Frankfurt (Oder) - Wirtschaftsministerium rechnet bis Ende des Jahres mit Gutachten für Helenesee

Mi 14.06.23 | 18:40 Uhr
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Der Helenesee (Luftaufnahme mit einer Drohne). Teile des Helenesees bei Frankfurt (Oder) sind wegen Rutschungsgefahr für Besucher seit dem Mai 2021 nicht mehr zu betreten. (Foto: dpa)
Audio: Antenne Brandenburg | 14.06.2023 | Lisa Steger | Bild: dpa

Ein Termin für die Wiedereröffnung des Helenesees bei Frankfurt (Oder) bleibt weiter unklar. Das teilte das Wirtschaftsministerium am Mittwoch im zuständigen Landtagsausschuss mit. Seit zwei Jahren ist der See aus Sicherheitsgründen gesperrt. Ein Teil des Ufers war abgerutscht.

Ende des Jahres sei mit einem Gutachten zur Sicherheit zu rechnen, sagte Staatssekretär Hendrik Fischer im Ausschuss. Erst danach könne die Sanierung beginnen. Das Ministerium verstehe, dass es den Anwohnern und Gastronomen zu lange dauere. Durch den Ausfall eines Bauunternehmens habe man drei bis sechs Monate verloren. Teilbereiche zu öffnen, komme nicht in Frage, so Fischer. Das sei zu unsicher, man dürfe keine falschen Hoffnungen wecken. Es gebe eine, so wörtlich, "geologisch komplexe Lage".

Die Untersuchungen haben laut Ministerium bislang rund zwei Millionen Euro gekostet.

Gutachten ist Grundlage für Sanierung

Nachdem Teile des Ostufers abgerutscht waren, wurde der See im Mai 2021 für Badegäste und Gewerbetreibende gesperrt. Das Gutachten ist die Grundlage für die Sanierung des Helenesees. Da Bohrungen zunächst nicht wie geplant durchgeführt werden konnten, hat sich das Gutachten bereits um sechs Monate verzögert. Die Kernbohrungen sind inzwischen abgeschlossen, jetzt werden Bodenproben im Labor untersucht.

Teil-Abschnitte des Strandes zu öffnen, lehnt auch der Präsident des Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) Sebastian Fritze, ab, da es weiterhin instabile Bereiche am Ufer gebe. Auch "Baden auf eigene Gefahr" sei nicht erlaubt. Die Gefahr unter Wasser sei für Menschen nicht sicht- und einschätzbar. Das LBGR als Risikobewerter würde sich strafbar machen, wenn sich Badegäste mit solch einem Hinweis in Gefahr begäben.

Sendung: Antenne Brandenburg, 14.06.2023, 16:30 Uhr

5 Kommentare

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  1. 5.

    Nenn' es Erlebnisbericht. Ich bin ehrenamtlich Rettungsschwimmer und -taucher. Da wir ja beim "Du" sind, darf die Form auch lockerer sein. Mit dem Hobby Menschen helfen klappt jedenfalls nicht mit rumsabbeln. Auch dir einen schönen Tag.

  2. 4.

    HalloDu aus Spandau,
    Mann muss nicht alles mit Angst und Schrecken sehen.
    Alles Übertriebene Vorsicht. Zerstören für die Cottbuser Ostsee.
    Die Brandenburger Perle muss dafür sterben.

  3. 3.

    Das ist weder lächerlich noch konstruiert. Bei einer Hangrutschung entsteht an der Schadstelle ein starker Sog, dieser kann auch einen sehr geübten Schwimmer in die Tiefe reißen. Wobei "Tiefe" relativ ist. Wenn sie angenommen 190 cm groß sind können auch zwei Meter zu tief sein. Zumal die nachrutschenden Sedimente sie förmlich "festbetonieren". Das darin enthaltene Wasser wird durch den Druck der nachrutschenden Masse aus der ersten Lage rausgedrückt und richtig schön fest. Ein Tauchpartner der sowas dank Pressluftflaschen in größerer Tiefe überlebte, beschrieb das Gefühl so: "Es ist nicht schön, die helle Wasseroberfläche zu sehen und zu wissen das dies das Letzte sein kann was du siehst, wenn dir niemand hilft." Damit bin ich bei Helfen. Durch den aufgewirbelten Dreck sehen sie als Helfer nichts - überhaupt nichts. Sie tasten sich durch den Schlamm. Ohne Pressluft geht da nicht viel. Das dauert nämlich etwas.

  4. 2.

    Es kommt darauf an: Wer zahlt? Wenn das Land Brandenburg sich nicht einen „schlanken Fuß“ macht, geht es zügiger. Und es gibt Unternehmen die „es drauf haben“. Der Preis, wie man sieht, ist nicht DAS Kriterium und führt eher zu Fehlentscheidungen.

  5. 1.

    Das LGBR macht sich schon seit Jahren strafbar, weil es den Raubbau an der Natur nicht unterbindet. Da wirkt so ein Badeverbot doch mehr als albern, lächerlich und künstlich konstruiert.

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