Möglicherweise zu wenige Zinsen - Verbraucherzentrale klagt gegen Sparkasse Spree-Neiße

Fr 21.10.22 | 14:57 Uhr
Logo Sparkasse (Symbolfoto: dpa/Kerlekin)
Audio: Antenne Brandenburg | 21.10.2022 | Iris Wussmann | Bild: Snowfield Photography

Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VBZ) geht mit einer Klage juristisch gegen die Sparkasse Spree-Neiße vor. Das teilte die VBZ am Donnerstag mit.

Bei der Klage geht es demnach um sogenannte Prämiensparverträge. Sparkassenkunden, die so einen Vertrag abgeschlossen hatten, haben möglicherweise zu wenige Zinsen bekommen. Betroffene können sich laut VBZ ab sofort an einer Musterklage beteiligen und ins Klageregister eintragen.

Musterklage statt Einzelklagen

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale hat die Sparkasse Spree-Neiße ihren Kunden die Zinsen für die Langzeitverträge "Prämiensparen flexibel" über Jahre hinweg falsch berechnet. "Wir haben festgestellt, dass es keine Zinsanpassungsklauseln gibt", sagte Erk Schaarschmidt von der VBZ dem rbb. "Man hat zwar intern etwas kreiert, es aber den Kunden nicht mitgeteilt und was man kreiert hat, fällt rechtlich durch." Mit der Klage solle nun festgestellt werden, wie die Zinsen richtig zu berechnen sind.

Mit der Musterklage wolle die Verbraucherzentrale Brandenburg den Kunden helfen, weil sie ansonsten einzeln klagen müssten, heißt es. "Kunden, die davon profitieren wollen, müssen sich dem anschließen und sich an uns wenden oder ihren Anspruch selbst beim Bundesamt für Justiz anmelden", so Schaarschmidt. Mindestens 50 Betroffene müssen sich laut VBZ in das Register eintragen, damit die Klage zugelassen werden kann.

Erste Klage in Brandenburg bereits 2021

Viele Sparer der Sparkassen können seit einem Urteil des Bundesgerichtshofes im Oktober 2021 auf tausende Euro Nachzahlung hoffen, wenn sie einen Prämiensparvertrag abgeschlossen haben. Denn darin enthaltene Zins-Klauseln sind unzulässig.

Banken konnten in der Vergangenheit ihren Zinssatz bei Prämiensparverträgen weitgehend frei anpassen, per Aushang in der Filiale. Bereits 2004 und 2010 entschied der BGH, dass diese Art der Zinsfestlegung für die Kunden, zumindest bei langjährigen Sparverträgen, unzumutbar ist. Die Zinsklauseln wurden danach zwar verändert, allerdings zulasten der Sparerinnen und Sparer. Betroffen sind vor allem Prämiensparer der Sparkassen, aber auch der Volks- und Raiffeisenbanken, die in den 1990er und 2000er Jahren einen Prämiensparvertrag abgeschlossen haben.

Bereits im November 2021 hatte die Verbraucherzentrale eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Barnim erhoben. Laut VBZ war es die erste ihrer Art in Brandenburg. Im März 2022 folgte eine gegen die Sparkasse Märkisch-Oderland.

Sendung: Antenne Brandenburg, 21.10.2022, 08:30 Uhr

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