"Waghalsig" und "hochgefährlich" - 37-Jähriger nach Verfolgungsjagd auf A11 zu Haftstrafe verurteilt

Di 19.07.22 | 14:13 Uhr
Archivbild: Amtsgericht im Pasewalk am 29.07.2016 (Quelle: imago stock&people)
Audio: Antenne Brandenburg | 18.07.2022 | Torsten Glauche | Bild: imago stock&people

Wegen Autodiebstahls und einer gefährlichen Verfolgungsjagd mit der Polizei von Berlin nach Polen ist ein 37-jähriger Mann zu zwei Jahren und acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Das Amtsgericht Pasewalk in Mecklenburg-Vorpommern sprach den 37-Jährigen am Dienstag in sechs Anklagepunkten schuldig. Dazu gehören Diebstahl in einem schwerem Fall, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Angriff auf Vollzugsbeamte und Fahren ohne Fahrerlaubnis.

 

Verfolgungsjagd mit fünf Polizeiautos

Der Mann aus Polen hatte gestanden, im Januar in Berlin-Mitte einen Geländewagen gestohlen und dann rund 100 Kilometer über die Autobahn 11 in Richtung Stettin (Szczecin) nach Polen gerast zu sein. Dabei war der Verurteilte bei Dunkelheit und Regen zeitweise von fünf Polizeiautos verfolgt worden, wobei es mehrfach zu Abdrängversuchen und Zusammenstößen kam.

Als Motiv wertete das Gericht die Aussage des Mannes, dass er sich zu seiner Arbeit etwas hatte dazuverdienen wollen. Wie ein Zeuge schilderte, war der Wagen bereits im Norden von Berlin aufgefallen und verfolgt worden. Von Warnitz am Oberuckersee (Uckermark) an sollte der Wagen mehrfach gestoppt werden, was der 37-Jährige mit Zick-Zack-Fahren und riskanten Überholmanövern immer wieder verhinderte.

"Sie haben mit allen Mitteln und zu jedem Preis versucht, den Wagen nach Polen zu bringen", sagte der Richter. Das Ganze sei "sehr waghalsig und hochgefährlich gewesen."

Erst kurz vor der Grenze zu Polen bei Penkun in Mecklenburg-Vorpommern schleuderte der gestohlene Wagen an die Mittelleitplanke, durch einen Wildschutzzaun und in einen Graben. Der Fahrer rannte weg, wurde aber von Beamten gefasst und trotz Gegenwehr festgenommen. Im Wagen wurden polnische Kennzeichen und Aufbruchwerkzeug gefunden.

Mit dem Urteil am Dienstag ging das Gericht vier Monate über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus. Der Verteidiger hatte eineinhalb Jahre Haftstrafe verlangt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verurteilte bleibt wegen Fluchtgefahr in Haft.

Sendung: Antenne Brandenburg, 18.07.2022, 14:30 Uhr

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