Unzulässige Preiserhöhung - Cottbuser gewinnt mit Verbraucherzentrale vor Gericht gegen Disney

Do 17.08.23 | 14:58 Uhr
  8
Die Logos der Streaminganbieter Netflix, Disney+ und Amazon Prime Video sind auf einem Fernseher zu sehen.
Audio: Studio Cottbus | 17.08.2023 | Nachrichten | Bild: dpa

Der Streaminganbieter "Disney+" muss nach einem Urteil des Potsdamer Landgerichts eine Klausel in seinen Geschäftsbedingungen ändern, die es dem Unternehmen erlaubt hatte einseitig die Preise zu erhöhen. Das bestätigte das Landgericht dem rbb am Donnerstag.

Zuvor hatte die Verbraucherzentrale Brandenburg mitgeteilt, einen Erfolg gegen den Walt-Disney-Konzern vor Gericht errungen zu haben.

In dem Fall ging es um eine Preiserhöhung beim Streaminganbieter "Disney+", die ein Cottbuser nicht akzeptieren wollte und sich daraufhin an die Verbraucherzentrale wandte.

Der Mann sollte rund ein Drittel mehr für sein Jahres-Abo bei dem Streaming-Anbieter bezahlen, nachdem sein Abo ausgelaufen war. Daraufhin habe die Verbraucherzentrale die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geprüft und festgestellt, dass sich Disney tatsächlich vorbehalten hatte, Preise einseitig zu erhöhen.

Allerdings seien die Faktoren, von denen eine Preiserhöhung abhängt, nicht klar gewesen. Die entsprechende Klausel habe somit gegen geltendes Recht verstoßen.

Preiserhöhungen vorab nicht abschätzbar

Die Nutzer hätten bei Abschluss eines Abos nicht abschätzen können, ob und wie die Preise zukünftig erhöht werden, so die Verbraucherzentrale. Es sei den Kunden zwar eingeräumt worden, den Erhöhungen zu widersprechen, hier sei aber unklar gewesen, welche Folgen das hat.

Das Landgericht Potsdam hat nach Angaben eines Sprechers ein sogenanntes Anerkennungsurteil gesprochen. Eine Verhandlung im klassischen Sinn habe es nicht gegeben. Stattdessen habe der Disney-Konzern die Forderungen der Verbraucherzentrale akzeptiert. Zivilverfahren werden dadurch beendet, das Urteil ist rechtskräftig.

Laut Verbraucherzentrale hatte das Verfahren bis dahin bereits ein Jahr gedauert, eine außergerichtliche Einigung sei zuvor nicht möglich gewesen. Nun hat Disney bis Ende August Zeit, die entsprechende Klausel in den Geschäftsbedingungen anzupassen.

Sendung: Antenne Brandenburg, 17.08.2023, 14:30 Uhr

8 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 8.

    Das Kino ist Teuer , laut , weit weg und die Startzeit ist auch vorgegeben . Wer zwei Filme im Jahr guckt , kann sich auch ein Abo holen und braucht nicht das Auto Pfänden , um ne Tüte Popcorn zu kaufen . Ist nur meine Meinung , der letzte Kinobesuch ist sechs Jahre her und der Film war es auch nicht wert .

  2. 7.

    Antwort auf Berlinerin
    Also ich finde eine Kinoaufführung sehr viel interessanter als TV erstens riesige Leinwand dazu die Akustik und insgesamt die Atmosphäre .
    Müll wird doch zuhause auch gemacht.
    Ich denke das Argument zählt nicht.
    Aber kleiner TV dazu laufende Kosten ich denke da ist Kino günstiger hin und wieder .
    Ich mochte früher die Horror Picture Show im Alhambra dem alten Kino noch mit Plüschsesseln.
    Da haben wir sogar getanzt und das Kino hat gelebt.

  3. 6.

    ...weil man nicht alles im Kino sehen kann, was einem bei diversen Anbietern gezeigt wird?
    Wo willst du dann z.B. alte Disney-Filme anschauen? In welchem Kino laufen die???

  4. 5.

    Kinos gibt es nicht überall.

  5. 4.

    Weil man es da ohne Popcorn-Mief ansehen kann. Warum man im Kino zwanghaft essen und trinken muss, ist mir unerklärlich. Und wenn man sich dann hinterher noch die Berge von Verpackungsmüll ansieht, die sich vor dem Kinosaal auftürmen ...

  6. 3.

    Wer braucht sowas, ausser Mary Poppins ,was hin und wieder im Kino läuft gucke ich es dort auch lieber.

  7. 2.

    Bin ja Fan von Mary Poppins aber ich schaue sowas lieber im Klno gemütlich und gönne mir Tüte Popcorn.
    Warum man sowas nun unbedingt zuhause haben muss ist mir unerklärlich?

  8. 1.

    Herzlich Glückwunsch und vielen Dank den Leuten, die sich da engagieren und für die kleinen Leute das Recht erkämpfen.

Nächster Artikel