Kleinunternehmer und Solo-Selbstständige - 87 Millionen Euro Soforthilfen in Brandenburg ausgezahlt

Di 07.04.20 | 18:38 Uhr
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Symbolfoto: Eine Frau arbeitet zuhause am Laptop (Bild: imago images/Thomas Trutschel)
Video: Abendschau | 07.04.2020 | Dorit Knieling | Bild: imago images/Thomas Trutschel

Seit zehn Tagen können Kleinunternehmer und Solo-Selbstständige in Brandenburg Soforthilfen beantragen. Mit rund 87 Millionen Euro hat die Investitionsbank bislang nur rund 15 Prozent der Anträge bedient - und ist damit viel langsamer als etwa Berlin.

Was Sie jetzt wissen müssen

Von den bislang rund 67.000 Anträgen auf Rettungsgelder im Land Brandenburg hat die Investitionsbank des Landes (ILB) rund 9.000 positiv beschieden und die Gelder überwiesen. Das teilte die Bank am Dienstag auf Anfrage von rbb|24 mit.

Das bisherige Auszahlungsvolumen betrage 87 Millionen Euro, sagte ILB-Sprecherin Ingrid Mattern. "Anders aber als in Berlin, wo die fertigen Anträge ähnlich wie bei einem Banktool direkt in die Auszahlung gehen, braucht es in Brandenburg eine Plausibilitätsprüfung", begründete sie die Bearbeitungszeiten in ihrem Haus. Diese Prüfung der Auszahlungen schreibe die Richtlinie der Landesregierung vor.

Ingrid Mattern reagierte damit auf die Kritik, dass die Hilfen in Brandenburg langsamer flössen als in anderen Ländern, etwa in Berlin. Es gehe bei der Bearbeitung nicht um Tiefenprüfungen, sondern um einen Check der Geschäftsangaben sowie um die korrekten Bankdaten. Insgesamt rechnen Bank und Landesregierung nach Angaben von Anfang April [ilb.de] mit Soforthilfen für Unternehmen in Brandenburg in Höhe von rund 600 Mio. Euro.

Anträge vor allem von kleinen und mittleren Unternehmen

Anspruch auf diese sogenannten Corona-Soforthilfen haben kleine und mittlere Unternehmen, die in Brandenburg ihren Sitz haben. Vor allem Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten beantragten nach ILB-Angaben die Hilfen, darunter sehr viele Selbstständige und Freiberufler aller Branchen. Der Schwerpunkt liege hier in der Gastronomie und im Reisegewerbe. Bei den Hilfen handelt es sich um Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

Grundlagen für den Anspruch seien der vollständig ausgefüllte dreiseitige Antrag und der Nachweis des Geschäfts etwa mit einer Kopie des Handelsregisterauszuges, der Gewerbeanmeldung, der Finanzamtsbestätigung sowie mit einer Kopie des Personalausweises.

Bereits bei der Verabschiedung der Hilfen durch das Land hatte ILB-Präsident Tillmann Stenger erklärt, dass die schnelle Genehmigung einer Gratwanderung gleichkomme, schließlich diene dies der schnellen Hilfe, aber gleichzeitig sei man auch den Rechnungshöfen und dem Steuerzahler auf einen sorgfältigen Umgang mit Geldern verpflichtet.

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg, ILB, hat angekündigt, am Mittwoch, 8. April 2020, um 16 Uhr, sich in einem Livechat [Externer Link: lb.edudip.com] den Fragen zu den Hilfen zu stellen. Mit dabei sind Fachkollegen der Bank für die Hilfen sowie der Vorstandsvorsitzende des Hauses, Tillmann Stenger.

132 Kommentare

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  1. 132.

    Heute habe ich eine E-Mail von der ILB erhalten, dass ich nun innerhalb von 5 Tagen (!) per Formular nachweisen soll, die nach alter Richtlinie am 25.3. beantragten und am 8.4. bewilligten Mittel nur für laufende betriebliche Aufwendungen zu verwenden.

    Da sich meine Berechnung auf den massiven Umsatzeinbruch bezog, was laut altem Formular sogar beispielhaft angegeben wurde, stimmt die angegebene Schadensumme nach neuer Richtlinie nicht und man soll das "unaufgefordert zurück überweisen". Es wird wieder darauf hingewiesen, man könne stattdessen Hartz IV vereinfacht beantragen. "Vereinfacht" gilt dabei aber nur, wenn man nicht nur Soloselbstständiger sondern auch Sololebender ist, denn alle anderen Haushaltsangehörigen werden voll und ganz geprüft und müssten für den Lebensunterhalt des Selbständigen aufkommen.

    Jetzt wird also nochmal extra Druck ausgeübt und es werden Ängste geschürt, obwohl man zum Zeitpunkt des Antrages alles nach Vorgaben und bestem Gewissen ausgefüllt hatte.

  2. 131.

    #Martin, der Vertrauensschutz hat nichts damit zu tun, wann man den Antrag gestellt und dann bewilligt bekommen hat. Er soll nur sagen, dass man die Leistung nicht einklagen kann. Und selbst dazu ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.
    Wenn zwei Vertragspartner etwas vereinbaren, gilt natürlich der Zeitpunkt der Abrede. Eine spätere Änderung zu Lasten eines Vertragspartners bedarf selbstverständlich dessen Zustimmung.
    Es wird erst am Ende des Förderzeitraumes abgerechnet, somit kann bei korrekter Beantragung nach der zu diesem Zeitpunkt gültigen Richtlinie, von Strafbarkeit keine Rede sein.

  3. 130.

    Beschäftigt euch mit den Dingen hinter den Kulissen - Bleibt mündig , nicht nur wundern sondern handeln - 15. Mai ? Wieder ein Hinhaltedatum - nächste Landtagssitzung - vlt letzte Chance Thema nochmal auf Agenda zu bekommen. Nur wenn ihr jetzt an den richtigen Stellen die schwierige, unhaltbare Situation ansprecht wird sich etwas zum Guten bewegen.

  4. 129.

    213 bearbeitete Anträge seit dem letzen Ticker vom 30.04.20 bis heute 04.05.,20
    Knapp 30.000 sind noch offen.
    Jetzt heißt es: am 15. Mai sind alle Anträge bearbeitet. Hmmmh, stand da eigentlich welches Jahr?

  5. 128.

    Klagen hilft,, Protest äußern hilft

    Hatte mich bereits in einem älteren Betragt geäußert. Nach einen längeren Gespräch mit eine Fachanwalt für Verwaltungsrecht ist der Stand der Dinge
    - wer nach der ersten Richtlinie beantragt hat kann sich nicht strafbar gemacht haben, denn die zweite Richtline gab es zu diesen Zeitpunkt noch gar nicht.
    - es ist extrem ungewöhnlich, dass in einen laufenden Verfahren die Richtlinie geändert wird, dies Bedarf bereits der juristischen Überprüfung. Doch im Zweifelsfall (auch wenn nicht nett) könnte Brandenburg das, deswegen kein Vertrauensschutz
    - Die ILB hätte daraufhin die Anträge die nach der ersten Richtline gestellt wurden sind, ablehnen, bzw. die Antragsteller über die Änderung informieren müssen, doch das hat sie nicht gemacht.
    - und jetzt liebe ILB viel Spaß bei der Begründung


  6. 127.

    @Martin - das ist doch Quatsch, was du da erzählst. Habe auch rechtliche Beratung. Natürlich hat man sich erst mal NICHT strafbar gemacht, wenn man einen Antrag nach der ersten Richtlinie gestellt hat.
    Sehr interessant auch für alle : https://www.maz-online.de/Nachrichten/Kultur/Die-ILB-Brandenburg-und-ihre-Corona-Soforthilfe-fuer-Freiberufler

  7. 126.

    Abschliessend ist noch gar nichts geklärt. In mehreren Bundesländern berichtigt man gerade seinen Fehler im Umgang mit den(besonders eigenen )Richtlinien um nicht Wortbruch zu begehen. Damit dies in Brandenburg auch endlich gelingt :
    An alle ! die ihren Antrag vollständig und regulär gestellt haben - wendet euch bitte unbedingt mit Nachdruck unter Schilderung der Probleme mit Bewilligung an unsere Regierungsfraktionen im Land und wenn mögl auch mal an Presse und andere Medien. Dort kommt bisher nicht an, dass es vielfache ! Unsicherheiten und auch immer größer werdenden Unmut gibt. Mitte Mai - Landtag- nochmal Thema!! Von Opposition gibt es bereits formulierte Forderung.
    Bitte unterstützen wir und schaffen genügend Aufmerksamkeit. Wir haben es in der Hand.

  8. 125.

    Hallo Fred.
    Am 31.03. wurden bereits die neuen Konditionen verabschiedet.
    Da es sich bei der Soforthilfe zudem um eine Kann-Lesitung handelt greift kein Vertrauensschutz.
    Relevant ist somit nicht das Antragsdaum, sondern das Datum auf dem Bescheid.
    Ist der Bescheid nicht auf ein Datum vor dem 31.03. datiert gelten die neuen Konditionen und man hat sich automatisch strafbar gemacht. Die Bank wird das Geld samt schmerzhaften Zinsen und Bearbeitungsgebühren zurückfordern und zudem ein Strafverfahren wegen Subventionsbetrugs erfolgen. Hatte man das Glück, dass die Bank die Überweisung noch nicht getätigt hat, wird man mit etwas Glück nur mit Bearbeitungsgebühren und einem Strafverfahren davonkommen. Zahlt besser so schnell wie möglichen die komplette Summe zurück, um mildernde Umständezu erwirken. Hatte das auch erst durch meinen Rechtsbeistand erfahren und war dann heilfroh, den Antrag noch nicht eingereicht zu haben. Mit Antragsstellung hat man sich leider schon strafbar gemacht.

  9. 124.

    Wie kann es sein, dass 4 Wochen nach Beginn der Soforthilfe in Brandenburg nur etwa die Hälfte der Anträge bearbeitet wurden. Die Leute bekommen nicht einmal irgendeinen Bescheid. Es ist ganz schlimm!

  10. 123.

    Wie kann es sein, dass 4 Wochen nach Beginn der Soforthilfe in Brandenburg nur etwa die Hälfte der Anträge bearbeitet wurden. Die Leute bekommen nicht einmal irgendeinen Bescheid. Es ist ganz schlimm!

  11. 122.

    Wie kann es sein, dass 4 Wochen nach Beginn der Soforthilfe in Brandenburg nur etwa die Hälfte der Anträge bearbeitet wurden. Die Leute bekommen nicht einmal irgendeinen Bescheid. Es ist ganz schlimm!

  12. 121.

    Empfohlen sei ein Blick in die Onlineausgabe der Märkischen Allgemeinen vom 28.04.2020. 14:49 Uhr: „Kann das Land Brandenburg...“

  13. 120.

    Nach dem Interview mit dem Wirtschaftsminister Joerg Steinbach besteht nun wohl Klarheit, das es nur noch BUNDESMITTEL und keine LANDESMITTEL mehr gibt.

    Im gleichen Interview räumt Herr Steinbach ein, daß LANDESMITTEL wegfallende Einnahmen als Hilfegrund benannt haben. („Unsere Brandenburger Richtlinie hatte sich zunächst an wegfallenden Einnahmen orientiert.“)

    Wer also vor dem 2.4.2020 Hilfe beantragt hat, hat LANDESMITTEL beantragt. Wurde daraufhin ohne eine Änderung des Antrages Geld ausgezahlt, sind dies also demnach LANDESMITTEL. Sehr geehrter Herr Steinbach, können Sie das bitte bestätigen, damit die Rechtsunsicherheit diesbezüglich ein Ende hat? Es ehrt Sie, daß Sie unkompliziert geholfen haben, das Verwirrspiel verschiedener Aussagen sollte beendet werden, denn es zerstört das, was Sie mit Ihrer Hilfe erreichen wollten.

  14. 119.

    Jetzt ging es sehr schnell.....!
    Heute früh hatte ich meine Zahlen fertig und zur ILB geschickt. Heute Mittag kam per e-Mail ein 3-Zeiler mit der Zusage. Der Bescheid war noch nicht angehängt und soll mir postalisch zu gesendet werden.
    Die Summe ist jetzt natürlich kleiner, als nach der ursprünglichen Richtlinie, aber ich bin grundsätzlich froh, um jeden helfenden Euro.
    Daher "Danke"....!
    Sollte in dem original Bescheid irgend etwas außergewöhnliches stehen, dann melde ich mich noch mal...
    Allen Mitstreitern weiterhin viel Glück und Durchhaltevermögen.

  15. 118.

    Sorry, aber meine Posts scheinen hier nicht mehr durch zu kommen oder nur mit extremen Zeitverzug....
    Nein, ich habe noch nichts ausgezahlt bekommen. Es war eine Nachfrage der ILB zu meinen laufenden Antrag.

  16. 117.

    Wenn das Geld ausgezahlt wurde, muss man erst einmal drei (eventuell fünf) Monate abwarten. Denn dann kann man selbst sagen, ob man die Hilfe gebraucht hat. Das man seine Belege aufzuheben hat, steht doch ausser Frage.

    # Jürgen, wenn Du selbst ausreichend Mittel zur Verfügung hast, solltest Du ernsthaft überlegen, die Hilfe zurückzugeben. Das wäre ja mehr als fair, andere benötigen es dann wohl eher.

  17. 116.

    https://www.pnn.de/brandenburg/interview-wirtschaftsminister-joerg-steinbach-wir-haben-da-keine-spielraeume-mehr/25778860.html

    Herr Steinbach sieht "keine Spielräume mehr" und übersieht bei der von ihm hoch angepriesenen Hartz IV Sonderregelung für Selbstständige, dass es zwar keine Bedürftigkeitsprüfung der Selbstständigen selber gibt, wohl aber aller mit zur Bedarfsgemeinschaft zählenden Personen. Sollten diese also eine Lebensversicherung oder ein paar Euro zu viel auf dem Giro haben, sollen diese doch Bitteschön für die nicht vom Selbständigen verschuldeten Umsatzeinbußen aufkommen. Erbärmlich und lächerlich, vom Bund als auch vom Land Brandenburg!

    "Wir lassen niemanden allein" "Wir gehen in die Vollen, um auch den Kleinstunternehmen und Solo-Selbständigen unter die Arme zu greifen" Bundesregierung am 27. März 2020

  18. 115.

    Hast du den Zuschuss ausgezahlt bekommen und sollst nun im Nachhinein diese Angaben machen und alles nachweisen oder hast du den Zuschuss noch nicht erhalten? Eigentlich hast du ja nach alter Richtlinie Landesmittel beantragt...

  19. 114.

    Dankeschön. Was darf denn nicht angesetzt werden? Wie weist du die Kosten nach, mit Kontoauszügen oder Verträgen?
    Grüße Mike

  20. 113.

    Ich hatte am 27.3 meinen Antrag gestellt.
    Hier der Textauszug:
    "Nach abschließender Klärung mit dem Bund, der für die Soforthilfen Mittel bereitstellt, gelten als Grundlage für erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand folgende regelmäßige Positionen wie:
    - geschäftliche Telekommunikationskosten
    - gewerbliche Miete, auch Strom-, Heizungs- und sonstige Nebenkosten
    - Darlehenszinsen für im Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit aufgenommene Kredite
    - Kfz-Kosten für betrieblich genutzte Fahrzeuge (Leasing und Wartung/Reparatur)
    - Leasingraten für betriebliche Ausstattungen (Computer, Telefone, Sonstiges)
    - laufende Kosten/Gebühren für Provider, Domaine(s), Webspaces etc. sowie Wartungskosten
    - Wartungskosten für Betriebs- und Geschäftsausstattung
    - Kosten für Marketing, Werbung u. ä.
    - Beiträge an Berufsgenossenschaften
    - Warenbestellungen
    - Sonstiges

  21. 112.

    Liebe ILB,
    vielen Dank für die Unterstützung, die nach einer gewissen Bearbeitungszeit auch prompt auf dem Konto war!
    Es hilft sehr, diese Wochen als Soloselbständiger zu überstehen.
    Klar muss der Bedarf erklärt und nachgewiesen werden - für Miete und Lebenshaltung ist das Arbeitsamt zuständig.
    Jeder, der nicht selbst etwas vorgesorgt hat, sei es mit Versicherungen oder Puffer, darf jetzt nicht dem Staat die Schuld zuschieben und wilde Verschwörungstheorien aufbauen.
    Nochmal: herzlichen Dank, bleiben Sie gesund!

  22. 111.

    Wann hast du denn deinen Antrag eingereicht? Könntest du bitte reinstellen, was als Schaden angesetzt wird und was nicht? Danke

  23. 110.

    Das kann ich dir sagen....
    Ich habe heute eine e-Mail bekommen, in der erklärt wird, dass sich während meines Antrags leider die Richtlinien geändert hätten und ich ein zusätzliches Formular zur Schadensauflistung einreichen muss. Außerdem bekommt man eine Auflistung, was als Schaden angesetzt werden darf und einen dick gedruckten Hinweis was nicht angesetzt werden darf.....
    Man soll dieses Formblatt innerhalb von 5 Tagen ausgefüllt zurück schicken.

  24. 109.

    UPDATE der ILB: 25/26.04. 43.009 bewilligte Anträge - 27.04. 43.089 bewilligte Anträge....gerade mal 80 Anträge. Hier ein Kommentar aus dem Portal der VGDS der sehr bedenklich klingt: "Hab gerade bei der ILB angerufen mal nachgefragt mein Antrag ist vom 30.03. O-Ton des Mitarbeiters es besteht noch interner Klärungsbedarf ich soll die Woche aber noch Post bekommen so ist die Planung so wie er sich anhörte war es ihm total unangenehm und er war sehr bemüht nicht das falsche Zusagen....." WAS IST DA BLOSS LOS? Gibt es die Möglichkeit das rbb mal nachhakt?

  25. 108.

    So sehr die Enttäuschung einzelner zu verstehen ist, das hebt niemanden an. In der Petition, die Ronald gepostet hat, sind es bisher 125.000 und es werden noch mehr...

  26. 107.

    https://www.n-tv.de/regionales/berlin-und-brandenburg/Soforthilfe-Rettungsschirm-deckt-Hilfe-aller-Berechtigten-article21740675.html

    "Wegen einer Umstellung der Richtlinie kann es bei bewilligten Anträgen für Solo-Selbstständige im Rahmen möglicher Prüfungen aber zu Rückforderungen kommen. Bisher ist nach Angaben der Landesregierung nicht geplant, dass Brandenburg diese Lücke deckt. Hintergrund ist, dass der Bund inzwischen einen Nachweis von Betriebskosten fordert."

    Beide, weder der Bund noch das Land, fühlen sich also in der Verantwortung für ihre Kleinunternehmer und Soloselbstständigen. Das ist wirklich ein Skandal.....!!!

    "...aber wenn DAS alles durchgeht war es das mit Helmut und Rechtsstaat BRD. Dann fühle ich mich an nichts mehr gebunden."

    Dito !!!

  27. 105.

    ausserdem hieß es in bis zur Änderung sinngemäß:
    das LAND BRANDENBURG fördert mit bis zu xxx Euro ...
    Zusätzliche Mittel vom Bund können nicht beantragt werden, da sie in der Förderung des Landes Brbg. aufgehen.

    Das müsste ich irgendwo ausgedruckt haben.
    Ich wäre gespannt wie ein Gericht es wertet, wenn zum Zeitpunkt meiner Antragstellung das Land Brbg. den Antrag in eigenem Namen ausreicht und entgegen nimmt um dann später zu behaupten, es seien Bundesmittel und es sei nach Bundesrichtlinie zu verfahren.

    Wenn ich jemandem (auch mündlich) Zusagen mache, sind die grundsätzlich rechtsverbindlich. (Den Beweis zu führen könnte ein Problem werden)
    Wenn die Legislative und Exekutive Zusagen macht sollen die auf einmal nicht mehr rechtsverbindlich sein?

    Sorry, ich habe zwar keinen juristischen Hintergrund, aber wenn DAS alles durchgeht war es das mit Helmut und Rechtsstaat BRD. Dann fühle ich mich an nichts mehr gebunden.

  28. 103.

    Ohne eigene Lobby wird man nichts erreichen. Vielleicht ist das eine Alternative:

    https://weact.campact.de/petitions/corona-soforthilfen-beschrankungen-fur-soloselbstandige-und-freiberufler-andern?share=cfde961e-eacf-4a42-a400-c356110b7e53&source=email-share-button&utm_medium=recommendation&utm_source=email

  29. 102.

    Ich bin einfach fassungslos, was hier mit den Solo-Selbstständigen in Brandenburg gemacht wird. Diese Situation ist ohnehin schon belastend und dann so ein Hickhack mit der Soforthilfe. Diejenigen die sie bereits erhalten haben, werden den Großteil wieder zurück zahlen müssen und diejenigen die seit einem Monat warten, müssen nun noch einmal neue Angaben machen. Und warum? Weil die Landesregierung Versprechungen gemacht hat, die sie nicht einhalten kann oder will. Das Land Brandenburg verteilt nur die Bundesmittel und spart sich somit die versprochenen Landesmittel auf Kosten der Unternehmer.
    Die lassen uns sicher im Regen stehen…

    Bei den Verweis auf die Grundsicherung, der von allen Politikern so selbstverständlich dahin gesagt wird, als würde es dort Geschenke geben, könnte ich jedes Mal an die Decke gehen. Wenn du ein Partner hast, der einen vernünftigen Job hat, bekommst du da keinen Cent.

  30. 101.

    Ist ja alles richtig, aber die ILB schreibt auf ihrer Seite, daß, egal nach welchen Richtlinien man den Antrag gestellt hat, die Bewilligung des Antrags (und die nach dem 01.04.20 ausgezahlten Gelder) erfolgt nach den neuen Richtlinien.
    Also: wenn keine Betriebsausgaben, dann Rückzahlung der Soforthilfe.
    Was sagen denn eigentlich die Staats/Verwaltungsrechtler dazu, daß hier nach gut Düngten Richtlinien mitten im Antragsprozeß plötzlich geändert werden?
    Wie soll man hier nicht den Glauben an die Politik verlieren?

  31. 100.

    Es mag auch Selbständige geben, die noch gut über den letzten Monat gekommen sind und ein Drittel schon wieder zurückgeben könnten, wenn sie denn wüssten, das sie wieder etwas bekämen, wenn es nach den drei Monaten doch noch Hilfe bedürfe. Mit den Rückzahlungen könnte anderen geholfen werden.
    Wenn, ja, wenn man Vertrauen hätte—

  32. 99.

    tja.
    in NRW, Berlin usw. musste man nur schnell sein ... alles andere war relativ egal. Sh. Berichte zu Ermittlungen wg. Betruges

    In Brandenburg ist man anscheinend der Blöde wenn man schnell war ... wenn ich so lese, dass Anträge vor dem 01.04.20 aktuell auf Eis liegen. Die Anleitung zum Antrag war eindeutig und bricht einem jetzt das Genick.

    Allgemein scheinen wir alle ganz schön blöd zu sein Aussagen wie "wir lassen NIEMANDEN hängen" etc. pp. geglaubt zu haben.

    Wer jetzt immer noch nicht kapiert hat wie aufrichtig, ehrlich und auch kompetent unsere gesamt politische Kaste ist - und das geht von ganz! links bis ganz! rechts, ich nehme da niemanden aus - dem ist wahrscheinlich nicht mehr zu helfen.
    ich glaube wenn uns Corona nicht gesellschaftlich und wirtschaftlich völlig in den Abgrund reisst, wird der Politik das spätestens bei der nächsten anstehenden Wahl um die Ohren fliegen. Aber zumindest politisch kann es kaum schlimmer werden als es schon ist.

  33. 98.

    Hier ist eine Nebelkerze nach der anderen unterwegs. Bis zum 1.4.2020 konnte man NUR Landesmittel beantragen. Der Adressat bei Kritik ist also bei Antragstellung bis zum 1.4. niemand anders als die LANDESREGIERUNG. Niemand von der Landesregierung muss sich also über die Vergabe der BUNDESMITTEL mokieren. Das ist zudem erst der zweite Teil der Geschichte. Alle ausgezahlten Hilfen der Landesmittel können nur die Richtlinie vom 24.3. als Grundlage haben. Es sei denn, jemand hat der zweiten Richtlinie definitiv zugestimmt.
    In diesem Wissen hat man die Auszahlung der LANDESMITTEL eingestellt und versucht nun, den verbliebenen Antragstellern die BUNDESMITTEL zuzuteilen, was, wie oft genug betont, für viele keine Grundlage hat.
    Die Landesmittel sollten Umsatzeinbußen teilweise ersetzen. Für die Verwendung wurde kein Nachweis gefordert. Es bleibt weiter eine Wirtschaftshilfe und keine Sozialhilfe. Es sollte helfen, durch die UNVERSCHULDETE Krise zu kommen.

  34. 97.

    Die Initiative der Länder wurde abgewiesen. Sie lassen uns wohl im Regen Stehen.
    https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/coronahilfe-bundeszuschuesse-bleiben-fuer-lebenshaltungskosten-versperrt/25767978.html
    Der Hinweis auf Grundsicherung / Hartz IV ist propaganda. Wer einen Partner hat, der was verdient, kriegt gar nix.
    Was nun?
    Gibt es noch Hoffnung auf eine Lösung auf Landesebene?
    Wie kriegen de facto Berufsverbot, die Auftragslage ist wahrschenlich bis nächstes Jahr schlecht, und müssen jetzt auch noch den Zuschuss zurückzahlen.
    Danke Herrn Altmeier und SCholz, danke Frau Grütter.

  35. 96.

    Trotzdem DANKESCHÖN für diese Information an SK

  36. 95.

    Einfach nur unglaublich wie man mit den Existenzängsten spielt und keine Transparenten Aussagen tätigt.

  37. 94.

    Hallo Frau Knieling, hallo liebe Leser,
    Habe gerade mit der ILB telefoniert.
    Es klang so an, daß alle gestellten Anträge vor dem 01.04.20 zwischenzeitlich auf Eis gelegt wurden, da erst gestern mit dem Bund besprochen wurde, wie mit den Altanträgen bzgl. Umsatzeinbußen (und keinen Schaden bei Betriebsausgaben) zu verfahren ist. Nun wurde wohl vom Bund eindeutig gesagt, wer keinen Schaden im Sinne der neuen Richtlinie hat, bekommt auch kein Geld. Es werden alle erst mal angerufen und es wird abgeklärt, bei denen der Schaden nicht eindeutig ist??!!
    Daher ist mir jetzt auch klar, daß
    1. die ILB keine Aussagen gemacht hat, an welchem Antragstag sie gerade arbeiten (es wurde ja immer schwammig gehalten und gesagt, mehrerer Bearbeiter, deshalb verschiedene Tage (haha))und
    2. warum so viele noch kein Geld haben, die schon früh beantragt haben.
    Vielleicht kann Frau Knieling noch mal ein Interview dazu führen, obwohl die Wahrheit ,wahrscheinlich wie immer, verschleiert wird.

  38. 93.

    https://www.inforadio.de/programm/schema/sendungen/wirtschaft_aktuell/202004/23/corona-ilb-langsam-auszahlung.html

    Meint ihr, wir bekommen noch was? Nachdem wir jetzt schon fast 4 Wochen warten?

  39. 92.

    Heute wird das Anliegen von uns Soloselbstständigen durch die Länder bei Herrn Altmaier vorgetragen:

    https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/soforthilfe-greift-nicht-laender-beraten-ueber-dramatische-lage-der-soloselbststaendigen/25762930.html?ticket=ST-1249575-7PdsskjbKeFznIELNifc-ap6

    Dann wird sich zeigen, ob die medienwirksamen, großen Worte unserer Bundesregierung ("Wir lassen niemanden allein" und "es dürfte und es werde keine keine Solidaritäts-Lücke geben")werthaltig sind oder mal wieder nur "heiße Luft"....

  40. 91.

    Ich habe am 25.03. meinen Antrag per mail bei der ILB eingereicht. wie bei allen Anderen auch kam eine automatische
    Eingangsbestätigung mit dem üblichen Text. Bis zum heutigen Tag , 22.04. keine weitere Reaktion. ich betreibe mein Unternehmen seit 30 Jahren. Selbst die Finazkriese haben wir gut überstanden ohne irgend eine Hilfe in Anspruch zu nehmen. Jetzt ist es aber eine andere Situation. Habe die Produktion eingestellt, weil keine Aufträge mehr nachkommen.
    Einige Kunden haben Ihre Aufträge storniert, weil die wohl selbst nicht mehr gut aufgestellt sind. Egal- Soforthilfe sieht anders aus. In der Finanzkriesenzeit wurde den Verursachern extrem geholfen. das kenne wir ja alle. Und wir als brave Steuerzahler haben dafür bezahlt. Jetzt hätte der Staat die Chance den kleineren Firmen zu helfen und etwas zurückzugeben. Das macht er toll.

  41. 90.

    Ein kleine Plausibilitätsprüfung wäre ja ok und ganz so planlos auszahlen wie Berlin muss man nicht, aber es müsste trotzdem viel schneller gehen. Aktuell werden nur noch rund 1500 Anträge am Tag bearbeitet, statt der vollmundig angekündigten 3000. Nach 4 Wochen sind gerade mal die Hälft der Anträge bearbeite. So wird es noch mind. 5 Wochen dauern, bis alle bearbeitet sind. Erst hieß es 1 bis 2 Wochen, dann bis Ostern, dann 4 bis 6 Wochen und nun werden es wohl 2 Monate und mehr werden. Es steht der 2. Monatswechsel mit Abbuchungen und Rechnungen an und man kann auch nicht alles Stunden. Die Dienstleister brauchen ihr Geld doch auch..das verfehlt total den Sinn einer Soforthilfe...Ich muss jedenfalls noch weiter runterfahren und bin spätestens ab 01.05. nicht mehr handlungsfähig, wenn meine Kunden zurückkehren, muss ich leider sagen...sorry "out of Business" … danke Bürokratie...

  42. 89.

    Ich habe am 26.03. um ca. 17.00 Uhr den Antrag eingereicht, darauf bisher eine Bestätigung und eine Rundmail mit der Bitte um Geduld erhalten.

  43. 88.

    Auch ich, wie war wahrscheinlich viele, habe noch keinen Eingang . Ich habe am 01.04.20 eingereicht. Das ist auch schon 3 Wochen her. Von Soforthilfe kann man hier nicht mehr sprechen.
    Die Berliner hatten es i.d.R. nach 2 Tagen. Man kann ja nichts tun, außer abwarten.

  44. 87.

    Ist denn hier zufällig noch jemand, der, abgesehen von der automatisierten Eingangsbestätigung, noch gar nichts gehört hat? Ich habe den Antrag bereits am 27.03.2020 am Morgen eingereicht.

  45. 86.

    Irgendwie wird die Anzahl der täglich bearbeiteten bzw. bewilligten Anträge für die Soforthilfe, laut ILB -Ticker immer weniger. Oder kommt mir das nur so vor?!?! Anfänglich waren es bis zu 4500 Anträge pro Tag, dann im Schnitt noch ca. 2500 und jetzt gerade noch ein bisschen über 1100. Weiß jemand woran das liegt? VG

  46. 85.

    Auch keine schlechte Idee. Die Bundesmittel wie Landesmittel zuteilen. In diesem Gedanken spielt der Zeitpunkt der Vergabe nun wieder keine Rolle mehr.

  47. 84.

    Vielen Dank für den Hinweis.
    Wahrscheinlich ist es richtig so, es hilft am Ende nur der Gang vor Gericht und da möchte ich alle Menschen ermutigen, die davon betroffen sind, dies auch zu tun.
    Klagen vor dem Verwaltungsgericht sind in 1. Instanz m.W.n. kostenfrei, weshalb man auch kein so "großes, finanzielles" Risiko eingehen muss.

  48. 83.

    Streit um Hilfen für Soloselbstständige (aus PNN vom 16.4.)
    Im Wirtschaftsausschuss des Landtags machte Minister Jörg Steinbach (SPD) einen schweren Konflikt mit dem Bund um Soforthilfen für Soloselbstständige öffentlich. Nach rigiden Kriterien, die der Bund inzwischen für sein später aufgelegtes Programm formuliert hat, nämlich Betriebskostenbelege, würde viele Soloselbstständige keinen Anspruch haben – und müssten stattdessen Grundsicherung beantragen. „Das ist nicht die Philosophie dieser Regierung. Wir wollen auch den Soloselbstständigen helfen“, sagte Steinbach. Zusammen mit anderen Wirtschaftsministern versuche man, den Bund umzustimmen. „Wir haben der Regelung schriftlich widersprochen.“ Bis zur Klärung versuche Brandenburg weiterhin mit Augenmaß, die Soforthilfen auch an Soloselbstständige nach seiner Linie zu bewilligen.
    Die Botschaft: Betroffene müssen sich keine Sorgen machen, die Landesregierung lässt sie nicht im Stich. I

  49. 82.

    hatte heute über meine Rechtsschutzvers. ein längeres Gespräch mit zwei Rechtanwälten (einer davon Anwalt für Verwaltungsrecht). Ich geht jetzt nicht ins Detail, da Fr. Mattern gelegentlich mitliest. Die ILB bzw. das Ministerium für Wirtschaft in Br. sollen allein die Schwachstellen in Ihrem Konstrukt finden.

    Die Anwälte gaben mir folgende Empfehlung (in Kurzform)
    - Prüfung abwarten
    - sollte nach der zweiten Richtline geprüft werden, Widerspruch einlegen
    - wenn Widerspruch abgelehnt wird, Klagen

    Ich fur meinen Teil werde es so machen. Euch allen viel Erfolg und kommt gut durch diese Zeit.

  50. 81.

    Es kann doch wohl nicht wahr sein!
    Nach dem Motto: was interressiert mich mein Geschwätz von gestern!
    Egal nach welchen Richtlinien der Antrag eingereicht wurde, es gelten nun neue Regeln, die uns besser in den Kram passen? Wo bleibt hier mal wieder der Vertrauensschutz????

  51. 80.

    "Wir lassen niemanden allein", sagte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. Es dürfe und es werde "keine Solidaritäts-Lücke" geben.

    Quelle:
    Bundesregierung (Pressemitteilung vom 23.3.2020)
    https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/soforthilfen-beschlossen-1733604

    ....als kleine Erinnerung an unsere Führungseliten.....

  52. 79.

    Die vom Brandenburgischen Wirtschaftsministerium getätigte Aussage ist so nicht haltbar!

    In der Richtlinie vom 24.3 werden lediglich als Grund für die Beantragung eine "existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und Liquiditätsengpässe" genannt. Es wird dort zwar auch von einem "Schaden" gesprochen, dieser wird aber in der Richtlinie selbst nicht weiter erläutert.
    In den zu dieser Richtlinie vom 24.3 offiziell veröffentlichten FAQ wird der "Schaden" dann aber sehr wohl definiert. Dort heißt es:

    "Was ist ein Schaden?
    Der Schadensbegriff ist weitläufig zu definieren. Es kann sich beispielsweise um Umsatzeinbußen, Lohn- oder Mietkostenfortzahlungen sowie Zins- und Tilgungsleistungen handeln."

    Es wird von einer "weitläufigen" Auslegung geredet und "Umsatzeinbußen" werden explizit erwähnt!
    Ich bitte das Wirtschaftsministerium hier noch einmal ihre "Hausaufgaben" zu machen und gegebenenfalls nachzubessern . Denn die Sache könnte Ihnen ansonsten noch auf "die Füße fallen".

  53. 78.

    Das Schreiben vom Wirtscahftsministerium habe ich auch erhalten, wortgleich, d.h. Standardschreiben.
    Dazu aber noch: Stellungnahme der ILB, gleich heute morgen auf der Homepage

    "1. Ich habe meinen Antrag vor dem 02. April 2020 gestellt, im Bescheid wird jedoch auf eine Richtlinie vom 31. März 2020 (veröffentlicht am 02. April 2020) Bezug genommen?

    Maßgeblich ist nicht das Datum des Antragseingangs, sondern der Zeitpunkt der Bewilligung. Die zu diesem Zeitpunkt geltende Richtlinie ist anzuwenden. Da es sich bei der Soforthilfe um eine freiwillige Leistung handelt, auf die kein Anspruch besteht, gibt es auch bei zuvor gestellten Anträgen keinen Vertrauensschutz."

    Ist das wirklich so?

  54. 77.

    Ich hatte per E-Mail nachgefragt und habe von Frau Dr. Bläsche direkt aus dem MWAE Antwort erhalten. Ich wies direkt auf die beiden unterschiedlichen Aussagen in den zwei Richtlinien hin und darüber hinaus noch auf die geänderten FAQ der ILB.

    Es scheint alles keine Rolle zu spielen. Es gelten die neuen Richtlinien für alle. Und die besagt, dass nur betriebliche Aufwendungen als Schaden angegeben werden dürfen. Man darf nicht vom Zuschuss (über)leben. Dafür möchte man doch bitte Harzen gehen.

    Es gibt dort eine vereinfachte Beantragung ohne großartig Unterlagen einreichen zu müssen, ja. Was dabei aber vergessen wird, ist, dass alle mit im Haushalt lebenden Personen zur Bedarfsgemeinschaft dazu zählen und diese sehr wohl von vorn bis hinten geprüft werden und einen Berg unterlagen einreichen müssen. Und wenn es ein Guthaben auf dem Giro einer Person aus der Bedarfsgemeinschaft gibt, soll man doch bitte davon leben. Herzlichen Dank, lieber Staat!

  55. 76.

    Hmmmm, man kennt im Wirtschaftsministerium den Unterschied zwischen Landesmitteln (bis 1.4,) und Bundesmitteln (ab 2.4.) nicht?

    Lese dazu aus Richtlinie vom 24.3. zuerst Punkt 1.1 dann Punkt 6 und dann einfach die zweite Richtlinie.
    Aber womöglich war am anderen Ende der Telefonleitung nicht das Brandenburger Wirtschaftsministerium, sondern jemand anders. Vergleicht man beide Richtlinien, beide vom Minister für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Herrn Steinbach, persönlich unterschrieben, muss man zu dem Ergebnis kommen, das die hier kolportierte Aussage einfach falsch ist.

  56. 75.

    Ich habe heute bzgl. der 2 Richtlinien Antwort aus dem Brandenburger Wirtschaftsministerium erhalten.

    "... Wir haben in der ersten und in der zweiten Fassung der Richtlinie keine Änderung des Verwendungszweckes vorgenommen, sondern gleichlautend bezieht sich die wirtschaftliche Schadenshöhe auf den sog. Liquiditätsengpass. ... Aufwendungen u.a. für Mietzahlungen für Wohnzwecke, Krankenversicherungsbeiträge, Lebenshaltungskosten sind vom Gesetzgeber nicht Gegenstand der Förderung. Hier verweist der Bund auf die Grundsicherung, die Ihnen in einem vereinfachten Verfahren beim örtlichen Jobcenter offen steht. Mir ist bewusst das der Verweis auf die Grundsicherung kein angemessener Umgang mit Ihrer Situation ist, aber so sieht es das Unterstützungssystem des Bundes vor. ..."

    Bedeutet für viele Antragsteller vor dem 29.03.:

    - Geld zurück an die ILB
    - Hose runter beim Jobcenter (inkl. aller im Haushalt lebenden Personen)
    - um Almosen betteln

    Echt erbärmlich, Herr Altmaier!

  57. 74.

    https://www.sueddeutsche.de/kultur/hilfe-fuer-die-kultur-frust-wut-und-fassungslosigkeit-1.4877577

  58. 73.

    Völlig richtig, Peter!!
    Aber ich verstehe auch diese Ungleichbehandlungen nicht!
    Ungleichbehandlung von verschiedenen Antragstellern in Brandenburg, da verschiedene Richtlinien.
    Ungleichbehandlung in verschiedenen Ländern z.B. alleine Berlin und Brandenburg.
    Und Ungleichbehandlung bei kleinen Soloselbständigen und z.B. Zahnärzten, die bekanntlich normalerweise nicht kanpp überm Existenzminimum vegetieren und trotzdem 90 % des letzten Jahres bekommen. Gehts noch?
    Und warum darf das Geld nicht für Umsatzeinbußen benutzt werden? Geht in Berlin doch auch?! Geht bei Zahnärzten doch auch?! Und bei Kurzarbeiter Geld?
    Es muss doch gerade in diesen Zeiten Gerechtigkeit und Vertrauensschutz walten.

  59. 72.

    Lieber Rbb, liebe Mitbürger,

    leider hab ich es noch nicht ganz verstanden. Bei Soloselbständigen (oder bis zu 5 Mitarbeitern): Also als Corona Hilfe kann man in Berlin wohl 5000 € vom Land Berlin für z.B. Umsatzeinbußen beantragen. Darüber hinaus kann man noch 9000 € vom Bund für z.B. Mietzahlungen, Betriebsausgaben etc. beantragen. Ist das so richtig? Falls man die 9000 zusätzlich beantragt hat, obwohl keine Betriebsausgaben anfallen, dann sind sie wohl unrechtmäßig erhalten worden und dann sollte man sie spätestens mit EkST Bescheid für 2020 an das Finanzamt? zurück zahlen? Bis dahin kann man damit arbeiten?? Kurios.
    Und in Brandenburg? Kann man "nur" max 9000 € beantragen?
    Bis zum 01.04.20 laut Richtlinie auch für Umsatzeinbußen? Danach nur für Betriebsausgaben?
    Ich blick nicht mehr durch! Und gibt es denn hier keinen Gleichbehandlungsgrundsatz? Können die Länder alle ihr eigenes Süppchen kochen bei so einem wichtigen Thema , wie Corona Hilfen?

  60. 71.

    Die meist gewählte Unternehmensform in D ist das Einzelunternehmen, es sind Millionen. Zusammen mit den Freiberuflichen sind sie eine tragende Säule der Gesellschaft. Sie Zahlen Steuern, Sozi.vers. und halten die Gesellschaft am Laufen.

    Die Politik macht aktuell vollmundige Verspechen, dass eben auch dieser Gruppe geholfen wird, doch im Kleingedruckten steht, das die allermeisten nichts bekommen (einige Berufsgruppen mit starker Lobby ausgenommen). Soloselbstständige deren Umsatz weggebrochen ist, können ja Hartz IV beantragen. Dazu kommt noch das Chas in Brandenburg mit den zwei Richtlinien.

    Wenn die Antragsteller sich jetzt noch nicht mal darauf verlassen können, dass die erste Richtline (und bei Abgabe die einzig vorhandene) Gültigkeit hat, dann wird es eine Klagewelle geben und das Vertrauen in die Politik schwindet noch mehr.

  61. 70.

    Es sieht danach aus, als wäre die Geschäftsstruktur von Soloselbständigen nicht wirklich begriffen. Das Einkommen errechnet sich aus dem erwirtschafteten Zahlungseingängen abzüglich aller finanziellen Verpflichtungen, die dafür notwendig sind.

    Damit ist die Hilfestellung, die sich nur auf einen bestimmten Teil der Zahlungen, wie Leasingraten und gewerbliche Mietzahlungen bezieht nicht wirklich zielführend. Denn sie geht davon aus, das man weiter Zahlungen erhält, was aber durch die beschlossenen Maßnahmen eben nicht der Fall ist. Daher war die Richtlinie vom 24.3. sachlich nah an den tatsächlichen Gegebenheiten. Wenn man wirklich helfen wollte, hätte die neue Richtlinie hinsichtlich Punkt 6 der alten Richtlinie nicht geändert werden dürfen.

    Was aber aus meiner Sicht noch viel schlimmer ist, es wird weiter Unsicherheit geschürt. Darf man das Geld nun nutzen, um diese Zeit zu überstehen? Wie schnell rutschen viele in eine Depression, weil alles zu Ende zu gehen scheint.

  62. 69.

    Genauso ist das. Aber Sie sollten weder kleinbeigeben noch resignieren. Ich habe lich grade an die Ministerien für Wirtschaft und Kultur gewendet, die Sache genau beschrieben. Das sollten Sie auch tun, das sollte jeder Betroffene tun.

  63. 68.

    Sehr geehrte Frau Mattern,

    können Sie bitte eine kurze Mitteilung geben, wie mit den betroffenen Bescheiden (Antrag nach Richtlinie vor 31.03.2020 und Bescheid begründet mit Richtlinie vom 01.04.2020) verfahren wird.

    Werden die betroffenen Bescheide korrigiert(Begründung auf erste Richtlinie umgeändert)oder wird es von der ILB oder dem Land Brandenburg eine öffentliche Stellungnahme geben?

    Mit der Veröffentlichung der Richtlinien mit abgrenzendem Datum auf der Internetseite der ILB wurde ersichtlich gemacht, das es bei den Richtlinien Unterschiede gibt. Diese Veröffentlichung gibt aber den Bescheid-Empfänger keine rechtliche Sicherheit.

    Viele Empfänger dieser Bescheide sind unsicher, ob das Geld verwendet werden kann oder sie es vielleicht sogar zeitnah zurückzahlen müssen, wenn solche Ängste und Spekulationen im Raum stehen, ist die finanzielle Hilfe nämlich keine Hilfe und führt nur zu einer zusätzlichen Belastung in dieser schweren Zeit.

  64. 67.

    Ich bin seit 26 Jahren Solo-Selbstständiger. Habe in dieser Zeit nie etwas vom Staat bekommen, war aber maßgeblich über meine Steuerzahlungen an der Finanzierung und der Entwicklung dieses Staates beteiligt.
    Das hat der Staat alles vergessen. Aufgrund des staatlichen Eingriffs in das Grundrecht der freien Berufsausübung sind meine Umsätze und Einkünfte für absehbare Zeit auf 0,- € gesunken. Unsere Politiker interessiert das nicht. Trotz großer Versprechungen von Herrn Altmaier, verweisen sie mich am Ende auf "Hartz IV / Grundsicherung". Das kommt einem Schlag ins Gesicht gleich.
    Um Landesmittel zu sparen werden im laufenden Verfahren einfach Richtlinien ersetzte und zwei verschiedene Hilfsprogramme miteinander vereint. Brandenburg macht sich auf Kosten der Schwächsten einen schlanken Fuß.
    Es ist eine Schande, wie dieses Land mit einem umgeht! Wenn's drauf ankommt, steht man ganz alleine da.
    Vielleicht denken sie beide darüber mal nach, Herr Woidke und Herr Altmaier.

  65. 66.

    Aber wie sollte man sich jetzt verhalten? Anwalt für Verwaltungsrecht?

  66. 65.

    ...das ist doch von Anfang an unstrittig. Gem. erster Richtlinie (Landesmittel) war der Gebrauch der Soforthilfe aber nicht festgelegt, nach der zweiten (Bundesmittel) beschränkt auf Miet- und Leasingzahlungen.
    Ausfall von Zahlungen, Umsatzeinbruch war schon zur ersten Richtlinie notwendiger Antragsgrund.
    Zumal am Jahresende auch die Soforthilfe steuerrelevant ist, gehen Gelder, die im Nachhinein „zuviel“ waren, wieder in Form von Steuern zurück.
    Diese Aussage von der ILB führt also nicht weiter, es ist eher eine weitere Nebelkerze, die mehr verwirrt als klärt.

  67. 64.

    Wird der Bearbeitungsstand der Anträge auf der ILB-Seite nicht weiter upgedatet ?

  68. 63.

    Ein Kollege vom VGSD meldet:

    Habe soeben mit der ILB telefoniert. Seit heute haben alle Mitarbeiter [der ILB] die Richtlinie erhalten, das bereit bewilligte Geld zurück zu forndern, wenn es nicht ausschließlich für Liquiditätsengpässe Verwendung findet.

    Gestern wurde mir das Geld bewilligt. Soll ich das jetzt gleich zurückzahlen? Ich habe einen korrekten Antrag ausgefüllt, nach der Richtlinie vom 24.3!

  69. 62.

    Danke Fred,

    ich verstehe das so, dass es eine Stichtagsregel gibt.

    Hier der Link für alle:
    Alte Richtline:
    https://www.ilb.de/de/pdf/richtlinie_1163310.pdf

    Neue Richtline:
    https://www.ilb.de/de/pdf/richtlinie_1163308.pdf

  70. 61.

    https://templin.de/media/1/faq-soforthilfe-corona-brandenburg.pdf
    FAQ mit Bezug auf Umsatzeinbruch als Ausfallgrund

    https://www.ilb.de/de/pdf/richtlinie_1163310.pdf
    Richtlinie vom 24.03.2020

  71. 60.

    Wo findet man denn die beiden unterschiedlichen Richtlinien auf der ILB Seite? In den FAQ steht nun drin, dass bei Anträgen bis zum 01.04. auch nebenberuflich Tätige antragsberechtigt waren. Das ist schonmal ein Fortschritt zur Klärung einiger Unsicherheiten. Einen Hinweis auf Umsatzeinbruch als Schadengrund finde ich trotzdem nirgends. Wurde anfänglich aber genau so von der ILB in den FAQ als Beispiel aufgeführt.

  72. 59.

    Es sind aktuell beide Richtlinien bei der ILB eingestellt. Demnach gibt es einen Stichtag, bis wann die erste und ab wann die zweite gilt. In „Fragen und Antworten“ wird auch dezidiert beschrieben, das beide Richtlinien unterschiedlich sind und das in beiden Fällen auch unterschiedliche Anspruchsberechtigte berücksichtigt werden.

  73. 58.

    Wenn zwei das gleiche machen, dann ist das nicht dasselbe.

    Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bessert bei Zahnärzten nach.

    "Zahnärzte sollen trotz kräftig gesunkener Patientenzahlen zunächst 90 Prozent der Vergütung aus dem vergangenen Jahr bekommen. Damit soll die Liquidität der Praxen gesichert werden. Am Ende des Jahres können sie 30 Prozent der zu viel gezahlten Summe behalten".

    Soviel zum Thema:
    - ist Umsatzverlust ein konkreter Schaden
    - und wer hat welche Lobby

  74. 57.

    Landesmittel schonen? Es sind zugesagte Hilfen von Politikern des Landes Brandenburg, die erst mit dem 31.3.2020 durch Bundesmittel abgelöst wurden.

    So richtig kann ich hier einige Beiträge nicht verstehen. Warum ist das nicht korrekt abzuwickeln? Der Bund wird das doch auch prüfen. Ja, vielleicht im nächsten Jahr, um es dann zurückzufordern. Das eine Bank derart ungenau arbeiten darf, erschreckt mich sehr. Ist das immer so?

  75. 56.

    Letztendlich kann ich Sabine nur zustimmen und den MA der ILB Dank zollen. Es ist absolut richtig, dass Unklarheiten bei der Antragstellung aufgedeckt und mit Sichertheit existierende Betrügereien verhindert oder sogar ausfgedeckt werden. Wer nichts zu verbergen hat, sollte sich also gedulden und auf die mE nachgewiesene beharrliche Arbeit der ILB vertrauen.
    Nachdem auch hier - Antrag vom 25.3. - eine Nachfrage bestand , wurde diese rasch und unkompliziert geklärt und über Ostern der Antrag beschieden, wie auch MA der ILB bei einem Kollegen am Wochende anriefen, um Fragen zu klären.
    Fazit: ....die ILB arbeitet aus Leibeskräften und es ist gut, dass kritisch geprüft wird- dafür DANKE!

  76. 55.

    Meine Hochachtung und große Dankbarkeit für die schnelle und unkomplizierte Bearbeitung. Meinen Dank insbesondere den unglaublich freundlichen Sachbearbeitern
    Eine detailliertere Prüfung finde ich absolut richtig. Berlin ist diesbezüglich unglaublich leichtsinnig. Brandenburg korrekt.
    Viel Durchhaltevermögen und bleibt alle gesund. Vielen Dank.

  77. 54.

    Sie haben völlig Recht, das ist der Punkt. Aber ob die ILB das "durfte", führt uns leider nicht weiter. Fakt ist, es gibt derartige Bescheide. Für den Wechsel der Richtlinien kann die ILB nichts, dafür trägt das Ministerium die Verantwortung. Ich vermute, dass die ILB die "alten" Anträge auf Weisung des Ministeriums mit der "neuen" Richtlinie begründet. Um Landesmittel zu schonen. Denn so können die ausgereichten Bescheide über Bundesmittel abgerechnet werden. Ich halte das alles nicht für eine Idee der ILB. Fakt ist aber: Das Risiko für diese Aktion liegt nun beim Bescheidempfänger.

  78. 53.

    Der Punkt ist doch, hätte die ILB überhaupt die "alten" Anträge mit den Begründungen "neuen" Richtlinien bewilligen dürfen und hätte sich das Land für diese Anträge aus dem Bundestopf bedienen dürfen.

    Laut der "neuen" Richtlinien sind dem Antragsteller die subventionserheblichen Tatsachen VOR der Bewilligung einzeln und konkret zu benennen. (nicht im Nachhinein mit einer Begründung im Bescheid)
    Und die Bundesmittel dürfen nur eingesetzt werden, wenn Voraussetzungen des Bundesprogramms vorliegen. Kann auch nicht sein, weil die Anträge und der Verwendungszweck der alten Richtlinien ganz anders aussahen und der Bund für seine Mittel ein Antragsformular fordert, was die Richtlinien des Bundes wiederspiegelt.

    Die "alter" Anträge hätten mit der "alten" Richtlinie begründet werden müssen.

    Die ILB spielt hier wissentlich mit der Unwissenheit der Antragsteller bezüglich der Richtlinienänderung.
    Bei späterer Prüfung des Verwendungsnachweis gibt es dann das große Theater.

  79. 52.

    Daher die Begründung "alter" Anträge mit der "neuen" Richtlinie. Das schont Landesmittel, geht aber zulasten der Rechtssicherheit der Antragsteller. Der Verwendungszweck der Mittel "alter" Antragstellung unterscheidet sich erheblich zu der ab 31.03. Rechtlich sauber wäre die Begründung "alter" Anträge mit der "alten" Richtlinie. Gibt später erheblichen Rechtfertigungsbedarf des Zuwendungsempfängers, falls man später die bestimmungsgemässe Verwendung nachweisen muss. Vertrauensschutz gibt es hier nicht. Jeder kann wohl lesen was im eigenen Bescheid steht. Bestimmungsgemässe Verwendung der Mittel ergibt sich nämlich aus der Begründung im Bescheid, nicht aus dem Antrag.

  80. 51.

    Tja, scheint so. Ich hab nochmal geantwortet und um eine rechtsverbindliche Klärung dieser Angelegenheit und öffentliche Mitteilung seitens der ILB gebeten. Habe darauf hingewiesen, dass die Bewilligungsbescheide für Anträge bis 29.03. dann wohl größten Teils falsch wären und es eigentlich nicht sein kann, dass diese dann überhaupt bewilligt wurden. Denn vermutlich haben die meisten Soloselbstständige und Unternehmer den Umsatzeinbruch als Corona-bedingten Schaden angegeben.

  81. 50.

    ILB beruft sich auf die neuen Richtlinien für die Anträge die vor dem 31.03. gestellt wurden ???

    Auszug aus Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft,Arbeit und Energie des Landes Brandenburg,31.03.2020):

    "Die subventionserheblichen Tatsachen sind dem Antragsteller vor der Bewilligung einzeln
    und konkret zu benennen. Der Antragsteller muss vor der Bewilligung eine Erklärung über die Kenntnis dieser Tatsachen
    abgeben."

    Auszüge aus der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund & Land Brandenburg ( 31. März 2020):

    "Das Land kann seine bereits geleisteten Soforthilfen durch Bundesmittel ersetzen, soweit die Voraussetzungen des Bundesprogramms vorliegen"

    Auszüge aus https://bravors.brandenburg.de/br2/sixcms/media.php/76/Amtsblatt%2014S_20.pdf

  82. 49.

    Bzgl. der 2 Richtlinien habe ich mich an die ILB gewandt.

    "In der neuen geltenden Richtlinie sagt die Ziff. 2: Der Antragsberechtigte muss versichern, dass er ... in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist, die seine Existenz bedrohen, weil die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten) zu zahlen (Liquiditätsengpass). Wenn Sie Ihre persönliche Schadensberechnung überprüfen und hierbei feststellen, dass sie nunmehr nicht mehr stimmt, was Sie mit dem Bescheid ... zugesagt und ausgezahlt bekommen haben, müssten Sie die entsprechende Rückzahlung vornehmen."

    D.h. der Antrag auf Basis der alten Richtlinie scheint irrelevant zu sein und man beruft sich immer auf die neue Richtlinie. Finde ich rechtlich betrachtet sehr fragwürdig und bedarf dringend Klärung.

  83. 48.

    Schönen guten Tag Frau Mattern,

    schön das Sie hier mitlesen.

    Zu seiner starken Rechtsunsicherheit führen die zwei Richtlinien. Bei der Gelegenheit, bitte ich Sie um eine kurze Stellungnahme dazu. Können die Antragsteller der ersten Richtline darauf vertrauen, dass diese Gültigkeit hat, d.h. gilt hier Vertrauensschutz?

    Wir freuen uns alle auf eine Antwort
    Schöne Grüße

  84. 47.

    Bekommt man eine Zu- bzw. Absage für die Corona Soforthilfe? Wenn ja, in welcher Form?

  85. 46.

    Sehr geehrte Frau Mattern, danke für das Hilfeangebot, ich werde Sie kontaktieren.

  86. 45.

    Helmut, niemand in der ILB hatte zu irgendwelchen Zeitpunkten Zeit dafür, „nach Nase“ zu sortieren. Wir sind heute im Prinzip mit dem 25.3. durch, dabei rund 1.200 fehlerhafte Anträge oder welche, bei denen noch Nachfragen bestehen. Schauen Sie auf die ILB-Homepage, dort finden Sie meine Kontakte. Schicken Sie eine Mail, WhatsApp oder sms: jedenfalls kommen wir auf diesem Weg Ihrem Problem schneller auf den Grund als hier Vermutungen auszutauschen.

  87. 44.

    Detlef, auch Ihnen biete ich an, mich mal anzurufen oder mir eine WhatsApp oder Mail zu schreiben, denn wir sind im Prinzip mit dem 25.3. durch. Rund 1.200 fehlerhafte Anträge sind dabei, auch einige, wo noch Klärungsbedarf besteht. Womöglich gehören Sie dazu? Kann ich aber nicht wissen, insofern: meine Kontakte finden Sie auf der ILB-Homepage.

  88. 43.

    Katrin, wir in der ILB arbeiten einfach die Liste weiter ab. Heute wurde der Antragseingang von 25.3. vollständig in der Bearbeitung erfasst. Es gibt dabei immer noch rund 1.200 fehlerhafte Anträge und solche, wo es noch einer Nachfrage bedarf. Sie können mir gerne eine Mail schicken, dann kann ich Ihrem Antrag nachforschen. Dass wir das tun, sehen Sie an Ihrem Bekannten. Meine Mailadresse steht auf der Homepage der ILB, Telefonnummer auch, notfalls rufen Sie mich einfach an. Frohe Ostern!

  89. 42.

    Hallo,

    Es geht nach Nase und nicht in .... .

    Beziehungen .... ?

    Ein Frohes Fest.

    PS.Antrag am 25 um 11.15 Uhr gestellt

  90. 41.

    :-((
    ...also so langsam verstehe ich das auch nicht mehr- Mitstreiter erhielt heute vormittag Telefonanruf von ILB, dass noch etwas fehlen würde, was er nachreichen soll - das zeigt ja erst mal. dass auch heute gearbeitet wird - ABER.... sein Antrag ist vom 26.03. mittags - bitte schön??? .. wie war das noch mit zeitlicher Reihenfolge?????...???

  91. 40.

    ILB-Update von heute vormittag: 21.205 Anträge bearbeitet. Am ersten Tag sollen ja 22.000 Anträge eingegangen sein. Der Theorie von Betty zufolge, müssten alle Anträge des 25.03. also in Kürze beschieden worden sein. Morgen wissen wir mehr.

  92. 39.

    Habe ebenfalls am 25.03. beantragt und bisher Null Reaktion. Ob man das so, wie Betty schrieb, handhaben kann wage ich zu bezweifeln. Hiesse ja, dass die Anträge nach neuer Richtlinie, ab dem 31.03., noch überhaupt nicht bearbeitet werden. Die intransparente Vorgehensweise der ILB erzeugt nichts weiter als Unsicherheiten und Spekulationen.

  93. 38.

    @HanSoloSelbstständiger . Es wird immer noch der 25.03 abgearbeitet. Lt. ILB. 22.000 Anträge am ersten Tag. Stand heute 10.04 morgen 17.900 Anträge abgearbeitet. Im Moment sollen wohl etwa 3.000 Anträge pro Tag bearbeitet werden.
    Aber eine bessere Kommunikation wäre wünschenswert.
    Also Ohren steif halten - ich wünsche
    Frohe Ostern !

  94. 37.

    Guten Abend,
    ich finde Geduld für eine etwas längere Bearbeitung zu zeigen grundsätzlich in Ordnung, gerade wenn man sieht was in NRW passiert ist.
    Mein Antrag vom 25.03. ist nun 16 Tage her. Gibt es immernoch Verzug vom ersten Antragstag? Oder handelt es sich bei denjenigen dann um abgelehnte Antragssteller die nurnoch auf die Absagezustellung warten müssen.

    Mir wäre eine Ablehnung inzwischen fast lieber als noch länger zu warten. Dann wüsste man in welche Richtung es geht und man könnte handeln.

    Ich wäre dankbar über Kommentare von Antragsstellern der ersten Stunde.
    Es gibt für mich keine Erklärung warum mein Antrag abgelehnt werden sollte außer dass ich neben den laufenden Kosten auch Umsatzeinbußen deklariert habe, die nach der neuen Richtlinie ja nicht mehr dazu gehören.

    Frohe Ostern?

  95. 36.


    Hallo an Alle,

    Ich gehe davon aus das Ihe euer Geld erhaltet.

    Ansonsten Herr Woitke aus wiedersehen .

    Das Land Brandenburg hat versagt.

    Erinnerung Flughafen .

    MFG

  96. 35.

    Sehe ich grundsätzlich auch; alle, die nach der 1. Richtlinie beantragt haben, genießen Vertrauensschutz und können demnach auch verlorenen Umsatz als Schaden geltend machen.

    Erhaltene Zuschüsse sind schon immer steuerpflichtig gewesen, da sie als Betriebseinnahme zählen. Und ob nun neue oder alte Richtlinie, das Land und der Bund haben sich so oder so das Recht einräumen lassen, zu prüfen, ob der angegebene Schaden auch so eingetroffen ist.

    Das lässt sich mit einer GuV / EÜR durch das Finanzamt aber gar nicht machen, da man hierbei nur die 3 Monate ab dem 11.03.2020 betrachten darf, für welche der Schaden geltend gemacht werden durfte. Denn nirgends steht, dass man für den Anfang und den Rest des Jahres keinen Umsatz / Gewinn gemacht haben darf. Von daher würde ich mir bei der Steuererklärung keine Sorgen machen. Wenn eine Prüfung erfolgt, kommt diese direkt von der ILB im Auftrag des Landes oder Bundes, und dann kann man sich immer (noch) auf die alte Richtlinie berufen.

  97. 34.

    sorry, meinte natürlich G+V bzw. Einnahmenüberschußrechnung für 2020

  98. 33.

    ich denke für alle die vor dem 31.03 die Soforthilfe (in Brandenburg) beantragt haben, liegt keine Erschleichung von Subventionen vor. Denn diese Gruppe beantragte die Soforthilfe nach der Richtlinie vom 24.03.

    Das Brandenburg großartig reagieren wird, denke ich nicht. Es sind ja Bundesmittel.

    Doch genau hier liegt das Problem. Aktuell wird auch der Bund den Ball flach halten, dafür sind zu viele vollmundige Versprechen abgegeben worden. Doch bei der Steuererklärung 2021 könnte das dicke Ende für viele kommen. Die Soforthilfe ist Einkommensteuerpflichtig. Hier müsste der Bund nur die Finanzämter beauftragen die G+V bzw. Einnahmenüberschußrechnung für 2021 zu überprüfen, ob die Voraussetzungen der Soforthilfe erfüllt waren. Sind sie das nicht, dann müsste diese zurückgezahlt werden.

    Vielen Dank

  99. 32.

    ... ich würde mal in §§ 48/49 VwVfg reinsehen- mE Gutglaubensschutz, was die tatsächliche Zahlung angeht.
    Außerdem Selbstbindung der Verwaltung, wenn "fehlerhafte Bescheide" , deren Begründung nur formal juristisch nicht passt, massenhaft erlassen werden- PGH fürs Land - Pech Ge Habt! Die Anträge gingen auf Soforthilfe in Höhe eines bestimmten Betrages - mehr nicht!!!!! Und der ist gekommen- fertig!!! Eine Anfechtung nur wegen der Begründung scheidet daher mE mangels Beschwer aus, da das Geld antragsgemäß gekommen ist - außerdem besteht ja auch kein öffentlich rechtlicher Anspruch auf den Zuschuss, wie den Vorschriften z entnehmen ist. Also mal ganz ruhig bleiben und sich übers Geld freuen!!! Schöne Ostern!

  100. 31.

    Zauberworte in der Richtlinie v. 24.03. beachten: Punkt 1.1. "Liquiditätsengpässe", also ist definitiv keinerlei spezielle Verwendung der Mittel festgelegt. Diese Aussage wird ergänzt durch Punkt 6. Weiterhin immer vor Augen halten: Die Umsatzeinbussen treten nicht wegen dem Virus auf, sondern aufgrund der hoheitlichen Massnahmen. Unbedingt darauf hinwirken, dass eine falsche Begründung des Bescheides geändert und auf die Rechtslage bei Antragstellung abgeändert wird.

  101. 30.

    Da sind sicher viele fehlerhafte Bescheide raus geschickt worden.

    Ich habe bereits mit dem Steuerberater, Verwandten, die in der kommunalen Verwaltung arbeiten und einer befreundeten Staatsanwältin darüber gesprochen. Keiner weiß einen Rat. Alle waren empört und haben auch noch nie erlebt, das in einem laufenden Antrags-Verfahren die Richtlinien geändert werden.
    Und genau das ist das Problem. Da hat man 2 Wochen auf den Bescheid gewartet und hat nun einen Bescheid der eventuell rechtsunwirksam ist und nun ist man unsicher wie und ob überhaupt das Geld verwendet werden darf.
    Die Steuerberaterin meinte auch das die Richtlinien bezüglich des Einsatzes des Geldes viel zu schwammig sind. Darf man das Geld nur für laufende Kosten einsetzen oder auch investieren um z. B. auf andere Produkte umzusteigen, weil das Geschäft aufgrund des Kontaktverbotes komplett zum Erliegen gekommen ist.

    Für alle die einen Bescheid bekommen haben, schaut euch den genauer an!

  102. 29.

    Ich denke die allermeisten Antragsteller hatten vor dem 31.03.2020 neben den Kosten auch die Umsatzverluste mit als Schaden berücksichtigt. Das wurde von der ILB auch so empfohlen (ab 31.03 hatte die ILB das übrigens geändert). Übrigens: Nach BGB § 252 ist entgangener Gewinn ein SCHADEN.

    hier die alte Empfehlung der ILB
    https://www.schweda-steuerberatung.de/wp-content/uploads/2020/03/faq-soforthilfe-corona-brandenburg.pdf

    Die erlassenen Bescheide von Anträgen die vor dem 31.03 gestellt wurden, sind auf jeden Fall fehlerhaft wenn sie als Grundlage die Richtline vom 31.03 benennen, doch sind sie deswegen schon nichtig? Es braucht hier ein Klarstellung seitens der politischen Entscheidungsträger in Brandenburg z.B. dass für Anträge die vor dem 31.03 gestellt wurden, die Richtline vom 24.03 Gültigkeit hat.

  103. 27.

    Hallo ILB,

    Das war keine Bugwelle es war ein Tsunami.

    Kommt lagsam in die Hufen hier steht das Wasser Oberkannte.

    MFG

  104. 26.

    Gehen Sie mal nach Ostern zu einem Steuerberater oder Anwalt für Wirtschaftsrecht. Ich würde nicht gegen den gesamten Bescheid, wohl aber gegen die Begründung vorgehen. Die Verwendung der Mittel könnte ansonsten für den Zuschussempfänger später zum Bumerang werden.

  105. 24.

    Geld ist heute eingetroffen. Wenn man es dann hat, fällt auch ein Stück Anspannung ab. Ich hoffe ich kann jetzt wieder eine Weile etwas besser schlafen. Liebe ILB das lief nicht optimal, aber ich bedanke mich trotzdem.

  106. 23.

    Bitte alle einfach lesen aus Richtlinie 01.04: V. Geltungsdauer :
    Diese Richtlinie tritt mit Veröffentlichung in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft. Mit
    Inkrafttreten dieser Richtlinie tritt die Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft und Energie zur Gewährung einer
    Soforthilfe für von der Coronakrise 2020 vom 24. März 2020 (ABI. S. 276/2) außer Kraft.
    Wie @Detlef - freier Unternehmer bereits gesagt hat. Da die neue Richtlinie est ab 01.04 / 31.03 in Kraft getreten ist, gilt bis dahin die alte Richtlinie.

  107. 22.

    Dankeschön ILB wir wurden richtig Verarcht.

    Antrag am 25.03.2020 11.15 Uhr gestellt .

    Ein Frohes Fest und Sonderzahlungen an Ihre Mitarbeiter

  108. 21.

    Ja, genau der Antrag hätte nach den alten Richtlinien gehen müssen und entweder danach bewilligt oder ebend abgelehnt werden müssen, wenn die Bewilligung nach den früheren Richtlinien nicht mehr möglich ist. Wer gibt einen nun die Rechtsicherheit in solche Fällen. Jetzt hat man Geld bekommen und weiß nicht, ob und wie und in welcher Höhe man es einsetzen darf. Das ist doch katastrophal.
    Wer weiß, wie viele solcher fehlerhaften Bescheide in Brandenburg gibt!
    Gibt es hier Leute, die auch so einen Bescheid erhalten haben?

  109. 20.

    Genau - Rechtsunsicherheit und Ungleichbehandlung. Und würde sich mal jemand von der ILB oder vom Brandenburgischen Finanzministerium dazu äußern und endlich Licht in die Sache bringen? Oder muss man sich gleich einen Anwalt nehmen? Und wie wäre es, wenn die PResse mal genau darüber berichten würde?

  110. 19.

    Antwort an Freddy und für allen anderen die diese Info benötigen.

    Die Richtlinie vom 24.03.2020 ist im Amtsblatt Brandenburg veröffentlicht und kann unter diesem Link geladen werden: https://www.amt-ruhland.de/wp-content/uploads/2020/03/bb_abl_2020_4022_4023a_Tsond.pdf

  111. 18.

    Wenn Sie am 25.03. beantragt haben, die Begründung im Bescheid jedoch auf die neue Richtlinie (ab 31.03.) abstellt, dann ist Ihr Bescheid fehlerhaft. Massgeblich ist die bei Antragstellung geltende Richtlinie, nach dieser hätte Ihr Bescheid ergehen müssen. Ein weiteres Anzeichen für internes Chaos bei der ILB.

  112. 17.

    Ja - wenn man es genau nimmt werden nun tausende Antragssteller zum Subventionsbetrug verleitet!

    Ich habe den Antrag auf die Landesmittel am 25.03. gestellt. Dort sollte der Schaden mit den Umsatzausfall /Ertragsausfall angegeben werden. Mein Bescheid über die Soforthilfe bezieht sich auf meinen Antrag vom 25.03. wird aber mit dem Richtlilien vom 31.03. begründet und wird mit 100% aus Bundesmitteln bezahlt. Wenn man es genau nimmt habe ich einen Bescheid für eine Soforthilfe erhalten, die ich gar nicht beantragt habe - mein Antrag war ja auf die Landeshilfe. Oder, wenn der Bescheid richtig ist, war mein Antrag falsch, da dieser andere Richtlinien hatte. Also wenn man das Geld einfach behält begeht man Subventionsbetrug, denn die Angabe von Umsatzeinbuße und Angabe von Sach-und Finanzaufwand dürfen sich in tausenden Anträgen erheblich unterscheiden und somit hat man einen zu hohen Betrag erhalten.
    Diese Rechtsunsicherheit ist noch schlimmer als das Abwarten vorher!!!

  113. 16.

    In Mönchengladbach hat man die beantragte Corona- Soforthilfe bereits nach 3 Tagen auf seinem Konto...
    In Brandenburg hat das Wort "sofort" wohl eine etwas andere Bedeutung;-)
    Was wir alles nicht dürfen, wird hingegen "sofort" umgesetzt.
    Das ist ein jämmerliches Armutszeugnis für Brandenburg und die ILB. Frohe Ostern, sofern sich von den Selbstständigen überhaupt jemand darauf freuen wird...

  114. 15.

    Die ILB hat auf ihrer Webseite nun endlich einmal einen "Live"-Ticker zur Programmabarbeitung gesetzt, der aber wohl nur einmal täglich aktualisiert wird, also nicht wirklich "live" ist:

    https://www.ilb.de/de/corona-soforthilfe/index.html

    Aber es ist besser als keine Auskunft. Demnach sind per Stand heute morgen wohl "schon" knapp 146 Mio EUR ausgezahlt worden, für 14.500+ Anträge. Zumindest scheint es nun endlich in größeren Schritten voran zu gehen, weil das nun 30 Mio EUR und fast 3.000 Anträge mehr sind, als gestern.

  115. 14.

    Keine 10000 Bewilligungen in 10 Tagen bei 100 Bearbeitern bedeutet, dass ein Mitarbeiter keine 10 Anträge pro Tag bearbeitet. "Schnell und unbürokratisch" ist das nicht. Diese Schönfärberei habe ich meiner Jugend hier schon mal erlebt. Da nannten Sie sich hier noch "Aktuelle Kamera".

  116. 13.

    Am 25.03.20 14.30 Uhr Antrag eingereicht, Eingangsbestätigung kam noch und danach nichts mehr. Nicht das ich es nicht geahnt hätte, das es wieder irgendwelche "besonderen Gründe" geben wird, die eine Verzögerung (trotz vollmundiger Ankündigungen der Politik) der Auszahlung verursachen. Aber den Brandenburgern geht es doch wirtschaftlich bestens, warum an DIE überhaupt Geld auszahlen? In Berlin oder Ba Wü da sitzen die die es nötiger haben und daher bekommen die das Geld auch sofort. Handeln diese Bundesländer etwa nicht nach dem Leitmotiv Stengers? (...schließlich diene dies der schnellen Hilfe, aber gleichzeitig sei man auch den Rechnungshöfen und dem Steuerzahler auf einen sorgfältigen Umgang mit Geldern verpflichtet.) Da fällt mir nur das Lied ein: ...und es gibt Brandenburg - Vielen Dank an die Regierung Brandenburg die Ihren "Beitrag" zur "unkomplizierten und schnellen" Hilfe. Andere können es wieder mal besser.

  117. 12.

    Werter Peter

    Danke für den Tipp, allerdings...

    1. Soforthilfe-Richtlinie vom 24.03.2020
    https://foerdernavigator-brandenburg.de/wp-content/uploads/2020/03/24-03-2020-richtlinie-soforthilfe-corona.pdf
    Funktionert auch nicht mehr

    Könntest Du mir die Datei zusenden? brandenburg@posteo.de

    Ich wäre Dir dankbar! Durchhalten!

  118. 11.

    Kurze Info an Alle:

    zum 31.03.2020 wurden die Richtlinien für die Soforthilfen des Landes Brandenburg geändert. Das heißt, wer nach dem 31.03.2020 seinen Antrag abgebeben hat, kann (leider) nicht mehr Umsatzeinbußen bzw. Umsatzverluste als Schadensgrund aufführen.

    Da diese Informationen zwischenzeitlich von der Website der ILB gelöscht wurden, empfehle ich allen die vor dem 31.03 ihren Antrag abgegeben hatten, folgende Unterlagen auszudrucken und aufzubewahren.

    1. Soforthilfe-Richtlinie vom 24.03.2020
    https://foerdernavigator-brandenburg.de/wp-content/uploads/2020/03/24-03-2020-richtlinie-soforthilfe-corona.pdf

    2. FAQ (Fragen und Antworten der ILB vor dem 31.03.2020), hier wird Umsatzausfall ausdrücklich aus Schadensgrund benannt.
    https://www.schwedt.eu/media_fast/457/FAQ.pdf

    Ich drücke allen die Daumen schnellstmöglich Ihr Geld zu erhalten.

  119. 10.

    Sehr geehrtr Frau Mattern, und was sagen Sie zur Veränderung des Antragsformulars und v.a.der Gewährungsbedingungen, so plötzlich übernacht? Als ich meinen Antrag gestellt habe (25.03), galten Umsatzeinbußen als Schaden, so stand es deutlich auf der FAQ der ILB-Homepage. Nach dem 31.3 wurde dies geändert: Umsatzeinbußen allein gelten nicht mehr. Was nun? Wird mein Antrag nach der alten oder der neuen Richtlinie? Falls die ILB mir den Zuschuss bewilligt, irgendwann wenn sie sierit sind, gelte ich dann plötzlich als Subventionsbetrüger?

    Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus.

  120. 9.

    Tja, schon komisch, dass ein Bundesland übers Wochenende 150.000 Anträge bearbeiten kann und Brandenburg in 10 Tagen weniger als 10.000. Also wenn es bis zum Monatsende nicht klappt, weiß ich nicht wovon ich die Kosten bezahlen soll - "SOFORT"-Hilfe ist das jetzt nicht direkt. Wenigstens ein Bescheid wäre hilfreich, damit man irgendwie planen kann. Brandburg ist eben nach wie vor Provinz - hier merkt man es mal wieder deutlich. Die gleiche Erfahrung dürfen auch die Schüler machen - mehr als das Verteilen kopierter Zettel hat unser Schulsystem nicht zu bieten - die Digitalisierung wurde und wird verschlafen. Britta Ernst ist eine Fehlbesetzung, die anstatt zu handeln sich lieber die Welt schönredet und dann auch noch behauptet, der "Fernunterricht an den Schulen sei gut angelaufen". Wer in Zeiten von Zoom und Skype das Kopieren von Zetteln als "Fernunterricht" bezeichnet lebt offenbar hinterm Mond.

  121. 8.

    Ihrer Mathematik fehlt ein dynamischer Faktor. Während am ersten Tag gerade einmal 167 Anträge bearbeitet werden konnten, sind es jetzt rund 3000 täglich.

  122. 7.

    Zitat: " Alles schön und gut das Restaurants und Friseure Ihren Anspruch bereits haben"

    Wo kommt diese Weisheit her. Hier wird auch noch gewartet. Nicht imer auf geschickt wollende Formulierungen hereinfallen:

    Anderes in 10 Tagen 15% bearbeitet, TOLL, ergo Minimum noch 6 Wochen Zeit.

  123. 6.

    Also eine Bank sollte zumindest rechnen können.
    Vor ein paar Tagen gab es die konkrete Aussage, dass alle Anträge bis spätestens ende April bearbeitet sind.
    Stand heute, sind nach 14 Tagen, 11.500 Anträge von ca. 66.000 bewilligt worden. Nach meiner Mathematik, müssen die letzten also noch rund 12 Wochen (3 Monate ) warten. Ich dachte das heißt Soforthilfe :

  124. 5.

    Ich habe am 25.03. 9.50 Uhr meinen Antrag richtig ausgefüllt abgeschickt. Außer der Eingangsbestätigung habe ich nichts bekommen! Entweder werden bestmmte Berufsgruppen ausgeschlossen, oder es herrscht das pure Chaos. Die ILB war ja schon mit dem Alltagsgeschäft überfordert. In dieser Situation kommen die Schwachpunkte noch mehr zum Tragen. Das Wirtschaftsministerium sollte sich mal genau informieren. Aber die kleinen Leute spielen nur in den Sonntagsreden eine Rolle.

  125. 4.

    ich habe pünktlich morgens alles abgeschickt und warte immer noch auf das Geld. Alles schön und gut das Restaurants und Friseure Ihren Anspruch bereits haben, aber Freiberufler und Selbstständige sitzen nunmehr als 8 Tagen wartend zu Hause und müssen Ihre Familie irgendwie finanzieren. Kosten wie Versicherungen, Haus, Auto usw. müssen gezahlt werden und die Banken fragen da auch nicht ob man das Geld hat oder nicht. Nein jetzt kann man einen Dispokredit nehmen für 17%. Starke Leistung

  126. 3.

    Ich habe gleich am 25. März früh um 9.40 Ihr den Antrag eingereicht, per Mail. Das Bestätigungsschreiben kam ca. 3 Stunden später. Ich habe bis jetzt noch keinen Cent auf dem Konto!!!!! Woe kann das sein???? Was läuft hier schief???? Wurden wir alle nur verarscht?????

  127. 2.

    „Plausibilitätsprüfung" eine schöne Umschreibung für ressourcenintesive bzw. ineffiziente Arbeitsabläufe und veraltete IT-Systeme aus dem letzten Jahrtausend. Jeder Antragsteller ist ein intern, anzulegender Einzelmandat im ILB-IT-System? Stammdateneingabe von einem digitalen Dokument (jedoch keine E-Dokument, d. h. keine automatisierte Datenpflege)? Dahinter liegt noch einer administrativer Freigabeworkflow (z. B. Vier-Augen-Prinzip) bevor der Mandant elektronisch angelegt werden kann? Vielleicht muss jeder Mandat auch noch durch ein Vorstandsmitglied elektronisch freigegeben werden? Können in dem bestehenden System überhaupt 70.000 Einzelmandanten kurzfristig und ressourcenarm angelegt werden? Können überhaupt über 100 oder 150 Mitarbeiter zeitgleich in diesem System arbeiten?
    Zu einem guten Krisenmanagement gehört auch über die eigenen Schwachstellen in der Organisation offen zu kommunizieren. Es kommt sowie irgendwann an die Oberfläche.

  128. 1.

    Das die Auszahlung der Soforthilfen nur schleppend vorangeht ist mir und vielen Antragstellern auch schon aufgefallen. Habe meinen Antrag am 25.3. um 11:50 Uhr per Mail mit allen erforderlichen Unterlagen eingereicht. Habe eine Bestätigung der ILB erhalten. Seitdem ist nichts mehr geschehen. Ich frage mich ernsthaft wo man hier von schneller und unbürokratischer Soforthilfe sprechen kann. Kenne auch einige Kleinunternehmer in meinem Umfeld die die gleichen Erfahrungen machen müssen.

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