Pannen in Berliner Wahllokalen - Landeswahlleitung legt Einspruch gegen AGH-Wahl ein

Mo 22.11.21 | 13:47 Uhr
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Eine Frau gibt in einem Wahllokal Wahlzettel für die Wahl des Abgeordnetenhauses und den Volksentscheid in Berlin ab. (Quelle: dpa/Sebastian Gollnow)
Audio: Inforadio | 22.11.2021 | B. Hermel | Bild: dpa/Sebastian Gollnow

Gegen die Ergebnisse bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus am 26. September hat die Landeswahlleitung wie angekündigt Einspruch beim Berliner Verfassungsgerichtshof eingelegt. Grund sind Verstöße gegen wahlrechtliche Bestimmungen, wie die Landeswahlleitung am Montag mitteilte.

Die stellvertretende Landeswahlleiterin, Ulrike Rockmann, hat beantragt, die Wahl in den Wahlkreisen Charlottenburg-Wilmersdorf 6 und Marzahn-Hellersdorf 1 für teilweise ungültig zu erklären. In beiden Wahlkreisen könnten Wahlfehler Auswirkungen darauf gehabt haben, welcher Kandidat gewählt wurde.

Falsche und fehlende Erststimmzettel

In dem Wahlkreis in Charlottenburg-Wilmersdorf wurden den Angaben zufolge zehn falsche Erststimmzettel und in 22 Fällen keine Erststimmzettel ausgegeben. Der Abstand zwischen dem vorne liegenden Kandidaten und dem dahinter beträgt 19 Stimmen.

In dem anderen Wahlkreis wurden in vier Wahllokalen zeitweise keine Erststimmzettel für die Abgeordnetenhauswahl ausgegeben. Betroffen sind der Landeswahlleitung zufolge 509 Wählerinnen und Wähler. Der Stimmenabstand zwischen der erstplatzierten Person und der Person dahinter beträgt 70 Stimmen.

Auch Geisel geht gegen AGH-Wahlergebnis vor

Überraschend kam der Einspruch nicht: Die von ihrem Amt zurückgetretene Landeswahlleiterin Petra Michaelis hatte diesen Schritt schon Mitte Oktober in Aussicht gestellt. Möglich ist damit eine Wiederholung der Wahl in den beiden Wahlkreisen. Darüber muss der Verfassungsgerichtshof nach Prüfung der Vorgänge entscheiden.

In der vergangenen Woche hatte Innensenator Andreas Geisel (SPD) einen Einspruch gegen das Ergebnis der Abgeordnetenhauswahl angekündigt. Bundeswahlleiter Georg Thiel tat dies schon am Freitag - allerdings gegen das Bundestagswahlergebnis in Berlin.

Experte hält AGH-Wahlwiederholung für möglich

Bei der Wahl zum Bundestag, zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen am 26. September hatte es in Berlin zahlreiche Pannen gegeben. So gingen in einigen Wahllokalen Stimmzettel aus, in anderen lagen zunächst die falschen aus. Vor manchen Wahlorten bildeten sich zudem lange Schlangen, so dass manche Wähler erst nach 18 Uhr ihre Stimmen abgeben konnten.

Der Berliner Verfassungsrechtler Christian Waldhoff hält es für möglich, dass die Abgeordnetenhauswahl berlinweit wiederholt werden muss, wie er am vergangenen Freitag im rbb sagte. Die zahlreichen Pannen könnten durchaus zu mandatsrelevanten Verschiebungen geführt haben, sagte er. Bei der Bundestagswahl rechnet er jedoch nur mit Wiederholungen in besonders schwer von Pannen betroffenen Wahlkreisen.

Sendung: Abendschau, 22.11.2021, 19:30 Uhr

3 Kommentare

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  1. 3.

    Wann soll denn sonst Einspruch eingelegt werden? Dafür gibt es gesetzliche Fristen.

  2. 2.

    Es gab ja noch mehr Unregelmäßigkeiten sowie fehlende Wahlzettel. Es sollte ja müsste komplett das AGH neu gewählt werden. Jeder Bürger muss die Chance erhalten seine Stimme abzugeben. Alles andere wäre eine Farce.

  3. 1.

    Wieso wird denn da jetzt schon Einspruch erhoben? War die Schätzung der Ergebnisse nicht gut genug? *zynisch*

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