Gesetzentwurf der Bildungsverwaltung - Berliner Senat will Lehrkräfte bis 52 Jahre verbeamten

Berlin leidet akut an Lehrermangel. Ein Mittel dagegen soll die Rückkehr zur Verbeamtung sein. Um noch mehr Menschen zu erreichen, soll dafür das Höchstalter angehoben werden. Der Gewerkschaft GEW reicht das jedoch nicht aus.
Die Berliner Bildungsverwaltung will Lehrkräfte bis zum vollendeten 52. Lebensjahr verbeamten. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf erarbeitet. Unter die Regelung fallen demnach auch noch Lehrkräfte, die ihr 52. Lebensjahr in diesem Schuljahr vollenden. Das Verbeamtungs-Höchstalter bis zum 52. Geburtstag soll für Berliner Bestandslehrkräfte temporär bis Ende 2026 gelten, für Lehrkräfte, die aus anderen Bundesländern nach Berlin kommen, bis Juli 2024.
Insgesamt geht es laut der Bildungsverwaltung um bis zu 16.000 Lehrerinnen und Lehrer, die verbeamtet werden können. Darin sind laut der Bildungsverwaltung durch die höhere Altersgrenze 4.000 Lehrkräfte einbezogen, die sonst nicht dabei wären. Die Anträge derer, die drohen über die Altersgrenze zu rutschen, würden als erste bearbeitet, "damit ihnen keine Nachteile entstehen", so Bildungsstaatssekretär Alexander Slotty.
GEW fordert Ausgleich für ältere Lehrkräfte
Lange wurde daran gefeilt, die höhere Altersgrenze für die Lehrkräfteverbeamtung juristisch wasserdicht zu regeln. Ein Argument der Bildungsverwaltung: Mit der höheren Altersgrenze für die Verbeamtung wolle sie berücksichtigen, dass Quereinsteiger oft erst in höherem Alter nach einem anderen Beruf Lehrer werden.
Kritik an dem Gesetzentwurf kommt allerdings von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft. Denn nicht im Gesetzentwurf enthalten ist ein Ausgleich für diejenigen, die zum Beispiel aus Altersgründen nicht verbeamtet werden können. Der GEW-Vorsitzende Tom Erdmann findet: "Das ist ungerecht und führt zu weiteren Spaltungen."
Berlin will "sächsischen Weg" gehen
Eine Kompensation soll laut der Bildungsverwaltung noch durch einen parlamentarischen Änderungsantrag ergänzt werden. Diesen Weg sei auch das Land Sachsen gegangen. Vorgesehen ist dabei ein Ausgleich für angestellte Lehrkräfte nach dem sächsischen Modell, das von der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, dem Arbeitgeberverband der Länder akzeptiert wird.
Es geht den Weg über ein Beförderungsamt mit einer besseren Bezahlung. Ziel ist es, einen solchen Ausgleich tarifkonform zu gestalten. Laut Aussagen aus der Koalition ist daher ein Betrag zwischen monatlich 180 und 300 Euro wahrscheinlich, da so der Abstand zur nächsthöheren Gehaltsstufe gewahrt sei.
Dem GEW-Vorsitzenden Tom Erdmann reicht das nicht: "Der Tarifvertrag der Länder, nach dem die angestellten Lehrkräfte bezahlt werden, gibt die Möglichkeit von bis zu 900 Euro Ausgleich." Das müsse ausgeschöpft werden. Noch ist der genaue Betrag für den geplanten Ausgleich offen.
Höhere Verdienstmöglichkeiten für Pensionierte
Voraussichtlich im Dezember will die Bildungsverwaltung ein Online-Verfahren freischalten, über das Lehrerinnen und Lehrer bis zum 52. Geburtstag ihre Verbeamtung beantragen können. Das Gesetzgebungsverfahren für die höhere Verbeamtungsaltersgrenze kann nach ihrem Zeitplan im kommenden Januar abgeschlossen sein.
Auf der Zielgeraden ist laut der Bildungsverwaltung eine Vereinbarung mit der Kassenärztlichen Vereinigung zu den medizinischen Begutachtungen für den Eintritt in den Beamtendienst. Voraussichtlich werde es dafür eine drei- oder vierstellige Zahl Adressen von niedergelassenen Ärzten geben.
Mit einer weiteren Neuregelung in ihrem Gesetzentwurf will die Bildungsverwaltung einen größeren finanziellen Anreiz für pensionierte Lehrkräfte schaffen, wieder an Schulen tätig zu sein. Bisher wird das zusätzliche Erwerbseinkommen von Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten auf ihre Pension angerechnet, soweit eine Höchstgrenze überschritten ist. Temporär soll diese Hinzuverdienstgrenze dagegen aufgehoben werden.
Sendung: rbb24 Inforadio, 12. Oktober 2022, 19:20 Uhr