die Wähler bereits für diese Legislatur fehlerfrei gewählt haben.

    Das Gleichbehandlungsgebot greift hier nicht, weil es den rechtfertigenden Grund gibt, dass in einigen Wahlbezirken/-kreisen bereits demokratisch (also fehlerfrei) gewählt wurde, in anderen aber noch nicht. Daher sind beide Gruppen nicht vergleichbar. Insbesondere ist es in einer Demokratie nicht zulässig fehlerfrei errungene Mandate einfach so wieder zu entziehen. Deshalb ist dort eine Wahlwiederholung unzulässig! In den anderen Wahlbezirken/-kreisen muss die Wahl widerholt werden, weil es dort wegen mandatsrelevanter Fehler noch kein demokratisches Wahlergebnis gibt. Mit dem unterschiedlichen Zeitpunkt der Wahl müssen wir leben.

  13. 28.

    Das alles ändert aber nichts daran, dass man einem demokratisch für 4...5 Jahre gewählten Abgeordneten, bei dem es unstreitig keinerlei mandatsrelevante Fehler gab, das Mandat nicht ohne gesetzliche Grundlage einfach so entziehen kann.

    Warum sollen die Bayern die Wahl wiederholen, nur weil es in Berlin (eventuell) mandatsrelevante Fehler gab. Die Bayern haben gewählt! Ohne Fehler! Niemand kann den dort gewählten Abgeordneten das Mandat wieder einfach so entziehen!

    Warum sollen die Spandauer die Wahl wiederholen, nur weil es in anderen Bezirken (eventuell) mandatsrelevante Fehler gab. Die Spandauer haben gewählt! Ohne Fehler! Niemand kann den dort gewählten Abgeordneten das Mandat wieder einfach so entziehen!

  14. 27.

    Wertes Heidekind, ich lasse mich von niemanden belehren der es noch nicht einmal schafft zwischen Zitat und eigener Aussage zu unterscheiden.

    "Urteilen der Justiz haftet immer wieder der Vorwurf der Unvereinbarkeit mit dem Volksempfinden an. Die Berliner Verfassungsrichter haben gezeigt, dass es auch anders geht."

    Dieser Satz ist dermaßen unglücklich gewählt, da kommen bei mir Assoziationen hoch. Offensichtlich erging es Gerrit ähnlich. Aber das müssen sie schon Gerrit fragen und nicht mich.

    So und jetzt können sie gerne weitere Kommentatoren anpöbeln. Scheint hier so eine Art Volkssport zu sein.

  15. 25.

    Das ist in dieser Form leider einfach nur falsch. Der Berliner VerfGH hat in diesem Fall nicht nur darüber zu befinden, wo die Wahl wiederholt werden muss sondern auch darüber, in welchem Umfang das zu erfolgen hat und das kann im Endeffekt sehr wohl dazu führen, dass die gesamte Wahl Berlin-weit zu wiederholen ist. Es steht hier nämlich das Recht auf ordnungsgemäße demokratische Wahlen dem grundgesetzlich verbrieften Gleichbehandlungsgrundsatz gegenüber. Defacto haben die Personen, die erneut wählen dürfen, nämlich einen Wissensvorsprung denen gegenüber, die nicht erneut wählen dürfen. Das entspricht in etwa auch dem Umstand der Wahl nach 18:00 Uhr mit möglicher Kenntnis über aktuelle Hochrechnungen, welche die geheime Wahl durchaus beeinflusst haben könnten. Ganz so einfach, wie Sie es hier wieder hinstellen wollen, ist es eben nicht und der VerfGH wird dies mit Sicherheit genau abwägen.

  16. 24.

    Lieber RBB;
    im Text ist ein Fehler: "des Innenstadtbezirks Tempelhof-Schönefeld" soll wahrscheinlich "des Innenstadtbezirks Tempelhof-Schöneberg" heißen.

  17. 23.

    Siggi:
    "Auch ein Berlin-29 EUR-Ticket für den Öff.NV, ist nicht Ziel-führend, sondern nur eine Beruhigungs- Pille für's Volk."

    Was soll das 29-Euro-Ticket mit den Wahlen zu tun haben???

    Ich habe mir mein 29-Euro-AB-Ticket für Oktober bis Dezember abonniert und kann das ersparte Geld gut gebrauchen. Wer als Abonnent das ersparte Geld nicht will, kann es gern mir geben.

  18. 22.

    Ah, da antwortet der "Gerrit" unter anderem Namen mal wieder selbst. Schon klar! Wie stillos ist das denn?

    Der Post war unterste Schublade, da hat Heidekind absolut Recht. Wer eine mögliche Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs von Anfang an ablehnt, nur weil die falsche Partei dieses Ergebnis auch begrüßen würde, sollte ganz still sein und sich nicht als Demokrat aufspielen.

    P.S.: Ihr üblich folgendes Nazi-Antwort-Gepolter können Sie stecken lassen, juckt mich eh nicht mehr. Da steh ich drüber.

  19. 21.

    Wie lange möchte "Siggi" denn wählen passen bis ihm das Ergebnis passt? Merke: Berlin ist nicht Brandenburg wo die Rechtsextremen triumphieren.

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