Kitas und Schulen schließen - So soll die Notbetreuung für Kinder in Brandenburg funktionieren

Bei rund 135.000 Brandenburger Kindern arbeiten beide Elternteile oder das alleinerziehende Elternteil Vollzeit. Diese Eltern trifft die Schließung von Kitas und Schulen besonders hart. Ausnahmen gibt es, wenn sie in gesellschaftlich wichtigen Bereichen arbeiten.
Zehntausende berufstätige Eltern in Brandenburg sind von der geplanten Schließung von Schulen und Kitas für einen Großteil der Kinder wegen der Corona-Krise betroffen. Bei rund 135.000 Kindern zwischen einem und 16 Jahren gehen beide Elternteile oder das alleinerziehende Elternteil Vollzeit arbeiten, wie aus Daten des Statistischen Bundesamts von 2018 hervorgeht, die die Linke im Bundestag ausgewertet hat und die der dpa vorliegen. Bei rund 72.000 Kindern und Jugendlichen ist es hingegen so, dass mindestens ein Erziehungsberechtigter nicht arbeitet.
Wer bekommt Notfallbetreuung?
Die Schulen und Kitas in Brandenburg sollen ab Mittwoch vorerst bis zum Ende der Osterferien am 19. April den regulären Unterricht und die normale Betreuung einstellen. Für Schüler soll freiwilliger Unterricht über das Internet angeboten werden.
Für Kinder und Schüler von Eltern, die in gesellschaftlich wichtigen Bereichen arbeiten, ist eine Notfallbetreuung in Kitas und Horten geplant, vorausgesetzt beide Sorgeberechtigte (wenn nicht alleinerziehend) arbeiten in diesem Bereich.
Die Notbetreuung ist laut Bildungsministerium [mbjs.brandenburg.de] für Kinder von Beschäftigten aus folgenden Bereichen vorgesehen:
- im Gesundheitsbereich, in gesundheitstechnischen und pharmazeutischen Bereichen, im medizinischen und im pflegerischen Bereich, der stationären und teilstationären Erziehungshilfe, in Internaten gemäß § 45 SGB VIII, der Eingliederungshilfe sowie der Versorgung psychische Erkrankter
- Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen sowie der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung
- Polizei, Rettungsdienst, Katstrophenschutz und Feuerwehr sowie die sonstige nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr
- Rechtspflege
- Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche
- Energie-, Abfall-, Ab- und Wasserversorgung, Öffentlicher Personennahverkehr, IT und Telekommunikation, Arbeitsverwaltung (Leistungsverwaltung)
- Land- und Ernährungswirtschaft, Lebensmitteleinzelhandel und Versorgungswirtschaft
- in der fortgeführten Kindertagesbetreuung
Über die konkrete Notfallbetreuung, zum Beispiel in welchen Einrichtungen und zu welchen Öffnungszeiten sie angeboten wird, entscheiden nach Angabe des Bildungsministeriums die Landrätinnen, Landräte und Oberbürgermeister in Absprache mit den Amtsdirektorinnen und Amtsdirektoren bzw. Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in eigener Verantwortung. Sie können die genannten Beschäftigtengruppen und das Verfahren konkretisieren, für die eine Notbetreuung vor Ort vorgesehen wird.
Linke Bundestagsabgeordnete fordert Entgeltfortzahlung
Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken im Bundestag, Susanne Ferschl, forderte eine Entgeltfortzahlung ähnlich wie im Krankheitsfall: sechs Wochen voller Lohnausgleich. "Wenn Kitas und Schulen zurecht schließen, muss die Bundesregierung eine Lösung für die Eltern parat haben", sagte Ferschl.
Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hingegen rief alle Arbeitgeber dazu auf, pragmatische Lösungen mit ihren Beschäftigten zu finden. Auf die Schließung von Schulen und Kindergärten könne mit Homeoffice, kreativen Arbeitszeitmodellen, der Nutzung von Urlaub und Arbeitszeitkonten reagiert werden. Einheitliche Regelungen gibt es bisher nicht.
Keine so drastischen Maßnahmen wie in Berlin
Derart große Einschränkungen im öffentlichen Leben, wie sie seit dem Wochenende in Berlin gelten, werde Brandenburg nach jetziger Planung nicht umsetzen, hieß es weiter. Regierungssprecher Florian Engels verwies auf die unterschiedliche Struktur. Brandenburg sei ein Flächenland.
Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher erklärte am Sonntagabend in Potsdam: "Alle Bürgerinnen und Bürger sind zur Besonnenheit aufgerufen. Mit den bekannten Hygiene-Maßnahmen - regelmäßiges und gründliches Händewaschen, Verzicht auf Händeschütteln, Husten- und Nies-Etikette - sowie die vorübergehende Reduzierung von nicht dringend notwendigen sozialen Kontakten, kann jede und jeder dazu beitragen, dass die Verbreitung des Coronavirus eingedämmt wird."