Bundestagswahl - Union und AfD ziehen wegen Berliner Wahlpannen vor Bundesverfassungsgericht
Nur in knapp jedem fünften Wahlbezirk soll die Bundestagswahl nachgeholt werden. So will es die Ampel-Koalition im Bund. Doch der CDU/CSU und der AfD ist das nicht genug - sie gehen nach Karlsruhe - mit jeweils eigenen Anträgen und unterschiedlichen Zielen.
Die Bundestagsfraktionen von Union und AfD ziehen wegen der geplanten Teilwiederholung der Bundestagswahl im Land Berlin vor das Bundesverfassungsgericht. Beide Fraktionen kündigten am Donnerstag eigene Beschwerden vor dem Karlsruher Gericht an.
Die von der Ampel-Koalition durchgesetzte Wahlwiederholung, die auf 431 der 2257 Berliner Wahlbezirke beschränkt ist, sei "inhaltlich falsch und grob rechtswidrig", sagte Unions-Parlamentsgeschäftsführer Patrick Schnieder (CDU) der "Rheinischen Post" vom Freitag. Die AfD will erreichen, dass die Wahl im Land Berlin komplett wiederholt wird.
CDU/CSU will Wiederholung in deutlich mehr Wahlbezirken
Die CDU/CSU-Fraktion hatte im Bundestag beantragt, die Bundestagswahl in deutlich mehr als der Hälfte der Berliner Wahlbezirke zu wiederholen - die Ampel-Fraktionen hatten dies aber mit ihrer Mehrheit abgelehnt. Die im vergangenen Monat beschlossene Teilwiederholung sei "nach rein parteitaktischen Erwägungen" verabschiedet worden und werde dem "Berliner Wahlchaos nicht ansatzweise gerecht", kritisierte CDU-Politiker Schnieder.
Es obliege nun Karlsruhe, den verfassungskonformen Zustand und das Vertrauen in die Legitimation der Wahl wiederherzustellen, sagte der Christdemokrat. "Wegen der Politisierung und Diskreditierung des Wahlprüfungsverfahrens durch die Ampel führt an einer gerichtlichen Kontrolle kein Weg vorbei."
AfD: Bundestagswahl muss vollständig wiederholt werden
Auch AfD-Fraktionsjustiziar Stephan Brandner kündigte eine Klage vor dem Karlsruher Gericht an. Die Wahl müsse im Land Berlin "vollständig wiederholt werden, sonst ist nicht nur das Ansehen der Demokratie gefährdet", erklärte er.
Brandner wies darauf hin, dass die Wahl zum Abgeordnetenhaus in Berlin, die zeitgleich mit der Bundestagswahl am 26. September 2021 stattgefunden hatte, komplett wiederholt wird. Dies hatte das Berliner Verfassungsgericht entschieden. Die Bundestagswahl sei "parallel unter gleichermaßen katastrophalen Bedingungen verlaufen" und müsse deshalb ebenso komplett wiederholt werden, argumentierte Brandner.
Bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 war es in vielen Berliner Stimmlokalen unter anderem aufgrund von fehlenden oder falschen Stimmzetteln zu einer zeitweisen Schließung von Wahlräumen gekommen, weitere organisatorische Mängel hatten lange Warteschlangen verursacht. Der Bundestag beschloss wegen solcher Pannen im November mit den Stimmen der Koalition eine Teilwiederholung.
Sendung: Radioeins, 01.12.22, 13:00 Uhr