Interview | Landeswahlleiter Berlin - Was Sie zur Teilwiederholung der Bundestagswahl in Berlin wissen müssen

Di 02.01.24 | 13:48 Uhr
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Archivbild: Stephan Bröchler, Landeswahlleiter, wirft in einem Wahllokal seinen Stimmzettel in die Wahlurne. (Quelle: dpa/Skolimowska)
Audio: Fritz | 20.12.2023 | Swetlana Oheim | Bild: dpa/Skolimowska

Seit Dienstag werden die Wahlbenachrichtigungen verschickt, in einer Woche die Briefwahlunterlagen. Landeswahlleiter Stephan Bröchler erklärt den Ablauf der Teilwiederholung in Berlin für den Bundestag am 11. Februar.

rbb|24: Herr Bröchler, ab wann werden die Wahlbenachrichtigungen verschickt?

Stephan Bröchler: Die Wahlbenachrichtigungen werden ab dem 2. Januar verschickt. Ab dem 3. Januar können die Briefwahlunterlagen beantragt werden – wobei diese erst ab dem 8. Januar verschickt werden. Es gibt eine zweite Möglichkeit für die Briefwahl: Sie können sie vor Ort machen. Wenn Sie die Briefwahlunterlagen beantragt haben, können Sie Ihre Unterlagen beim zuständigen Bezirksbriefwahlamt abgeben. Das ist auch eine Variante, zu der ich rate.

Ich könnte aber auch ohne die Wahlunterlagen zu beantragen ab dem 8. Januar mit Personalausweis – und möglichst auch der Wahlbenachrichtigung – in mein Bezirksamt gehen, wo dann ja auch das Briefwahlamt ist. Und dann könnte ich da wählen?

Am besten ist, Sie haben die Wahlbenachrichtigung dabei. Wenn Sie die nicht dabeihaben, geht es aber auch mit dem Personalausweis. Aber der Personalausweis ist wichtig, denn die Kolleginnen und Kollegen müssen das natürlich überprüfen.

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Archivbild: Stephan Bröchler, Berliner Landeswahlleiter, steht im Verhandlungssaal des Bundesverfassungsgerichts. (Quelle: dpa/Anspach)
dpa/Anspach

Der Politikwissenschaftler Stephan Bröchler wurde am 6. September 2022 durch den Berliner Senat zum neuen Landeswahlleiter ernannt. Er folgt damit auf Petra Michaelis, die nach Unregelmäßigkeiten rund um die Abgeordnetenhauswahl in Berlin 2021 ihren Rücktritt vom Amt erklärt hatte. Bröchler ist seit Oktober 2020 außerdem Professor für Politik- und Verwaltungswissenschaften an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR).

Die Wahllisten stehen seit 20. Dezember 2023 fest, also einen Tag nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Die Wahlzettel werden aber erst ab dem 8. Januar verschickt beziehungsweise liegen in den Bezirkswahlämtern aus. Hängt das mit den Druckzeiten zusammen, denn es waren mehrere Feiertage dazwischen, da arbeitet die Druckerei nicht?

Ja, das liegt natürlich daran. Wir haben einen engen Zeitplan. Wir konnten der Druckerei das Go für die Stimmzettel erst geben, nachdem die Kreiswahlausschüsse und der Landeswahlausschuss das Thema am 20. Dezember behandelt hatten. Wir mussten abwarten, ob es Einsprüche gibt. Dann hätten wir nochmal den Landeswahlausschuss einberufen müssen, der Bundeswahlausschuss hätte tagen müssen. Da es keine Einsprüche gab, müssen diese beiden Gremien jetzt nicht tagen. Aber wir brauchten diese Zeit, bis die Druckerei mit dem Druck beginnen kann. Und das hat zur Folge, dass die Briefwahlunterlagen eben erst ab dem 8. Januar verschickt werden können, wenn tatsächlich in allen Bezirken die richtigen Stimmzettel vorliegen.

Was musste an den Wahllisten noch überprüft oder geändert werden?

Die Parteibezeichnung: Einige wenige Parteien haben ihren Namen geändert, das musste dann noch korrigiert werden. Wir hatten einen bedauerlichen Fall, wo ein Kreiswahlbewerber verstorben ist, der musste auf dem Stimmzettel gestrichen werden. Das war Michael Knape von den Freien Wählern in Treptow-Köpenick.

Der frühere Polizeidirektor.

Ja. Es ist Gott sei Dank bis dato der einzige Todesfall, aber der Name musste natürlich vom Stimmzettel entfernt werden.

Welche weiteren Gründe gibt es, um von der Wahlliste gestrichen zu werden?

Der eine Grund ist Tod, und der andere ist der Verlust der der Wählbarkeit. Das richtet sich im letzteren Fall nach dem Strafgesetzbuch, Paragraf 45. Wenn dort ein Verbrechen festgestellt und eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verhängt wurde, dann führt das für fünf Jahre zum Verlust der Wählbarkeit. Solche Fälle hatten wir aber bis dato nicht. Was wir hatten bei hinteren Listenplätzen, waren Namensänderungen.

Weil Menschen geheiratet haben, einen Doktortitel erworben oder ähnliches?

Genau. Die Namensänderungen haben wir intern vermerkt, aber da die nicht auf dem Stimmzettel erscheinen, ist das nicht sichtbar. Also der Teufel steckt im Detail. Aber es muss natürlich auf dem Stimmzettel präzise sein, und das bedarf einfach nochmals Zeit.

Bis wann soll alles fertig gedruckt sein? Wie ist der Plan?

In der ersten Januarwoche ist der Druck fertig und dann erfolgt auch die Auslieferung an die Bezirke. Und da kontrollieren wir nochmal: Sind die Stimmzettel in die richtigen Bezirke geliefert? Es wird auch nochmal kontrolliert, ob es irgendwelche Stimmzettel gibt, die beim Druck versehentlich eingeordnet wurden. Also da haben wir auch Kontrollmaßnahmen.

Wie erfahren die Berlinerinnen und Berliner, ob sie wahlberechtigt sind?

Die Berlinerinnen und Berliner haben zwei Möglichkeiten zu erfahren, ob sie wahlberechtigt sind: Auf meiner Homepage [berlin.de/wahlen] gibt es die Möglichkeit, durch die Eingabe des Straßennamens zu schauen, ob im jeweiligen Wahlbezirk eine Wiederholungswahl stattfindet, und ob ich wählen darf oder nicht. Wir werden ab dem 8. Januar eine Wahllokalsuche starten, wo deutlich wird, in welches Wahllokal ich gehen muss. Welche Wahllokale betroffen sind, das geht ja aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hervor. Da haben wir auch die entsprechenden Wahllokale benannt und die 294 Briefwahllokale, die zusätzlich bespielt werden müssen.

Wie viele Wahlberechtigte sind es bei dieser Wiederholungswahl im Februar?

Es sind rund 590.000 Wahlberechtigte.

Wie viele Wahlhelferinnen und Wahlhelfer brauchen Sie?

Wir gehen insgesamt von rund 8.000 Wahlhelfenden aus. Wer sich als Wahlhelfer bewerben möchte, kann das tun, sofern er das 18. Lebensjahr erreicht hat und deutscher Staatsbürger ist. Ende Dezember suchten wir noch Wahlhelfende in drei Bezirken (Charlottenburg, Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg und Pankow). Auf meiner Homepage können die Bewerbungen vorgenommen werden.

8.000 Wahlhelfende klingt überschaubar, bei der Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl waren deutlich mehr nötig.

Ja das waren rund 35.000, die wir benötigt haben. Aber hier schlägt eben noch zu Buche, dass es jetzt um eine teilweise Wiederholungswahl geht. Und das führt eben zu einer geringeren Zahl von Wahlhelferinnen und Wahlhelfern, die benötigt werden.

Wie viel Personal ist pro Wahllokal vorgesehen?

Zwischen sieben und neun Personen, das können sich die Wahlbezirke aussuchen.

Und wie viel Erfrischungsgeld bekommen die Helfenden?

Im Unterschied zur Wiederholungswahl 2023 – da hatten wir bis zu 240 Euro – sind es diesmal bis zu 120 Euro plus Geld für die Teilnahme an den Schulungen. 100 Euro erhalten Wahlhelfende, die bei der Briefwahlauszählung mitwirken. Für diejenigen, die jetzt enttäuscht sind, dass es die 240 Euro nicht mehr gibt: Zum einen war das eine Summe, die wir festgelegt haben aus der spezifischen Situation nach der 2021er-Wahl. Und zum anderen liegen wir mit den 120 Euro im Bundesschnitt immer noch ganz weit vorne.

Vielen Dank für das Gespräch.

Mit Stephan Bröchler sprach Ute Schuhmacher für rbb|24.


Sendung: rbb24 Abendschau, 02.01.2024, 19:30 Uhr

7 Kommentare

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  1. 7.

    Nein. Entscheidend ist der aktuelle Wohnsitz. Wenn dort keine Wiederholungswahl vorgeschrieben ist, kann man keine Stimme abgeben, auch nicht woanders.

  2. 6.

    Es ist schön, wenn man sein Kreuz für
    Eine Wahl immer wieder bei einer anderen Partei machen kann!

    Viel Spaß 2024 mit seiner Teilwahlwiederholung und den Anderen hoffentlich besser verlaufenden!!!

    Und es ist doch schön auch in diesem Jahr noch über etwas Lachen zu können, Oder???

  3. 5.

    Diese und weitere Fragen beantworten wir hier: Das haben wir hier beantwortet: https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2023/12/fragen-anworten-teilwiederholung-bundestagswahl-berlin-faq.html

  4. 4.

    Große Wellen wird die Wahl nicht machen, aber Wählen zu gehen ist IMMER WICHTIG, ansonsten können wir aufhören mit der Demokratie und einfach einen Früher oder Kaiser haben

    etweder zählt JEDE WAHL oder garnicht
    wie im Kommunismus ist die Demokratie ein Gemeinschaftsprojekt

    Gesundes Frohes Neues für alle

  5. 3.

    Am besten wenn alle Wähler erst 10 Minuten vor 18:00Uhr beim Wahllokal aufschlagen würden und wählen wöllten.....

  6. 2.

    Frage an die Redaktion:
    Zum Zeitpunkt der Erstwahl habe ich in einem Wahlbezirk gewohnt, der jetzt nachwählt. Der Bezirk, in dem ich jetzt wohne, wählt nicht neu. Darf/muss/soll ich trotzdem wählen? Wenn ja, wo?

  7. 1.

    Bin gespannt, wieviele Wähler bei dieser Wahl mitmachen werden, wenn von vornherein klar ist, daß ihre Stimme keine Bedeutung haben wird.
    Die Entscheidung des Gericht ist sicher rechtlich korrekt gewesen, aber leider weit weg von der Lebensrealität.

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