Elektromobilität - In Paris verbotene E-Roller kommen nach Berlin

Do 24.08.23 | 17:34 Uhr
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Symbolbild: Ein Mann fährt mit einem E-Scooter vor dem Eiffelturm in Paris auf der Straße. (Quelle: dpa/abaca)
Audio: rbb24 Inforadio | 24.08.2023 | Michael Ernst | Bild: dpa/abaca

In Paris müssen E-Roller zum 1. September aus dem Straßenbild verschwinden. Auf der Suche nach einem neuen Standort ist mancher Anbieter in der deutschen Hauptstadt fündig geworden.

  • rund 15.000 E-Scooter werden wegen Verbots aus Paris verbannt
  • Leihroller-Anbieter Tier will Teile seiner Berliner Flotte mit Modellen aus Paris ersetzen
  • Verbot in Berlin derzeit nicht im Gespräch - Regeln könnten verschärft werden

Wegen eines Verbots von E-Rollern in Paris zum 1. September wollen Anbieter von Elektrorollern mehrere Tausend Fahrzeuge aus der französischen Hauptstadt nach Berlin verlegen. Dass sich dadurch die Zahl der Roller in Berlin erhöhen wird, ist vorerst jedoch nicht abzusehen.

Anbieter Tier etwa erklärte rbb|24, einen Großteil der 5.000 E-Scooter aus Paris gegen ältere Modelle in Berlin auszutauschen. "Genauer gesagt werden die neueren TIER 5-Scooter aus Paris die älteren TIER 4-Scooter in Berlin ersetzen", erklärte ein Sprecher des Unternehmens rbb|24. Insgesamt habe Tier in Berlin 13.000 E-Scooter und 3.000 E-Bikes auf der Straße.

Leihroller-Anbieter Lime hat nach eigenen Angaben über die künftigen Standorte der verbannten E-Roller noch keine Entscheidung getroffen - kündigte aber an, die Geräte "in Märkte zu verlegen, in denen Elektromobilität wertgeschätzt und gut angenommen wird", so ein Sprecher zu rbb|24. Ein kleiner Anteil der neu verteilten E-Scooter werde auch nach Deutschland gebracht, um ältere Modelle in bestehenden Flotten zu ersetzen. "Darüber hinaus sind auch Städte wie Kopenhagen und London im Gespräch."

Anbieter Voi hat in Paris nach eigenen Angaben keine E-Roller angeboten, das Unternehmen Bolt hat auf eine Anfrage von rbb|24 bislang nicht reagiert.

15.000 E-Roller in Paris müssen weichen

Angesichts hunderter Unfälle und tausender achtlos hingeworfener Gefährte hatte die französische Hauptstadt als erste europäische Metropole die Reißleine gezogen und die Leihfahrzeuge zum 1. September von ihren Straßen verbannt. 15.000 Roller werden die Betreiber in den kommenden Tagen von den Bürgersteigen und Plätzen in Paris einsammeln.

Die Stadtverwaltung stützt sich dabei auf eine Befragung der Pariser Anfang April, bei der sich fast 90 Prozent für ein Verbot der Leih-E-Roller ausgesprochen hatten. Allerdings hatten sich nur sieben Prozent der Pariser an der Abstimmung über das Verbot beteiligt.

In Berlin "rechtlich nur schwer möglich"

Auch in der Berliner Senatsverwaltung häufen sich die Klagen von Fußgängern und Radfahrern, die sich durch die zügigen E-Scooter-Fahrer auf den Straßen gestört und gefährdet fühlen. "Nutzungskonflikte" nennt es ein Sprecher, wenn die Roller quer auf dem Bürgersteig liegen und zur Stolperfalle etwa für blinde Menschen werden.

Seit die Sharing-Fahrzeuge im Jahr 2019 auf Bundesebene durch den damaligen Verkehrsminister Scheuer (CSU) weitgehend unabgestimmt zugelassen wurden, versuchen viele Städte, die Lage durch Regulierung wieder in den Griff zu bekommen.

Ein komplettes Verbot der mittlerweile mehr als 47.000 Leihroller ist für die deutsche Hauptstadt jedoch keine Option - und dem Sprecher zufolge rechtlich auch nur schwer möglich, weil die bundesweite Verordnung gilt. Dennoch beobachte die Verwaltung die seit der Einführung im Jahr 2019 stark wachsende Zahl der Fahrzeuge genau, ebenso das Unfallgeschehen.

Um den tausenden an Straßenrändern, vor Sehenswürdigkeiten, in Büschen und Parks herumliegenden Rollern Herr zu werden, denkt Berlin über eine Verschärfung der Nutzungsregeln nach. Wer einen der Elektroscooter ausleiht, soll ihn künftig nur noch auf ausgewiesenen Flächen abstellen können. Dafür laufen laut der Senatsverwaltung erste Pilotprojekte. 150 solcher Stellen soll es bis zum Jahresende im Stadtgebiet geben.

Harmlose Strafzettel

Die alte rot-grün-rote Koalition sorgte mit der Änderung des Straßengesetzes zum 1. September 2022 dafür, dass Anbieter von sogenannten Elektrokleinstfahrzeugen seit dem Januar 2023 eine Sondernutzungserlaubnis brauchen. Dafür müssen die Unternehmen eine Gebühr zahlen – sonst dürfen sie im öffentlichen Straßenland keine Sharing-Fahrzeuge anbieten. Außerhalb des S-Bahnrings fallen allerdings keine Gebühren an. Damit sollen die Anbieter einen Anreiz haben, mehr E-Scooter in den Außenbezirken anzubieten.

Bisher gibt es in Berlin laut Senatsverwaltung für Mobilität rund 150 Abstellflächen für Elektrokleinstfahrzeuge. Etwa 100 davon habe die BVG eingerichtet, die weiteren die Bezirke. Die Abstellflächen sind in das Jelbi-Netzwerk eingegliedert, einer App der BVG, die verschiedene Mobilitätsangebote mit dem öffentlichen Nahverkehr verknüpft. In diesem Jahr sollen laut Senatsverwaltung 100 weitere Flächen hinzukommen.

Obwohl die Polizei immer wieder Verstöße beim Parken von E-Rollern in Berlin feststellt, werden die verantwortlichen Fahrer nur selten zur Kasse gebeten. Im ersten Halbjahr 2023 wurden in Berlin rund 5.000 Strafzettel für falsch abgestellte E-Scooter ausgegeben, doch nur in 35 Fällen konnten die schuldigen Fahrerinnen oder Fahrer benannt werden. Hintergrund ist laut Polizei einerseits, dass Fahrer sich nur mit Emailadresse und Telefonnummer anmelden müssen und daher schwer zu ermitteln sind. Andererseits kann den Fahrern oft nicht nachgewiesen werden, dass tatsächlich sie die Roller falsch abgestellt haben.

Anschauen auf Youtube: Hassliebe E-Scooter – Stress auf Berlins Straßen

Sendung: rbb24 Inforadio, 24.08.2023, 9:00 Uhr

170 Kommentare

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  1. 170.

    " ... viele restriktiver sind als in Berlin ..."

    Ich zitierte hier das Verfahren in Hamburg: Viel Restriktion ist da entgegen landläufiger Meinung nicht, nur ein gegenseitiges "Goodwill", es nicht zu doll zu treiben. Viel mehr ist aufgrund der bundesweiten Gesetzeslage nicht drin. Deshalb der Vorschlag in einem der Vorbeiträge, die Bundes- und Landesgesetzgebung Hand in Hand gehen zu lassen.

    Dass Städte innerhalb v. Nahverkehrs-Tarifzonen A bspw. ein Totalverbot erlassen KÖNNEN, wäre so ein Weg, der seitens des Bundesgesetzgebers beschlossen werden könnte. Die jeweiligen Tarifzonen A umfassen die jeweiligen Kernbereiche der Städte, wo der ÖPNV gut, die Nutzungskonkurrenz um Flächen aber hoch ist. Von daher wäre der Ausschluss gerechtfertigt und der städtische ÖPNV könnte um zwei Varianten - E-Scooter und autonome Kleinbusse in den Außenbezirken - ergänzt werden.

  2. 169.

    Eine ganze Menge. Es muß triftige Gründe geben um Verwaltungsvorschriften restrikter anwenden zu können. Es hätte sonst eine Klagewelle gegeben.

    Den Ärger überlässt Scheuer gern den anderen

    https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/den-arger-uberlasst-scheuer-gern-den-anderen-4089712.html

  3. 168.

    politischer wille vorausgesetzt wären die roller national von heute auf morgen weg !

    die politik könnte auch morgen entscheiden, dass man bei rot geht und bei grün steht... aber geld zahlen für gebrauchte Pariser ? irgendwo hörts ja mit dem guten Nachbarschaftsverhältnis auch auf !

  4. 167.

    Was hat das mit Andreas Scheuer zu tun? Die Ausführungsvorschriften obliegen den Landesregierungen, von denen viele wesentlich restrikter sind als Berlin. Hier darf ja jeder alles, in anderen Städten nicht.

  5. 166.

    PS: Und/oder die E-Scooter werden von den Juicern der Leihfirmen entgegen der Vorschriften falsch aufgestellt.

  6. 165.

    Wie viele Milliarden bekommt Berlin für die Funktion des Endlagers ? Kriegt die Stadt Geld ran, das man dafür in die Bildung investieren kann ?

    Ist das Thema "deutscher Müll nach Polen" damit vom Tisch ?

    gibts da nen ringtausch mit dieseln in den Balkan ?

  7. 164.

    Das stimmt ja nicht, was Sie behaupten! Das Problem sind Nutzer UND Verleiher! Das steht nur auf dem Papier, dass die in bestimmten Bereichen abgestellt werden sollen. Die Nutzer kriegen aber den Hinweis, die so abzustellen, dass sie überall sofort ins Auge fallen: Im Kreuzungsbereich, direkt vor Hauseingängen, vor abgeflachten Bordsteinkanten, im Haltestellenbereich, vor Rollstuhlrampen, auf den Leitstreifen für Blinde, in geschützten Grünanlagen quer über den Fußweg, auf Kinderspielplätzen! Soll ich noch mehr aufzählen?
    Und genau aus diesem Grund werden die weggekickt. Bei uns hier aber meistens so, dass keiner drüber stürzen kann.
    Mir sind leider auch schon einige beim Wegschieben aus den Händen gefallen, weil die Dinger so schwer sind, dass ich sie auch nicht wieder aufheben konnte. ;-))

  8. 163.

    Die jibt et da aus dem gleichen Grund wie hier: Um Knete zu scheffeln! Im Zillertal private Sportgeräteverleiher, in Innsbruck Tier etc. Und die Scooter von denen liegen da genau so rum wie hier. Die Touris, die zu faul zum Laufen sind, nehmen übrigens E-Bikes.

  9. 162.

    Welche "Chaoten" es sein sollen, die einen E-Scooter, E-Stehroller mittig auf den Gehweg stellen, sodass er werbeträchtig von allen gesehen werden kann oder dass sie blickheischend in Dreier-Reihe exakt vor der Treppe des U-Bahn-Eingangs abgestellt werden, leuchtet mir nicht unbedingt ein. ;-

    Das ist die Szenerie gegen 7 Uhr morgens.

  10. 161.

    Das ist der springende Punkt, mit dem sich die Halter-Firmen auch bei inadäquater Dokumentation und nicht vorhandenem Rückgriff ggü. den Nutzenden rausreden können.

    (Einer zivilisatorischen Gesellschaft unwürdig, für eine "geschäftsertränkte" Gesellschaft aber scheinbar normal.)

  11. 159.

    >"Miet-Kfz sind nicht von der Halterhaftung ausgenommen, Die E-Stehroller aber sehr wohl."
    Aha... da schau her...

  12. 158.

    Das funktioniert "sehr gut", wenn z.B. der Mieter das Kraftfahrzeug am fahrbahnseitigen Gehwegrand bei einer Bushaltestelle abstellt, es fotografiert und geht.

  13. 157.

    Entscheidend ist die Rückverfolgbarkeit bzw. das Unterlassen, dass sie zustandekäme:
    Verantwortlich ist der, der den Schaden angerichtet hat. Hat es der Halter unterlassen, Rückgriff auf den Nutzer nehmen zu können "keine Ahnung, wer das Fahrzeug gefahren hat") ist er dafür verantwortlich.

    Unverantwortlich und unstatthaft ist es, wenn bei unterlassener Dokumentation oder nicht adäquater Dokumentation keine/r dingfest gemacht werden kann. Wenn der Gesetzgeber einer faktischen Nichtdokumentation auch noch Vorschub leistet, stellt er diese Grundprinzipien auf den Kopf.

  14. 156.

    Diese Roller können bereits nur in bestimmten Bereichen abgestellt werden, die vom Anbieter vorgegeben werden. Dadurch ist das Beenden einer Fahrt in der App auch nur dort möglich.
    Und zum Nachweis, dass der Roller ordnungsgemäß abgestellt wurde, muss der Nutzer am Ende immer noch ein Foto davon machen.
    Das Problem sind nicht die Mieter der Roller, sondern wohl eher die Chaoten, die einen ordnungsgemäß abgestellten Roller einfach in die Gegend schmeißen.

  15. 155.

    "Richtige" Miet-Kfz sind nicht von der Halterhaftung ausgenommen, Die E-Stehroller aber sehr wohl.

  16. 154.

    Ne ne Krümmel, so geht das aber auch nicht. Dann wären die Autovermieter ja auch straffällig, wenn ein Kunden von ihnen mit dem ausgeliehen Auto was anstellt. Der Fahrer eines Kraftfahrzeuges ist allein für sein Handeln verantwortlich! Der Eigentümer hat auch seine Pflichten, was den Schutz seines Eigentums und den Schutz anderer vor seinem Eigentum angeht. Sprich... von dem Fahrzeug dürfen keine Gefahren ausgehen. Dafür ist der Halter / Eigentümer verantwortlich. Das sollte konsequenter verfolgt werden.

  17. 153.

    Das ist Verwaltung: Kein gravierender Vorfall, dass jemand ernsthaft verletzt oder gar zu Tode gekommen ist, folglich auch kein Handeln. Die erste Tempo 30 Zone in Hamburg war die Holländische Reihe - nachdem binnen weniger Wochen zwei Kinder totgefahren wurden und alle Eltern jeden Nachmittag die Straße per Sitzblockade dichtmachten.

  18. 152.

    Olli und Co. ja ganz nett, wenn man gemächlich in Kurorten unterwegs ist. Mittlerweile wurden die aber von anderen wie Waymo in den USA überholt. Aber auch hierzulande sieht es relativ gut aus, dass VW ab 2026 mit Moia autonom durch Hamburg buzzen könnte. Wie bei der Regulierung der E-Stehroller und vollektrischen Ride-Pooling-Diensten könnte damit die Hansestadt erneut die Nase vorne haben.

  19. 151.

    Wann kommt endlich die Halter-Verantwortung?! Wer Halter eines Fahrzeuges ist, muss für Schäden, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten haften. Ohne wenn und aber. Wie der Halter sich beim Fahrer seinen Schaden ersetzen lässt, ist doch nicht das Problem des Steuerzahlers! Kann doch jeder vorher überlegen, wem er sein Fahrzeug überlässt. Firmen wie Trier, Lime und Co alle Strafzettel zahlen lassen. Sollen sie sich ihr Geld selbst vom Verursacher zurückholen - oder vorab entsprechend Regelung treffen

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