Weitere Maßnahmen gegen Corona - Berlin und Brandenburg beschließen Ausgangsbeschränkungen

Die Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus werden in Berlin und Brandenburg nochmals drastisch verschärft. Soziale Kontakte sollen auf ein Minimum reduziert werden. Zuvor hatten sich Bund und Länder gemeinsam auf die Vorgaben verständigt.
In Berlin und Brandenburg gibt es seit Montag noch strengere Regeln, um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder hatten sich am Sonntag darauf geeinigt, Ansammlungen von mehr als zwei Personen grundsätzlich zu verbieten. Ausgenommen werden sollen Familien sowie in einem Haushalt lebende Personen.
Der Berliner Senat beschloss die Umsetzung am Sonntagabend, wie eine Sprecherin mitteilte. Eine erst am Samstag bekannt gewordene, etwas lockerere Regelung ist damit schon wieder von der Entwicklung überholt.
Neue Verordnung gilt für zwei Wochen
Die neuen Regeln sollen bereits am Montag in Kraft treten und zunächst für zwei Wochen gelten. In der Verordnung heißt es, Personen auf dem Stadtgebiet von Berlin müssten sich ständig in ihrer Wohnung aufhalten. Allerdings gibt es für diese Ausgangsbeschränkung eine Reihe von Ausnahmen. Das gilt etwa für Menschen, die zur Arbeit müssen, für Arztbesuche, andere medizinische Behandlungen oder Blutspenden, für Einkäufe, aber auch für die Begleitung Sterbender oder für Beerdigungen.
Sport und Bewegung an der frischen Luft ist der Verordnung zufolge ebenfalls im Freien erlaubt, alleine, mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer anderen Person - Gruppen dürfen auch zu diesem Zweck nicht gebildet werden. Auch wer Tiere betreuen muss, darf die Wohnung verlassen und sei es, um mit dem Hund spazieren zu gehen.
Auch Brandenburg verschärft Maßnahmen
Auch in Brandenburg müssen sich die Menschen von Montag an auf noch drastischere Einschränkungen im Alltag einstellen. Das kündigte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) am Sonntagabend in Potsdam an.
Wie es in einer Mitteilung der Staatskanzlei heißt, ist das Betreten öffentlicher Orte ab Sonntagnacht, 0 Uhr, grundsätzlich untersagt. Das gilt vorerst bis 5. April. Ausnahmen gelten demnach zur Wahrnehmung beruflicher Tätigkeiten und zum Aufsuchen des Arbeitsplatzes, für Arztbesuche, den Besuch von Lebenspartnern, Alten oder Kranken, zur Begleitung Sterbender sowie zur Teilnahme an Beisetzungen im engsten Familienkreis. Ebenfalls ausgenommen sind demnach Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie Behördentermine.
Als öffentliche Orte gelten laut Woidke öffentliche Wege, Straßen, Plätze, Verkehrseinrichtungen, Grünanlagen und Parks. Die Ausnahmeregelungen dürfen nur allein, in Begleitung der im jeweiligen Haushalt lebenden Personen oder einer nicht im jeweiligen Haushalt lebenden Person erfolgen. Dabei sei ein Abstand von 1,5 Metern einzuhalten. Woidke betonte: "Wir wollen damit die Ausbreitung des Virus verlangsamen und möglichst eindämmen." Die meisten Brandenburger hätten sich in den vergangenen Tagen vorbildlich an die bisher geltenden Verhaltensmaßregeln gehalten. Dafür bedankte sich Woidke ausdrücklich.
Müller: "Soziales Leben muss möglich sein"
Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller sagte am Sonntagabend in der rbb-"Abendschau", die übergroße Zahl der Berlinnerinnen und Berliner wisse, worum es im Kampf gegen den Coronavirus gehe. "Die Menschen haben es zum großen Teil verstanden." Polizei und Ordnungskräfte würden aber weiter kontrollieren. "Wir müssen und werden eingreifen, wo Leute glauben, es sei alles ein großer Spaß."
Müller verteidigte die Entscheidung gegen eine komplette Ausgangssperre. "Soziales Leben muss möglich sein, Kinder müssen mal an die frische Luft gehen", erklärte der Regierende Bürgermeister. Das Ziel sei aber, soziale Kontakte zu reduzieren."Wir werden fortlaufend evaluieren, wie der Sachstand ist", kündigte er an.