Überlastete Sozialämter - Warum Berliner Pflegedienste beim Tod der Patienten auf den Kosten sitzen bleiben

Do 26.10.23 | 06:36 Uhr | Von Ute Barthel, rbb24 Recherche
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Symbolbild: Eine Pfleger führt bei einer Bewohnerin der Pflegeeinrichtung eine Blutdruckmessung durch. (Quelle: dpa/Marijan Murat)
Bild: dpa/Marijan Murat

Wer sich die Kosten für die Pflege nicht leisten kann, hat Anspruch auf Hilfe vom Sozialamt. Doch die Bewilligung dauert mitunter Monate. Versterben die Patienten vorher, zahlen die Pflegedienste drauf. Von Ute Barthel

Die letzten Tage vor ihrem Tod brauchte Brigitte K. Pflege rund um die Uhr. Sie konnte ohne Hilfe weder essen noch trinken oder gar zur Toilette gehen. Alle zwei Stunden musste sie im Bett umgelagert werden, damit sie keine Druckgeschwüre bekam. Beinahe im Minutentakt habe sie gerufen, weil sie etwas brauchte, erinnert sich Elke Roll im Gespräch mit rbb24 Recherche. Sie ist die Leiterin der Pflege-Wohngemeinschaft in Berlin-Wittenau, in der Brigitte K. im letzten Jahr ihres Lebens untergebracht war. "Zum Schluss wollte sie auch nicht mehr allein sein. Da haben wir uns dann auch die Zeit genommen und haben sie begleitet. Es war sehr intensiv."

Im September 2022 zieht Brigitte K. in die Pflege-Wohngemeinschaft. Doch die Pflegekasse übernimmt nur einen Teil ihrer Kosten, 3.500 Euro muss sie selbst aufbringen. Weil Brigitte K. das nicht kann, wird gleich nach ihrem Einzug ein Antrag für die "Hilfe zur Pflege" beim Sozialamt gestellt.

Sozialamt schließt im Todesfall die Akte

Anfang September 2023 ist Brigitte K. gestorben. Bis zu ihrem Tod hat das Sozialamt nicht über die Bewilligung des Pflegegeldes entschieden. Nun befürchtet Jan Basche, Geschäftsführer des ambulanten Pflegedienstes "Sozialstation Mobil", der die 75-Jährige betreut hat, dass er auf den Kosten von ca. 40.000 Euro sitzen bleibt. Es bestreitet niemand , dass die Pfleger:innen Brigitte K. über Monate versorgt haben. Doch ob das Sozialamt noch zahlt, ist unsicher.

"Das ist wahnsinnig ärgerlich, weil wir kein großer Konzern sind und das Geld natürlich brauchen. Ende des Monats müssen wir ja auch die Gehälter bezahlen", sagt Jan Basche im rbb-Interview. Der Grund für die Unsicherheit sei die aktuelle Rechtslage, so der Geschäftsführer, der zugleich stellvertretender Vorsitzender des Berliner Landesverbands der privaten Anbieter sozialer Dienste (bpa) ist.

"In dem Moment, in dem die Antragstellerin stirbt, ist es so, dass sich die Akte für das Sozialamt wie von Geisterhand schließt", so Basche. "Und dann gibt es keine Ansprüche des Leistungserbringers mehr." Helfen die ambulanten Dienste, bevor die Ämter das Pflegegeld bewilligt haben, tragen sie das Risiko, wenn die Patientin vorher verstirbt. Die Alternative wäre, dass sie die Pflege der Patientin abgelehnt hätten. Dann hätte Brigitte in den letzten zwölf Monaten nicht die notwendige Hilfe bekommen.

Stadtrat für Soziales: "Mitarbeiter sind am Limit"

Der Pflegefall Brigitte K. ist kein Einzelfall. Sechs Monate wartete zum Beispiel die Häusliche Pflege GmbH in Neukölln auf den Bescheid für einen 81-jährigen Herrn. Kurz nachdem ein Gutachter den Hilfebedarf festgestellt hatte, verstarb der Mann. "Damit fiel den Sachbearbeitern im Bezirksamt der Stift aus der Hand und sie verwiesen darauf, dass eine Bewilligung nach dem Tod nicht ausgestellt werden könne", berichtet Geschäftsführerin Doreen Friedrich.

Der Stadtrat für Soziales von Neukölln, Hannes Rehfeldt (CDU), bestätigt diese Praxis. Die Ämter hätten in solchen Fällen auch gar keine andere Wahl: "Wenn der Leistungsgrund entfallen ist, weil eben niemand mehr zu pflegen ist, weil der Mensch verstorben ist, dann gibt es da kein Ermessen zu sagen: Na, jetzt zahlen wir doch noch."

Rehfeldt räumt ein, dass die Bearbeitungszeiten für die Anträge sehr lange sind, es fehle an Personal. "Wenn mir gestandene Sachbearbeiter gegenübersitzen, mit Tränen in den Augen, und sagen, sie können nicht mehr, sagt das eigentlich alles über die Lage der Ämter für Soziales in Berlin aus", berichtet er. Wenn bei Pflegebedürftigen absehbar sei, dass sie nicht mehr lange leben werden, würden zwar Eilverfahren durchgeführt, aber das löse nicht das grundsätzliche Problem.

Regelungslücke im Sozialgesetzbuch

Die Pflegeverbände machen die Politiker in Bund und Land schon seit mehreren Jahren auf die Regelungslücke im Gesetz aufmerksam. Denn laut Paragraf 19 im Sozialgesetzbuch XII gehen die Ansprüche für das Pflegegeld nach dem Tod der Antragsteller nur auf sogenannte "Einrichtungen" über. Das sind einem Urteil des Bundessozialgerichts zufolge aber nur stationäre Pflegeheime. Ambulante Pflegedienste zählen nicht dazu und gehen deshalb leer aus.

Trotzdem sieht das zuständige Bundessozialministerium keinen Reformbedarf. Auf Anfrage des rbb heißt es: "Anders als Einrichtungen der (teil-)stationären Pflege erhalten ambulante Pflegedienste vor der Leistungsgewährung in der Regel eine Zusage zur Kostenübernahme durch den Träger der Sozialhilfe, sodass ein geringeres Kostenrisiko vorliegt."

Mit der Pflege-Wirklichkeit hat diese Aussage nur wenig zu tun, meint Jan Basche. Er könne sich das nur so erklären, "dass die Menschen, die dort die Entscheidungen treffen, in einer Blase leben und die Realität total ausblenden", sagt er. Viele Pflegebedürftige würden Monate ohne jede Unterstützung bleiben, wenn sich die ambulanten Dienste so verhalten würden, wie es das Bundesministerium annimmt.

Verband fordert Berliner Bundesratsinitiative

Vom Berliner Senat fordert der Verband bpa nun eine Bundesratsinitiative zur Gesetzesänderung- und eine schnelle und pragmatische Lösung auf Landesebene. "Der wichtigste Schritt vor allen anderen ist, dass es im Land Berlin ein Moratorium gibt, dass die Leistungen auch dann finanziert werden, wenn der Antragsteller verstorben ist, bevor es den Bescheid gegeben hat", fordert Basche.

Grundsätzlich sei dies denkbar, erklärt Donald Ilte, der zuständige Abteilungsleiter in der Senatsverwaltung für Pflege. "Wenn die Dimension so groß ist, dass das tatsächlich existenzielle Probleme sind, dann wäre die Möglichkeit, dass man als Land oder als Kommune sozusagen diese Leistung explizit übernimmt", sagt er im rbb-Interview. Allerdings bräuchte es dafür eine Rechtsgrundlage und dafür sei das Abgeordnetenhaus zuständig.

Eine solche Lösung gibt es in der Stadt Bremerhaven schon seit Jahren: Dort erhalten die ambulanten Pflegedienste ihr Geld für die geleistete Arbeit unabhängig davon, ob das Sozialamt den Antrag noch zu Lebzeiten des Betroffenen bearbeitet hat oder nicht.

Sendung: rbb|24 Recherche, 26.10.2023, 13 Uhr

Beitrag von Ute Barthel, rbb24 Recherche

24 Kommentare

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  1. 24.

    Das ist zynisch und menschenverachtend. Die Notwendigkeit der Leistungen ist durch die zu Pflegenden gegeben, unabhängig einer Entscheidung eines Sozialamts. Dafür ist ein Pflegedienst da - die Bedürfnisse der Betroffenen zu gewährleisten. Hier entscheidet ein bürokratischer Weg darüber, dass die so dringend benötigten Pflegenden in Existenznöte geraten, weil sie ihre Arbeit machen.

    Das Modell Bremerhaven zeigt doch, dass es auch anders geht. Es wird in Zukunft noch deutlich mehr zu Pflegende geben, ergo auch eine größere Dringlichkeit, diese Berliner Gesetzeslücke, die hier erwartbar unsozial von der cDU verteidigt wird, zu schließen.

  2. 23.

    " ... notfalls rückwirkend."

    Genau da liegt der Knusus Knacktus. Dort, wo keine lebende Person mehr vorhanden ist, fällt auch der Bezugspunkt für dieses Rückwirkende weg.

    Das entspricht einer gewissen bürokratischen Logik, nicht aber der menschlichen Anschauung und dem tatsächlichen Getanen, was auf anderem Wege garnicht erfolgen kann.

  3. 22.

    Der ganze Vorgang ist schon unglaublich wie auch, dass man sich inzwischen achselzuckend damit abfindet. Absolut dreist ist aber der Kommentar des Bundes, die Dienste trügen nur ein „geringeres“ Kostenrisiko. Warum wird denn anerkannt, dass sie überhaupt ein Risiko tragen, für staatliche Aufgaben der DASEINSFÜRSORGE. Ich frage mich, wofür Abteilungsleiter ihr Salär beziehen, da sie ihre Aufgabe, den Ladenfunktionsfähig zu halten, gar nicht mehr wahrnehmen. Dann braucht man sie nicht, macht sie zu „normalen“ Sachbearbeiter und zahlt denen ihr Salär erst nach einem Jahr!

  4. 21.

    von “nur” kostendeckend habe ich auch nicht gesprochen, aber sie werden mir sicherlich zustimmen, dass die Gewinnmargen bei seriösen Unternehmen sich in Grenzen halten und vor allem für die Rücklagenbildung, Investitionen genutzt werden. Mir gefällt der Begriff Profit-Unternehmen nur nicht in diesem Zusammenhang. Übrigens stimme ich mit Ihnen überein, dass die Säumigkeit der Bezirksämter kleinere Unternehmen, die nicht genug Rücklagen bilden können, schnell insolvent werden können.

  5. 20.

    Ein Pflegedienst der nur kostendeckend arbeitet geht über kurz oder lang, eher kurz, in die Insolvenz. Die Erwirtschaftung von Gewinnen ist auch in diesem Dienstleistungssektor immanent. Das ist in keiner Weise vorwerfbar solange sich alles im allgemeinen Rahmen hält.

  6. 19.

    "Das ist wahnsinnig ärgerlich" – ich sage, "Das ist typisch Deutsch: Mensch ärgere dich". Man kann, ja muss auch aktiv, heißt juristisch dagegen vorgehen, auch gemeinsam als Pflegeverbund, auch über Anfragen via fragdenstaat.de

    Leistungen wurden beantragt, ab da bis zm Versterben ist dann auch zu bewilligen, notfalls rückwirkend. M. E. keine Gesetzeslücke, und auch der Leistungsgrund ist nicht "entfallen", sondern er lag vor und wurde beantragt, es ist zu bearbeiten und zu bescheiden.

    Zu wenig Personal eingestellt, das ist kein Verschulden und hat auch keine Last für die Bürgerin zu sein. Sie hatte Anspruch auf Leistungen. Pflege und Fürsorge sind Grundrecht der Daseinsfürsorge! (GG, EMRK, EU-Zivilpakt u.a.m.)

  7. 18.

    PS: Kaum zu glauben, aber Deutsch – kaum packt die neue Regierung die Dinge an und repariert, "ärgern" sich so manche und wählen genau die wieder, die ihnen das eingebrockt haben, 25 J.

    Personalabbau, Bildungserosion, Niedriglohnsektor, Energie-Totalabhängigkeit, Armeeabbau, Bahn- und Bauverfall (erst bei Sanierung zahlen die Bürger/Bund, bei Reparaturen das Unternehmen), Ökonomisierung des med. Sektors ("Gewinn"maximierung für Anteilseigner in Pflege, KH), Steuer-Umschichtung von unten nach oben, Teilung der Bevölkerung in wohliges Oben, ängstlich-schwitzende Mitte, angstvoll-abgehängtes Unten.

    Bravo, bitte wieder wählen und dann weiter so.

  8. 17.

    Ich hoffe sie kommen nie in die Verlegenheit Eve Hilfe zur Pflege in Anspruch zu nehmen und geraten dann an einen PD der sie wegen fehlender Kostenübernahme durch das Bezirksamt nicht pflegt. Was für eine Einstellung haben Sie?

  9. 16.

    Ja. Genau das müsste der Pflegedienst machen. Und weil er das nicht macht, bleibt er jetzt auf dem Kosten sitzen. Wenn der Pflegedienst ohne die Bewilligung bereits Leistungen erbringt, ist das seine eigene Schuld. Es zwingt ihn keiner dazu.

  10. 15.

    Die Pflegedienste haben eine Leistung erbracht und müssen die auch bezahlt bekommen.
    Wenn die Bewilligung ewige Zeiten braucht dafür kann der Patient doch nichts. Oder sollen die Pflegedienste sagen, tut uns leid wir kommen erst nach Bewilligung der Pflegeleistung?

  11. 14.

    Herr Krüger, ich kann Ihnen nur zustimmen, denn wir orientieren uns an Bremerhaven und hoffen, dass der Senat, die Bezirke mitgeht/mitgehen. Die Wohlfahrtsverbände und die Berufsverbände wie dpa, AVG arbeiten an einer Änderung der Sonderrechtsnachfolge
    des Paragrafen 19, Absatz 6 SGB XII für ambulante Pflegedienste seit Jahren!

  12. 13.

    Es ist vielleicht nicht rechtlich, möglich aber schon. Im Recht sein und Recht bekommen sind bekanntlich zwei verschiedende Sachen. Natürlich steht dem Pflegedienst der Rechtsweg offen. So ein Verfahren zieht sich im Zweifel aber auch über Jahre hin. In der Zeit bekommt er nicht nur das Geld nicht, sondern hat auch zusätzlich die Prozesskosten zu begleichen.

  13. 12.

    "Fraglich, was der Rechnungshof in Bremen sagt, wenn Geld ohne Rechtsgrundlage rausgeschmissen wird."

    Dieser Satz ist schon ziemlich harter Tobak, getreu des Mottos: Wenn sich die Realität - das unvorangekündigte Sterben eines Patienten - und das Juristische nicht zusammenpassen, umso schlimmer für die Realität.

    Ich hoffe, ich habe Sie da nicht missverstanden.

  14. 11.

    Pflegedienste müssen kostendeckend arbeiten, sonst können sie nämlich die Gehälter nach dem Tariftreuegesetz nicht zahlen und bekämen überhaupt kein gut ausgebildetes Personal. Der Begriff Profitunternehmen impliziert eine hauptsächliche Gewinnorientierung, wir pflegen kranke Menschen und verkaufen keine Autos, Vorsicht bei der Wortwahl!

  15. 10.

    Traurig genug, dass die Gesundheit und Pflege der Bürger ein Geschäft ist. Es sollte eigentlich ein Grundrecht der Daseinsfürsorge eines Jeden sein. Die Realität ist nichts, worauf die Politik stolz sein kann.

  16. 9.

    "Die Alternative wäre, dass sie die Pflege der Patientin abgelehnt hätten."
    Pflegedienste sind Profit-Unternehmen.
    Bei einem laufenden Pflegevertrag kann das Unternehmen nicht die Pflege ablehnen, sondern den Pflegevertrag kündigen.
    Das Unternehmen hat die Gestaltung des Pflegevertrages in Hand, z.B. kurze Laufzeiten, Vorauszahlungen vereinbaren, wöchentliche Abrechnung (also auch öftere Mahnung, die eine rechtmäßige Kündigung des Vertrags ermöglichen).
    Solange es keine Marktkonzentration auf wenige Pflegedienste gibt, lassen sich die Vertragsbedingungen schlecht durchsetzen.

    Fraglich, was der Rechnungshof in Bremen sagt, wenn Geld ohne Rechtsgrundlage rausgeschmissen wird. Bremen will das wohl nicht mit einer Bundesratsinitiative legalisieren.

  17. 8.

    Herr Wegner ist nur als oberster Dienstherr gefragt. Die richtige Adresse, die SenASGIVA - seit 2006 von den LINKEN und der SPD geführt. Man sieht ja, was daraus geworden ist. Ich bin aber überzeugt, das dieses Thema auch ein bundesweites Problem ist. Hier ist Bundesminister Heil gefragt, das grundlegend für alle Bundesländer zu ändern. Die SPD sah wahrscheinlich seit 2013 auch keinen Handlungsbedarf, es spart ja der Staatskasse eine Menge Geld. Die Stimmen sollten also lauter werden und soziale Gerechtigkeit fordern, nicht nur Beifall klatschen.

  18. 7.

    Hallo, Sozialarbeiterin,
    ich bin auf Ihrer Seite: Da muss sich schleunigst etwas ändern. Dass Ämter nicht die Schnellstens sind und sich gern und immer wieder mit Personalmangel herausreden, ist ja hinlänglich bekannt (wenn man Glück hat, erwischt man doch mal eine/n kompetente/n und humanen MA, der schneller bearbeitet). Fehlende Arbeitsmoral. Ich musste meinen Job auch erledigen, Termine /Fristen einhalten, auch wenn es personell eng wurde. Die freie Wirtschaft arbeitet anders.
    Leider wird sich die personelle Situation nicht so schnell ändern, denn gute MA wachsen nicht auf Bäumen und die Azubis...na ja. Deshalb finde ich, sollten Anträge nicht nur nach Eingangsdatum sondern nach Priorisierung bearbeitet werden. Anträge von Menschen, deren Lebenszeit absehbar ist, sollten vorrangig sein.

  19. 6.

    Wenn ich den Artikel so lese, dann stelle ich wieder einmal fest: Du darfst in diesem Land weder alt noch krank und erst recht nicht auf Hilfe von Ämtern/Behörden angewiesen sein. Es sein denn, du hast jmd., der taff und hartnäckig genug ist und für dich kämpft. Sozusagen den Ämtern die Paragraphen um die Ohren haut und immer wieder auf ihre Inkompetenz aufmerksam macht. Wie kann es gerecht sein, dass in der Zeit des Noch-Lebens eine Pflegeleistung erbracht wird, die Vergütung jedoch vom Staat verweigert wird? Hier liegt in der Gesetzgebung etwas sehr im Argen. Das schleunigst zu ändern, ist auch eine Art sozialer Gerechtigkeit. Hubertus Heil, als Vertreter der Bürger, hat ja seine Schäfchen im Trockenen, was interessiert ihn dieses Thema? Ich würde einen öffentlichen Brandbrief schicken und ihn mit Briefen/Forderungen zukleistern, wenn ich Betroffene wäre...

  20. 5.

    Liebe Karin, auch, wenn es unvorstellbar für Sie sein mag, es ist mein Arbeitsalltag bei einem PD als Sozialarbeiterin, der SAPVersorgung anbietet. Ja, die Ämter beeilen sich nicht, damit sie Kosten sparen, hört sich wie eine böse Unterstellung an, aber immer nur mit Verständnis auf Arbeitsüberlastung zu reagieren, hilft uns als PD auch nicht weiter. Es muss sich etwas ändern Herr Wegner!!!

  21. 4.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass das rechtlich so möglich ist, wie geschildert. Wenn doch, wäre es eine Riesensauerei! Hier sollte die Politik mal schnellstens nachbessern. Wenn ein Antrag zu Lebzeiten gestellt wird, sollten die Ämter auch bis zum Zeitpunkt des Todes zahlen, auch wenn es eine Nachzahlung ist. Das könnte ja sonst bedeuten, dass sich die Ämter, um Geld zu sparen, erst recht nicht beeilen. Nach dem Motto: Vielleicht erledigt sich der Antrag von selbst - auf "natürliche" Weise. Ein Schelm, wer böses dabei denkt. Was kann an der Prüfung der Leistungsberechtigung so herausfordernd sein? I.d.R. haben Betroffene bereits einen entsprechenden Pflegegrad, der schon viel aussagt. Anhand finanzieller Bescheide von Angehörigen, RV und Bank wird die Höhe des Bedarfs ermittelt. Wo ein Wille ist...Und hartnäckig muss man bleiben, so meine persönliche Erfahrung.

  22. 3.

    Schön, dass Sie sich dieses Themas annehmen, da hier wirklich eine Gesetzeslücke klafft hinsichtlich der Sonderrechtsnachfolge in der ambulanten Pflege/Hilfe zur Pflege. Die Sozialämter sind seit Jahren überlastet, da in der Vergangenheit Einstellungsstopp und Ausbildungsstop herrschte. Besonders für Menschen, die an einer onkologischen Erkrankung leiden und deren Lebenszeit sehr begrenzt ist, müsste es eine Kostenübernahme viel, viel schneller geben.
    Welcher PD kann sich das leisten?

  23. 2.

    "Quatsch . Wenn Arbeit geleistet wurde nuss das nachbewilligt werden ." Steht im Artikel aber anders. Der Pflegedienst kann die Forderung im Gegensatz zum Pflegeheim nicht an das Sozialamt stellen. Es bleibt daher nur noch zu versuchen, es bei den Erben durchzusetzen. Schlagen die aus oder gibt es gar keine, dann war es das. Diese Regelungslücke ist ein absolutes Unding und eigentlich wäre die Konsequenz, dass Pflegedienste hier nicht mehr in Vorleistung gehen. Das ist hart für die Pflegebedürftigen, weil die dann ohne Versorgung dastehen, zumal so schnell meist auch kein Heimplatz zur Verfügung steht, aber anders scheint kein Druck auf den Gesetzgeber möglich zu sein. Das ist dann wohl der "Respekt", von der die Regierung ständig redet.

  24. 1.

    "Bis zu ihrem Tod hat das Sozialamt nicht über die Bewilligung des Pflegegeldes entschieden. Nun befürchtet Jan Basche, Geschäftsführer des ambulanten Pflegedienstes "Sozialstation Mobil", der die 75-Jährige betreut hat, dass er auf den Kosten von ca. 40.000 Euro sitzen bleibt. "

    Quatsch . Wenn Arbeit geleistet wurde nuss das nachbewilligt werden . Wenn Vermögen / Erbe geklärt werden muss dauert das dann noch länger.

    Uns wurde von einem Sozialamtsmitarbeifer gesagt. Wir kommen nicht hinterher wenn dann eine Sozialgerichtsklage eingeht wird die vorgezogen.

    Nicht Pflegebereich ber , Grundsicherung , Teilhabe.

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